Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

AW: Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

ja das wir hier noch keinen ausnahmezustand haben ist mir klar.

les dir den post von frenzy in dem anderen thread "sind die hz4 sätze zu niedrig" mal durch.
ich fands jetzt schon plausibel und gar nicht mal so abwegig, in erster linie sollte man halt keine schicht ganz fallen lassen, das ist wohl eher meine intention.
 
AW: Arbeitslosengeld 1 verürzen.

Aber sich das recht raus nehmen, vorigen Generationen für das selber Verhalten an zu Prangern! Ja, denen ging es auch "nur" um ihr nacktes Leben(Wohlstand). Und unseres(wir Kinder) zu schützen! Zumal sie auch noch das Handikap hatten, das die Technik zum Teil noch erfunden werden musste(das trifft auch noch für uns zu). Klar kann man denen vorwerfen das sie die nicht schnell genug umgesetzt haben. Kein Problem. Wenn da nur nicht das blöde Geld wäre. An dem wir alle so toll hängen. Das wollen wir natürlich "nur" für uns haben. So wie es unsere Eltern,Großeltern,... auch "nur" haben wollten. Im übrigen haben diese Generation auch diese Debatten geführt und sind zu keinem endgültigen Schluss gekommen. Ist schon einfach die Fehler bei anderen zu finden, nur nicht bei sich selbst... Ich für meine Teil denke "sie haben das recht und müssen besser leben als wir". Denn ohne sie wären wir immer noch in Höhlen zu Hause!

Diesem Abschnitt kann ich mich nur anschließen.

Zum Thema:

Ich fände eine weitere Verkürzung nicht sehr begrüßenswert. Es stimmt zwar, daß sich damit Kosten sparen ließen, aber man muß auch sehen, daß die meisten Arbeitnehmer längerfristige finanzielle Verpflichtungen haben, denen sie mit ALG II möglicherweise nicht mehr nachkommen können. Es hat keinen Sinn, die Leute innerhalb so kurzer Zeit in so große finanzielle Bedrängnis zu bringen, daß das vorausschauende Verwalten des bald einsetzenden Mangels mehr Zeit verschlingt, als die Suche nach neuer Beschäftigung.
 
AW: Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

Ähm, Arbeitslosenhilfe also Arebitslosengeld ist doch ALG1? ALG2 ist so viel wie ich weiß ehemalig Harz4/Sozialhilfe.

MfG

Wenn ich mich richtig erinnere, folgte früher auf das Arbeitslosengeld (befristet, vom letzten Gehalt abhängig) die Arbeitslosenhilfe (Dauerunterstützung). Daneben gab es die Sozialhilfe (Dauerunterstützung) für all diejenigen, die nie die Möglichkeit hatten, genug einzuzahlen, um Arbeitslosengeld/-hilfe zu erhalten.
Erstere Funktion hat jetzt das ALG1, letztere beiden ALGII (im Volksmund "HartzIV")


Und wieso geht keiner vors BfVGG damit, wenn die Kürzungen unrechtmäßig sind? Als Hartz 4'ler bekommt man die Anwaltskosten doch bezahlt.

Es laufen jede Menge Klagen gegen ungerechtfertigte Kürzungen.
Bis sowas durch alle Instanzen zum BfVGG vorgedrungen ist, dauert es aber seine Zeit. In dem Fall kommt verschärfend hinzu, dass sich ein ALGII Empfänger keinen guten Anwalt leisten kann, sondern muss, was ihm gestellt wird.

Übrigens möchte ich anmerken, dass dein Vorschlag, ALGII exakt auf das Verfassungsmäßig niedrigste Level abzusenken nicht nur eine extrem gute Planung der Wirtschaftssituation/Lebenserhaltungskosten erfordert (nicht, das man durch z.B. Inflation oder steigende Milchpreise auf einmal drunter ist) und zudem jegliche Strafmaßnahmen für arbeitsunwillige Empfänger unmöglich macht. Letzteres dürfte selbst der größte FDP-Fan nicht toll finden.
 
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ruyven schrieb:
Übrigens möchte ich anmerken, dass dein Vorschlag, ALGII exakt auf das Verfassungsmäßig niedrigste Level abzusenken nicht nur eine extrem gute Planung der Wirtschaftssituation/Lebenserhaltungskosten erfordert (nicht, das man durch z.B. Inflation oder steigende Milchpreise auf einmal drunter ist) und zudem jegliche Strafmaßnahmen für arbeitsunwillige Empfänger unmöglich macht. Letzteres dürfte selbst der größte FDP-Fan nicht toll finden.

