Auflistung der Händler die GTX 970 Grafikkarten zurücknehmen oder dies verweigern!

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Egal wieviele Kopf gegen die Wand Smileys du postest, es macht deine Beiträge nicht richtiger :)
 
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Edit:
Es macht keinen Sinn den Startpost mühevoll zu pflegen, dafür habe ich einfach zu wenig Rückendeckung in der Community bekommen. Daher verlinke ich einfach auf den CB Thread:
[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste - ComputerBase Forum

:lol: Der "Anwalt", der das bei CB veröffentlichte Schreiben geschrieben hat, ist offenbar Legastheniker. Schwach...
 
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Egal wieviele Kopf gegen die Wand Smileys du postest, es macht deine Beiträge nicht richtiger :)

Du verstehst nicht den Unterschied zwischen Kulanz und Recht - und scheinbar alles andere über Handelsrecht weißt du wohl auch nicht. :huh:

Was du scheinbar nicht verstehen kannst/willst ist die Tatsache, dass die Shops alles richtig gemacht haben - und genau dafür stellst du sie jetzt vor den Pranger? Respekt.

Beschwer dich bei der Verbraucherzentrale über alle "unkulanten" Shops, wenn du doch so viel Ahnung hast, dafür gibt es sie. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Einigen wir uns darauf, dass dieser Thread gar nicht so verkehrt ist und sehr hilfreich für die Besitzer einer GTX 970?!?!:daumen::daumen::daumen:
 
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:lol: Der "Anwalt", der das bei CB veröffentlichte Schreiben geschrieben hat, ist offenbar Legastheniker. Schwach...

Da es einige hier im Forum gibt, die
auch mit Legasthenie rumkämpfen müssen,
aber auch im Allgemeinen, halte ich es für
nicht in Ordnung, dass du sowas schreibst.
Das ist respektlos.
 
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Was du scheinbar nicht verstehen kannst/willst ist die Tatsache, dass die Shops alles richtig gemacht haben - und genau dafür stellst du sie jetzt vor den Pranger?
Ist irgendetwas an der Liste der Shops falsch? Wenn nicht, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, wenn die Wahrheit übersichtlich zusammengefasst wird. Es ist ja nun kein Geheimnis, welcher Shop auf welche Weise mit der Situation umgeht. Einen Überblick über die Situation zu bekommen ist doch sinnvoll, gerade weil hier an jeder Ecke über das Thema diskutiert wird. Davon abgesehen sollte der gute Service, den einige Shops anbieten, auch honoriert werden - ansonsten braucht man sich in Zukunft auch nicht mehr über mangelnden Service zu beschweren.
Mal davon abgesehen erspart man so den Kunden von Alternate und Co (und auch deren Supportabteilung) eine Menge unsinniger Telefonate und Emails.

Ich kann auch das Argument "die Probleme treten nur in normalerweise unrealistischen Szenarien auf" absolut nicht nachvollziehen, schließlich kann niemand wissen, ob nicht schon dieses oder nächstes Jahr Spiele auf den Markt kommen, bei denen die breite Masse der 970er Nutzer betroffen ist. Eines der großen Argumente, weswegen die GTX 970 so populär ist/war basiert doch auf der Zukunftssicherheit und der Annahme, damit auch noch in einem Jahr den meisten Anforderungen gewachsen zu sein. Dies ist eben jetzt nicht mehr sicher und NVIDIA scheint auch kein Interesse daran zu haben, etwas daran zu ändern.
 
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Ist irgendetwas an der Liste der Shops falsch? Wenn nicht, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, wenn die Wahrheit übersichtlich zusammengefasst wird. Es ist ja nun kein Geheimnis, welcher Shop auf welche Weise mit der Situation umgeht. Einen Überblick über die Situation zu bekommen ist doch sinnvoll, gerade weil hier an jeder Ecke über das Thema diskutiert wird. Davon abgesehen sollte der gute Service, den einige Shops anbieten, auch honoriert werden - ansonsten braucht man sich in Zukunft auch nicht mehr über mangelnden Service zu beschweren.
Mal davon abgesehen erspart man so den Kunden von Alternate und Co (und auch deren Supportabteilung) eine Menge unsinniger Telefonate und Emails.

Ich kann auch das Argument "die Probleme treten nur in normalerweise unrealistischen Szenarien auf" absolut nicht nachvollziehen, schließlich kann niemand wissen, ob nicht schon dieses oder nächstes Jahr Spiele auf den Markt kommen, bei denen die breite Masse der 970er Nutzer betroffen ist. Eines der großen Argumente, weswegen die GTX 970 so populär ist/war basiert doch auf der Zukunftssicherheit und der Annahme, damit auch noch in einem Jahr den meisten Anforderungen gewachsen zu sein. Dies ist eben jetzt nicht mehr sicher und NVIDIA scheint auch kein Interesse daran zu haben, etwas daran zu ändern.
Deine Argumente (ich fasse sie jetzt mal nicht zusammen) sind unwahr, bzw. realitätsfern. ICH hätte wenn lediglich die Shops aufgezählt, die Rücknahmen akzeptieren (die gibt es bereits). Wozu die aufzählen, die die Rücknahme berechtigterweise verweigern? Gibt irgendwie keinen Sinn oder?
 
