Edit:
Es macht keinen Sinn den Startpost mühevoll zu pflegen, dafür habe ich einfach zu wenig Rückendeckung in der Community bekommen. Daher verlinke ich einfach auf den CB Thread:
[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste - ComputerBase Forum
Egal wieviele Kopf gegen die Wand Smileys du postest, es macht deine Beiträge nicht richtiger
Der "Anwalt", der das bei CB veröffentlichte Schreiben geschrieben hat, ist offenbar Legastheniker. Schwach...
Ist irgendetwas an der Liste der Shops falsch? Wenn nicht, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, wenn die Wahrheit übersichtlich zusammengefasst wird. Es ist ja nun kein Geheimnis, welcher Shop auf welche Weise mit der Situation umgeht. Einen Überblick über die Situation zu bekommen ist doch sinnvoll, gerade weil hier an jeder Ecke über das Thema diskutiert wird. Davon abgesehen sollte der gute Service, den einige Shops anbieten, auch honoriert werden - ansonsten braucht man sich in Zukunft auch nicht mehr über mangelnden Service zu beschweren.Was du scheinbar nicht verstehen kannst/willst ist die Tatsache, dass die Shops alles richtig gemacht haben - und genau dafür stellst du sie jetzt vor den Pranger?
Deine Argumente (ich fasse sie jetzt mal nicht zusammen) sind unwahr, bzw. realitätsfern. ICH hätte wenn lediglich die Shops aufgezählt, die Rücknahmen akzeptieren (die gibt es bereits). Wozu die aufzählen, die die Rücknahme berechtigterweise verweigern? Gibt irgendwie keinen Sinn oder?Ist irgendetwas an der Liste der Shops falsch? Wenn nicht, sollte es ja eigentlich kein Problem sein, wenn die Wahrheit übersichtlich zusammengefasst wird. Es ist ja nun kein Geheimnis, welcher Shop auf welche Weise mit der Situation umgeht. Einen Überblick über die Situation zu bekommen ist doch sinnvoll, gerade weil hier an jeder Ecke über das Thema diskutiert wird. Davon abgesehen sollte der gute Service, den einige Shops anbieten, auch honoriert werden - ansonsten braucht man sich in Zukunft auch nicht mehr über mangelnden Service zu beschweren.
Mal davon abgesehen erspart man so den Kunden von Alternate und Co (und auch deren Supportabteilung) eine Menge unsinniger Telefonate und Emails.
Ich kann auch das Argument "die Probleme treten nur in normalerweise unrealistischen Szenarien auf" absolut nicht nachvollziehen, schließlich kann niemand wissen, ob nicht schon dieses oder nächstes Jahr Spiele auf den Markt kommen, bei denen die breite Masse der 970er Nutzer betroffen ist. Eines der großen Argumente, weswegen die GTX 970 so populär ist/war basiert doch auf der Zukunftssicherheit und der Annahme, damit auch noch in einem Jahr den meisten Anforderungen gewachsen zu sein. Dies ist eben jetzt nicht mehr sicher und NVIDIA scheint auch kein Interesse daran zu haben, etwas daran zu ändern.
Deine Argumente (ich fasse sie jetzt mal nicht zusammen) sind unwahr, bzw. realitätsfern. ICH hätte wenn lediglich die Shops aufgezählt, die Rücknahmen akzeptieren (die gibt es bereits). Wozu die aufzählen, die die Rücknahme berechtigterweise verweigern? Gibt irgendwie keinen Sinn oder?
Mal davon abgesehen erspart man so den Kunden von Alternate und Co (und auch deren Supportabteilung) eine Menge unsinniger Telefonate und Emails.
In der Diskussion mit mir.Tief durchatmen und einfach nocheinmal durchlesen......
Und nun sei so gut, und zeige mal genau, wo ich die Unwahrheit geschrieben habe.
Ich habe auch nicht erwartet, dass du deine Aussage präzisieren kannst. Sonderlich nett ist es allerdings nicht, jemanden eine Lüge zu unterstellen und dies nicht zu belegen.In der Diskussion mit mir.