Das ist ja wohl mal gar kein Argument.... nur damit ich sanktionieren kann, bevorteile ich doch nicht die Masse der Empfänger...

Und wie wäre es mit Gutscheinen? Das wäre ja meine Idee, z.B. für Musikschule, Sportvereine oder sonstwas. Die CDU will ja unbedingt Bargeld, die FDP Gutscheine. Mit Gutscheinen ist es egal, ob man irgendwo im Osten oder in München ist, man kriegt halt nen Gutschein für eine bestimmte Leistung. Bei Bargeld verzerrt man die Situation.

Mich nervt es ziemlich an, wenn ich Hartz 4'ler rauchen und trinken sehe, andererseits jammern sie aber, dass sie für ihre Kinder zu wenig Geld haben. <- Ok, etwas pauschalisiert
 
AW: Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

Und wie wäre es mit Gutscheinen?

Verzerrung der Marktwirtschaft oder gesteigerte Ausgaben. (Wenn die Gutscheine nur in einzelnen Läden gelten, ist das eine massive Benachteiligung für andere. Wenn die Gutscheine für alle gelten, diese aber unterschiedliche Preise haben -spätestens nach Einführung der Gutscheine werden sie das-, fehlt die steuernde Wirkung zum günstigeren Angebot)
Dazu kommt bei Musikschule/Sportverein/..., dass du den Leuten vorschreibst, was sie in ihrer Freizeit machen. Bei Nahrungsmitteln musst du entweder genau die Gerichte vorschreiben, oder ein juristisch anwendbares Kriterium für "Süßkram" finden. Genussmittel wären ein weiterer Bürokratie-&Regulationswahnsinn - Kaffee? Säfte? Softdrinks?
Gegen solche Vorschläge war die DDR ein anarchistischer Haufen...
 
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Komisch. In den USA funktionieren Lebensmittelmarken ganz gut.

Abgesehen davon: Der Einzelhandel (und wahrscheinlich auch das Lebensmittelrecht) hat eigentlich ganz gut definiert, was als Süßware, Teigware, Milchprodukt etc. zu gelten hat. Warum sollte man Richtlinien erfinden, wenn man sie ohne weiteres aus einem anderen Bereich übernehmen kann?
 
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In dem Fall kommt verschärfend hinzu, dass sich ein ALGII Empfänger keinen guten Anwalt leisten kann, sondern muss, was ihm gestellt wird.

Da fehlt ein Wort - und auch dann stimmt es nicht (zuviel Perry Mason gesehen? "Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn sie sich keinen Anwalt leisten koennen, wird ihnen vom Gericht ...").

Jedem steht es frei, einen Anwalt seiner Wahl zu mandatieren (Rechtsschutzversicherungen gibt es uebrigens schon ab ~ €10,- / Monat - entspricht einem Kasten Bier). Wer nicht rechtsschutzversichert ist und sich keinen Anwalt leisten kann, der kann sich einen Beratungsschein (Klick!) ausstellen lassen - fuer diesen und eine einmalige Selbstbeteiligung iHv €10,- (die der RA aber auch erlassen kann) erledigt der RA Deiner Wahl dann Beratung, eventuellen Schriftwechsel und idealerweise eine vorgerichtliche Einigung. Scheitert die, kommt Prozesskostenhilfe (Klick!) in Betracht.

Verzerrung der Marktwirtschaft(...)

Hier wimmelt es von Leuten, die sie lieber heute als morgen gleich ganz abschaffen wuerden.

Wenn die Gutscheine für alle gelten(...)fehlt die steuernde Wirkung zum günstigeren Angebot

Die "Steuerungswirkung", ueber ein Vergleichen von Preisen zu guenstigen Angeboten zu greifen, darf der Staat gerne dem Gehirn des Transferleistungsempfaengers ueberlassen?

Dazu kommt bei Musikschule/Sportverein/..., dass du den Leuten vorschreibst, was sie in ihrer Freizeit machen.

Noe, tue ich nicht. Ich biete ihnen etwas an - inklusive der Moeglichkeit, dankend abzulehnen.
 
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Da fehlt ein Wort - und auch dann stimmt es nicht (zuviel Perry Mason gesehen? "Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Wenn sie sich keinen Anwalt leisten koennen, wird ihnen vom Gericht ...").

Jedem steht es frei, einen Anwalt seiner Wahl zu mandatieren (Rechtsschutzversicherungen gibt es uebrigens schon ab ~ €10,- / Monat - entspricht einem Kasten Bier). Wer nicht rechtsschutzversichert ist und sich keinen Anwalt leisten kann, der kann sich einen Beratungsschein (Klick!) ausstellen lassen - fuer diesen und eine einmalige Selbstbeteiligung iHv €10,- (die der RA aber auch erlassen kann) erledigt der RA Deiner Wahl dann Beratung, eventuellen Schriftwechsel und idealerweise eine vorgerichtliche Einigung. Scheitert die, kommt Prozesskostenhilfe (Klick!) in Betracht.
Prozesskostenhilfe muss i. d. R. abe rzurückgezahlt werden.

