Auflistung der Händler die GTX 970 Grafikkarten zurücknehmen oder dies verweigern!

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Lesen tut es sich ja noch plausibel und Juristen Deutsch ist nicht jedermanns Sache
 
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Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
Die Sätze sind einfacher zu erfassen, wenn man "unnötige" Ergänzungen entfernt und den Satz auf seine Hauptaussage reduziert:
(Durch) [...] bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
Und dann bemerkt man, dass dieser Satz überhaupt keinen Sinn ergibt. Richtig wäre:
Die [...] bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
Oder vollständig: Die durch Medien, einschlägige Fachmagazine sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab. (wobei "bekannt geworden" sprachlich nicht gerade schön ist).

Weiter geht's:
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Reduziert:
[...], dass ich das Produkt nicht für [...] Anforderungen [...] benutzen kann, die ich [...] als für ausreichend erachtete.
Die Anforderungen sind nicht ausreichend? Nein, das Produkt ist nicht ausreichend. Richtig wäre:
[...], dass ich das Produkt nicht für [...] Anforderungen [...] benutzen kann, für die ich es [...] als ausreichend erachtete (wichtig ist hier das "es").
Vollständig: In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, für die ich es aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als ausreichend erachtete. (Zu "in weiterer Folge führte dies dazu, dass" sag ich mal nichts ;))

Nächster Satz:
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Hier fehlt eine Konjunktion vor (oder nach) dem ersten Komma: Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin darin, dass...

Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein [...] Produktes.
Auf ein Produktes? Normalerweise tauscht man gegen ein Produkt.
Als Nachbesserung gilt ein Austausch gegen ein den zum Kaufzeitpunkt beworbenen Spezifikationen entsprechendes Produkt.
 
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Lesen tut es sich ja noch plausibel und Juristen Deutsch ist nicht jedermanns Sache

Juristen Deutsch ist wirklich nicht unbedingt eine geläufige schriftliche Ausdrucksweise.
Es ist aber trotzdem ein korrektes und hochwertiges Deutsch.
 
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Also ein formaler Fehler, sollte einem Juristen schon nicht unterlaufen und das ist eine Fristsetzung per normalen Brief. (Poststempel) Dafür ist mindestens ein Einwurf-Einschreiben notwendig, besser ist natürlich das Einschreiben mit Rückschein und Aushändigung nur an den Empfänger. Dabei quittiert der Empfänger die Aushändigung des Schreibens. Bei einem normalen Brief wäre ein festes Datum vorzugeben, in der Regel 3 Werktage + 10 Werktage.

Weiterhin gibt es kein internationales Gewährleistungsrecht. Der Text ist viel zu unklar, er zeigt nicht auf bei welchem konkreten Nutzungsfall der Sachmangel auftritt. Für die Nachbesserung ist auch die Bezeichnung des Produktes unerheblich. Wenn der Händler ne 980 schicken würde, dann wäre das eine Nachbesserung. Warum ein Anwalt diesen Weg ausschließen würde, ist mir unklar. Der Sachmangel ist auch nicht durch die Auskunft der Herstellers hervor getreten, diese bestätigt nur, dass der Sachmangel schon beim Kauf vorhanden war. Was in diesem Falle z.B. die Beweislastumkehr aushebelt. Die Karte verfügt über einen Sachmangel, da sie nicht über die zum Kaufzeitpunkt vereinbarte Beschaffenheit verfügt. ($434 Abs. 1 Satz 3) Wie ein Anwalt diesen Paragraphen nicht nennen kann ist mir ein Rätsel.
 
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Also ein formaler Fehler, sollte einem Juristen schon nicht unterlaufen und das ist eine Fristsetzung per normalen Brief. (Poststempel) Dafür ist mindestens ein Einwurf-Einschreiben notwendig, besser ist natürlich das Einschreiben mit Rückschein und Aushändigung nur an den Empfänger. Dabei quittiert der Empfänger die Aushändigung des Schreibens.
Ganz so ist es nicht.
Anwaltseiten 24: Rechtsirrtum - Wichtige Unterlagen muss man immer per Einschreiben mit Rückschein verschicken
Zugang per Einschreiben
...
 
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Da steht was ich geschrieben habe. Ein Schreiben bei dem der Erhalt vom Empfänger bestritten werden kann ist für eine Fristsetzung ungeeignet.
 
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Die Sätze sind einfacher zu erfassen, wenn man "unnötige" Ergänzungen entfernt und den Satz auf seine Hauptaussage reduziert:
(Durch) [...] bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
Und dann bemerkt man, dass dieser Satz überhaupt keinen Sinn ergibt.


Ich sehe in dem von mir angesprochenen Satz keine Fehler und auch nicht, dass es keinen Sinn ergibt.

Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.

Die Aussage ergibt einen Sinn und ist in typischem juristen Deutsch geschrieben.
Hier besteht nicht der Anspruch, dass der Satz klar zu erfassen ist. Es handelt sich nicht um Deutsch Unterricht in der 10 Klasse oder um einen News Artikel.
 
