Der Auto-Thread

Es gibt unterschiedliche Formulierungen, wie...

...die Lauffläche muss abgedeckt sein.
...die Lauffläche muss im Bereich von x° bis y° abgedeckt sein.
...der Reifen muss abgedeckt sein.
...der Reifen muss im Bereich von x° bis y° abgedeckt sein.

Wer dann die oft extrem breit gezogenen flachen reifen kennt, der weiß, dass dadurch auch mal 5cm überstehen können + Felgenhorn. Da durch so eine Änderung noch nicht zwingend jemand gefährdet wird, kann der aaS nach einer Begutachtung eine Eintragung nach §21 StVZO vornehmen und damit eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen. Ein Prüfingenieur hat diesen Spielraum nicht, da hört alles beim §19 (3) auf - allerdings ist es schwierig das hier auszuformulieren.

Ich habe daher diese Sorgen nicht und wäre auch nicht der Freund von solchen Dingen. Räder müssen unter dem Auto stehen und nicht daneben. Ich mag es auch gerne, wenn meine Räder knapp am Kotflügel stehen, aber sie stehen eben noch darunter. Man wird älter. :D
 
Also ich persönlich hab mir letzte Woche auch einen Satz felgen geholt und ich muss zugeben auch ich achte bestimmt als einer der wenigen darauf das die Räder mit dem Radkasten abschließen und nicht überstehen.
 
Meine Reifen stehen über, bzw. das Felgenhorn steht über. Die Felgen sind wesentlich breiter als die Reifen und stehen auch über die Radkästen raus. Aber alles eingetragen. Kein Problem.
 
No Pain, no Game! :devil:


Mich nervts eher, dass ich mir hier in der Altstadt mit den blöden Bordsteinen ständig die Felgenhörner ramponiere. :what: Das is echt zum Kotzen. Ein paar Kratzcherchen sind schon drinne. Ich schiebs immer der Freundin in die Schuhe! :D
 
Das ging einen Kumpel von mir so hat sich von seinem Haus und Hof Prüfer die Räder eintragen lassen und bei der nächsten Polizeikontrolle gabs für den die Option abbauen oder der Wagen wird stillgelegt.
 
Das ging einen Kumpel von mir so hat sich von seinem Haus und Hof Prüfer die Räder eintragen lassen und bei der nächsten Polizeikontrolle gabs für den die Option abbauen oder der Wagen wird stillgelegt.


Ich wart ja auch nur drauf bis die mal was sagen, passiert is bis jetzt nix.:ka: Aber ich hab eigentlich mehr Angst wegen der Auspuffanlage, als wegen der Felgen und Reifen! :D

Andererseits, is das nicht eher das Problem vom TÜV? Wenn die das eintragen? Man kann von nem Laien doch schlecht verlangen, dass der alle Vorschriften kennt. Deswegen geh ich doch zum TÜV. Damit die kucken, ob alles OK ist :ka: Kann ja nich sein, dass der TÜV so sagt und die Polizei dann später was anderes. Und du bist der Depp. :what:
 
Allseits beliebter Spruch "Unwissendheit schützt vor Strafe nicht".

Vieles liegt auch im ermessen, der Polizei.

Mein Kennzeichen damals hatte eine höhe von knapp 20-25cm mit der Oberkante. Aber allein die Unterkante muss noch höher liegen! Weder ein TÜV-Prüfer noch die Polizei haben je was gesagt. Wäre es mir aber auf der Ab bei 200 abgeflogen und den hinterherfahrenden in die Scheibe gekracht, da will ich nicht weiter drüber nachdenken.
 
Meine Reifen stehen über, bzw. das Felgenhorn steht über. Die Felgen sind wesentlich breiter als die Reifen und stehen auch über die Radkästen raus. Aber alles eingetragen. Kein Problem.

Und dann noch Spurverbreiterung angeschraubt? ;)

Bei uns in der Straße gibts einen Golf 5, der so tief ist, dass du nicht mal eine Hand unter die Karosse bekommst und nur den kleinen Finger auf die Lauffläche legen kannst, dann kommt schon der Kotflügel.
Er hat außerdem noch 28mm Spurverbreiterung pro Rad drauf.

Ach ja, der Wagen gehört dem Sohn eines Werstattbesitzers, der gute Kontakte zur Dekra hat, denn der Prüfer dort ist sein Bruder. :ugly:
 
Ich wart ja auch nur drauf bis die mal was sagen, passiert is bis jetzt nix.:ka: ...

Ich hatte mit meinem Auto auch nie Probleme und bin gute 10 Jahre mit einer Tieferlegung von knapp 14cm bei einer ausgewachsenen Mittelklasse-Limousine gefahren. Zwar wurde ich damals mehrfach die Woche angehalten, aber die Polizei hat sich immer auf die Rechtmäßigkeit der Eintragungen verlassen - damals. Mittlerweile sind die Kontrollen schärfer und das Personal besser geschult, sodass sie wesentlich direkter vorgehen und auch mal die Vorschriftsmäßigkeit anzweifeln. Man darf auch nicht vergessen, dass die Polizei die Kosten einer solchen Begutachtung zahlen muss, so lange dir nichts nachgewiesen werden kann. Damit möchte man natürlich auch nicht das Steuersäckel belasten und beschränkt sich auf Extremumbauten.