MfG
 
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Komisch. In den USA funktionieren Lebensmittelmarken ganz gut.

"funktioniert ganz gut" liest man selten in einem Satz zum US-Sozialsystem :huh:

Abgesehen davon: Der Einzelhandel (und wahrscheinlich auch das Lebensmittelrecht) hat eigentlich ganz gut definiert, was als Süßware, Teigware, Milchprodukt etc. zu gelten hat. Warum sollte man Richtlinien erfinden, wenn man sie ohne weiteres aus einem anderen Bereich übernehmen kann?

Weil du auf Grundlage ~willkürlicher privater Definitionen afaik nichtmal Gesetze erlassen darfst und spätestens wenn du es macht, wird irgend ein Hersteller ankommen und seine Schokoriegel eben als Teigware deklarieren (ist ja oft Gebäch drin...), wenn das die potentielle Käuferschaft um 4-5 Millionen Menschen vergrößert. (Zuschießer mitgezählt)

Jedem steht es frei, einen Anwalt seiner Wahl zu mandatieren (Rechtsschutzversicherungen gibt es uebrigens schon ab ~ €10,- / Monat - entspricht einem Kasten Bier). Wer nicht rechtsschutzversichert ist und sich keinen Anwalt leisten kann, der kann sich einen Beratungsschein (Klick!) ausstellen lassen - fuer diesen und eine einmalige Selbstbeteiligung iHv €10,- (die der RA aber auch erlassen kann) erledigt der RA Deiner Wahl dann Beratung, eventuellen Schriftwechsel und idealerweise eine vorgerichtliche Einigung.[/url]

Haken bei der Sache: Wenn der gute Anwalt die Möglichkeit hat, auf dem freien Markt deutlich mehr für seine Dienstleistungen zu kassieren, wird es ihm ziemlich egal sein, dass Fixpreis-HartzIVer ihn gern in Anspruch nehmen würden.
Von der ggf. rein physisch auf die nächste Umgebung eingeschränkten Auswahl (kein Auto und der Handyvertrag wurde gerade aufgekündigt, weil die Rechnung nach andauernder HartzIV-Kürzung nicht mehr zu bezahlen war) mal ganz zu schweigen.

Scheitert die, kommt Prozesskostenhilfe (Klick!) in Betracht.

Jup. Und wenn der juristische Laie sie beantragen will, muss er erstmal einen Anwalt bezahlen, der ihm den Antrag verfasst...
Danach wird das ganze vorgerichtlich auf Erfolg geprüft. Wie gut sind wohl die Chancen, dass einer Frage, die vermutlich in 4-5 Instanzen nicht abschließend geklärt werden wird und so bis zum Verfassungsgericht gelangen kann, in einer vorgerichtlichen Entscheidung "gute Erfolgsaussichten" zugesprochen werden?

Die "Steuerungswirkung", ueber ein Vergleichen von Preisen zu guenstigen Angeboten zu greifen, darf der Staat gerne dem Gehirn des Transferleistungsempfaengers ueberlassen?

Dafür muss er aber auch Anreize schaffen. Und wenn ich einen Gutschein für 2kg Kartoffeln habe, egal wieviel die kosten, dann fehlt dieser Anreiz. (falls du ernsthaft planst, für jedes einzelne Nahrungsmittel nicht nur die benötigte Menge vorzugeben, sondern auch noch den dafür zu bezahlenden Preis im vorraus festzulegen, dann ziehe ich meinen obigen DDR-Vergleich zurück. Sowas haben sich nicht mal die realitätsfernsten Planwirtschaftler zugetraut)
 
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Haken bei der Sache: Wenn der gute Anwalt die Möglichkeit hat, auf dem freien Markt deutlich mehr für seine Dienstleistungen zu kassieren, wird es ihm ziemlich egal sein, dass Fixpreis-HartzIVer ihn gern in Anspruch nehmen würden.

Anwaltshonorare haengen idR vom Streitwert ab und ergeben sich ansonsten aus dem Rechtsanwaltsverguetungsgesetz und auf Sozialrecht spezialisierte Anwaelte gibt es ungefaehr so selten wie tuerkische Brautmodengeschaefte in Duisburg-Marxloh oder Gemuese Im- und Exportgeschaefte in Berlin-Neukoelln. Was Dich aber nicht davon abhalten muss, das naechste "ja, aber" aus dem Hut zu zaubern. So ein "Dagegen"-Schild spendet im Sommer bestimmt prima Schatten, oder?

