@ moe
Lies das Gutachten. Wenn es eine reine ABE ist, dein Fahrzeug mit Typ dort aufgeführt ist, dann steht da auch irgendwo was man machen muss. Im besten Fall muss man die ABE nur im Original (komplett) mitführen.
Da steht auf der ersten Seite unter den Herstellerangaben:
"Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigen oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der ABE egebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen [damit sind wohl Brief/Schein gemeint] treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein."
Dazu habe ich einen Anhang mit Tabelle, indem die Daten der Federn aufgeführt sind. Da ich die der Originalfedern nicht kenne, weiß ich nicht, ob die abweichend sind. Wären sie gleich müsste ja nix eingetragen werden, oder? In der Tabelle gibt es eine Spalte mit "ABE; EG-BE; EBE". In der ist bei meinem Motorrad "H008" aufgeführt. Was ist das nu wieder?
Aus der ersten Seite schließ ich, dass nix eingetragen werden muss. Allerdings steht auf Seite 2 nach einem Absatz indem steht, dass Ein-/Ausbau der Federn bei einem Fahrzeug, dass eine EBE benötigt eingetragen werden muss:
"Der ordnungsgemäße Ein-Ausbau ist gemäß §22 Absatz 1 Satz 5 bei der Überprüfung mit positivem Ergebnis zu bestätigen. Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellt Bestätigung mit dieser ABE und den Fahrzeugpapieren mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Letzteres entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere."
Bezieht sich das nur auf Fahrzeuge, die ne EBE benötigen, oder ist das allgemein gültig? Daraus kann man jetzt wieder schließen, dass doch eingetragen werden muss.
Ist die ABE Nr.: 90732*07 wenn du mal nachschauen willst.