Filesharing: Eltern können für Kinder haften

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Das meine ich ja. Nur sieht der Gesetzgeber das anders. Der erwartet, dass mindestens ein Elternteil ein Netzwerkprofi ist der für seinen Nachwuchs einen Internetzugang bereitstellen kann und diesen perfekt gegen illegale Nutzungen absichern/sperren kann.

Natürlich sieht die Praxis anders aus und die allerwenigsten können das (100%tig gehts eh nicht). Und das wird im Zweifelsfall betraft. Der Gesetzgeber fordert vom Ottonormalverbraucher ein Expertenwissen von dem die Menschen die solche Gesetze erlassen nur träumen können.

Mir ist durchaus klar, dass die andere Regelung (=haftet nicht) auch nicht das Wahre ist da sicherlich viele die absichtlich illegal laden sowas als Lücke ausnutzen würden. Nur wiegt wie ich das sehe der Schutz Unschuldiger vor einer Strafe höher als eine höhere Trefferquote für tatsächlich Schuldige und die Anschlussinhaberhaftung wäre folglich abzulehnen. Aber offensichtlich ist meine Moralvorstellung eine andere als die besagter Juristen.

Ich wundere mich nur wie im Internetbereich Dinge so anders ausgelegt werden wie im Reallife. Übertrieben gesagt ist das hier ein Gesetz wo man mit ner Schrotflinte in die Masse ballert weil in der Menge ein paar Schuldige rumlaufen. Dass man dabei auch ein paar Unschuldige trifft die keine Ahnung haben wie sie sich schützen können (das aber per Gesetz tun müssen) wird in Kauf genommen. Sowas würde real keiner mitmachen, da würde jeder normale Mensch eher nicht schießen und einen Schuldigen laufen lassen als Unschuldige zu treffen. Aber im Neuland? Who cares. :ka:
 
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Um etwas upzuloaden, mußt Du es besitzen.

Was bei P2P automatisch und gleichzeitig passiert.

Das einzige was gegen den Upload hilft ist im Client die Uploadrate auf Null zu begrenzen.

Sicherlich nutzen auch noch andere Personen wie Familienmitglieder eure Anschlüsse. Protokollierst du da jedes Bit, welches über die Leitung geht oder stehst du die ganze Zeit hinter dem Monitor?
Das ist absurd. Bei den Waffen kann man die Zugriffe gut kontrollieren, aber beim Internet musst du den kompletten Datenverkehr mitschneiden.

Es muss nicht die eigene Familie sein. Bei einem LTE-Router kann das auch jemand anderes sein, da oft der ganze Mast bei Provider die gleiche IP hat und der Verkehr nur über die Ports getrennt wird.
Deshalb wird bei Vodafone die IP im Mobilfunknetz auch gar nicht aufgezeichnet.


Im Zivilrecht gilt, welcher Partei es am ehesten gelingt, ihren Rechtsanspruch bzw. die Verletzung desselben durch den Beklagten plausibel zu machen. In der Regel wird dort auch nicht die Frage nach der persönlichen Schuld, sondern nach den Verpflichtungen des Beklagten zu Handeln oder Unterlassung gestellt.

Allerdings sind auch nach ZPO Privatgutachten unzulässig und müssen durch ein vom Gericht beauftragten Sachverständigen bestätigt werden.
Der müsste sich dann also Router und PCs vornehmen und schauen, was dort so zur angeblichen Uploadzeit getrieben wurde.
 
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Was bei P2P automatisch und gleichzeitig passiert.
Das einzige was gegen den Upload hilft ist im Client die Uploadrate auf Null zu begrenzen.

Das hilft leider nicht. Es werden prinzipbedingt trotzdem Teile freigegebener Daten im Netzwerk bewegt und da schon wenige KByte genügen, um eine Verbreitung zu unterstellen, sitzt man im Schlamassel.

Tatsächliche Sicherheit, dass nichts hochgeladen wird, bieten nur reinrassige Leecher-Clients, die entweder auf einen Fakepath zurückgreifen und grundsätzlich bei jeder Datei zurückmelden, es stünden null Byte davon zur Verfügung und/oder solche, die technisch nicht uploadfähig sind (z.B. BitTorrent-fähige Browsererweiterungen).

Es muss nicht die eigene Familie sein. Bei einem LTE-Router kann das auch jemand anderes sein, da oft der ganze Mast bei Provider die gleiche IP hat und der Verkehr nur über die Ports getrennt wird. Deshalb wird bei Vodafone die IP im Mobilfunknetz auch gar nicht aufgezeichnet.

