News Autobahnen: Mehrheit begrüßt Tempolimit und hat konkrete Geschwindigkeitsvorstellungen

Mit dem langsamen Wagen versuche ich auch immer die linke Spur recht zügig freizumachen und überhole nur mit konstanter Geschwindigkeit, wenn alles frei ist und hinter mir niemand ist.
Ich halte mich grundsätzlich, unabhängig vom Fahrzeug und der damit einhergehenden Geschwindikkeit, ans Rechtsfahrgebot und mache immer schnellst möglich die Linke Spur frei. Egal ob hinter mir einer ist oder nicht. Aber wenn ich nicht rüber kann kann ich halt auch nicht rüber. Was ich da auch bei wesentlich höheren Geschwindigkeiten da teilweise hinter mir erlebe ist einfach nur frech.
 
Egal ob hinter mir einer ist oder nicht. Aber wenn ich nicht rüber kann kann ich halt auch nicht rüber. Was ich da auch bei wesentlich höheren Geschwindigkeiten da teilweise hinter mir erlebe ist einfach nur frech.
Ja, und da ist der Fahrer hinter Dir gefragt, der muss erkennen in welcher Situation Du bist und muss sein Fahrverhalten entsprechend der Verkehrssituation anpassen und mal vom Bleifuss absehen...
 
Und eben den Wagen beschlagnahmen.
Keine Ahnung, wie viele Leute ohne Papiere trotzdem fahren. Ohne Auto aber schlecht möglich.
Ja. Geil gell.
Eat the rich.
Der hat was, was ich nicht habe, und macht was, was ich nicht will. Nimmt’s ihm weg.
:lol:

Gleich noch ne Hausdurchsuchung hinter her. Wehe der hat ne 5090.
 
Nein.
Ne Begründung wäre zb, er fährt nen illegales Straßenrennen, dann kannst ihm Führerschein und Auto abnehmen vor Ort.
Warum das? Vielleicht engagiert er sich nach Beschlagnahmen des Führerscheins ein Chauffeur?

Fahrzeug beschlagnahmen, nur wenn das Fahrzeug nicht Straßenverkehrs tauglich ist oder er evtl. Steuerschulden hat....
Auto beschlagnahmt, usw. Bei den Eiern packen.
Ist ja bald Ostern :-P
 
Daher ja die Gesetze ändern. 1 Monatslohn Strafe,
Da geht weit mehr mit den vorhandenen Gesetzen.
Auto beschlagnahmt, usw. Bei den Eiern packen.
Auch das wird unter bestimmten Umständen schon lange gemacht.
Fahrzeug beschlagnahmen, nur wenn das Fahrzeug nicht Straßenverkehrs tauglich ist
Das wäre ne Stilllegung und da behälst du das Auto, darfst es nur nicht weiter im Straßenverkehr bewegen, bis es wieder verkehrstauglich ist.
 
Das wäre ne Stilllegung und da behälst du das Auto, darfst es nur nicht weiter im Straßenverkehr bewegen, bis es wieder verkehrstauglich ist.
Naja, die Polizei kann grundsätzlich zur Gefahrenabwehr auch durch die nicht Straßenverkehrstauglichkeit, ein Fahrzeug sicherstellen und somit vorübergehend beschlagnahmen!

Das endgültige Stillegen ist dann nur durch den Tüv möglich.

Aber es ist nicht mein Kernpunkt der Diskussion. Wichtig ist eben diesen Verkehrsraudis das Handwerk zu legen, sei es durch Stillegen oder beschlagnahmen, ist mir persönlich egal!
 
Naja, die Polizei kann grundsätzlich zur Gefahrenabwehr auch durch die nicht Straßenverkehrstauglichkeit, ein Fahrzeug sicherstellen und somit vorübergehend beschlagnahmen!
Nein, wenn es nicht nicht mehr verkehrstauglich ist, bleibt es weiter im Besitz des Halters.
Er darf nur nicht mehr damit fahren.
Sobald er die verkehrstauglichkeit nachgewiesen hat, kann er es wieder normal bewegen.

Würde das Fahrzeug beschlagnahmt, wird es direkt sicher gestellt und abtransportiert.
Es kommt auf einen Parkplatz der Polizei und bleibt dort solange, bis der Fall abgeschlossen ist.
Der Halter hat somit keinen Zugriff mehr auf sein Auto.
Das endgültige Stillegen ist dann nur durch den Tüv möglich.
Naja, eigentlich kannst du selber machen beim Straßenverkehrsamt.
Aber ich weiss worauf du hinaus willst.
 
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