Bundesgerichtshof verbietet an Kinder gerichtete Werbung für Onlinespiele

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Bundesgerichtshof verbietet an Kinder gerichtete Werbung für Onlinespiele

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen einer Klage der Vzvb (Verbraucherzentrale Bundesverband) entschieden das Werbung die gezielt auf Kinder zugeschnitten ist aus
Onlinespielen entfernt werden muss. Anstoss für diese Entscheidung sind einige Werbezeilen des Betreibes von Runes of Magic.

"Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas."

Mit den darunter verlinkten Wörtern "deinen Charakter aufwerten" gelangten die Nutzer auf die Website des Betreibers wo sie sich mit der SMS Kaufoption die
Ingame Gegenstände kaufen konnten. Aufgrund dieser Sachlage Urteilte das Gericht das diese Form der Werbung sowie die Wortwahl und unter anderem die Zahloption Speziel für Kinder angepasst sei
und nicht weiter Betrieben werden darf. Dieses Urteil dürfte auch einiges an Schaden in dem Free 2 Play Segment anrichten den auf diese Art und Weise finanziert sich
diese Branche. Hauptteil der Spieler sind immernoch meistens Unter 18.

Persönliche Meinung:

Ich finde die Entscheidung des Gerichts eher Zweifelhaft da z.b auch viele Spieler die auch Über 18+ sind ebenfalls die SMS Zahloption nutzen.
Die Wortwahl ist auch nicht unbedingt auf Kinder zugeschnitten da der Text wie ich finde doch sehr allgemein gehalten ist.
Unter diesen Nutzern bin ich auch dabei da ich meine Kontodaten ungerne an irgendwelche Spielebetreiber weitergebe. Genauso ist diese Zahlvariante auch bei Steam enthalten.
Meiner Meinung nach gehört die gesamte Werbung die auf Kinder zugeschnitten ist verboten ob im Fernsehen oder Radio, da in diesem Stadium des Lebens sehr viel einfluss auf
das spätere Kaufverhalten genommen werden kann.





Wer Rechtschreibfehler findet darf mir gerne ein PN schicken, ich bitte darum dies nicht hier im Forum zu Diskutieren.


Quellen: http://www.gamestar.de/news/branche/3025781/onlinespiele.html
http://www.golem.de/news/urteil-bgh-untersagt-werbung-in-onlinespielen-fuer-kinder-1307-100458.html
 
Zuletzt bearbeitet:
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Steht doch da, Gamestar. :D
 
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Das ergibt keinen Sinn.:ugly:

Naja, also unter 18 heißt 0 -17 und "oder jünger" wäre dann.... minus... eins... und so :D


Zur Entscheidung des gerichts muss ich sagen, es gibt wesentlich schlimmere Sachen,
wie die Markengeilheit die den Kindern schon von kleinauf anerzogen wird zum Beispiel. Das sollte man mal verbieten (oder eben Präventionsmaßnahmen treffen).
Wie diese Präventionsmaßnahmen aussehen könnten, muss ich hier nicht weiter beleuchten. Das überlasse ich unserer Regierung,
die in letzter Zeit so viele gut nachvollziehbare, vernünftige Entscheidungen getroffen hat.

<!-- Ironie off -->
 
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Kurz und Knackig: RICHTIG SO!
 
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Ich sehe da keine an Kinder gerichtete Werbung, die Herren und Damen sollten mal zum Augenarzt oder einen Psychologen aufsuchen. Eine Waffe in einem Schaufenster ist doch auch keine Aufforderung an einen potenziellen Amokläufer jenes sofort bei Anblick zu starten, oder doch?
 
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Weg damit, in meinen Augen kann die ganze Werbung unterbleiben. Es ist doch egal ob ein Kinder, Jugendliche oder den leichtgläubigen Thomas betrifft
 
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Ich finde es gut. Es gibt sicherlich viele Jugendlich die davon süchtig werden. Außerdem können sich Jugendliche leicht bei F2P Spielen stark verschulden.
Dieses Urteil dürfte auch einiges an Schaden in dem Free 2 Play Segment anrichten den auf diese Art und Weise finanziert sich
diese Branche.
hoffentlich:devil:
 
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Ich denke hier sollte man eher daran denken, dass Eltern ihre Kinder über werbung generell aufklären...
Wenn Kindern über die basics und Tricks von Werbungen informiert sind dann lassen sie sich auch nicht mehr so leicht "verführen".
 
