Adblocker: Axel Springer nimmt erneut gerichtlich Anlauf

Springer geht mittlerweile eben NICHT gegen Adblocker allgemein vor, sondern gegen jene, die Adblockersperren umgehen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

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Die Klage wo es um das Umgehen von Adblock-Sperren ging ist schon längst abgeschlossen und wurde vom Axel-Springer-Verlag gewonnen (steht sogar im Artikel). Das Gericht hat damals entschieden das Adblock-Sperren ein Schutzmechanismus sind und damit das Umgehen ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Der zweite Teil der Klage hatte der Verlag aber verloren, da das Gericht auch entschieden hatte, dass Adblocker an sich nicht gegen das Urheberrecht verstößt, weil kein Schutzmechanismus umgangen wird.

Die neue Klage zielt nun wieder auf das generelle Verbot von Adblockern mit der Argumentation, dass Adblocker das geschützte Werk (das Aussehen und die Inhalte der Website) verändern. Die Frage ist nun ob Werbung Teil des geschützten Werkes ist und somit das Urheberrecht auch auf diese anzuwenden ist oder nicht.
 
Ich kann beide Seiten irgendwie verstehen. Keiner will Pay-Walls, keiner will Pop-Ups, aber den content wollen sie alle. Irgendwie muss es sich aber finanzieren. Andererseits ist ein Ad-blocker auch nichts anderes, als wenn man im TV zu Beginn des Werbeblocks den Sender wechselt oder zum Kühlschrank / aufs Klo geht. Man entzieht sich der ansonsten unumgänglichen Werbung. Das kann doch nicht illegal sein. Insgesamt würde ich das aber alles nicht überbewerten. Axel Springer hat sicher eine eigene Rechtsabteilung mit überbezahlten Besserwissern... und von denen erwartet man nunmal, dass sie von Zeit zu Zeit auch was für ihr Geld tun. Würde jeder so machen, an deren Stelle.

Springer klagt nicht gegen private Adblocker-Nutzer, sondern gegen den kommerziellen Adblock-Anbieter Eyeo. Das ist ein großer Unterschied:
Nicht du gehst aufs Klo, sondern jemand anderes trägt in der Werbepause deinen Fernseher hinaus und platziert in der Zwischenzeit ein eigenes Gerät. Auf dem er urheberrechtlich geschützte Videos abspielt, die er nicht selbst produziert hat und für die er keine Lizenzgebühren bezahlt und die er auch nicht vollkommen werbefrei wiedergibt, sondern unter die er eigene "Whitelist"-Werbung mischt.

Vergleichbar mit deinem Beispiel wäre eine selbsterstellte Server-Blacklist für Inhalte, die du allgemein nicht sehen willst und deaktiviertes Javascript. Da hat niemand etwas dagegen (außer den Werbenden :-)) und da klagt auch niemand dagegen. Das ist aber nicht das Prinzip, mit dem Eyeo meinem Wissen nach Millionen umsetzt ohne auch das kleinste Fetzen Content zu produzieren.


Mal anders gefragt. Wäre es illegal einen Schwärzungsdienst anzubieten? Eine echtes physikalisches Exemplar der Bild wird genommen und an jeder Stelle an der Werbung ist, wird alles mit dem Edding ausgeschwärzt. Anschließend wird die Zeitung dem eigentlichen Leser übergeben.

Eine Zeitung nicht zu bezahlen, die Artikel ausszuschneiden, auf ein eigenes Blatt Papier mit eigener Werbung zu kleben und dann zu verkaufen müsste illegal sein, solange dir die Zeitung nicht explizit zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird.
 
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Wenn er aber die Zeitung selbst vorher gekauft hat, ist es nicht illegal.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/17.html schrieb:
§ 17 UrhG - Verbreitungsrecht
[...]
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
 
Wenn er aber die Zeitung selbst vorher gekauft hat, ist es nicht illegal.

richtig, aber dann hat man aber schon für die Werbung bezahlt und alles ist in Ordnung.

Warum sollte man diese Seite freiwillig (!) aufrufen wollen? Ich wäre sogar dafür, die Domain in DNS-Sperren aufzunehmen.

Bevor ich Artikel von Bild (Print, oder Online) lese, geh ich lieber auf Seiten wie Pornhub...

Mich würde halt mal interessieren, wie viele von den Schreihälsen selber heimlich die Bild lesen.

Ich selber gebe zu, dass ich täglich 1-2 Mal die Artikel lese. Meist aber dann "normale" News zum täglichen Geschehen. Die weniger lesenswerten Artikel, bei dem z.B. dieser Wendler behandelt wird, ignoriere ich gekonnt.
 
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Alleine nur für die Existenz dieses Drecksblattes gönne ich dem Verlag jede Niederlage.
 

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Eine Zeitung nicht zu bezahlen, die Artikel ausszuschneiden, auf ein eigenes Blatt Papier mit eigener Werbung zu kleben und dann zu verkaufen müsste illegal sein, solange dir die Zeitung nicht explizit zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird.

Von nichts bezahlen hab ich nichts gesagt. Ich kann in jedem Fall an den Kiosk gehen und eine Ausgabe PCGH kaufen. Ich darf die auch weiterverkaufen. Aber warum solltest du die von mir kaufen und nicht vom Kiosk? Antwort, weil ich die Werbung rauschwärze.

Beeinflusse ich damit die wirtschaftliche Kalkulationsbasis des Produktes? Auf jeden Fall.