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Mittlerweile ist der Startpost ja neutraler gehalten wie zu Anfang. Sicherlich kann man es schreiben wie sich wer verhält und sollte man es ziviler Form machen ohne reißerische Ansätze wie auf einer " Bild " Seite
 
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Deine Argumente (ich fasse sie jetzt mal nicht zusammen) sind unwahr, bzw. realitätsfern. ICH hätte wenn lediglich die Shops aufgezählt, die Rücknahmen akzeptieren (die gibt es bereits). Wozu die aufzählen, die die Rücknahme berechtigterweise verweigern? Gibt irgendwie keinen Sinn oder?

Tief durchatmen und einfach nocheinmal durchlesen......
Mal davon abgesehen erspart man so den Kunden von Alternate und Co (und auch deren Supportabteilung) eine Menge unsinniger Telefonate und Emails.

Und nun sei so gut, und zeige mal genau, wo ich die Unwahrheit geschrieben habe.
 
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Tief durchatmen und einfach nocheinmal durchlesen......


Und nun sei so gut, und zeige mal genau, wo ich die Unwahrheit geschrieben habe.
In der Diskussion mit mir. :-)
Ist jetzt auch egal, ich gehe schlafen, muss morgen früh raus. :-D

Gute Nacht :-)
Liebe Gruß :-)
 
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Eine sauerrei hier liegt doch quasie ein Bilderbuch sachmangel vor. Das Ding wurde mit 64 Ropes und vollem L2 Cache beworben den es nicht hat also müssen es die Händler auch zurück nehmen und am besten eine Klage gegen NVIDIA oder die Boardpartner richten damit die die Karten zurüknehmen müssen.
 
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In der Diskussion mit mir. :-)
Ist jetzt auch egal, ich gehe schlafen, muss morgen früh raus. :-D
Ich habe auch nicht erwartet, dass du deine Aussage präzisieren kannst. Sonderlich nett ist es allerdings nicht, jemanden eine Lüge zu unterstellen und dies nicht zu belegen.

Unabhängig davon ist der Grafikkartenkauf zur Zeit wirklich keine leichte Angelegenheit, alleine schon wegen dem schwachen Euro, meine GTX660 kostet heute deutlich mehr als zum Kaufzeitpunkt :)
 
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Ich habe auch nicht erwartet, dass du deine Aussage präzisieren kannst. Sonderlich nett ist es allerdings nicht, jemanden eine Lüge zu unterstellen und dies nicht zu belegen.

Unabhängig davon ist der Grafikkartenkauf zur Zeit wirklich keine leichte Angelegenheit, alleine schon wegen dem schwachen Euro, meine GTX660 kostet heute deutlich mehr als zum Kaufzeitpunkt :)
Am Handy ist es schwer alles zu zitieren. ? Ich meine damit nicht den Startpost sondern den Inhalt innerhalb unserer Diskussion in den vorherstehenden Seiten. Eine Lüge habe ich dir nicht unterstellt. Ich wollte nicht, das du dich persönlich angegriffen fühlst. ?

Die Situation am Markt mit Importwaren ist derzeit echt schlecht. Der Euro soll wohl noch weiterhin fallen - ich hoffe das stabilisiert sich bald wieder.
Ich habe meine beiden GTX 660 im November noch für 90 und 110 Euro zzgl. Versand weg bekommen. Ich glaube da hatte ich noch Glück. [emoji23]
Wird die GTX 660 überhaupt noch produziert? Meine letztens was gelesen zu haben, dass die ganz vom Markt verschwunden sind?

LG ?
 
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Eine sauerrei hier liegt doch quasie ein Bilderbuch sachmangel vor. Das Ding wurde mit 64 Ropes und vollem L2 Cache beworben den es nicht hat also müssen es die Händler auch zurück nehmen und am besten eine Klage gegen NVIDIA oder die Boardpartner richten damit die die Karten zurüknehmen müssen.

Vollkommen richtig, die Händler müssen sich mit den Board Partnern oder dem Hersteller einigen.
Genauso ist es auch gesetzlich geregelt.

Hier nochmal ein Auszug vom Computerbase Thread im Startpost:
Als Grundlage für die Rückgabe dient der §434 BGB (Sachmangel). Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt (unter anderem) vor, wenn der verkaufte Gegenstand
- nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
- nicht der Werbung des Verkäufers, Herstellers oder seines Gehilfen entspricht.

