Klutten
Lötkolbengott/-göttin
Frage (vielleicht an unseren Fachmann von der DEKRA).
Kann man am Auto zur Radbefestigung Stehbolzen verbauen? Also nicht im Bezug auf das Technische, sondern Augen TÜV.
Muss sowas eingetragen werden?
Eintragen kann man da nichts, da grundsätzlich keine technische Änderung vorliegt. Aus dem Stegreif wüsste ich auch keinen Grund, was gegen den Umbau spricht. Die Radbefestigung muss "geeignet" sein, die technischen Anforderungen zu erfüllen. Daher darf man die Anzahl nicht verändern und muss die vorhandenen Einschraubpunkte nehmen. Ebenso darf weder der Durchmesser, noch die Steigung verändert werden. Schlussendlich muss das Material passen, sprich Stahl in der Festigkeitsklasse 10.9. Es schreibt ja auch niemand vor, ob eine Radschraube ein- oder mehrteilig (mit angesetzter Scheibe) sein muss, außer bei Fahrzeugen mit hohen Anzugsmomenten. Da kann es durchaus Vorgaben geben, damit die Schraube nicht in der Felge frisst.
Was gar nicht geht, ist dieser bunte Kirmesquatsch, den sich so mancher Bastler gerne ans Auto schraubt. Diese Alu-Muttern haben auf Stehbolzen aus Stahl nichts verloren. Das funktioniert nicht und ist lebensgefährlich.
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