Und wenn der juristische Laie sie beantragen will, muss er erstmal einen Anwalt bezahlen, der ihm den Antrag verfasst...
Danach wird das ganze vorgerichtlich auf Erfolg geprüft. Wie gut sind wohl die Chancen, dass einer Frage, die vermutlich in 4-5 Instanzen nicht abschließend geklärt werden wird und so bis zum Verfassungsgericht gelangen kann, in einer vorgerichtlichen Entscheidung "gute Erfolgsaussichten" zugesprochen werden?

Ja, Leben kann schon eine ziemlich anstrengende Veranstaltung sein.
 
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"funktioniert ganz gut" liest man selten in einem Satz zum US-Sozialsystem :huh:

Das mag daran liegen, daß es völlig anders als unseres organisiert ist. Da läuft halt wesentlich mehr über private Initiativen und Wohlfahrtsorganisationen und weniger über den Staat. Es ist einfach eine andere Herangehensweise.

Wenn man da nur über das staatliche System liest, ist es kein Wunder, daß man annimmt, man müsse ohne ausreichendes Einkommen auf der Stelle verhungern.

Weil du auf Grundlage ~willkürlicher privater Definitionen afaik nichtmal Gesetze erlassen darfst und spätestens wenn du es macht, wird irgend ein Hersteller ankommen und seine Schokoriegel eben als Teigware deklarieren (ist ja oft Gebäch drin...), wenn das die potentielle Käuferschaft um 4-5 Millionen Menschen vergrößert. (Zuschießer mitgezählt)

Dann nimm halt als Richtlinie, was heute schon im Lebensmittelgesetz festgelegt ist. Ist doch nicht so schwer. Das regelt meines Wissens schon eine Menge. Dazu kommen noch unzählige Zusatzverordnungen für bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen. Ich fände es sehr erstaunlich, wenn da nicht schon recht genau definiert wäre, was jetzt eigentlich was ist.

Haken bei der Sache: Wenn der gute Anwalt die Möglichkeit hat, auf dem freien Markt deutlich mehr für seine Dienstleistungen zu kassieren, wird es ihm ziemlich egal sein, dass Fixpreis-HartzIVer ihn gern in Anspruch nehmen würden.

Vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hast Du noch nicht so viel gehört, oder? Wie kommen die Leute nur immer auf die Idee, Feld-, Wald- und Wiesenanwälte könnten in ganz alltäglichen Fällen ihre Honorare frei vereinbaren? Das mag in vielen Ländern vielleicht so sein, in Deutschland sieht das anders aus. Oder warum haben niedergelassene Anwälte in der Regel wohl so ein kleines Einkommen? Bestimmt nicht, weil die sich bei jeder Gelegenheit schamlos die Taschen vollmachen.
 
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meiner meinung nach MUSS das arbeitslosengeld so weit gekürzt werden wie es geht! Ein arbeitsloser soll gerade so viel geld haben um ein billiges dach über dem kopf zu haben und um essen kaufen zu können! Ein arbeitsloser muss sich keine kippen, fernseher, PC, Auto usw leisten dürfen.

Auch wenn es sich hart anhören mag: es hat einen ganz einfachen grund. arbeit muss sich lohnen. Heute sagen viele: ,,wieso soll ich arbeiten, wenn ich als HARTZ4 empfänger genau so viel/fast so viel bekomme, und dafür nix machen muss". Arbeit muss wieder attraktiv und lohnenswert gemacht werden, denn von der arbeit hängt das wohlhaben und der beste platz in der weltwirtschaft/exportkraft ab. wenn Deutschland keine guten arbeiter mehr hat, dann geht es so schnell fluss abwärts, so schnell kann man nicht gucken. Deutschland wächst und fällt mit seinen arbeitern, und damit es mit ihnen wächst, muss arbeit wieder lohnenswert gemacht werden

Und dazu muss das arbeitslosen-geld auf den niedrigsten möglichen betrag gekürzt werden. So macht man arbeit attraktiver und spart gleichzeitig geld ein ;)
 
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Heute sagen viele: ,,wieso soll ich arbeiten, wenn ich als HARTZ4 empfänger genau so viel/fast so viel bekomme, und dafür nix machen muss". Arbeit muss wieder attraktiv und lohnenswert gemacht werden, denn von der arbeit hängt das wohlhaben und der beste platz in der weltwirtschaft/exportkraft ab. wenn Deutschland keine guten arbeiter mehr hat, dann geht es so schnell fluss abwärts, so schnell kann man nicht gucken.
Welche Arbeitsplätze für gute Arbeiter, die Deutschland als Exportnation stärken, konkurrieren denn Einkommens-mäßig mit den Hartz-IV-Sätzen?
 
