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Großmeister(in) des Flüssigheliums
Das ist innerhalb der StVO nicht erlaubt und auch mitunter gefährlich.
Also nicht sehr lustig wie ich finde.![]()
Manchmal geht es nicht anders weil einige SUV Fahrer meinen dass sie zwei Parkplätze brauchen.
Das ist innerhalb der StVO nicht erlaubt und auch mitunter gefährlich.
Also nicht sehr lustig wie ich finde.![]()
Manchmal geht es nicht anders weil einige SUV Fahrer meinen dass sie zwei Parkplätze brauchen.


Querparken macht doch nur Sinn wenn man hintereinander steht (Straßenrand) oder?
Und SUVs sind nicht länger wie normale Limousinen + Kombis. Wo ist denn das SUV-spezifische Problem?
Das ist innerhalb der StVO nicht erlaubt und auch mitunter gefährlich.
Also nicht sehr lustig wie ich finde.![]()
Mir gehts nicht ums Ausparken an sich. Damit hab ich keine Probleme, bzw. die Piepser reichen vollkommen. Von der Kamera würde ich mir mehr Sicherheit versprechen, wenn z.B. mal ne Oma hinterm Auto vorbeischleicht. Nen Radfahrer hätte ich fast schon umgefahren. Hat gemeint, er müsste blöd hinterem Auto halten und ich konnte ihn nicht sehen. Die Rückfahrkamera quasi als Sicherheitsfeature, nicht als Ein- oder Ausparkhilfe.
Rückfahrkameras sind echt ne Bereicherung, find ich absolut klasse die Teile.

Es ist faulheit. die Großen Suvs sind riesige Autos. Der Besitzer hat keine Lust sich perfekt hinzustellen sodass andere auch noch parken können. Der wirft seine Karre hin und steigt dann aus. Egal ob er nach vorne noch 1 Meter hat oder nicht. Das ist eben das "Recht des Größeren". Die "Nach mir die Sintflut" Mentalität ist im Straßenverkehr ja nichts neues.

Das sind mal schöne Vorurteile![]()

Tja, da kannst du nur gegenhalten. Oder untergehen.Leider nicht.
klar gibt es immer Leute die einfach nicht einparken können.
Aber ich beobachte in den letzen Jahren halt immer die "Mir doch egal" Mentalität.
Früher war das noch anders aber heute scheint zu gelten:
Je größer das Auto desto mehr Rechte auf der Straße.![]()
Bullshit.
In der StVO § 12 steht nirgends dass das Quer parken verboten sein soll.
Punkt 6 - "Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."
Wenns nach Hinten so aussieht, wie auf den Beispielbilder ausem Konfigurator vom Megane, ist es fast ein Muss! Nächste Auto wird garantiert welche haben. Zumindest, wenns wieder ein Coupé wird und keine Babyschaukel.![]()

Dann solltest du noch mal zu Fahrschule gehen oder richtig lesen.
Ich hatte heut mal kurzzeitig so einen renault mit verbauter heck-aussicht vor mir. Der hatte schön große außenspiegel, im vergleich zu meinen...Wenns nach Hinten so aussieht, wie auf den Beispielbilder ausem Konfigurator vom Megane, ist es fast ein Muss! Nächste Auto wird garantiert welche haben. Zumindest, wenns wieder ein Coupé wird und keine Babyschaukel.![]()

Das ist ein trugschluss. Vermutlich fahren in deiner gegend nur sehr viele SUV`s rum.Leider nicht.

Die letzten jahre erst? Ich kenn es fast nicht anders. (es gibt immer ausnahmen)Aber ich beobachte in den letzen Jahren halt immer die "Mir doch egal" Mentalität.
Die welt wird immer bekloppter...
Hab mich schon gewundert wo der Kratzer an der Stoßstange herkommt. Ich muss dann wohl über einen rübergefahren sein ohne es bemerkt zu haben...
Querparken mit Smart - Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit wurde aufgehoben
Amtsgerichte die jenen Sachverhalt schon geklärt haben.
Ist erlaubt und hat mich auch nur wenige Sekunden gekostet herauszufinden. Bevor man solch Stuss verbreitet soll man sich doch bitte erstmal Informieren und/oder Ahnung haben.
Danke.
Tldr:
"Querparken ist bei Smart zulässig (541) (jlp).
Ein Querparken zum Fahrbahnrand ist zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt. Diese Voraussetzungen sind bei dem Pkw Smart regelmäßig gegeben. Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05 "
"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 17, 240 ff.) ist ein Querparken zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt."
