News Filesharing: BKA stellt 2 Milliarden Euro in Bitcoin sicher

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Das Bundeskriminalamt hat umgerechnet rund 2 Milliarden Euro an Bitcoin sichergestellt. Sie stammen aus dem Umfeld von movie2k.to, das von 2008 bis 2013 illegal Filme zum Streaming bereitgestellt hat. Die Hauptverdächtigen hatten wohl das eingenommene Geld in Kryptowährung angelegt.

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Die meisten Leser werden sich jetzt fragen, was mit der riesigen Summe passiert. Das weiß man auch beim Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalstaatsanwaltschaft noch nicht, die zusammen mit dem FBI und einem forensischen IT-Dienstleister aus München zusammengearbeitet hatten, um das Guthaben sicherzustellen.
Ich weiß, was passiert: Es wird 5 Jahre dauern, bis die Zuständigkeit geklärt ist. Dann wird es ein 2-jähriges Verfahren geben, ob und wie man das Geld umwandeln kann.
Dann wird man feststellen, dass das Geld bereitsvor 6 Jahren geklaut und durch undurchsichtige Wege versickert ist, weil man zu dumm war, das Passwort zu ändern oder irgendwer, der Zugriff darauf hatte, korrupt war.

So wie hier: https://www.t-online.de/digital/akt...-stehlen-polizei-beschlagnahmte-bitcoins.html

Fazit: Der Staat hat noch gar nichts. Und die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass er, mangels Kontrollstrukturen und Gleichgültigkeit einzelner Personen zu dumm dazu ist, es sich zu holen, als dass es Erfolg hätte. Vermutlich wird er einfach nur zum Mittäter von Terrorismusfinanzierung oder ähnlichem (in dem Fall müssten wir in mehrfacher Höhe den Betrag blechen, um den Fehler wieder wegzubügeln). Das künftige Versagen kann man aus bestehenden Daten bereits vorhersehen.
Ich würde Freudensprünge machen, wenn es anders wäre, aber wer sich sein Kulturerbe und Goldschätze unschätzbaren Werts aus Museen, oder eben Bitcoin, klauen lässt, oder Häftlinge aus Gerichtssälen entkommen lässt, dem traue ich die Kompetenz einfach nicht zu, dass er es diesmal hinbekommt, das Geld einzusacken...
 
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Wie blöd die Menschen heute sind, wegen Strafminderung das Geld übergeben.....

Bei 2 Milliarden geh ich eben wegen Raubmoedkopie 10 Jahre in den Bau und danach hab ich fü das Leben ausgesorgt.
Gleichzeitig gehe während der Haft mit einem Rechtsanwalt wegen dem Strafmaß vor.

Ich bin nicht ganz unbelastet bei so Themen, aber auch die "Opfer" berichten teilweise absurden Blödsinn, dem wird aber Großteils rechtgegeben weil ja die "Armen Opfer".
:ugly::-X:lol:

Die Kommentare auf heise sind sowieso genial.
 
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Wie blöd die Menschen heute sind, wegen Strafminderung das Geld übergeben.....

Bei 2 Milliarden geh ich eben wegen Raubmoedkopie 10 Jahre in den Bau und danach hab ich fü das Leben ausgesorgt.
Gleichzeitig gehe während der Haft mit einem Rechtsanwalt wegen dem Strafmaß vor.
So einfach ist es nicht du gehst länger in den Bau und wenn du rauskommst und an die Kohle willst sind die schon da und nehmen sie dir trotz deiner strafe ab weil dir die Kohle nicht zu steht da sie aus illegalen Geschäften stammt. :P
 
Wie blöd die Menschen heute sind, wegen Strafminderung das Geld übergeben.....

Bei 2 Milliarden geh ich eben wegen Raubmoedkopie 10 Jahre in den Bau und danach hab ich fü das Leben ausgesorgt.
Gleichzeitig gehe während der Haft mit einem Rechtsanwalt wegen dem Strafmaß vor.

Bei dem Umfang blühen dir eher 20 Jahre Haft.
Alleine für gewerbsmäßige Geldwäsche bekommt man schon 10 Jahre. Dazu kommt dann noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und ggf. schwere Steuerhinterziehung.

Wer weiß, was die Bitcoins in 20 Jahren noch wert sind?
Besagte Beschuldigte sitzen schon 4 Jahre in U-Haft. Ende offen.
Die beiden Beschuldigten sind auch schon 40 und 37. Daher vor 60 kämen sie auf keinen Fall wieder raus.
Frühzeitige Bewährung können sie sich auch knicken, wenn Fluchtgefahr besteht (was mit ~2 Milliarden Vermögenswert definitiv der Fall ist).

