Anscheinend hast du ihn nicht verstanden, sonst hätte Dennisth mir nicht geantwortet.@novo
Mal wieder hast du einen Post nicht verstanden. Es ging darum ob es das im Libanon gibt...

Danke!

Mir kann es nicht passieren. Also nach wie vor - Pech!Jaja das ist "Pech", wenn es wen anderes betrifft. Wenn es dich trifft, Thema Zwangsenteignung, bist du bestimmt auch sehr locker drauf und ziehst gerne auf die Straße um, damit mehr Platz für "Flüchtlinge" ist oder?

Wie ich schon sagte: Wer etwas mietet, was dem Staat gehört, der sollte nicht jammern, wenn im Vertrag steht "Sollte diese Unterkunft benötigt werden, werfen wir Sie raus."
Zur Zwangsenteignung:
Quelle: Zwangsenteignung fur Fluchtlinge: Alles, was Sie jetzt wissen mussen | Democratic PostGrundsätzlich hat jede Gemeinde die Verpflichtung, ihren Bürgern ein Dach über dem Kopf zu gewähren. Das ist die Grundlage für die Zwangsenteignungen.
[...]
Eine Zwangsenteignung darf immer nur für eine gewisse Zeit durchgeführt werden, nicht endgültig. Niemand darf Ihnen Ihr Eigentum wegnehmen.
Sollten Sie in einer Mietwohnung der Kommune leben, brauchen Sie keine Angst zu haben. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf darf nicht durchgeführt werden. Kündigungen zur Unterbringung von Flüchtlingen sind schlicht unwirksam, weil die Kommune als juristische Person keinen Eigenbedarf anmelden darf.
[...]
Enteignungen können nicht beliebig durchgeführt werden, weil die Kommunen gerade Spaß daran haben. Die Enteignung ist immer nur das letzte Mittel, welches eingesetzt werden darf. Sie darf nur in Betracht gezogen werden, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Die Beschlagnahme dient der Gefahrenabwehr – in diesem Fall der Obdachlosigkeit der Flüchtlinge.
Bevor eine Stadt, Kommune oder ein Bezirk eine Beschlagnahme durchführt und die Privatbesitzer zur Vermietung zwingt, müssen alle brauchbaren eigenen Wohn- und Gewerberäume genutzt werden.
Die rechtliche Grundlage der Enteignung auf Zeit ist das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, jede Kommune oder Stadt hat ein im Sinne gleichlautendes Gesetz.

