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Der Abzock-PC 2012?

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Aber mal losgelöst von der versteckten Kamera, kann man durchaus darüber nachdenken ob es sich bei dem vom TE gezeigten PC von Plus um Wucher handelt.

Denn § 138 Abs. 2 BGB besagt:

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


In diesem Zusammenhang wäre es gut zu wissen welche Teile, die nicht näher bezeichnet sind, verbaut wurden... Könnte man den PC auch für die Hälfte erwerben, ohne jetzt nen EK zu bekommen, wird die Sache interessant.

Klar ist, dass jeder Händler irgendwie etwas vom Kuchen abhaben möchte. Das wird ja auch gebilligt. Ist aber das Missverhältnis zu groß, könnte jemand, wenn er den PC erwirbt, ganz einfach vom Vertrag zurücktreten.

Soviel zur zivilrechtlichen Seite.

Natürlich ist solch ein Verhalten auch unter Strafe gestellt:

§ 291 (StGB)


(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten 1.für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.für die Gewährung eines Kredits,
3.für eine sonstige Leistung oder
4.für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 291 (StGB)


(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten 1.für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.für die Gewährung eines Kredits,
3.für eine sonstige Leistung oder
4.für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.

Ach Quatsch, natürlich handelt es sich um Wucher, aber dann wären auch MediaMarkt & Co alle im Gefängnis :ugly: Wäre schön, nachweisen kann man denen aber leider gar nichts. Die sind doch schon so schlau, dass man sich bei Abzocke lieber bedeckt hält :ugly:
 
ct5010 schrieb:
Ach Quatsch, natürlich handelt es sich um Wucher, aber dann wären auch MediaMarkt & Co alle im Gefängnis :ugly: Wäre schön, nachweisen kann man denen aber leider gar nichts. Die sind doch schon so schlau, dass man sich bei Abzocke lieber bedeckt hält :ugly:

Naja wer weiß ob MM und Co nicht Klagen ausgesetzt sind und sie Strafe bezahlen... Abgesehen davon ist es ja so, dass man auch gar nicht weiß ob es überhaupt jemand versucht, denn Unwissende bleiben unwissend oder merken es erst wenns zu spät ist.. ^^
 
Natürlich sind sie bestimmt Klagen ausgesetzt, Intel war auch Klagen ausgesetzt als sie MM bestochen haben, nur konnte es niemand nachweisen :ugly:
 
Also hab jetzt nich so die Erfahrung von Preisen einzelner Komponenten, aber wenn ein Pc fast doppelt so teuer ist wie normal, dann sollte da was gehen... Vor allem im heutigen Zeitalter sollte dagegen etwas getan werden.... Könnte mir vorstellen dass Firmen ihre Preise damit rechtfertigen indem sie sagen: Sorry aber die unverbindliche Preisempfehlung der einzelnen Hersteller ist eben so hoch.... Dass das nicht zeitgemäß sein kann, liegt auf der Hand... Hersteller müssten verpflichtet werden ihre UVP dem Markt anzupassen und schon wäre eine Hürde geschafft
 
Also hab jetzt nich so die Erfahrung von Preisen einzelner Komponenten, aber wenn ein Pc fast doppelt so teuer ist wie normal, dann sollte da was gehen... Vor allem im heutigen Zeitalter sollte dagegen etwas getan werden.... Könnte mir vorstellen dass Firmen ihre Preise damit rechtfertigen indem sie sagen: Sorry aber die unverbindliche Preisempfehlung der einzelnen Hersteller ist eben so hoch.... Dass das nicht zeitgemäß sein kann, liegt auf der Hand... Hersteller müssten verpflichtet werden ihre UVP dem Markt anzupassen und schon wäre eine Hürde geschafft

Bestes Beispiel ist doch das iPhone 5 zur Zeit :ugly: bei Amazon ab 1100 Euro zu haben :lol::lol:
 
Bestes Beispiel ist doch das iPhone 5 zur Zeit :ugly: bei Amazon ab 1100 Euro zu haben :lol::lol:

Naja damit hat Amazon nix am Hut.... Amazon verkauft eigene Sachen, aber dient eben auch als Plattform anderer... Und das Iphone 5 verkauft hier nicht Amazon ;)

Ich verstehe nicht wie man das Iphone 5 für 1100€ verkaufen kann, wenn der Hersteller genau diese Version für 789€ anbietet.
 
Dann ist es epicfail. Aber es ist auch schon ein Fail, darüber nachzudenken, ein iPhone 5 zu kaufen :ugly:

finde ich nicht. war mit dem gerät sehr zufrieden. die 2 jahre vertrag sind ausgelaufen und ich überlege mir, es zu kaufen. nicht weil ich apple fanboy bin, sondern weil mir das telefon gefällt und ich seit dem 3GS damit zufrieden bin. im moment habe ich das iphone4
 
finde ich nicht. war mit dem gerät sehr zufrieden. die 2 jahre vertrag sind ausgelaufen und ich überlege mir, es zu kaufen. nicht weil ich apple fanboy bin, sondern weil mir das telefon gefällt und ich seit dem 3GS damit zufrieden bin. im moment habe ich das iphone4

Das war auch ein Witz aber nachdem man so alles sieht wie verrückt die echten Fanboys sind... Naja^^ Und das 4er war gut :daumen:
 
Sowas kannst du auch Adidas, Nike und sonst wen vorwerfen.
Wieso kostet ein Fußball 130€ obwohl er aus Kunststoff besteht und in China produziert wird? Nur weil das der EM Ball ist?

Die Entscheidung ist auch gerade hochaktuell ausm Juni diesen Jahres.... Bleibt abzuwarten was das alles nach sich zieht...

Fakt ist, dass sich das Urteil auf ein bereits geschlossenen Kaufvertrag bezieht. D.h. wenn du den PC von Plus für 2.5K bereits gekauft hättest, dann könntest du dir dein Geld zurückholen bzw. den Kaufpreis angemessen mindern.
 
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