Abmahnkanzleien bzw. die von diesen beauftragten Logging-Dienstleiser kennen allerdings die IP-Ranges bestimmter Provider (Deshalb wissen sie ja auch, bei wem sie die Herausgabe von Nutzername und -anschrift verlangen müssen ...) und fragen dort gar nicht erst an. Für die ist das zu verschmerzen, denn der Anteil der mobilen Internetnutzer ist ohnehin schon gering, und noch seltener sind dort Filesharer.

Allerdings sind auch nach ZPO Privatgutachten unzulässig und müssen durch ein vom Gericht beauftragten Sachverständigen bestätigt werden.
Der müsste sich dann also Router und PCs vornehmen und schauen, was dort so zur angeblichen Uploadzeit getrieben wurde.

Allerdings besteht (bzw. bestand) dort eine gewaltige Ungleichheit, weil sich Abmahnkanzleien erst Monate nach der vorgeworfenen Weitergabe melden, wenn beim Nutzer anzunehmenderweise keine Logs mehr für den fraglichen Zeitraum vorliegen.

Zudem wird immer nur ein bestimmter Zeitausschnitt vorgeworfen, so dass für den Abgemahnten keine Möglichkeit besteht, diesen Ausschnitt möglichen weiteren geloggten Uploads der selben Daten zuzuordnen und womöglich ein Nutzermuster zu erkennen, welches ihn entlasten könnte.

Und nicht zuletzt pflegen Zugangsprovider solche Daten der Kanzlei herauszugeben, weil diese zeitnah einen gerichtlichen Schnellbeschluss erwirkt hat, jedoch oftmals nicht dem eigene Kunden. Und selbst wenn der Provider mit seinem Kunden kooperieren möchte, kann er es oftmals nicht, weil die Abmahnung (siehe oben) erst so spät erfolgt, dass nicht einmal mehr beim Provider entsprechende Daten vorliegen.

Das hat natürlich durchaus Methode.
 
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Dan sagt man halt, man war es nicht, es muss jemand den Anschluss illegal genutzt haben. Lücken bieten die Router dafür genug.
Router Schwachstelle - Google-Suche
Theorie und Praxis. ;)
In der Praxis gibt es dann Fristen an die man sich halten muss und selbst wenn man benötigte Nachweise hat, wird doch darauf gar nicht eingegangen und die Nutzer werden mit einer anstehenden, kostspieligen Gerichtsverhandlung eingeschüchtert. ;)

Am einfachsten ist Fachanwalt nehmen, Beispiel Dr. Wachs(einmalig 150 €) und den machen lassen, dann gibt es eine vernünftige unschädliche Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Schuld, der verlangte Preis wird gedrückt, ordentlich und das war es, kann ich nur jedem empfehlen, hatte leider auch schon so eine Erfahrung(für Freundin eine Folge einer free TV Serie runtergeladen, weil sie die verpasste - New Girl).

MfG
 
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Die beste Strategie war es damals, die Strategie der Gegenseite zu fahren - also das Ganze in die Länge zu ziehen. Sprich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, keine Schuld einräumen, jedoch zum Sachverhalt nichts erklären oder mitteilen (Man muss sich gegenüber einem RA nicht verteidigen oder rechtfertigen!) und jegliche Zahlung ablehnen, da man weder etwas kompensieren müsse noch die Leistung der Kanzlei beauftragt habe.

Und dann die Sache einfach mal köcheln lassen und sich nicht kirre machen lassen (oder sich selbst kirre machen). Es wurden zwar über die Jahre zigtausende Leute abgemahnt, vor Gericht gingen aber nur eine Handvoll Fälle, bei denen die Abgemahnten nicht reagiert oder durch überflüssige Aktionen selbst Munition geliefert hatten oder ihrerseits in die Offensive gegangen waren.

Abmahner hatten und haben *keinerlei Interesse*, die Sache vor Gericht auszutragen. Das kostet Zeit, Zeit ist Geld und am Ende verliert man womöglich noch und es kostet noch mehr, während man doch eigentlich daran verdienen wollte.
Das ganze System war darauf ausgelegt, dass die Abgemahnten einknicken oder sich verhaspeln. Da half es dann, gelassen bleiben, nur das rechtlich zwingend Erforderliche machen und die Abmahner ansonsten schmoren lassen. Wer wollte, hat zur seelischen Absicherung bis zum Ablauf der Verjährung jeden Monat ein paar Euro beiseite gepackt, um gerüstet zu sein, wenn es wider aller Wahrscheinlichkeit doch noch vor Gericht gegangen wäre - und sich anschließend etwas Schönes davon gekauft.
 
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So lange man keine Musik, aktuelle Kinofilme oder die neuesten Spiele per P2P runterlädt ist man da sowieso recht save. Denn diese Sachen lassen die Rechteinhaber beobachten.

