Filesharing: Eltern können für Kinder haften

AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Dann muss der Bundesgerichtshof die Kinder zur Vernehmung vorladen, wie mich bei der Scheidung meiner Eltern. EIn höchster Richter zu einem Kind in Angst, was hast Du getan, gibs zu und dann krisse Jugendknast, danach JVA bis Du stirbst. Ja sicha :-)

Ich hatte auch mal Mahnanwalt+Inkasso am schmecken. RA, Christian Solmecke hat den gegnerischen Parteien direkt DIN-A4 Basis eine getafelt. Solmecke hat zwar doppelt so viel gekostet wie die Hauptforderung. Jeder Richter hätte zu den gegnerischen Parteien gesagt, ach der zahlt 700 für seinen Anwalt und ihr wollt 350, das Ruhe herrscht. Interessant. Macht weiter so.

Die haben sofort aufgegeben, die Fischer. YouTube
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Ist schon immer so gewesen Eltern Haften für ihre Kinder Aufsichtspflicht,
müssen die Eltern halt aufpassen, Kinder sollte man eh nicht Unbeabsichtigt ins Internet lassen da lauern noch ganz andere Gefahren für die Kits ,
es gibt so was wie eine Haftpflicht Versicherung für so was ? hatten damals unsere Eltern auch abgeschlossen .

Bitte mal an das Thema halten, hier geht es um Kinder und das der Abschussinhaber Haftet .
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Die zahlt aber nicht bei Vorsatz.
Ich denke mal es kommt auf den Einzelfall an ,
wenn ein Kind nicht weiß das es Verboten war ist es kein Vorsatz, "es steht ja nicht dran Achtung dieser Download/Upload ist Illegal ",
selbst Erwachsenen fällt es oft schwer zu Unterscheiden was illegal und legal ist .
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

"es steht ja nicht dran Achtung dieser Download/Upload ist Illegal ",
selbst Erwachsenen fällt es oft schwer zu Unterscheiden was illegal und legal ist .

Das stimmt zwar, spielt aber in einer juristischen Auseinandersetzung keine Rolle da einem normalen Menschen ein ausreichender gesunder Menschenverstand zugestanden werden muss der ihm sagt "Leistungen beziehen ohne Gegenwert ist sehr wahrscheinlich nicht legal".

Natürlich steht beim Musikdownload nicht dabei vorsicht illegal. Aber ein Richter wird immer sagen "wenn du dir zig Lieder eines Künstlers lädst und dafür nicht einen cent zahlen musst muss dir klar sein dass das nicht legal ist". Ob das ein 10-Jähriger genauso einschätzen kann ist was anderes (ders eh nicht schuldfähig) aber ab ich schätze mal mit 14-16 Jahren wird das wohl auch zugestanden.

Ein berufen auf "da stand aber nicht dass es böse war!!" funktioniert in der Rechtssprechung nicht. :schief:
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Ist schon immer so gewesen Eltern Haften für ihre Kinder Aufsichtspflicht,

Nein, das war in dieser Form noch nie so.

Es gibt eine Aufsichtspflicht, allerdings beinhaltet diese - gerichtlich mehrfach bestätigt - ausdrücklich nicht, dass man Kinder (spätestens ab dem Vorschulalter) ständig beaufsichtigen muss und auch nicht, dass man diese überwachen muss und ihnen keine Privatsphäre lassen darf. Es gibt bekanntlich auch ein Recht auf Persönlichkeitsentfaltung, auch (oder sogar besonders) für Heranwachsende.

Urheberrechtsverletzungen werden in aller Regel von Teenagern begangen, und denen muss und soll man als Eltern noch weniger als Vorschulkindern ständig im Nacken sitzen. Hier geht die Rechtsprechung eher davon aus, dass es die Pflicht der Eltern ist, die bereits grundlegend verständige Kinder über korrektes Verhalten zu belehren und das Ergebnis dieser Belehrung allenfalls sporadisch zu kontrollieren.

Sprich, wenn man ab und zu mal nachschaut, ob der Junior gerade illegales Filesharing betreibt, ist das absolut ausreichend, um der Aufsichtspflicht nachzukommen. Wenn man dabei gerade den Moment nicht erwischt hat, in dem Junior Unfug treibt, ist man auch nicht automatisch haftbar.

