raumich
Freizeitschrauber(in)
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften
Ich gebe Dir prinzipiell recht was die Unmöglichkeit der dauerhaften Kontrolle der Eltern angeht. Anders herum ist es aber nicht relevant. Es ist ein Anschluß und der Besitzer haftet dafür. Es interessiert daher nicht, wer im Endeffekt die Datei runtergeladen hat.
Ich möchte ehrlich gesagt die Wirksamkeit dieser Methode anzweifeln. Dein Provider übermittelt an die Staatsanwaltschaft die Information, welchem Anschluß zum Zeitpunkt XY die IP zugewiesen war. Da bringt es meiner Meinung nach nichts, wenn Du ein digitales Dokuemnt, welches leicht modifizierbar ist, an irgendwelche Mailadressen schickst. Vor dem Versand der Log-Datei, könnte diese ja manuell bearbeitet worden sein. Glaube nicht, das Du damit Erfolg haben würdest.Doch, du kannst es nachweisen, wenn in der "Internetbox" oder Router der sogenannte Push Service eingerichtet ist. Da wird nämlich Uhrzeit, IP, E-Mails usw. per Mail an deine E-Mail-Adresse die du dort angegeben hast gesendet.
So halte ich Nachweise persönlich bereit.
Und die sind authentisch verwertbar.
@Topic
Der Gesetzgeber denkt leider nicht weit genug. Eltern können nicht ständig rund um die Uhr auf ihre Sprösslinge acht geben. Und wenn diese meinen sie müsste vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen, sollten diese auch sofern sie das "Strafalter" erreicht haben dafür büßen müssen.
Kinder genießen ja den Schutz vor dem Gesetz bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Auch da sollte das Gesetz angepasst werden um Eltern zu entlasten und nicht zu belasten.
Ich gebe Dir prinzipiell recht was die Unmöglichkeit der dauerhaften Kontrolle der Eltern angeht. Anders herum ist es aber nicht relevant. Es ist ein Anschluß und der Besitzer haftet dafür. Es interessiert daher nicht, wer im Endeffekt die Datei runtergeladen hat.