Zumal durch die überlasteten Gerichte meist erst ein paar Jahre nach Eingang der (An)Klage die Verhandlung stattfindet. Da hätte man dann noch genug Zeit zum Sparen.
 
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So lange man keine Musik, aktuelle Kinofilme oder die neuesten Spiele per P2P runterlädt ist man da sowieso recht save.
Der Punkt ist: Wer weiß was er tut und die Technik dahinter versteht ist zu 99,9999% sicher vor jeglicher Strafverfolgung weil es ein sehr großer technischer und rechtlicher Aufwand wäre so jemanden zu finden den niemand auf sich nimmt so lange es noch genug Hornochsen gibt die torrents laden (wo die Verfolgung für die Polizei nur 3 Mausklicks schwer ist).

Da wird ein Riesenbohei veranstaltet für die paar Pappnasen die sich über P2P Warez saugen oder auf piratebay und konsorten irgendwelchen Pixelbrei streamen.
Und diejenigen mit etwas technischem Sachverstand kaufen sichn Premiumaccount bei einschlägigen OCHs (was an sich völlig legal ist), besuchen ebenso einschlägige Webseiten mit Angeboten (was immer noch legal ist) und laden per Direktverbindung gemütlich hunderte von GB an qualitativ feinstem Material mit Fullspeed herunter (was nicht mehr legal ist aber für außenstehende nicht einsehbar so lange er nicht Vollzugriff auf die OCH-Server hat die irgendwo in Timbuktu stehen).
Um diese Leute zu greifen müsste man Server in fremden Ländereien finden, busten und rechtzeitig auswerten so lange die ISPs noch die Verkehrsdaten vorhalten (offiziell 7 Tage, inoffiziell eher 6 Monate) - und das alles um 500€ Abmahngebühr oder sowas für nen Download einzuklagen. Die Chance dass das passiert ist sehr sehr nahe Null.

Aber Hauptsache die GEMA erwirkt weil es wie erklärt sonst keine handhabe gibt bei ISPs dann Sperren für die genannten Seiten (Vodafone und 1&1: boerse.to auf Verlangen der GEMA nicht erreichbar - ComputerBase) was absolut nichts bringt außer dass die Downloader die nächste Seite benutzen (von denen gibts ja hunderte) und es noch etwas bekannter wird wies geht. :wall:



Die einzige Chance das alles einzudämmen ist legale Angebote schaffen die qualitativ gleichwertig sind und nicht nennenswert mehr kosten als ein Premiumaccount beim OCH. Gibts eben noch nicht. Sowohl die Auswahl als auch die Qualität als auch die Bequemlichkeit (etwa speichern und offline ansehen wann und wo man will) ist bei den illegalen Angeboten noch sehr viel besser als beispielsweise bei Netflix.

Die können den Kampf gegen die warez-Szene nicht durch Zwang gewinnen. Sie können nur ein besseres Angebot machen und der Markt regelt es.
 
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Die einzige Chance das alles einzudämmen ist legale Angebote schaffen die qualitativ gleichwertig sind und nicht nennenswert mehr kosten als ein Premiumaccount beim OCH
Der schikaniert nicht die Nutzer, das sit der wesentliche Unterschied. Netflix & Co verlange DRM. Das allein stört schon viele User.
 
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Und diejenigen mit etwas technischem Sachverstand kaufen sichn Premiumaccount bei einschlägigen OCHs (was an sich völlig legal ist), besuchen ebenso einschlägige Webseiten mit Angeboten (was immer noch legal ist) und laden per Direktverbindung gemütlich hunderte von GB an qualitativ feinstem Material mit Fullspeed herunter (was nicht mehr legal ist aber für außenstehende nicht einsehbar so lange er nicht Vollzugriff auf die OCH-Server hat die irgendwo in Timbuktu stehen).

Die, die runterladen werden auch nicht verfolgt. Nur die, die in großem Maße auf solche Plattformen hochladen, oder diese betreiben und über Werbung oder Gebühren Kasse machen.

Denn irgendwas runtergezogen hat jeder schon mal.


Kino.to dürfte das beste Beispiel sein. Ist jetzt schon mehrere Jahre her, das die Server beschlagnahmt wurden und ich habe von keinem Fall gehört, wo jemand der runtergeladen hat, verurteilt wurde.
 