Hier geht es ohnehin um etwas ganz anderes, nämlich um volljährige Kinder, die im selben Haushalt wie die Eltern (gleichzeitig Anschlussinhaber) leben. Da gibt es gar keine Aufsichtspflicht über die Kinder mehr, sondern nur eine Pflicht zur Kontrolle darüber, wie der Anschluss genutzt wird. Wenn man glaubhaft machen oder sogar nachweisen kann, dass man die Anschluss(mit)nutzer - egal ob eigene Kinder oder nicht - hinreichend aufgeklärt hat, was nicht gemacht werden darf, ist man aus dem Schneider. Die volljährigen Kinder sind juristisch vollständig selbst verantwortlich.
Der Knackpunkt ist, dass die Eltern wussten, wer den Anschluss missbräuchlich verwendet hat, aber diese Person nicht preisgeben wollten. Und nach alter Rechtsprechung behält man die Arschkarte, wenn man sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht weitergeben kann oder will.
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Wenn die Kinder volljährig sind, warum haften dann die Eltern?

MfG
ganz einfach weil bei den Kindern nichts zu holen ist meist noch Schule oder Ausbildung sind .
Wenn z..b ein Kind 17 oder 18 eine Party feiert und das Haus fackelt ab haften auch die Eltern für den Schaden,
weil die Inhaber sind , beim Auto ist das ja anderes da haftet immer der Fahrer nicht der Halter .

PS solche Urteile sind immer zu Gunsten der Industrie nicht des Bürgers und weil Papa könnte dann auch sagen nö das war ich nicht das war mein Sohn und dann bekommen die kein Geld .
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Und noch einmal:

Der Artikel ist irreführend formuliert. Die unter bestimmten Umständen geltende Haftung der Eltern für durch ihre Kinder verursachte Schäden hat nichts mit der Sache zu tun.

Die Betroffenen haften - nach alter Rechtslage - als Anschlussinhaber aufgrund der Störerhaftung, weil sie nicht nicht willens sind, den tatsächlichen Störer zu benennen.

Ob der tatsächliche Störer das eigene minderjährige Kind, das eigene erwachsene Kind, der Untermieter, der Hausfreund, Oma Hildegard auf Besuch oder ein Couchsurfer war, wäre in der Sache erst einmal absolut egal.

Sie dachten allerdings, es wäre eine gute Verteidigungsstrategie zu sagen, dass jemand anders als der Anschlussinhaber der Störer war, aber man diesen Jemand unter Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht bei Familienmitgliedern nicht benennen wolle.

Das ist aber im Geltungszeitraum der Störerhaftung unerheblich. Wird - aus welchen Gründen auch immer - der tatsächliche Störer nicht benannt, haftet weiterhin der Anschlussinhaber.
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Es ist leider ungleich schwieriger, seinem Sohn einerseits zugang zum Internet zu gewähren, andererseits aber dessen illegale Nutzung zu verhindern. ;)

Man kann aber in der Fritzbox das so vorstellen, das Kinder keinen Voll Zugriff auf das Internet haben ,
Tatsache ist das die meisten Eltern das nicht können und machen weil es für die meisten zu kompliziert ist und die Provider sich hier aus der Verantwortung ziehen .
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Man kann aber in der Fritzbox das so vorstellen, das Kinder keinen Voll Zugriff auf das Internet haben ,
Tatsache ist das die meisten Eltern das nicht können und machen weil es für die meisten zu kompliziert ist und die Provider sich hier aus der Verantwortung ziehen.

Ganz neugierig gefragt: Wie würdest du einzelnen Nutzern den Zugang im Router beschränken, um illegales Filesharing auszuschließen und legale Internetnutzung weiterhin zu ermöglichen?
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Ganz neugierig gefragt: Wie würdest du einzelnen Nutzern den Zugang im Router beschränken, um illegales Filesharing auszuschließen und legale Internetnutzung weiterhin zu ermöglichen?

