Adblocker: Axel Springer nimmt erneut gerichtlich Anlauf

Für Leute, die solche Texte verfassen gibt es einen Paragraphen im StGB: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Ich glaube nicht, dass der Aufrufe zu Unfreundlichkeit umfasst. Insbesondere dann nicht, wenn explizit eingeschränkt wird, dass es im erlaubten gesetzlichen Rahmen stattfinden soll.

Ich halte den Aufruf trotzdem für kontraproduktiv. BILD-Redakteure basteln selbst aus systematischer Unhöflichkeit noch eine Lügengeschichte. Da ist es besser und obendrein entspannender, sie einfach wie Luft zu behandeln.
 
Und jetzt ersetzen wir mal "Axel Springer/Bild Zeitung" mit...

... sagen wir mal Juden.

Finde den (niederträchtigen) Fehler.

Für Leute, die solche Texte verfassen, gibts mehrere Diagnosen im ICD 10.
Blödsinn. Du verzerrst nur absichtlich die eigentliche Aussage. DAS ist niederträchtig.
Von wem das Zitat ist, weißt du offensichtlich auch nicht. Das ist wiederum traurig.

Und dafür hast du nur 30 getippte Wörter gebraucht. Muss man wollen.
 
Man kann auch beim normalen Adblock (getadblock) die Whitelist deaktivieren, was man natürlich sofort bei der Installation macht, sonst kann man sich das Ganze gleich sparen.

AdBlock Privacy Policy
vs.
Privacy policy . gorhill/uBlock Wiki . GitHub

Wieviele Leute schalten die Whitelist überhaupt aus? Wer liest sich die Datenschutzpolitik durch? US-Firma, d.h. gesammelte Daten können jederzeit von Behörden kassiert werden.
Ist ein bissl wie das IP Logging von Steam seit letztem Jahr unter Windows. Wissen auch die wenigsten, ist erst auf breiter Basis durch Epic's kleines Datensammel-Upserle aufgefallen.
 
Axel Springer, das Geschwür des Uploadfilters.
Erst beschwatzen der Chef und seine zu hoch bezahlten Krawattenträger die ganzen dummen Politiker mit ihren Falschaussagen und drücken so ein unmögliches Gesetz durch, und jetzt geht es wieder mit dem Adblocker und Co. weiter und man will die Anwälte auch noch rumkriegen.
Man sieht, wo die Reise hingeht.
Macht und Geld regiert die Welt - nicht die Demokratie, denn die ist käuflich und beliebig austauschbar (Regierung Trump schon der 30ste Wechsel, oder gar noch mehr? LOL)
 
DKK007 schrieb:
Lexx schrieb:
Und jetzt ersetzen wir mal "Axel Springer/Bild Zeitung" mit...

... sagen wir mal Juden.

Finde den (niederträchtigen) Fehler.

Für Leute, die solche Texte verfassen, gibts mehrere Diagnosen im ICD 10.
Für Leute, die solche Texte verfassen gibt es einen Paragraphen im StGB: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Ich glaube nicht, dass der Aufrufe zu Unfreundlichkeit umfasst. Insbesondere dann nicht, wenn explizit eingeschränkt wird, dass es im erlaubten gesetzlichen Rahmen stattfinden soll.

Ich halte den Aufruf trotzdem für kontraproduktiv. BILD-Redakteure basteln selbst aus systematischer Unhöflichkeit noch eine Lügengeschichte. Da ist es besser und obendrein entspannender, sie einfach wie Luft zu behandeln.

Ich habe mich direkt auf den Post von Lexx bezogen, wie auch so zitiert. Bitte mal auf die zweite Zeile im Zitat achten.

Blödsinn. Du verzerrst nur absichtlich die eigentliche Aussage. DAS ist niederträchtig.
Von wem das Zitat ist, weißt du offensichtlich auch nicht. Das ist wiederum traurig.

Und dafür hast du nur 30 getippte Wörter gebraucht. Muss man wollen.