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Und diejenigen mit etwas technischem Sachverstand kaufen sichn Premiumaccount bei einschlägigen OCHs (was an sich völlig legal ist), besuchen ebenso einschlägige Webseiten mit Angeboten (was immer noch legal ist) und laden per Direktverbindung gemütlich hunderte von GB an qualitativ feinstem Material mit Fullspeed herunter (was nicht mehr legal ist aber für außenstehende nicht einsehbar so lange er nicht Vollzugriff auf die OCH-Server hat die irgendwo in Timbuktu stehen).

Ich kann es nur wiederholen: Mit technischen Sachverstand (und noch nicht einmal besonders viel davon) kann man auch P2P so nutzen, dass man nicht zum Ziel wird.

Die Vorteile: Ausfallsicherheit, da dezentral, und keine Kosten für einen Sharehoster - oder eher für mehrere Sharehoster, denn um wirklich jedes Angebot herunterladen zu können, braucht man im Regelfall Accounts bei mehreren Anbietern, wodurch man wiederum auch seine Daten und leicht nachverfolgbare Zahlungsinformationen streut.

Die einzige Chance das alles einzudämmen ist legale Angebote schaffen die qualitativ gleichwertig sind und nicht nennenswert mehr kosten als ein Premiumaccount beim OCH. Gibts eben noch nicht.

Die wird es auch nicht geben, da die Produktion von Content oder die Lizenzierung desselben nun einmal grundsätzlich teurer ist als die bloße Bereitstellung von Downloadkapazität.

Nein, es gibt nur eine praktikable Lösung: Grundsätzlich andere Verwertungsmodelle. Dagegen werden sich Rechteverwerter, denen es trotz Piraterie mit den derzeitigen Modellen noch recht gut geht, zwar so lange wir möglich sträuben, aber kurz vor Ende siegt die Notwendigkeit.
 
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Die wird es auch nicht geben, da die Produktion von Content oder die Lizenzierung desselben nun einmal grundsätzlich teurer ist als die bloße Bereitstellung von Downloadkapazität.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Netflix-Account ist pro Monat nicht mehr viel teurer als ein Premiumzugang bei einem OCH... ;)

Der Preis ist nicht mal soooo das Thema - ich meine wenn ich für 9€ im Monat legal bekomme was ich für 6€ im Monat illegal bekomme würden sich wohl viele für die legale Version entscheiden. Nur dafür müsste wie gesagt Angebot und Qualität zumindest vergleichbar sein. Ich denke mittelfristig gehts auch dahin. Warte mal wie Netflix und co. in vielleicht 5 Jahren aussiehen.
 
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Wobei sich die ganzen Exklusiv-Sachen mit den Originals und Epyc gerade in die andere Richtung entwickeln.
 
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Netflix-Account ist pro Monat nicht mehr viel teurer als ein Premiumzugang bei einem OCH... ;)

Der Preis ist nicht mal soooo das Thema - ich meine wenn ich für 9€ im Monat legal bekomme was ich für 6€ im Monat illegal bekomme würden sich wohl viele für die legale Version entscheiden. Nur dafür müsste wie gesagt Angebot und Qualität zumindest vergleichbar sein. Ich denke mittelfristig gehts auch dahin. Warte mal wie Netflix und co. in vielleicht 5 Jahren aussiehen.

Netflix schikaniert die Nutzer mit DRM. Stört mich aber nicht, weil ich deren Kram weder legal noch illegal ansehe,
 
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Die Programme der ÖR, aber nicht die Filme bei Netflix.
Mir ist bisher kein Fall bekannt wo jemand für das Verteilen der heute-Show bestraft wurde.
 
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Netflix-Account ist pro Monat nicht mehr viel teurer als ein Premiumzugang bei einem OCH... ;)

Die Bandbreite ist halt nicht dieselbe. Würde Netflix dasselbe Portfolio anbieten, welches piratisiert bei nur einem OCH abgelegt ist, wäre der Preis nicht zu halten.

Aber das ist noch nicht einmal die Hauptsache. Bitte nicht vergessen: Netflix schreibt rote Zahlen, obwohl sie Gewinne einfahren. Sprich, die Investitionen, um das Angebot attraktiv zu halten, *damit* man über die Masse der Abonnenten auch bei geringem Preis Gewinne machen kann, frisst selbige (mehr als) auf. Netflix kann jedoch den Preis nicht im erforderlichen Maße erhöhen, weil sie sonst Nutzeranteile an andere Dienste (mit anderem Portfolio) verlieren.

Dass jeder Dienst inzwischen Eigenproduktionen hat, ist ja eher der Versuch, sich wenigstens teilweise von dem zu befreien, was den größten Teil des Portfolios und der Kosten ausmacht - nämlich der Zwang, teure Lizenzen (mit obendrein oftmals unattraktiven Beschränkungen) zu erwerben.

Womit wir wieder beim Verwertungsmodell sind.
 
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