Sheridan579
Komplett-PC-Aufrüster(in)
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften
Wie gut, dass ich keine habe.
Wie gut, dass ich keine habe.
Ich denke mal es kommt auf den Einzelfall an ,Die zahlt aber nicht bei Vorsatz.
"es steht ja nicht dran Achtung dieser Download/Upload ist Illegal ",
selbst Erwachsenen fällt es oft schwer zu Unterscheiden was illegal und legal ist .
Ist schon immer so gewesen Eltern Haften für ihre Kinder Aufsichtspflicht,
ganz einfach weil bei den Kindern nichts zu holen ist meist noch Schule oder Ausbildung sind .Wenn die Kinder volljährig sind, warum haften dann die Eltern?
MfG
Es ist leider ungleich schwieriger, seinem Sohn einerseits zugang zum Internet zu gewähren, andererseits aber dessen illegale Nutzung zu verhindern.
Man kann aber in der Fritzbox das so vorstellen, das Kinder keinen Voll Zugriff auf das Internet haben ,
Tatsache ist das die meisten Eltern das nicht können und machen weil es für die meisten zu kompliziert ist und die Provider sich hier aus der Verantwortung ziehen.
Ganz neugierig gefragt: Wie würdest du einzelnen Nutzern den Zugang im Router beschränken, um illegales Filesharing auszuschließen und legale Internetnutzung weiterhin zu ermöglichen?
Du hast keine Firtzbox ?
das einfachste ist eine Voll Sperre im Router mit Extra Kinder User Konto , die Seiten die, die Kinder sehen dürfen als Freigabe erlauben und wenn das Kind eine Seite will die Gesperrt ist muss es erst Papa fragen der dann die Seite vorher prüft und frei gibt , anderes geht das nicht man als Elternteil nicht ständig daneben sitzen wenn die Kinder Online sind .
Das habe ich doch gesagt Voll Sperren für das Kinder Konto am besten auch Zeitlich begrenzen und da dann Seiten frei haben die die Kinder besuchen dürfen, das ist eine URL z.b. oder eine IP Adresse ...
Mit so einer Sperre vom Kinder Konto ist dann Filesharing nicht mehr möglich .
Zumal sich auch Domains ändern können.
]
Die können sich ändern wie sie wollen die werden geblockt, nur Freigabe muss man ändern wenn die Adressen sich ändern anpassen ist immer noch besser als das man das Risiko ein geht, das die Kits heimlich Filesharing machen und Papa eine Rechnung vom Anwalt 900 € bekommt , auch wenn man oft Besuch hat ist es Ratsam den Router zur sperren .
Und noch einmal:
Der Artikel ist irreführend formuliert. Die unter bestimmten Umständen geltende Haftung der Eltern für durch ihre Kinder verursachte Schäden hat nichts mit der Sache zu tun.
Die Betroffenen haften - nach alter Rechtslage - als Anschlussinhaber aufgrund der Störerhaftung, weil sie nicht nicht willens sind, den tatsächlichen Störer zu benennen.
Ob der tatsächliche Störer das eigene minderjährige Kind, das eigene erwachsene Kind, der Untermieter, der Hausfreund, Oma Hildegard auf Besuch oder ein Couchsurfer war, wäre in der Sache erst einmal absolut egal.
Sie dachten allerdings, es wäre eine gute Verteidigungsstrategie zu sagen, dass jemand anders als der Anschlussinhaber der Störer war, aber man diesen Jemand unter Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht bei Familienmitgliedern nicht benennen wolle.
Das ist aber im Geltungszeitraum der Störerhaftung unerheblich. Wird - aus welchen Gründen auch immer - der tatsächliche Störer nicht benannt, haftet weiterhin der Anschlussinhaber.