In der Außenstelle werden zunächst die Personaldaten aufgenommen. Sie werden verglichen mit Asylbewerbern, die bereits beim Bundesamt erfasst sind, sowie mit dem
Ausländerzentralregister. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob es sich um einen
Erstantrag, einen
Folgeantrag oder möglicherweise einen Mehrfachantrag handelt. Vom Antragsteller werden Fingerabdrücke genommen sowie Lichtbilder gemacht. Hiervon ausgenommen sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anschließend wertet das Bundeskriminalamt die Fingerabdrücke aus. Zudem werden sie mit Hilfe eines Systems abgeglichen, das Fingerabdrücke europaweit erfasst. Damit soll überprüft werden, ob der Bewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt hat.