Dass Theorie und Praxis auseinandergehen, Hersteller oft nichts unversucht lassen, um die Sache umzudrehen, und man es sich in der Realität erst einmal leisten können muss, sein Recht vor Gericht zu erstreiten, womöglich noch über mehrere Instanzen bis zum BGH, dessen bin ich mir selbst nur allzu schmerzlich bewusst. MIt der Autoindustrie habe ich aber nun auch gerade sehr große Akteure als Beispiel gewählt, die über genug juristische und finanzielle Ressourcen verfügen. Kleinere und mittelständische Unternehmen oder der Händler um die Ecke können sich nicht so leicht aus der Verantwortung ziehen, wenn man Haftungsansprüche gegen sie geltend machen kann. Nicht selten bleiben sie als Mittelsmänner sogar selbst auf den Schäden sitzen, die die Großen ihnen verursachen.
Mein Punkt war ein völlig anderer: Bei Software gibt es häufig noch nicht einmal gesetzliche Vorgaben, aus denen sich Ansprüche wegen Mängelhaftung und daraus folgendem Schadensersatz ableiten ließen. Ganz im Gegenteil wird Software bzw. digitale Güter allgemein sogar immer öfter explizit von geltenden Käufer-/Verbraucherschutznormen und Haftungspflichten ausgenommen, siehe z. B. §§ 327–327u BGB (Verträge über digitale Produkte) oder in verwandter Weise die Geoblocking-Verordnung der EU mit ihrer expliziten Ausnahme für digitale urheberrechtlich geschützte Produkte (die auch der Grund dafür ist, dass z. B. Valve bis heute straffrei Pornospiele im deutschen Steam-Store filtern darf, ohne deutschen Kunden einen Ausweg über andere Steam-Stores in der EU anzubieten). Da ist dann auch egal, wie groß die Softwareschmiede im Einzelfall ist, auch wenn natürlich die großen Player wie Microsoft weiterhin die größten Profiteure davon sind. Diese Ausnahmen mussten erst einmal ins Gesetz lobbyiert und geschrieben werden. Insofern ist „wegnehmen lassen“ an der Stelle schon sehr zutreffend.
Nachtrag:
Vielleicht sollte man mal das Facepalm-Emoji als Reaktionsoption hinzufügen, extra für solche Beiträge.