Da kann man ihm doch helfen: Niedertracht – Wikiquote
 
Dann passt dein Beispiel nicht auf die Klage gegen Eyeo, denn letzterer leben von der Verwertung von Content, für den die Verlage keinen Cent erhalten.

Die Klage jetzt geht von der Annahme aus, dass der Richter eine Webseite als "Programm" definiert. § 69c bezieht sich immer auf Programme. Webseiten sind jedoch keine Programme, sie sind Content für Programme wie Firefox, die diesen Content interpretieren müssen, damit er im Kontext des Gerätes auf dem die Webseite aufgerufen und wie gewünscht dargestellt wird. Aber der Erzeuger wird nie eine Garantie haben, dass der Konsument es auch so konsumiert, das ist der Spielraum des Interpreten (Edge, Firefox, Chrome, Pinsel & schwarze Farbe), den Werbeblocker so gestalten, dass es den Kunden gefällt.

Es ist halt dumm für die Verlage. Denn wenn jeder User sich ein Tool installiert das damit in die Lage gebracht wird, dass es die Verlage erpressen kann, dann haben die Verlage den Kürzeren gezogen.

Lösung: Kontrolle über den Interpreten erlangen, so wie der Werbeblocker Kontrolle über den Interpreten erlangt hat.
z.B. Windows 10 App, Android App, iPhone App,

Keine Kontrolle über den Interpreten, keine Chance gegen Werbeblocker.
 
Wenn die Werbung nicht immer so Penetrant wäre oder meist sogar Pornografisch sind oder Viren enthalten müsste man nicht auf solche methoden zurück greifen.
Mein PC hat ublock und gerade bei meinen Kindern finde ich es wichtig das sie von der Werbung verschont bleiben.

Ich meine Bild .. Bild dir deine Meinung und so den rest kann man sich über den haufen ersparen.
 
Es greift doch nichts in die Webseite ein, das gehe ohne privilegiertes Login gar nicht! Adblocker blockieren Scripte, mehr nicht. Die Insuffizienz und Ignoranz desjenigen größten deutschen Verbrecher-Verlages seit der Kirch-Gruppe fasse ich mit Bestürzung auf.
 
Wobei es durchaus sein kann, dass der Code der Webseite verändert wird, um nach dem Entfernen der Werbung unnötige <div> o.ä. zu löschen.

Ich mache das auch manuell über den Editor im Chromium, wenn der Werbeblocker mal versagt, oder um die Seitenstruktur vor dem Speichern als PDF anzupassen.
 
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Soll mir der Axel Springer Verlag doch erstmal die Kosten erstatten die für die Anzeige an meinem PC enstehen. Anschaffungskosten Stromkosten. Wenn Sie bereit sind mir Gebühren für das Anzeigen der Werbung an meinem PC zu zahlen dann können wir darüber reden ob ich den Werbeblocker aussschalte.

Normalerweise sollte es so sein das die Werbung grundsätzlich ausgeblendet wird solange ich dieser nicht zustimme. Schließlich ist es dem Axel Springer Verlag auch nicht erlaubt ohne meine Zustimmung eine Werbetafel in meinem Garten zu errichten. Aber man sieht dadurch in welcher verkehrten Welt wir leben.
Vorallem wir reden hier über 0,001 Cent pro Besucher. Früher waren die Einnahmen noch relevant aber heute doch nicht mehr
 
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Wobei es durchaus sein kann, dass der Code der Webseite verändert wird, um nach dem Entfernen der Werbung unnötige <div> o.ä. zu löschen.

Ich mache das auch manuell über den Editor im Chromium, wenn der Werbeblocker mal versagt, oder um die Seitenstruktur vor dem Speichern als PDF anzupassen.

Kein Adblocker verändert den Code einer Webseite, sondern nur das was angezeigt wird. Da wir Besitzer des jeweiligen PCs sind, haben wir auch die Entscheidungsgewalt darüber, was angezeigt wird und wenn wir eben Teile der Seite nicht sehen wollen, sollte das uns auch nicht aufgezwungen werden können. Wenn die dann Nutzer von Adblockern blockieren, ist das wiederum deren Recht.
 