Ist jetzt auch egal, ich gehe schlafen, muss morgen früh raus.
Am Handy ist es schwer alles zu zitieren. ? Ich meine damit nicht den Startpost sondern den Inhalt innerhalb unserer Diskussion in den vorherstehenden Seiten. Eine Lüge habe ich dir nicht unterstellt. Ich wollte nicht, das du dich persönlich angegriffen fühlst. ?Ich habe auch nicht erwartet, dass du deine Aussage präzisieren kannst. Sonderlich nett ist es allerdings nicht, jemanden eine Lüge zu unterstellen und dies nicht zu belegen.
Unabhängig davon ist der Grafikkartenkauf zur Zeit wirklich keine leichte Angelegenheit, alleine schon wegen dem schwachen Euro, meine GTX660 kostet heute deutlich mehr als zum Kaufzeitpunkt
Eine sauerrei hier liegt doch quasie ein Bilderbuch sachmangel vor. Das Ding wurde mit 64 Ropes und vollem L2 Cache beworben den es nicht hat also müssen es die Händler auch zurück nehmen und am besten eine Klage gegen NVIDIA oder die Boardpartner richten damit die die Karten zurüknehmen müssen.
Als Grundlage für die Rückgabe dient der §434 BGB (Sachmangel). Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt (unter anderem) vor, wenn der verkaufte Gegenstand
- nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
- nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
- nicht der Werbung des Verkäufers, Herstellers oder seines Gehilfen entspricht.
Nach aktuellem Kenntnisstand verfügt die GTX970 statt über 4GB VRAM mit 224GB/s (256bit) lediglich über 3,5GB mit 196GB/s (224bit) sowie zusätzlich 0,5GB mit 28GB/s (32bit), welche nicht zeitgleich angesprochen werden können.
Aus diesem Grund kann man diese Raten nicht addieren und somit sind die angegebenen 224GB/s (256bit) auch mit keinem der beiden Speicherbereiche erreichbar. Auch die Aufsplittung in einen schnelleren sowie einen langsameren Speicher ist bei Grafikkarten unüblich, insbesondere, wenn pauschal mit 4GB@224GB/s (256bit) geworben wurde.
Quelle: AnandTech | GeForce GTX 970: Correcting The Specs & Exploring Memory Allocation
Du hast nicht verstanden, dass sich mein Spott nicht gegen Legastheniker im Allgemeinen, sondern gegen den "Anwalt" (bzw. gegen den Autor des Textes auf CB) richtet . Was ich letztendlich ausdrücken wollte: Ich bin mir sicher, dass dieses Schreiben nicht von einem Anwalt stammt und dass das Schreiben, so es denn jemand von euch an einen Händler schickt, von diesem wohl nicht ernst genommen werden würde.Da es einige hier im Forum gibt, die
auch mit Legasthenie rumkämpfen müssen,
aber auch im Allgemeinen, halte ich es für
nicht in Ordnung, dass du sowas schreibst.
Das ist respektlos.
Was ich letztendlich ausdrücken wollte: Ich bin mir sicher, dass dieses Schreiben nicht von einem Anwalt stammt und dass das Schreiben, so es denn jemand von euch an einen Händler schickt, von diesem wohl nicht ernst genommen werden würde.
An den Hexenmeister...Hexerei!! verbrennt sie alle!!
Gut dann gib uns doch mal ein paar Beispiele, weshalb das Musterschreiben auf CB schlecht ist, da bin ich mal gespannt.
Lies mal die rot markierten Sätze. Da ist grammatikalisch einiges schiefgelaufen. Von einem Anwalt, den ich bezahle, um für mich etwas zu erstreiten, hätte ich so etwas nicht erwartet.Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: [PRODUKTNAME] (genauer Produktwortlaut laut Rechnung)
Rechnungsdatum: [DATUM]
Rechungssumme: €[Kaufpreis inkl. USt]
Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genanntem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.
Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.
Für diese wird mit diesem Schreiben eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
Wenn es schon an korrektem Deutsch scheitert, spricht das nicht gerade für die Qualität des Juristen. Oder wie siehst du das?