Der Auto-Thread

  1. Ein neuer Kombi (Passat-Größe). weiß aber nicht was für ein Typ da nur im Rückspiegel. Der hatte ganz normal das Abblendlicht an, aber zwischen Abblendlicht und Kühlergrill hatte er innen jeweils zwei gelbe Birnen noch leuchten. Sah so aus, als würden die Blinker noch dazu leuchten
Könnte ein US Modell gewesen sein da gibts noch zusätzl. Begrenzungsleuchten.
 
quantenslipstream schrieb:
Es spielt keine Rolle ob serienmäßig oder nachgerüstet, das Tagfahrlich bleibt eingeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Exakt, und afaik gehen die LED's vollkommen aus, wenn man den Blinker betätigt, sie werden nicht nur gedimmt.
 
Hallo Olstyle, habe heute auch so eine Mail von denen bekommen. Wie ist es denn bei Dir gelaufen?

Schon mal jemand was von Automakler Viktoria Flugzeugmakler Yachtmakler größter Automakler in Deutschland - Internationale Makler Auto & Flugzeug & Yacht gehört?
Die behaupten(wie so viele ;) ) sie hätten einen Kunden für mein Auto gefunden. Im Gegensatz zu den anderen Mails in die Richtung die man über mobile.de so bekommt gibt es hier aber eine vollständige Adresse quasi direkt bei mir um die Ecke.
Einfach am Montag mal auf der Festnetznummer anrufen dürfte ja nicht weh tun.
 
War heute da:
Die Story geht wie folgt: "Ich verkauf das Auto nach Pakistan." Kunde ist schon vorhanden, will aber eine Sicherheit. Also soll man für 50€ beim Händler seines Vertrauens einen Check machen lassen.
Hab ich mit Verweis darauf dass mein Auto Scheckheftgepflegt ist, was bei dem entsprechenden Modell eine jährliche Inspektion bedeutet abgelehnt. Darauf hin meinte er dann dass das wohl nichts wird mit dem Verkauf und ich bin weiter zu nem richtigen Händler direkt um die Ecke gefahren um mir da nen Mini an zu gucken.

Wie es wahrscheinlich weiter geht wenn man bei dem Check zu sagt kann sich wohl jeder denken. Da ich selbst nicht versucht habe würde es allerdings unter üble Nachrede fallen wenn ich jetzt behaupte der rührt nachdem er den Fuffi hat keinen Finger mehr.;)
 
Also laut ECE R48 muss das TFL sich abschalten sobald Abblendlicht etc. eingeschaltet wird...

Versteh ich irgendwas falsch? Gibt noch eine Sonderregelung zu dimmbaren TFLs...
 
Und warum ist das dann nicht der Fall?

Keine Ahnung? Wie gesagt gibt es noch eine weitere Regelung bezüglich gedimmten TFLs aber eins von beiden muss sein.

Hier noch der richtige Auszug:

ECE-R 48 Ziffer 6.19.7
Anforderungen beim Einschalten anderer Lichter:
a. Die Tagfahrlichter müssen bei eingeschalteten Schein-werfern (Abblend- oder Fernlicht) automatisch erlöschen, ausgenommen beim Betätigen der Lichthupe;
b. zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz a dürfen Tagfahrlichter bei neuen Fahrzeugtypen, die ab dem 11.12.2009 typengenehmigt wurden, nicht zusammen mit den Nebellichtern brennen;
c. zusätzlich zu den Anforderungen nach den Absätzen a und b müssen Tagfahrlichter bei neuen Fahrzeugtypen, die ab dem 7.2.2011 typengenehmigt wurden, bei einge-schalteten
 
Es spielt keine Rolle ob serienmäßig oder nachgerüstet, das Tagfahrlicht bleibt eingeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Geht man streng nach StVZO oder EG Richtlinien, so muss zunächst einmal das Tagfahrlicht komplett erlischen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Der Bereich ist aber aktuell im Umbruch und wird neu gestaltet. Wer geduldig ist, kann sich ja durch hunderte Seiten Rilis lesen - es gibt aber demnächst eine aktualisierte Version für den Sachverständigen, die das Ganze lesbar aufgreift.

Also laut ECE R43 muss das TFL sich abschalten sobald Abblendlicht etc. eingeschaltet wird...

Versteh ich irgendwas falsch? Gibt noch eine Sonderregelung zu dimmbaren TFLs...

Die ECE R43 hat mit Tagfahrlicht nichts zu tun, diese behandelt nur glastechnische Aspekte. Du meinst sicher die R48 für lichttechnische Einrichtungen. Was dimmbare Tagfahrlichter angeht, so muss man dieses differenzieren. Der Gesetzgeber sagt eigentlich deutlich, dass das Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet werden muss, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Allerdings gelten im Rahmen der EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge andere Dinge. Wenn das KBA der Meinung ist, dass es eine bestimmte Ausführung genehmigen will, dann gibt es meist auch eine Möglichkeit. So wird es auch für die Dimmfunktion eine Hintertür geben - beispielsweise die maximal abgestrahlte Lichtmenge nach vorne. In einer Typgenehmigung eines bestimmten Fahrzeugs ist diese sicher hinterlegt und darf nicht überschritten werden. Dies könnte auch bei Audi der Fall sein, da das Tagfahrlicht erst bei manchen Faceliftmodellen angeboten wurde, die sicher auf der selben Typgenehmigung laufen.

Der Themenbereich ist aber sehr komplex und momentan nicht eindeutig zu beantworten. Ich befasse mich damit interessehalber sehr viel, aber Überblick auf EG-Ebene ist unglaublich schwierig, da sich oftmals Verordnungen in Teilen widersprechen oder man sie nicht eindeutig interpretieren kann.

Edit:

Deine Aktualisierung hat sich mit meinem Beitrag überschnitten. ^^
 
Geht man streng nach StVZO oder EG Richtlinien, so muss zunächst einmal das Tagfahrlicht komplett erlischen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Der Bereich ist aber aktuell im Umbruch und wird neu gestaltet. Wer geduldig ist, kann sich ja durch hunderte Seiten Rilis lesen - es gibt aber demnächst eine aktualisierte Version für den Sachverständigen, die das Ganze lesbar aufgreift.

Mag sein, dass das so sein muss, aber es ist nicht der Fall, weiß ich ja bei meinem Auto und beim Benz von Schwiegerdaddy. Das ist serienmäßiges Tagfahrlicht und das bleibt eingeschaltet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Liegt wohl an der Automatik.
 
Das liegt an der EG-Typgenehmigung für exakt das jeweilige Fahrzeug. Das ist nichts Generelles, sondern wird von Fall zu Fall genehmigt.
 
Also ist es praktisch Banane, was der deutsche Gesetzgeber sagt, wenn das EU weit OK ist, dann gehts?

Jein. Grundsätzlich stehen EG-Richtlinien und Verordnungen aber über der StVZO. Oft sind wir mit unseren ausgefeilten Paragraphen aber das Maß der Dinge - aber nicht immer. :ugly: EG-Recht ist kaum verständlich.

Vorige Tage an der Ampel einem A5 gegenüber gestanden, hat natürlich erst kurz vor Ampel->grün den Blinker angeworfen - dabei ist das Tagfahrlicht auf der Seite komplett ausgegangen.
Das liegt an der erwarteten Signalwirkung eines zweispurigen Kfz. und der aktuellen Regelungen.
 
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