Wobei es durchaus sein kann, dass der Code der Webseite verändert wird, um nach dem Entfernen der Werbung unnötige <div> o.ä. zu löschen.

Ich mache das auch manuell über den Editor im Chromium, wenn der Werbeblocker mal versagt, oder um die Seitenstruktur vor dem Speichern als PDF anzupassen.

Normalerweise wird die Werbung nicht auf Code-Ebene entfernt, sondern es wird selektiv der Download der Werbemittel geblockt. Da Browser darauf ausgelegt sind, auch unvollständige Webseiten anzuzeigen und letztere Werbung zwecks besserer Nutzererfahrung oft zuletzt laden, muss der Code der Seite meist nicht angepasst werden, um akzeptable Darstellung der Rest-Inhalte zu erreichen. Würden die Blocker auf Code-Ebene eingreifen, wäre die Sache juristisch vermutlich eindeutig: Code ist Code und urheberrechtlich geschützt. Wird der Code umgeschrieben und dann die neue Fassung vom Browser gerendert, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Dass müsste auch gelten wenn die Änderung nur aus einer teilweisen Löschung und das ganze automatisch im Hintergrund abläuft; vergleiche die "illegale Vervielfältigung" bei gestreamten Videos, die teilweise im Cache "gespeichert" vorliegen.

Solange aber nur die Interpretation von HTML beeinflusst wird, ist die Lage komplexer. Springers Anwälte malen sich offensichtlich Erfolgsaussichten aus, geklärt werden muss die Rechtsauslegung aber von Gerichten. Ich frage mich derweil weiterhin, warum man nicht wegen dem Urheberrecht auf die dargestellten Texte und Bilder Klage erhebt. Ein mit Addblock erweiterter Browser arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie eine Einbettung mittels Hotlink: Fremde Online-Inhalte werden aus dem vom Urheber beabsichtigten Kontext (mit Werbung der Verlagspartner) genommen und in einen eigenen (mit Eyeo-genehmer Werbung) eingebettet dargestellt. Es gibt eine ganze Reihe von Urteilen gegen Webseiten, die sich so fremden Content angeeignet und obendrein Traffic-Kosten gespart haben. Warum sollte das Vorgehen auf einmal legal sein, wenn statt einer statischen Webseite ein kommerzielles Plug-In zum Einsatz kommt, dass dynamisch für jeden beliebigen Inhalt eine derartige eingebettete Fassung on the fly generiert?
 
Dieser Verlag hat schon einmal verloren und wird es jetzt wieder! Irgendwann werden sie es vielleicht merken das es keinen Sinn macht, irgendwann.
 
Werbeblocker doch hauptsächlich für Schmarotzer.
Nein, sie verringern den Netzwerkverkehr und sorgen für weniger CPU-Last.

@PCGH_Torsten
Wenn das so ist ist jeder Proxy im Unternehmen illegal, denn dort werden Inhalte gecached und bestimmte Zugriffe auch unterbunden (z.B. braucht dort niemand die Reklame, also kann man sich den Traffic zu den Werbeservern sparen).
 
Wobei es durchaus sein kann, dass der Code der Webseite verändert wird, um nach dem Entfernen der Werbung unnötige <div> o.ä. zu löschen.

Das ist praktisch durchaus denkbar, nur geht die Interaktion von der Webseite aus, wenn diese den Code einlädt.

Mir ist es supekt, worauf der Axel Springer Verlag abzielt. Fühlen diese sich um die Einsahmen durch ihrer Werbung genötigt? Ich blockiere eine jede Werbung woe es nur geht. Das mache ich nicht, weil ich jemandem an seinen Profit behindern will, sondern deswegen, weil es auf die Performance meiner eigenen Hardware geht, weil durch MEINE Hardware schuftet, lahmt und aufheizt, wofür ich überhaupt nichts bekomme, vielmehr finanziere ich dem Betreiber seine Werbung mit meinen Stromkosten. Soll ich das jetzt auch einklagen?

