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Bundesgerichtshof verbietet an Kinder gerichtete Werbung für Onlinespiele
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen einer Klage der Vzvb (Verbraucherzentrale Bundesverband) entschieden das Werbung die gezielt auf Kinder zugeschnitten ist aus
Onlinespielen entfernt werden muss. Anstoss für diese Entscheidung sind einige Werbezeilen des Betreibes von Runes of Magic.
"Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas."
Mit den darunter verlinkten Wörtern "deinen Charakter aufwerten" gelangten die Nutzer auf die Website des Betreibers wo sie sich mit der SMS Kaufoption die
Ingame Gegenstände kaufen konnten. Aufgrund dieser Sachlage Urteilte das Gericht das diese Form der Werbung sowie die Wortwahl und unter anderem die Zahloption Speziel für Kinder angepasst sei
und nicht weiter Betrieben werden darf. Dieses Urteil dürfte auch einiges an Schaden in dem Free 2 Play Segment anrichten den auf diese Art und Weise finanziert sich
diese Branche. Hauptteil der Spieler sind immernoch meistens Unter 18.
Persönliche Meinung:
Ich finde die Entscheidung des Gerichts eher Zweifelhaft da z.b auch viele Spieler die auch Über 18+ sind ebenfalls die SMS Zahloption nutzen.
Die Wortwahl ist auch nicht unbedingt auf Kinder zugeschnitten da der Text wie ich finde doch sehr allgemein gehalten ist.
Unter diesen Nutzern bin ich auch dabei da ich meine Kontodaten ungerne an irgendwelche Spielebetreiber weitergebe. Genauso ist diese Zahlvariante auch bei Steam enthalten.
Meiner Meinung nach gehört die gesamte Werbung die auf Kinder zugeschnitten ist verboten ob im Fernsehen oder Radio, da in diesem Stadium des Lebens sehr viel einfluss auf
das spätere Kaufverhalten genommen werden kann.
Wer Rechtschreibfehler findet darf mir gerne ein PN schicken, ich bitte darum dies nicht hier im Forum zu Diskutieren.
Quellen: http://www.gamestar.de/news/branche/3025781/onlinespiele.html
http://www.golem.de/news/urteil-bgh-untersagt-werbung-in-onlinespielen-fuer-kinder-1307-100458.html
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen einer Klage der Vzvb (Verbraucherzentrale Bundesverband) entschieden das Werbung die gezielt auf Kinder zugeschnitten ist aus
Onlinespielen entfernt werden muss. Anstoss für diese Entscheidung sind einige Werbezeilen des Betreibes von Runes of Magic.
"Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas."
Mit den darunter verlinkten Wörtern "deinen Charakter aufwerten" gelangten die Nutzer auf die Website des Betreibers wo sie sich mit der SMS Kaufoption die
Ingame Gegenstände kaufen konnten. Aufgrund dieser Sachlage Urteilte das Gericht das diese Form der Werbung sowie die Wortwahl und unter anderem die Zahloption Speziel für Kinder angepasst sei
und nicht weiter Betrieben werden darf. Dieses Urteil dürfte auch einiges an Schaden in dem Free 2 Play Segment anrichten den auf diese Art und Weise finanziert sich
diese Branche. Hauptteil der Spieler sind immernoch meistens Unter 18.
Persönliche Meinung:
Ich finde die Entscheidung des Gerichts eher Zweifelhaft da z.b auch viele Spieler die auch Über 18+ sind ebenfalls die SMS Zahloption nutzen.
Die Wortwahl ist auch nicht unbedingt auf Kinder zugeschnitten da der Text wie ich finde doch sehr allgemein gehalten ist.
Unter diesen Nutzern bin ich auch dabei da ich meine Kontodaten ungerne an irgendwelche Spielebetreiber weitergebe. Genauso ist diese Zahlvariante auch bei Steam enthalten.
Meiner Meinung nach gehört die gesamte Werbung die auf Kinder zugeschnitten ist verboten ob im Fernsehen oder Radio, da in diesem Stadium des Lebens sehr viel einfluss auf
das spätere Kaufverhalten genommen werden kann.
Wer Rechtschreibfehler findet darf mir gerne ein PN schicken, ich bitte darum dies nicht hier im Forum zu Diskutieren.
Quellen: http://www.gamestar.de/news/branche/3025781/onlinespiele.html
http://www.golem.de/news/urteil-bgh-untersagt-werbung-in-onlinespielen-fuer-kinder-1307-100458.html
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