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Juristen Deutsch ist wirklich nicht unbedingt eine geläufige schriftliche Ausdrucksweise.
Es ist aber trotzdem ein korrektes und hochwertiges Deutsch.

Damit war ja nur die allgemeine Umschreibung für Otto Normal gemeint wie man es so oft in den Medien vorgesetzt bekommt. Ich habe in den letzten Jahren genug Post dieser Art lesen dürfen
 
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Da steht was ich geschrieben habe. Ein Schreiben bei dem der Erhalt vom Empfänger bestritten werden kann ist für eine Fristsetzung ungeeignet.
Eben nicht ganz, ein Einwurf-Einschreiben ist oft genug wertlos, es gibt Fälle bei denen die Argumentation "falscher Briefkasten" schon genügt hat. Ein Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger nicht annehmen, und wenn quitiert er nur den Empfang eines Umschlages und hatso die Möglichkeit den Empfang des eigentlichen Schreibens weiterhin abzustreiten. Daher machen Einschreibenin diesen Fällen sowieso nur wirklich Sinn, wenn der korrekte Versand des Schreiben von einem Zeugen bestätigt wird.
Aus der Praxis meines ehemaligen Professors weiß ich von einem Fall bei dem eben solchen Argumentation dazu führten, dass er nach mehreren gescheiterten Zustellungen mit mehreren Zeugen den Brief persönlich übergeben hat :)
 
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Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein [...] Produktes.

Klar ist das richtig, das "ein" vor dem Komma bezieht sich nicht auf "Produktes", sondern auf "den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes".

Juristen Deutsch ist für einen anderen Juristen bestimmt und nicht für den Otto Normal Verbraucher.
 
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Eben nicht ganz, ein Einwurf-Einschreiben ist oft genug wertlos, es gibt Fälle bei denen die Argumentation "falscher Briefkasten" schon genügt hat. Ein Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger nicht annehmen, und wenn quitiert er nur den Empfang eines Umschlages und hatso die Möglichkeit den Empfang des eigentlichen Schreibens weiterhin abzustreiten. Daher machen Einschreibenin diesen Fällen sowieso nur wirklich Sinn, wenn der korrekte Versand des Schreiben von einem Zeugen bestätigt wird.
Aus der Praxis meines ehemaligen Professors weiß ich von einem Fall bei dem eben solchen Argumentation dazu führten, dass er nach mehreren gescheiterten Zustellungen mit mehreren Zeugen den Brief persönlich übergeben hat :)

Der Anscheinsbeweis der Zustellung wird vor Gericht da allerdings meist höher bewertet. Bei einem normalen Brief kann man sich den Bezug auf den Poststempel auf jeden Fall schenken und ein festes Datum eintragen. Schon deshalb weil man selber gar nicht den Poststempel sieht und daher gar nicht sicher sagen kann an welchem Tag der Empfänger in Verzug wäre.
 
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Weiterhin gibt es kein internationales Gewährleistungsrecht.
Ja hat er zu fett aufgetragen, machen Anwälte gerne mal. Aber er schrieb ja auch "EU Recht".

Für die Nachbesserung ist auch die Bezeichnung des Produktes unerheblich. Wenn der Händler ne 980 schicken würde, dann wäre das eine Nachbesserung. Warum ein Anwalt diesen Weg ausschließen würde, ist mir unklar.

Wo hat er dass denn ausgeschlossen? Bitte zitiere mir mal den Punkt aus dem Brief, der ausschließt mit einer GTX 980 nachzubessern?
 
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"Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung."

EU Recht gibt es ja auch nicht. Es gibt eine EU Richtlinie zum Gewährleistungsrecht, die von den Mitgliedsstaaten in dortiges Recht übernommen werden muss. Für den Händler ist diese Richtlinie aber ohne direkten Belang, da sie nur die Mitgliedsländer verpflichtet ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Zumindest für einen Käufer aus Deutschland und einen Händler in Deutschland gilt hier das BGB. Die EU-Richtlinie käme nur in Betracht wenn Kunde und Händler aus unterschiedlichen EU Ländern kamen.
 
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Ich glaube wir haben hier wieder einen Fall, wo sich der Jurist eben eine sehr spezielle Art und Weise ausdrückt.
Er schreibt ja erstmal ganz klar etwas, dass eine Nachbesserung in Richtung eines besseren Produktes möglich wäre:

Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.

Dann wirkt es so, als ob er das einschränkt auf ein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen:
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.

So ist es aber nicht gemeint. Er hat im ersten Teil die Nachtbesserungsmöglichkeit erwähnt und im zweiten Teil will er indirekt klarstellen, dass es kein Produkt gibt, welches "dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen" entspricht. Daher will er den Kaufvertrag Rückgängig machen. Die Nachbesserung auf ein Produkt welches 200€ mehr kostet, also 57% mehr als eine GTX970, ist ohnehin unrealistisch! Das passt schon wie er das geschrieben hat und deckt sich genau mit dem, wie es Juristen normalerweise formulieren.