AW: Arbeitslosengeld 1 verkürzen.

Auch wenn es sich hart anhören mag: es hat einen ganz einfachen grund. arbeit muss sich lohnen. Heute sagen viele: ,,wieso soll ich arbeiten, wenn ich als HARTZ4 empfänger genau so viel/fast so viel bekomme, und dafür nix machen muss".
So ein Blödsinn. Informiere Dich mal richtig!
Ein Harz4 Empfänger bekommt nie so viel wie jemand der Arbeiten geht, dann wenn jemand sein Gehalt, auf Grund weil es zu niedrig ist, aufstockt, wird er immer deutlich mehr als ein Harz4 Empfänger erhalten. Also Arbeiten plus Aufstocken ist stets höher als Harz4.

Wobei ich dazu sagen muss das ich grundsätzlich nichts davon halte, Unternehmen die ihre Wirtschaftlichkeit auf Dumpinglöhnen aufbauen zu subventionieren. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft und da sollten eben auch die Gehälter sozial sein und Unternehmen die dem nicht nachkommen können, sind dann auch nicht wirtschaftlich. Und genau aus dem Grunde beführworte ich einen Mindestlohn um der sozialgerechten Entlohung nachzukommen.

MfG
 
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So ein Blödsinn. Informiere Dich mal richtig!
Ein Harz4 Empfänger bekommt nie so viel wie jemand der Arbeiten geht, dann wenn jemand sein Gehalt, auf Grund weil es zu niedrig ist, aufstockt, wird er immer deutlich mehr als ein Harz4 Empfänger erhalten. Also Arbeiten plus Aufstocken ist stets höher als Harz4.

Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Ein Freund von mir muss gezwungenermaßen in einem Lager einer Uni-Klinik arbeiten und erhält dort ca.1.100 € netto. 40h Woche, Knochenarbeit.

Ein anderer Freund ist Sozialhilfeempfänger (auf Grund zwei kaputter Nieren erwerbsunfähig) und erhält knapp 1.000 € für einen Monat (inkl. Heizung, Miete etc). Er arbeitet gar nicht und hat bis auf seine 3x wöchentlichen Dialyse Sitzungen Freizeit. Übrigens bekommt er auf Grund seiner Behinderung gerade mal 54 € extra, weil er Phosphat freie Nahrung braucht. Der Rest ist gleich einen vollkommen gesunden Sozialhilfeempfänger.

Nun kann man sich fragen, ob es 100 € wert sind tatsächlich 40h die Woche zu arbeiten, wenn es für 100 € weniger auch so geht.

Natürlich muss man in diese Rechnung die Maßnahmen der Arge einbeziehen bei Erwerbsfähigen. Wenn man es aber auf die bloßen Zahlen reduziert, kann ich durchaus den Unmut verstehen.
 
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Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Ein Freund von mir muss gezwungenermaßen in einem Lager einer Uni-Klinik arbeiten und erhält dort ca.1.100 € netto. 40h Woche, Knochenarbeit.

Ein anderer Freund ist Sozialhilfeempfänger (auf Grund zwei kaputter Nieren erwerbsunfähig) und erhält knapp 1.000 € für einen Monat (inkl. Heizung, Miete etc). Er arbeitet gar nicht und hat bis auf seine 3x wöchentlichen Dialyse Sitzungen Freizeit. Übrigens bekommt er auf Grund seiner Behinderung gerade mal 54 € extra, weil er Phosphat freie Nahrung braucht. Der Rest ist gleich einen vollkommen gesunden Sozialhilfeempfänger.

Nun kann man sich fragen, ob es 100 € wert sind tatsächlich 40h die Woche zu arbeiten, wenn es für 100 € weniger auch so geht.

Natürlich muss man in diese Rechnung die Maßnahmen der Arge einbeziehen bei Erwerbsfähigen. Wenn man es aber auf die bloßen Zahlen reduziert, kann ich durchaus den Unmut verstehen.
Dein erster Freund kann aber sein Einkommen aufstocken, bei 1100€ geht das glaube ich noch und damit erhält er wesentlich mehr Geld als dein zweites Beispiel. :)

MfG
 
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Irrtum, geht nicht, weil der Brutto-Lohn zu hoch ist. Müsste ich im Bescheid heraussuchen (schließlich habe ich den Antrag für ihn geschrieben:ugly:)
 
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