Klutten
Lötkolbengott/-göttin
Nur um es hier richtig aufzuzeigen...
Rechtens ist es nicht, denn laut Anlage VIII zum §29 StVZO ist der Halter verpflichtet, sein Fahrzeug fristgerecht einer wiederkehrenden Untersuchung vorzuführen. Das Gesetz sieht insofern keine Überziehung vor. Die Polizei sieht das Ganze glücklicherweise nicht so streng. Ab 2 Monaten Überziehung bekommt man meist nur ein Verwarngeld, ab 8 Monaten gibt es dann allerdings voll einen auf die Mütze.
Du kannst also auch noch im Juni zum TÜV (besser DEKRA
) fahren und dein Versicherungsschutz erlischt natürlich auch nicht. Selbst bei einem Unfall hast du nichts zu befürchten.
Rechtens ist es nicht, denn laut Anlage VIII zum §29 StVZO ist der Halter verpflichtet, sein Fahrzeug fristgerecht einer wiederkehrenden Untersuchung vorzuführen. Das Gesetz sieht insofern keine Überziehung vor. Die Polizei sieht das Ganze glücklicherweise nicht so streng. Ab 2 Monaten Überziehung bekommt man meist nur ein Verwarngeld, ab 8 Monaten gibt es dann allerdings voll einen auf die Mütze.
Du kannst also auch noch im Juni zum TÜV (besser DEKRA
) fahren und dein Versicherungsschutz erlischt natürlich auch nicht. Selbst bei einem Unfall hast du nichts zu befürchten.

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