Du hast keine Firtzbox ?
das einfachste ist eine Voll Sperre im Router nur für Extra Kinder User Konto , die Seiten die, die Kinder sehen dürfen als Freigabe erlauben und wenn das Kind eine Seite will die Gesperrt ist muss es erst Papa fragen der dann die Seite vorher prüft und frei gibt , anderes geht das nicht man als Elternteil nicht ständig daneben sitzen wenn die Kinder Online sind .

Natürlich sind die Eltern mit so was oft überfordert da muss ein Gesetz her das die Provider verpflichtet werden per Fern Wartung !
Wie schon erwähnt es gibt auch Seiten Foren und Chats die für Kinder gefährlich sind .


Die Fritzboxen haben recht Gute und umfangreiche Möglichkeiten .
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Du hast keine Firtzbox ?

Ich weiß nicht einmal, was eine "Firtzbox" sein soll. Falls du eine Fritzbox meinst: Nein, habe ich nicht, aber ob du's glaubst oder nicht, dass sind nicht die einzigen Modems/Router, die man umfassend konfigurieren kann. Was ich von dir wissen wollte ist, wie du sie konfigurieren willst, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

das einfachste ist eine Voll Sperre im Router mit Extra Kinder User Konto , die Seiten die, die Kinder sehen dürfen als Freigabe erlauben und wenn das Kind eine Seite will die Gesperrt ist muss es erst Papa fragen der dann die Seite vorher prüft und frei gibt , anderes geht das nicht man als Elternteil nicht ständig daneben sitzen wenn die Kinder Online sind .

Kurz, eine komplett inpraktikable Lösung.
Da du nicht alle Websites mit illegalen Inhalten bzw. Links kennst, kannst du keine wirksame Blacklist erstellen.
Und eine Whitelist wird immer so unvollständig sein, dass einem die Kinder alle paar Minuten Sekunde in den Ohren liegen, ihnen Websites freizuschalten, die man dann natürlich auch auf Herz und Nieren sichten muss, bevor man sie freigibt.

Ergebnis: Die Kinder lernen keine gescheite Nutzung des Internets, die Eltern sind genervt - und das alles zum Erfüllen einer gesetzlichen Vorgabe und/oder elterlichen Pflicht, die es gar nicht gibt.

Wäre es nicht sinnvoller, sich einmalig mit den Kindern hinzusetzen, ein paar Grundregeln der Internetnutzung aufzustellen, deren Einhaltung stichprobenartig zu kontrollieren und damit Eigenverantwortung, Vertrauen und technisches Verständnis zu fördern?

(Dass man dennoch pauschal Websites sperren kann, die Strings wie *porn*, *warez* etc. enthalten, ist eine andere Sache ... Das schützt den Nachwuchs auch vor ungewollten Abwegen.)
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Das habe ich doch gesagt Voll Sperren für das Kinder Konto am besten auch Zeitlich begrenzen und da dann Seiten frei haben die die Kinder besuchen dürfen, das ist eine URL z.b. oder eine IP Adresse ...
Mit so einer Sperre vom Kinder Konto ist dann Filesharing nicht mehr möglich .
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Das habe ich doch gesagt Voll Sperren für das Kinder Konto am besten auch Zeitlich begrenzen und da dann Seiten frei haben die die Kinder besuchen dürfen, das ist eine URL z.b. oder eine IP Adresse ...
Mit so einer Sperre vom Kinder Konto ist dann Filesharing nicht mehr möglich .

Okay, halten wir mal fest, dass du offenbar keine Ahnung hast, was eine Whitelist ist und daher auch nicht verstehst, was ich dazu geschrieben habe. Außerdem hast du ganz offensichtlich keine Kinder und auch keine theoretische Vorstellung von Erziehung. Und von Filesharing sowieso nicht.

