Springer geht mittlerweile eben NICHT gegen Adblocker allgemein vor, sondern gegen jene, die Adblockersperren umgehen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
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Die Klage wo es um das Umgehen von Adblock-Sperren ging ist schon längst abgeschlossen und wurde vom Axel-Springer-Verlag gewonnen (steht sogar im Artikel). Das Gericht hat damals entschieden das Adblock-Sperren ein Schutzmechanismus sind und damit das Umgehen ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Der zweite Teil der Klage hatte der Verlag aber verloren, da das Gericht auch entschieden hatte, dass Adblocker an sich nicht gegen das Urheberrecht verstößt, weil kein Schutzmechanismus umgangen wird.
Die neue Klage zielt nun wieder auf das generelle Verbot von Adblockern mit der Argumentation, dass Adblocker das geschützte Werk (das Aussehen und die Inhalte der Website) verändern. Die Frage ist nun ob Werbung Teil des geschützten Werkes ist und somit das Urheberrecht auch auf diese anzuwenden ist oder nicht.