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Hat immer 2 Seiten:
1. Erwachsene, die mit Guthaben bezahlen, werden benachteiligt (blöd).
2. Für Minderjährige ist Zahlung per Guthaben eine Methode den Altersnachweis zu umgehen (blöd).

Aber es geht bei diesem Urteil anscheinend nur um die Werbung :) . Erwachsene und Kinder können ja weiterhin (eventuell "unkontrolliert") ihre Kohle per Prepaidguthaben verschleudern.
 
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Eigentlich richtig so :daumen:
aber wenn ich z.b mit Guthaben bezahlen kann mach ich das ganz gerne, ich will nicht überall meine Kreditkarte benutzen....
Aber meine Bequemlichkeit steht für mich in keinem Verhältnis zu dem Schaden, wenn Kinder sich und ihre Eltern mit 2000€+ verschulden. Das muss einfach unterbunden werden!
 
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Nicht genug, auch speziell an Kinder gerichtete Werbung gehört grundsätzlich verboten.
Die Kleinen werden ja sowas von verpeilt .....
Ich höre nur noch beim TV schauen zB auf RTLII " Mama, Papa auch haben will " :devil:

Gibt nur noch Sky für die meine und hab fast Ruhe
 
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Ich zahle auch sehr gerne Prepaid (z.B. PSC) oder halt "oldschool" mit Einzahlungsschein + Bargeld am Postschalter.

Meine Kontodaten gehen die Koreaner nen Feuchten an. (gut, ich bin da relativ extrem, ich habe auch keine Kreditkarte und gehe 1x im Monat zur Post, um meine Rechnungen bar zu bezahlen :ugly:).
 
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Ich sehe da keine an Kinder gerichtete Werbung, die Herren und Damen sollten mal zum Augenarzt oder einen Psychologen aufsuchen.
Der Spruch "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas." ist eindeutig an Kinder gerichtet. Für Erwachsene oder wäre die korrekte Formulierung:
"Schnappen Sie die günstige Gelegenheit und verpassen Ihrer Rüstung & Waffen das gewisse Etwas." Ab einem betimmten Alter ist die Ansprache fremder Personen nämlich so zuwählen. Ist eben eine Art von Konvention. Bei mir fing das an als ich in die Oberstufe am Gymnasium kam. In der ersten Stunde jedes Kurses kam dann erstmal die Frage vom Lehrer, ob es ok ist, wenn wir weiterhin mit "Du" angesprochen werden.

Selbst in Ego-Shootern wird man gesiezt, da diese an das erwachsene Puklikum gerichtet sind bzw. sein sollten.
 
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Korrekt :daumen:

Bei mir war es auch so, sobald man in die Klasse kam, wo der Durchschnitt 16 wurde (müsste von der 2. in die 3. gewesen sein).
 
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Habbo-Hotel! :lol:
 
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Der Spruch "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas." ist eindeutig an Kinder gerichtet. Für Erwachsene oder wäre die korrekte Formulierung:
"Schnappen Sie die günstige Gelegenheit und verpassen Ihrer Rüstung & Waffen das gewisse Etwas." Ab einem betimmten Alter ist die Ansprache fremder Personen nämlich so zuwählen. Ist eben eine Art von Konvention. Bei mir fing das an als ich in die Oberstufe am Gymnasium kam. In der ersten Stunde jedes Kurses kam dann erstmal die Frage vom Lehrer, ob es ok ist, wenn wir weiterhin mit "Du" angesprochen werden.

Selbst in Ego-Shootern wird man gesiezt, da diese an das erwachsene Puklikum gerichtet sind bzw. sein sollten.

Es ist in Spielen und auch im Internet allgemein Unhöflich jemanden zu sietzen.
Zumindest von anderen Spielern.
 
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Augenwischerei.... wenn die Kids sich schon darüber Gedanken machen, wie sie ihren Char aufpimpen können, dann werden sie auch Google bedienen können und die Kohle auf andere (zweifelhafte) Weise los.
 
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