Andererseits, is das nicht eher das Problem vom TÜV? Wenn die das eintragen? Man kann von nem Laien doch schlecht verlangen, dass der alle Vorschriften kennt. Deswegen geh ich doch zum TÜV. Damit die kucken, ob alles OK ist :ka: Kann ja nich sein, dass der TÜV so sagt und die Polizei dann später was anderes. Und du bist der Depp. :what:

Natürlich bekommt der Prüfer, der dir irgendwas unrechtmäßig eingetragen hat ein Problem - ein Autoleben lang!!! - aber du bist trotzdem der Leittragende. Hierzu kannst du mal den kurzen §5 FZV in Verbindung mit §17 StVZO nachlesen, die in solchen Fällen Anwendung finden. Wenn etwas nicht richtig ist, musst im Zweifelsfall den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, was gerade beim Auto oft sehr teuer und teilweise fast unmöglich ist. 1821984 trifft es da mit seinem Zitat: "Unwissendheit schützt vor Strafe nicht" absolut passend.
 
Kennt zufällig jemand das (offizielle?) Video von der BMW S 1000 RR wo die Kamera am Tank befestigt ist und man absolut jede Bewegung der Maschine "mitfühlen" kann als wäre man mittendrin? Hab das schonmal gesehen aber finde es ums verrecken nicht mehr :D
edit: so schnell kanns gehen. Habs gefunden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte mit meinem Auto auch nie Probleme und bin gute 10 Jahre mit einer Tieferlegung von knapp 14cm bei einer ausgewachsenen Mittelklasse-Limousine gefahren. Zwar wurde ich damals mehrfach die Woche angehalten, aber die Polizei hat sich immer auf die Rechtmäßigkeit der Eintragungen verlassen - damals. Mittlerweile sind die Kontrollen schärfer und das Personal besser geschult, sodass sie wesentlich direkter vorgehen und auch mal die Vorschriftsmäßigkeit anzweifeln. Man darf auch nicht vergessen, dass die Polizei die Kosten einer solchen Begutachtung zahlen muss, so lange dir nichts nachgewiesen werden kann. Damit möchte man natürlich auch nicht das Steuersäckel belasten und beschränkt sich auf Extremumbauten.



Natürlich bekommt der Prüfer, der dir irgendwas unrechtmäßig eingetragen hat ein Problem - ein Autoleben lang!!! - aber du bist trotzdem der Leittragende. Hierzu kannst du mal den kurzen §5 FZV in Verbindung mit §17 StVZO nachlesen, die in solchen Fällen Anwendung finden. Wenn etwas nicht richtig ist, musst im Zweifelsfall den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, was gerade beim Auto oft sehr teuer und teilweise fast unmöglich ist. 1821984 trifft es da mit seinem Zitat: "Unwissendheit schützt vor Strafe nicht" absolut passend.

14cm oder 14mm ? Also 14cm wär ja ein bisschen krass :ugly:
 
und 14mm wären nicht der Rede wert. Eine Tieferlegung hat auch immer was mit der Rad/Reifenkombi zu tun. Wenn du bei einem kleinwagen 13" drauf hast, ist es wohl kaum möglich ein Auto der Art tiefer zu legen. Werden dort nun aber 16-17" verbaut, schaut das ganze wieder anders aus.

Ich denke bei einer "ausgewachsenen Mittelklasse-Limousine" (BMW 5er oder E-Klasse?) kann man da schon bischen mehr machen als beim Golf oder Polo. Interessant wäre nochmal die Rad/Reifenkombi dazu!
 
Das war ein 91er Honda Accord mit 8,5x17 Porsche-Felgen. Die Felgen standen mit der Tieferlegung fast am Radkasten. Krass war das, und über fast 10 Jahre auch einmalig in der Honda-Szene. Mittlerweile bin ich aus dem Alter raus, aber das Auto steht noch in der Garage. Bei dem guten Stück hat der TÜV damals auch alles ohne Probleme abgenommen. Würde ich heute damit in eine Kontrolle kommen, so wäre das Ende sicher nah - ein Umbau überhaupt nicht mehr möglich.
 
Der was? :D

Ich hatte noch knapp 3cm Restfederweg - also nicht wirklich Komfort. Da das Fahrwerk aber eine Einzelanfertigung von Koni war, war es recht gut aufeinander abgestimmt. Alles in allem war das Auto durch den großen Radstand trotzdem nicht so eine Schlagloch-Suchmaschine wie mancher Kompaktwagen.
 
Glücklicherweise waren die Straßen damals viel besser als heute und 4cm Luft unter der Vorderachse waren mehr als ausreichend.

Lustig war seinerzeit, als ich meine Einfahrt pflastern lassen habe. Die Arbeiter mussten einen 5m Richtscheit nehmen und 5cm Klötze im Abstand des Radstandes befestigen, damit ich über das Gefälle ohne Aufsetzer fahren konnte - meine Auffahrt liegt bei 10m Länge knapp 50cm tiefer - und der abgesenkte Bordstein wurde auch niedriger eingesetzt als normal. :D
 
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