Ich nutze den Adblock Plus und den AdGuard Adblocker. Theoretisch langt ein einzelner Adblocker, doch Hartnäckiges wie die Werbung auf HardwareLUXX umgeht der Adblock Plus nicht.

Ich bin schon froh darüber, dass mit dem Google Chrome 73 es sich auf der Hauptseite von PC Games Hardware wieder flüssig scrollen lässt, denn es war lange so, ungleich eines Adblockers, dass es am Scrollen recht kräftig nachruckelte, stockte, und nach oben hin umso deutlicher, also gen der Werbung zur horizontalen Position. Der Opera verhielt sich identisch, er baut immerhin auf denselben Unterbau. Darüber hatte ich schon einmal berichtet und auch Video angehangen, aber in disem kann man das Ruckeln leide rnicht nachvollziehen, trotz der 1080p60 von YouTube.
Diskussion: Webbrowser im Performance-Vergleich

Apropos Stromkosten... Wer Genx-Anime kennt - Auf dieser Homepage hatte sich mal ein Crypto-Minor eignenistet, der die Rechner der Besucher auslastete, und zwar in so schlimm, dass es mit dem Google Chrome zur Nicht-Reaktion des System geführt hat und man sich mit dem Microsoft Internet Explorer noch gerade so retten konnte. Die Betreiber der Websiete bemerkten davon nichts, weil sie schon vorab einen Crypto Miner Blocker installiert gehabt hatten. Wenig später, nachdem ich dies im Chatango zur Ansprache brachte, was denn dafür verantwortlich sei, konnte der Übeltäter im Script entlarvt werden. Er muss sich also in so eingenistet haben wie Du es angesprochen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist praktisch durchaus denkbar, nur geht die Interaktion von der Webseite aus, wenn diese den Code einlädt.

Mir ist es supekt, worauf der Axel Springer Verlag abzielt. Fühlen diese sich um die Einsahmen durch ihrer Werbung genötigt? Ich blockiere eine jede Werbung woe es nur geht. Das mache ich nicht, weil ich jemandem an seinen Profit behindern will, sondern deswegen, weil es auf die Performance meiner eigenen Hardware geht, weil durch MEINE Hardware schuftet, lahmt und aufheizt, wofür ich überhaupt nichts bekomme, vielmehr finanziere ich dem Betreiber seine Werbung mit meinen Stromkosten. Soll ich das jetzt auch einklagen?

Ich nutze den Adblock Plus und den AdGuard Adblocker. Theoretisch langt ein einzelner Adblocker, doch Hartnäckiges wie die Werbung auf HardwareLUXX umgeht der Adblock Plus nicht.

Ich bin schon froh darüber, dass mit dem Google Chrome 73 es sich auf der Hauptseite von PC Games Hardware wieder flüssig scrollen lässt, denn es war lange so, ungleich eines Adblockers, dass es am Scrollen recht kräftig nachruckelte, stockte, und nach oben hin umso deutlicher, also gen der Werbung zur horizontalen Position. Der Opera verhielt sich identisch, er baut immerhin auf denselben Unterbau. Darüber hatte ich schon einmal berichtet und auch Video angehangen, aber in disem kann man das Ruckeln leide rnicht nachvollziehen, trotz der 1080p60 von YouTube.
Diskussion: Webbrowser im Performance-Vergleich

Surfe mal mit nem Pentium 4 ohne Adblocker/Proxy-Adblocker.
Mit Blocker kann man das, ohne nicht.
 
Das habe ich erwartet. Mich wundert es sowieso, wie sich heutzutage noch ganz vereinzelte Besucher melden, spezifisch auf Dr. Windows bezogen, wenn sie ein Performance-Problem und dergleichen haben. Ich habe diese User schon sooft gefragt, wie sie sich damit noch durch dieses von Werbung verseuchte Internet hangeln können, das muss doch in einer Ruckel- und Freeze-Show der besonderen Art enden. :D
 
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