soulstyle
Lötkolbengott/-göttin
Ich weiß nicht, ob das die Polizei "immer" entscheiden kann, wenn es nicht offensichtlich ist.Nein, wenn es nicht nicht mehr verkehrstauglich ist, bleibt es weiter im Besitz des Halters.
Er darf nur nicht mehr damit fahren.
Sobald er die verkehrstauglichkeit nachgewiesen hat, kann er es wieder normal bewegen.
Ich habe oft in den Medien gesehen, das die Polizei zur endgültigen Stilllegung immer den Tüv zu Rate gezogen haben, aber eben vorher das Fahrzeug sichergstellt haben...naja wie dem auch sei....
Wann macht man das? Weil die Polizei macht das regelmäßig, das ist garantiert.Würde das Fahrzeug beschlagnahmt, wird es direkt sicher gestellt und abtransportiert.
Jo, ist mir durch die Medien auch so bekannt.Es kommt auf einen Parkplatz der Polizei und bleibt dort solange, bis der Fall abgeschlossen ist.
Der Halter hat somit keinen Zugriff mehr auf sein Auto.


Persönlich dagegen.