Dann sind wir wieder bei der Frage, was höher zu bewerten ist. A: Die negativen wirtschaftlichen Folgen des Handelns eines Bürgers. B: die Freiheiten die dem Bürger dieses Handeln ermöglicht haben.

Oder muss ich erst einen Roman namens 2084 schreiben, in dem Bürger in ein totalitäres Korsett gepresst sind, weil Art. 1 der Verfassung lautet: "Jede Methode mit der Firmen Geld verdienen ist unantastbar". Wo Leute verhaftet werden, weil sie bei Zwangsbesuch im Kino nicht genug gelacht haben und damit den "Konsumvibe" killen.
 
Heise schrieb:
Das Oberlandesgericht Köln hielt fest: "Ein urheberrechtlicher Anspruch darauf, dass ein Angebot nur so genutzt wird, wie es bestimmungsgemäß wahrgenommen werden soll, würde darauf hinauslaufen, dem Nutzer vorzuschreiben, wie er Inhalte zu rezipieren hat." Stattdessen sah die Kammer in dem Geschäftsmodell "Acceptable Ads", bei dem Website-Betreiber für die Freischaltung bestimmter Werbung zahlen sollen, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Diese Auffassung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vollumfänglich zurückgewiesen.

PCGH News schrieb:
Der Axel Springer Verlag wagt vor Gericht einen neuen Anlauf gegen den Betreiber von Adblock Plus. Nachdem deutsche Gerichte bereits befanden, dass die Nutzer grundsätzlich Adblocker einsetzen dürfen, versucht man es weiterhin über die urheberrechtliche Schiene

Also in der News steht dazu leider zu wenig um das beurteilen zu können aber genug um eine gewisse Wut gegen den Springer Verlag zu spüren. Die neue Urheberrechtskeule scheint ja nun seit Artikel 13 beliebt zu sein und Erfolge zu versprechen :rolleyes:
 
Oder muss ich erst einen Roman namens 2084 schreiben, in dem Bürger in ein totalitäres Korsett gepresst sind, weil Art. 1 der Verfassung lautet: "Jede Methode mit der Firmen Geld verdienen ist unantastbar". Wo Leute verhaftet werden, weil sie bei Zwangsbesuch im Kino nicht genug gelacht haben und damit den "Konsumvibe" killen.

Das gibt es in etwa schon und heißt "QualityLand". Nur halt eben mit den ganzen technischen Möglichkeiten von heute auf die nächsten 10-20 Jahre weitergedacht. Sachen, wie das Levelsystem in China sind sogar schon eingetroffen.

Marc-Uwe Kling: "QualityLand" wird zur HBO-Serie - SPIEGEL ONLINE
 
Tatsächlich kann ich hier ungeachtet dessen was man so von Springer halten mag das Vorgehen verstehen. Unternehmen wie Bluefish (Adblock und UBlock) und Eyeo (Adblock Plus) sind reine Parasiten, die einen Markennamen gekauft haben und von dem Unwissen und der Trägheit der User profitieren, um massig Whitelist-Schutzgeld zu kassieren. Das kann nicht der Sinn solcher Plugins für dich als User sein. Hört auf diese Firmen reich zu machen, verdammt nochmal.

UBlock *Origin* (Raymond Hill) ist und bleibt die einzige Referenz mit freier Lizenz ohne kommerzielle Interessen/Whitelist oder sonstwelchen Datensammel-BS.
 
Ohne Aktiven Werbeblocker kommt auch sehr viel Schad Cod genau über diese Werbung auf dem PC .

Firmen kaufen sich frei
da stimme ich dir Uneingeschränkt zu das stimmt !
Diese Wettbewerbs Vorteile sollten eigendlich Verboten werden nicht die Werbeblocker !
Die Werbeblock Hersteller finanzieren sich über den Einkaufen von einigen Firmen ,
das hat jetzt alles nicht alleine was mit Axel Springer zu tun andere Firmen haben dadurch auch Wettbewerbs Nachteile .
 
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Ich nutze Addblocker. Auch gerade den Adblockplus für Firefox. Wenn eine Seite meint ich müsse den Addblocker deaktivieren, um deren Inhalt zu sehen, verlasse ich diese. Ich will nicht mit Werbung belästigt werden. Vor allem nicht mit dieser wo sich neue Fenster einfach öffnen sobald man mit der Maus über das Werbefeld geht. Das ist meine Entscheidung und mein Recht.
Springer mit Bild sind da ja das beste Beispiel für Adds.
 
UBlock *Origin* (Raymond Hill) ist und bleibt die einzige Referenz mit freier Lizenz ohne kommerzielle Interessen/Whitelist oder sonstwelchen Datensammel-BS.


Man kann auch beim normalen Adblock (getadblock) die Whitelist deaktivieren, was man natürlich sofort bei der Installation macht, sonst kann man sich das Ganze gleich sparen.
 
Ich nutze Addblocker. Auch gerade den Adblockplus für Firefox. Wenn eine Seite meint ich müsse den Addblocker deaktivieren, um deren Inhalt zu sehen, verlasse ich diese. I .

Die Meldung bekomme ich auch und das ganz ohne Werbeblocker ,
wie schon gesagt ich blocke mit Verstand im Router,
paar mb hat die Block Liste das ist nicht nur eine Zeile sondern viel mehr , die Block Liste filtert ca 70 bis 80 % der Internet Werbung ganz weg *g*
 
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