EU Recht gibt es ja auch nicht. Es gibt eine EU Richtlinie zum Gewährleistungsrecht, die von den Mitgliedsstaaten in dortiges Recht übernommen werden muss.

Pass auf, dann erkläre mir das hier:
Gewährleistung: EU-Kommission erhöht den Druck auf Apple - SPIEGEL ONLINE
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Wer in der Europäischen Union ein Handy oder einen Computer kauft, hat zwei Jahre lang einen Anspruch auf Gewährleistung. So sieht es eine im Jahr 2005 verabschiedete EU-Richtlinie vor.

Ist es nicht eher so, dass EU Recht in das Recht der Mitgliedsländer übernommen werden muss ;)

Edit:
Sehr lesenswert:
Das Speicherinterface der GeForce GTX 970 erreicht nirgendwann mehr als 224 Bit DDR | 3DCenter.org
 
Zuletzt bearbeitet:
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Apple ist ja als Hersteller eu-weit im Handel, wenn die also die EU Vorschriften in Teilen oder der gesamten EU missachten, bekommen sie Ärger mit der EU. Bei einem normalen Kauf vom Händler (deutscher Kunde - deutscher Händler) greift hingegen das BGB. Dort ist die EU Richtlinie ja umgesetzt.

Abgesehen davon, bin ich immern och der Meinung, dass das Schreiben den Austausch auf eine 980 ausschließt, egal wie unrealistisch dies sei. Es reicht völlig ein Produkt zu verlangen, dass mindestens den beworbenen Spezifikationen entspricht.
 
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Bei einem normalen Kauf vom Händler (deutscher Kunde - deutscher Händler) greift hingegen das BGB. Dort ist die EU Richtlinie ja umgesetzt.

Wenn ich etwas bei Apple in Deutschland kaufe, dann ist das auch ein normalen Kauf bei einem Händler. Alternate handelt auch EU weit und hat Filialen in Belgien usw.
Und ja es gibt ein EU Recht bei der Gewährleistung. Haken wir das also ab ;)

Abgesehen davon, bin ich immern och der Meinung, dass das Schreiben den Austausch auf eine 980 ausschließt, egal wie unrealistisch dies sei. Es reicht völlig ein Produkt zu verlangen, dass mindestens den beworbenen Spezifikationen entspricht.

Und genau das wird ja in diesem Abschnitt gemacht:
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.

Der nächste Satz existiert deshalb, weil es eben kein alternatives Produkt gibt, dass mindestens den beworbenen Spezifikationen entspricht und realistisch als Nachbesserung geliefert werden könnte. Daher will man den Händler auch nicht auf die Idee bringen, eine andere Grafikkarte als Nachbesserung zu liefern, z.B. von AMD. Im Grunde ist dieser Brief eher darauf ausgerichtet, einfach die Kohle wieder zu bekommen, in juristen Deutsch...
 
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Klar ist das richtig, das "ein" vor dem Komma bezieht sich nicht auf "Produktes", sondern auf "den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes".

Juristen Deutsch ist für einen anderen Juristen bestimmt und nicht für den Otto Normal Verbraucher.
Das hat nichts mit "Juristen Deutsch" (Juristendeutsch) zu tun, das ist schlicht und einfach falsch. Im Deutschen gilt die KNG-Kongruenz, und diese ist hier nicht erfüllt. Und das Komma gehört da auch nicht hin.
Sprich den Satz ab "ein" einmal laut vor dich hin, und du wirst verstehen, was ich mit KNG-Kongruenz meine.

Auch Juristen haben sich an die deutsche Rechtschreibung zu halten, und das tun sie normalerweise auch. Regeln, die man nicht erst in der 10. Klasse, sondern schon in der Grundschule lernt.

Übrigens: die Reduktion, wie ich sie weiter oben vorgeführt habe, funktioniert immer, und zwar auch bei "Juristen Deutsch". Schau einfach mal in Gesetzestexte, Rechtsgutachten usw. und du wirst sehen, dass dort die Regeln der deutschen Regeln eingehalten werden, anders als beim Schreiben dieses "Anwalts". :daumen:
 
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@ hbf878

Du kannst einfach nicht einschätzen, anhand der Art und Weise wie dieser spezielle Brief geschrieben wird, ob der Anwalt kompetent ist. Du kennst dich damit einfach nicht aus und beleidigst einfach viele Menschen indem du Legasthenie als Beleidigung hier im Forum nutzt. Du hast 0 Mehrwert in die Diskussion gebracht. Ich denke du bist jemand der einen Arzt als inkompetent darstellt, weil seine Handschrift furchtbar ist...
 
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Ich habe digitalo wegen meiner Zotac GTX 970 Amp Edition angeschrieben. Die Antwort:

"Guten Tag Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Rückfrage beim Hersteller NVIDIA hat ergeben, dass kein Mangel an dem Gerät/Artikel vorliegt. Aus diesem
Grund ist kein Preisnachlass möglich.

Falls Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Alexandra Leuthold
digitalo-Team"

Enttäuschend.
 
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