Und gegen was willst du anwaltlich vorgehen? Du kannst in Revision gehen, aber so wie die Fakten aussehen, wirst du ohne Geständnis, Reue und Herausgabe des Beute da wohl auch in höheren Instanzen keine Chance haben. Der Fall scheint sehr wasserdicht zu sein, sonst hätte ihre Anwälte den Beschuldigten sicher nicht geraten, die Beute rauszurücken.

Außerdem selbst wenn du deine Haftstrafe abgesessen hast, gehört dir das Geld danach nicht. Es wird im deutschen Recht zwischen Eigentum und Besitz unterschieden.
Und man kann an illegal erworbenen Sachen niemals Eigentum erreichen. Der Staat kann daher den Rest deines Lebens dir jederzeit besagte Sachen wegnehmen, auch wenn die Strafe schon lange verbüßt ist.

Diesen Trick mit "sitze ich halt meine Strafe ab, danach bin ich reich" haben schon viele Diebe, Betrüger etc. versucht. Sind rausgekommen, haben sich dicke Autos, Häuser und Co. gekauft und dann nicht schlecht gestaunt, als die Polizei wenige Wochen später vor der Türe stand und alles beschlagnahmt hat.

Man kann danach dann nur ins Ausland gehen, wo die Rechtsdurchsetzung eher schwach ausgeprägt ist.
 
Wäre echt interessant zu wissen, was der Staat jetzt mit den Bitcoins macht... da wäre das Loch im Haushalt doch gestopft? :D

Vermutlich werden jetzt erst einmal die vielen armen "Opfer" entschädigt ;)
 
So einfach ist es nicht du gehst länger in den Bau und wenn du rauskommst und an die Kohle willst sind die schon da und nehmen sie dir trotz deiner strafe ab weil dir die Kohle nicht zu steht da sie aus illegalen Geschäften stammt. :P
Das stimmt so einfach nicht, man kann für eine Staftat nur einmal verurteilt werden.
Wenn ich davon nichts Preis gebe können die nach dem Gerichtsverfahren und keiner Berufung genau nichts machen, einzig die Rechteverwalter können dich via Zivilrecht verklagen, was aber spannend werden könnte wer wie was wo in so einer Sache.
 
Wäre echt interessant zu wissen, was der Staat jetzt mit den Bitcoins macht... da wäre das Loch im Haushalt doch gestopft? :D
Es werden jetzt erst mal 200 externe Berater beauftragt, die so lange überlegen was man mit dem Geld machen soll, bis die Gebühren für die Berater 2 Milliarden Euro betragen. Achja, und dann löschen alle noch ihre Smartphones.
 
Das stimmt so einfach nicht, man kann für eine Staftat nur einmal verurteilt werden.
Wenn ich davon nichts Preis gebe können die nach dem Gerichtsverfahren und keiner Berufung genau nichts machen, einzig die Rechteverwalter können dich via Zivilrecht verklagen, was aber spannend werden könnte wer wie was wo in so einer Sache.
Aus StGB §76a Abs. 4: "Ein wegen des Verdachts einer in Satz 3 genannten Straftat sichergestellter Gegenstand sowie daraus gezogene Nutzungen sollen auch dann selbständig eingezogen werden, wenn der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt und der von der Sicherstellung Betroffene nicht wegen der ihr zugrundeliegenden Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann."

Sollte das hier nicht greifen? Das ist ja keine Strafe in dem Sinne und dementsprechend ist auch keine erneute Verurteilung nötig. Das beste, was man wohl machen kann, ist das Geld nur anonym zu nutzen und zu hoffen, dass es niemandem auffällt oder sich irgendeine Oase zu suchen, die einen nicht ausliefert, solange es sich lohnt. Ob es einem dann noch wert ist, dafür doppelt so lange zu sitzen?
 
Wäre echt interessant zu wissen, was der Staat jetzt mit den Bitcoins macht... da wäre das Loch im Haushalt doch gestopft? :D

Vermutlich werden jetzt erst einmal die vielen armen "Opfer" entschädigt ;)

Die Löcher im Haushalt sind um einiges größer; 2 Milliarden ein Pappenstil im Vergleich zu manchen Subventionsprogrammen und vorerst kann das BKA damit gar nichts machen. Die Bitcoins wurden nur sichergestellt, aber bis zu einem Urteil dürften sie erstmal in der Verwahrung bleiben. Danach würde ich nicht ausschließen, dass Geschädigte vorrangigen Anspruch auf Ersatz haben – letztlich handelt es sich um Erlöse, die mit urheberrechtlich geschützten Material gemacht wurden, wobei angemessene Lizenzzahlungen bislang ausgeblieben sind und erst nach Abschluss des Strafverfahrens im Rahmen einer Zivilklage verhandelt werden dürften.