Mal ein ganz praktisches Beispiel: Deine Kinder machen Hausaufgaben und recherchieren im Internet. Die Suchmaschine - egal, welche du freigegeben hast - gibt Ergebnisse auf unterschiedlichsten Websites aus, welche die Kinder jedoch nicht aufrufen können. Also kommen sie mit einer Liste von Websites zu dir, die du doch bitte freischalten sollst.
Du musst jetzt all diese Websites kontrollieren und im Router freigeben, obwohl du vermutlich nach Feierabend auch andere Dinge zu tun hast. Währenddessen können die Kinder ihre Hausaufgaben nicht weiter machen und sind ebenfalls zunehmend genervt. Und wenn du mit dieser - übrigens immer noch unnötigerweise verkomplizierten - Aktion fertig bist, können sie endlich weitermachen ... und stehen ein paar Minuten später mit neuen Websites vor dir.
Herzlichen Glückwunsch, du hast in diesem Moment als Papa komplett versagt, zumal sich die Kinder mit zunehmenden Alter auch noch bevormundet vorkommen, selbst wenn es keine konkreten Probleme gibt.

Und mit allgemein gehaltenen Filtern kommst du nicht weit, weil Seiten mit (Links zu) illegalen Downloads eben nicht immer ein "boerse", "warez" oder sonstige eindeutige Stichworte im Namen haben. Viele dieser Websites haben gänzlich unverfängliche und/oder kryptische Namen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Zumal sich auch Domains ändern können.
Wobei ich in so eine Sperr-Liste dann auch gleich die häufigsten Werbeseiten wie doubleclick.net usw. aufnehmen würden. Denn was da teilweise an Werbung zu irgendwelchen "Wertanlagen" oder "Gesundheitssensationen" kommt, ist mit dem Jugendschutz nicht zu vereinbaren.

Bleibt zu hoffen, dass in solchen Fällen auch das neue Verbot von Irreführender Werbung greift. Neue Richtlinien : Mehr Schutz fuer Online-Shopper | tagesschau.de
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Zumal sich auch Domains ändern können.
]

Die können sich ändern wie sie wollen die werden geblockt, nur Freigabe muss man ändern wenn die Adressen sich ändern anpassen ist immer noch besser als das man das Risiko ein geht, das die Kits heimlich Filesharing machen und Papa eine Rechnung vom Anwalt 900 € bekommt , auch wenn man oft Besuch hat ist es Ratsam den Router zur sperren .
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Die können sich ändern wie sie wollen die werden geblockt, nur Freigabe muss man ändern wenn die Adressen sich ändern anpassen ist immer noch besser als das man das Risiko ein geht, das die Kits heimlich Filesharing machen und Papa eine Rechnung vom Anwalt 900 € bekommt , auch wenn man oft Besuch hat ist es Ratsam den Router zur sperren .

Beim Filesharing kommt man auch oft ohne Domain raus. Sperrst du denn auch ausgehenden DNS-Verkehr (außer den vom Router)?
Zudem geht Filesharing auch ganz gut ohne Domains.
Ich würde da für die Kinder einfach Freifunk einrichten (man kann da auch Ethernet nutzen). Dann ist man sicher vor Waldorf Frommer.
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Und noch einmal:

Der Artikel ist irreführend formuliert. Die unter bestimmten Umständen geltende Haftung der Eltern für durch ihre Kinder verursachte Schäden hat nichts mit der Sache zu tun.

Die Betroffenen haften - nach alter Rechtslage - als Anschlussinhaber aufgrund der Störerhaftung, weil sie nicht nicht willens sind, den tatsächlichen Störer zu benennen.

Ob der tatsächliche Störer das eigene minderjährige Kind, das eigene erwachsene Kind, der Untermieter, der Hausfreund, Oma Hildegard auf Besuch oder ein Couchsurfer war, wäre in der Sache erst einmal absolut egal.

Sie dachten allerdings, es wäre eine gute Verteidigungsstrategie zu sagen, dass jemand anders als der Anschlussinhaber der Störer war, aber man diesen Jemand unter Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht bei Familienmitgliedern nicht benennen wolle.

Das ist aber im Geltungszeitraum der Störerhaftung unerheblich. Wird - aus welchen Gründen auch immer - der tatsächliche Störer nicht benannt, haftet weiterhin der Anschlussinhaber.

Danke für die Aufklärung, ich verstehe jedoch nicht warum sich das vom Rechtsverständnis her beispielsweise bei Verkehrsdelikten unterscheidet, wo der Halter eben nicht haftbar ist sondern immer der Fahrer.

MfG
 
Zurück