Nach aktuellem Kenntnisstand verfügt die GTX970 statt über 4GB VRAM mit 224GB/s (256bit) lediglich über 3,5GB mit 196GB/s (224bit) sowie zusätzlich 0,5GB mit 28GB/s (32bit), welche nicht zeitgleich angesprochen werden können.
Aus diesem Grund kann man diese Raten nicht addieren und somit sind die angegebenen 224GB/s (256bit) auch mit keinem der beiden Speicherbereiche erreichbar. Auch die Aufsplittung in einen schnelleren sowie einen langsameren Speicher ist bei Grafikkarten unüblich, insbesondere, wenn pauschal mit 4GB@224GB/s (256bit) geworben wurde.
Quelle: AnandTech | GeForce GTX 970: Correcting The Specs & Exploring Memory Allocation

Die Stellen die ich fett markiert habe, sind besonders relevant in diesem Zusammenhang.
Technisch kann ich gerne erläutern weshalb man nicht lesend auf beide Speichersegmente gleichzeitig Zugreifen kann.
 
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Da es einige hier im Forum gibt, die
auch mit Legasthenie rumkämpfen müssen,
aber auch im Allgemeinen, halte ich es für
nicht in Ordnung, dass du sowas schreibst.
Das ist respektlos.
Du hast nicht verstanden, dass sich mein Spott nicht gegen Legastheniker im Allgemeinen, sondern gegen den "Anwalt" (bzw. gegen den Autor des Textes auf CB) richtet :ka:. Was ich letztendlich ausdrücken wollte: Ich bin mir sicher, dass dieses Schreiben nicht von einem Anwalt stammt und dass das Schreiben, so es denn jemand von euch an einen Händler schickt, von diesem wohl nicht ernst genommen werden würde.
 
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Was ich letztendlich ausdrücken wollte: Ich bin mir sicher, dass dieses Schreiben nicht von einem Anwalt stammt und dass das Schreiben, so es denn jemand von euch an einen Händler schickt, von diesem wohl nicht ernst genommen werden würde.

Gut dann gib uns doch mal ein paar Beispiele, weshalb das Musterschreiben auf CB schlecht ist, da bin ich mal gespannt.

Um das klar zu stellen: Wenn ein Händler 4GB und einem 256Bit Speicherinterface angegeben hat, dann entspricht dies nicht dem was die Karte liefert. Da man unter Vollast nicht auf beide VRAM Segmente gleichzeitig zugreifen kann, können keine 4GB mit 256Bit parallel angesprochen werden. Doch dies wäre zu erwartende Zustand!

Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt (unter anderem) vor,
- nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
 
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Hat jemand Infos zu anobo.de ?
Dort wird die MSI GTX 970 immer noch mit vollem 256Bit Interface beworben!

So long,...
 
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Hexerei!! verbrennt sie alle!!
An den Hexenmeister...
Du verwechselst wohl den mittelalterlichen Kirchenmob, der es angestachelt nicht besser wusste, mit dem modernen Mob, der sich genau gegen jene Institutionen wie Unternehmen richtet welche ihn versuchen unmündig zu sprechen?
Naja wie dem auch sei. Von Mob und Hexerei in diesem Zusammenhang zu sprechen bleibt ein schlechtes Beispiel....
 
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Gut dann gib uns doch mal ein paar Beispiele, weshalb das Musterschreiben auf CB schlecht ist, da bin ich mal gespannt.
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: [PRODUKTNAME] (genauer Produktwortlaut laut Rechnung)
Rechnungsdatum: [DATUM]
Rechungssumme: €[Kaufpreis inkl. USt]

Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genanntem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.

Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.

Für diese wird mit diesem Schreiben eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
Lies mal die rot markierten Sätze. Da ist grammatikalisch einiges schiefgelaufen. Von einem Anwalt, den ich bezahle, um für mich etwas zu erstreiten, hätte ich so etwas nicht erwartet.
Zum Job eines Juristen gehört, sorgfältig zu arbeiten. Wenn es schon an korrektem Deutsch scheitert, spricht das nicht gerade für die Qualität des Juristen. Oder wie siehst du das?
 
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Wenn es schon an korrektem Deutsch scheitert, spricht das nicht gerade für die Qualität des Juristen. Oder wie siehst du das?

Dann hilf mir es zu verstehen. Z.B. der erste markierte Satz:
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.

Dieser Satz liest sich für mich nach typischem, sehr formalem juristen Deutsch. Aber wo genau sind da Fehler im Sinne von falscher deutscher Grammatik? Wenn ich mir die Schreiben meiner Anwälte anschaue, dann lesen diese sich ähnlich...

Und überlege dir deine Antwort sehr gut. Falls du dich nämlich irren solltest und dieser Satz ist grammatikalisch korrekt, dann kann das sehr peinlich werden für dich, nachdem du mit Begriffen wie Legastheniker umher geworfen hast.
 
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