Filesharing: Eltern können für Kinder haften

AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Die können sich ändern wie sie wollen die werden geblockt, nur Freigabe muss man ändern wenn die Adressen sich ändern anpassen ist immer noch besser als das man das Risiko ein geht, das die Kits heimlich Filesharing machen und Papa eine Rechnung vom Anwalt 900 € bekommt , auch wenn man oft Besuch hat ist es Ratsam den Router zur sperren .

Du hast es immer noch nicht begriffen, oder?

1.) Es ist unpraktikabel, jede einzelne Website freizuschalten, die Kinder irgendwann einmal besuchen möchten und auch besuchen dürfen.
Das Problem dabei ist, dass du ständig als Freischalter verfügbar sein musst, damit die Kinder das Internet so nutzen können, wie es gedacht ist. Und das wird dich binnen kürzester Zeit an den Rand des Nervenzusammenbruchs bringen, während deine Kinder gleichzeitig keinen vernünftigen Umgang mit dem Internet lernen - was genau das Gegenteil von dem ist, was man erreichen will. Kinder sollen in der Lage sein, das Internet bestimmungsgemäß zu nutzen. Aber sie sollten so erzogen (!) sein, dass sie es auch verantwortungsvoll nutzen.
Sobald ein Kind in der Lage ist, selbstständig im WWW zu surfen ist es auch schlau genug, aufgestellte Regeln zu begreifen und zu befolgen. Und wenn nicht, dann haben die Eltern schon vorher eine Menge falsch gemacht. Da hilft es dann auch nichts mehr, die Racker nachträglich lückenlos überwachen zu wollen.
Überhaupt, was willst du machen, wenn die Kinder außerhalb des von dir kontrollierten Zugangspunkts online gehen? Du hast in Städten inzwischen an jeder zweiten Ecke offenes WLAN; Verbreitung zunehmend.

2.) Filesharing benötigt keinen Zugang zu Websites. Was Filesharing jedoch immer benötigt, sind entsprechende Clients auf dem jeweiligen Gerät. Und diese kannst du recht einfach kontrollieren, sperren oder gar nicht erst installiert haben.

3.) Last but not least: Dieses Urteil ist rückwirkend ergangen und basiert auf einem alten Fall nach früherer Rechtslage.
Die Störerhaftung ist mittlerweile abgeschafft. Sprich, man haftet nicht mehr automatisch als Anschlussinhaber. Der ganze Kokolores, mit dem du deine Kinder drangsalieren willst, ist also nicht nur undurchführbar und unpädagogisch, sondern auch sehr überflüssig.
 
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Danke für die Aufklärung, ich verstehe jedoch nicht warum sich das vom Rechtsverständnis her beispielsweise bei Verkehrsdelikten unterscheidet, wo der Halter eben nicht haftbar ist sondern immer der Fahrer.

MfG
Weil da Anwälte, Rechteverwerter usw. Geld mit verdienen.
 
AW: Filesharing: Eltern können für Kinder haften

Danke für die Aufklärung, ich verstehe jedoch nicht warum sich das vom Rechtsverständnis her beispielsweise bei Verkehrsdelikten unterscheidet, wo der Halter eben nicht haftbar ist sondern immer der Fahrer.

So unterschiedlich ist das gar nicht. Auch bei Delikten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen haftet, sofern der Verursacher nicht inflagranti einkassiert wird, zuerst der Halter des Fahrzeugs. Dieser muss dann glaubhaft darlegen, dass er nicht der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Delikts war.

Beim Fahrzeughalter landen die Zahlungsaufforderungen für Verwarngelder bei Ordnunsgwidrigkeiten. Und falls dein Fahrzeug an einem Unfall mit Fahrerflucht beteiligt war, steht die Polizei bei dir auf der Matte, auch wenn du das Fahrzug deinem Schwippschwager geliehen hast. Und wenn dein Schwippschwager ein Ar*** ist und das abstreitet, und auch nichts deine Darstellung erhärtet, dann haftest du. Sogar dann, wenn du ein Alibi hast - das befreit dich zwar vom Vorwurf der Fahrerflucht und etwaigen sonstigen Anklagen im Zusammenhang mit dem Unfall, aber nicht von der Haftung.
 
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