AW: Rundfunkgebühren: Erste Haft für Nichtzahlerin verhängt
Kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht:
Beiträge müssen gezahlt werden um einen potentiellen Vorteil auszugleichen. Dabei darf man nur die Gruppe zur Kasse bitten, die diesen Vorteil auch nutzen kann.
Wenn es zu schwierig ist diese Gruppe eindeutig zu bestimmen, kann die Verwaltung auch pauschalisieren.
Beispiel Müllgebühren:
Die Gebühr berechnet sich nach der Größe der Mülltonne und der Anzahl der Leerungen.
Jetzt ist es der Stadt oder dem Landkreis zu aufwändig die Größe der Mülltonnen und die Anzahl der Leerungen zu bestimmen, also legen sie fest das jeder Haushalt ab dem nächsten Jahr einen Beitrag in Höhe der alten Maximalgebühr zahlen muß.
Sie gehen Pauschal davon aus das jeder Haushalt Müll produziert, und das man deswegen auch von jedem Haushalt einen Beitrag erheben kann, egal ob er viel oder wenig oder sogar keinen Müll erzeugt.
Das alle das Maximum zahlen müssen wird mit Vereinfachung begründet.
Bei den öffentlich-rechtlichen Medien ist es genau das gleiche.
Selbst wer sie nicht nutzt hat einen Vorteil davon (ohne Lindenstraße und "in GTA gehts um das Vergewaltigen von Frauen" Panorama würden morgen Nazis auf Dinosauriern über deutsche Straßen patrollieren...).
Technisch und rechtlich ist es nicht möglich die öffentlich-rechtlichen Medien nur dem Beitragszahlern zugänglich zu machen (das Bundesverfassungsgericht hat vor 20 Jahren entschieden das diese nicht verschlüßelt werden dürfen).
Da die meisten deutschen Haushalte einen Fernseher oder ein neuartiges Empfangsgerät haben (Handy, Tablet, PC, Spielkonsole, internetfähiger Kühlschrank) können alle deutschen Haushalte diesen Vorteil nutzen und müssen zahlen.
Das die Haushalte den maximal Beitrag und nicht den alten Minimalbeitrag zahlen müssen hängt mit der Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs zusammen.
Generell könnte das Beispiel der Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Medien auch auf andere bisherige Gebühren angewendet werden.
Die Piraten in Berlin haben z.B. vorgeschlagen auf diese Art den fahrscheinlosen Personen Nahverkehr zu finanzieren.
Auch Gebühren für den Kindergarten könnte man auf diese Art und Weise durch Beiträge für jeden Haushalt ersetzen (fast alle Haushalte mit Kindern schicken diese in den Kindergarten,...)
Selbst wenn sie wirklich keiner mehr sieht dürfen sie nicht zugemacht werden, und sie müssen genügend Geld bekommen um ihr Angebot weiter zu entwickeln.
Weil die Leute nach der aktuellen Rechtsprechung auch dann von öffentlich-rechtlichen Rundfunkt einen Vorteil haben wenn sie ihn gar nicht nutzen.Und warum muss man mit Zwang die Leute für etwas zahlen lassen was sie nicht wollen?
Kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht:
Beiträge müssen gezahlt werden um einen potentiellen Vorteil auszugleichen. Dabei darf man nur die Gruppe zur Kasse bitten, die diesen Vorteil auch nutzen kann.
Wenn es zu schwierig ist diese Gruppe eindeutig zu bestimmen, kann die Verwaltung auch pauschalisieren.
Beispiel Müllgebühren:
Die Gebühr berechnet sich nach der Größe der Mülltonne und der Anzahl der Leerungen.
Jetzt ist es der Stadt oder dem Landkreis zu aufwändig die Größe der Mülltonnen und die Anzahl der Leerungen zu bestimmen, also legen sie fest das jeder Haushalt ab dem nächsten Jahr einen Beitrag in Höhe der alten Maximalgebühr zahlen muß.
Sie gehen Pauschal davon aus das jeder Haushalt Müll produziert, und das man deswegen auch von jedem Haushalt einen Beitrag erheben kann, egal ob er viel oder wenig oder sogar keinen Müll erzeugt.
Das alle das Maximum zahlen müssen wird mit Vereinfachung begründet.
Bei den öffentlich-rechtlichen Medien ist es genau das gleiche.
Selbst wer sie nicht nutzt hat einen Vorteil davon (ohne Lindenstraße und "in GTA gehts um das Vergewaltigen von Frauen" Panorama würden morgen Nazis auf Dinosauriern über deutsche Straßen patrollieren...).
Technisch und rechtlich ist es nicht möglich die öffentlich-rechtlichen Medien nur dem Beitragszahlern zugänglich zu machen (das Bundesverfassungsgericht hat vor 20 Jahren entschieden das diese nicht verschlüßelt werden dürfen).
Da die meisten deutschen Haushalte einen Fernseher oder ein neuartiges Empfangsgerät haben (Handy, Tablet, PC, Spielkonsole, internetfähiger Kühlschrank) können alle deutschen Haushalte diesen Vorteil nutzen und müssen zahlen.
Das die Haushalte den maximal Beitrag und nicht den alten Minimalbeitrag zahlen müssen hängt mit der Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs zusammen.
Generell könnte das Beispiel der Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Medien auch auf andere bisherige Gebühren angewendet werden.
Die Piraten in Berlin haben z.B. vorgeschlagen auf diese Art den fahrscheinlosen Personen Nahverkehr zu finanzieren.
Auch Gebühren für den Kindergarten könnte man auf diese Art und Weise durch Beiträge für jeden Haushalt ersetzen (fast alle Haushalte mit Kindern schicken diese in den Kindergarten,...)
Das spielt keine Rolle, da das Bundesverfassungsgericht schon vor jahren entscheiden hat das die öffentlich-rechtlichen Medien eine Bestands- und Entwicklungsgarantie haben.Die großen GEZ-Begünstigten wollen immer noch nicht wahrhaben, dass die Lindenstraße-Musikantenstadelfans in der Schwarzwaldklinik mit Blick aufs Traumschiff so langsam aussterben...
Selbst wenn sie wirklich keiner mehr sieht dürfen sie nicht zugemacht werden, und sie müssen genügend Geld bekommen um ihr Angebot weiter zu entwickeln.