Das stimmt so einfach nicht, man kann für eine Staftat nur einmal verurteilt werden.
Wenn ich davon nichts Preis gebe können die nach dem Gerichtsverfahren und keiner Berufung genau nichts machen, einzig die Rechteverwalter können dich via Zivilrecht verklagen, was aber spannend werden könnte wer wie was wo in so einer Sache.

Auf illegalem Wege erworbenes Vermögen abzugeben sollte keine (zweite) Strafe sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Diese Bitcoins sind schlicht kein rechtmäßiger Besitz der Tätern und was man nicht besitzt, dass kann einem abgenommen werden.
 
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Das stimmt so einfach nicht, man kann für eine Staftat nur einmal verurteilt werden.
Wenn ich davon nichts Preis gebe können die nach dem Gerichtsverfahren und keiner Berufung genau nichts machen, einzig die Rechteverwalter können dich via Zivilrecht verklagen, was aber spannend werden könnte wer wie was wo in so einer Sache.
Stimmt leider rechtlich überhaupt nicht.

Ja du kannst nicht erneut verurteilt werden. Es reicht sogar wenn man angeklagt und freigesprochen wird.

Aber wie weiter oben beschrieben, nur weil du deine Haftstrafe absessen hast, erwirbst du kein Eigentum an deiner Diebesbeute. Wenn du dann später versuchst sie auszugeben, kannst du dafür zwar nicht wieder ins Gefängnis wandern, aber die Staat kann alles beschlagnahmen (und tut er auch).

Versuch mal heutzutage ein Haus oder selbst ein Auto bar ohne Herkunftsnachweis zu kaufen. Der Fiskus steht schneller bei dir auf der Matte als du gucken kannst.
Und sobald mehr ein paar tausend Euro pro Monat aus unklaren Quellen auf deinem Bankkonto eingehen, meldet deine Bank das auch dem Finanzamt.
Kannst du dann die Herkunft des Geldes nicht legal beweisen (Job, Erbe, Kapitalerträge und so weiter), wird alles eingefroren und beschlagnahmt.

Von Zivilklagen der Rechtinhaber brauchen wir gar nicht anzufangen. Die kommen nochmal on-top und haben mit dem Strafverfahren nichts zu tun.
 
Die Löcher im Haushalt sind um einiges größer; 2 Milliarden ein Pappenstil im Vergleich zu manchen Subventionsprogrammen
Das ist mir bewusst. War eher als Scherz gemeint ;)

und vorerst kann das BKA damit gar nichts machen. Die Bitcoins wurden nur sichergestellt, aber bis zu einem Urteil dürften sie erstmal in der Verwahrung bleiben. Danach würde ich nicht ausschließen, dass Geschädigte vorrangigen Anspruch auf Ersatz haben – letztlich handelt es sich um Erlösen, die mit urheberrechtlich geschützten Material gemacht wurden, wobei angemessene Lizenzzahlungen bislang ausgeblieben sind und erst nach Abschluss des Strafverfahrens im Rahmen einer Zivilklage verhandelt werden dürften.
Exakt mein Gedanke... Natürlich immer schwer an der Ecke, den tatsächlichen Schaden zu ermitteln.
 
So einfach ist es nicht du gehst länger in den Bau und wenn du rauskommst und an die Kohle willst sind die schon da und nehmen sie dir trotz deiner strafe ab weil dir die Kohle nicht zu steht da sie aus illegalen Geschäften stammt. :P
Wer 2 Milliarden Euro in BTC anhäuft, der sollte eigentlich wissen, wie man BTC in "reales" Vermögen umwandelt, ohne dass die Ermittlungsbehörden auch nur einen Cent davon sehen. Allerdings sollte so jemand eigentlich auch vorher schon den Anker werfen, und sich seine BTC "auszahlen" lassen, lange bevor sie 2.000.000.000 €uro wert sind (oder beschlagnahmt werden). Aber wer weiß, vielleicht hat er/haben sie ja schon vorher ein paar (hundert) Millionen sinnvoll investiert.
 
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