Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

"Nunmehr hat der Käufer den Widerruf eindeutig (!) gegenüber dem Händler zu erklären. Weiterhin nicht notwendig ist die Angabe eines Grunds."

Bin erst vom Nickerchen aufgewacht und irgendwie check ich es nicht :huh:
 
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das ist ja auch ok, solange die Prüfung / Inbetriebnahme der Sache ausschließlich dem Test der Eigenschaften dient. Wenn du nun aber wie in deinem Beispiel eine Grafikkarte übertaktest bist du ausserhalb dieser geduldeten Prüfung. Und wärest damit Wertersatzpflichtig dem Händler gegenüber bei Retour des Artikels.

Du bist aber ein Hellseher. Weist besser als ich, was ich mit Hardware mache. Respekt.
 
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"Nunmehr hat der Käufer den Widerruf eindeutig (!) gegenüber dem Händler zu erklären. Weiterhin nicht notwendig ist die Angabe eines Grunds."

Bin erst vom Nickerchen aufgewacht und irgendwie check ich es nicht :huh:

Bislang war es so, dass du die Ware wieder verpackt und zurück geschickt hast, ohne irgendetwas noch dazu zu schreiben.

Künftig wird es so sein, dass du einen Zettel ausfüllst, aus dem hervorgeht, dass du einen Widerruf erklärst.
 
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vielleicht sollte man anfangen im elektro bereich vorführer zu verwenden, welche dem kunden zugeschickt werden und wenn dem kunden diese gefällt kann er sich eine neue karte kaufen würde das problem für beide seiten lösen.(außer der versand dafür fällt mir nichts sinniges ein)

Die kosten auch Geld und wie viele muss ein Händler dann davon haben?
Wenn man sich die Mühe macht die Hardware sorgfältigst zu behandeln auch beim auspacken gibt es ja schon weniger Stress. Generell ist die Gruppe von Käufern das Problem die sich Hardware ordern die bis Ultimo übertaktet und dann dem Händler wieder aufs Auge drückt mit fadenscheinigen Begründungen.
Es hat ja auch schon fast jeder mal was zurück gegeben weil irgendwelche Eigenschaften nicht so dolle waren ( Verarbeitungsqualität etc. )
 
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Bislang war es so, dass du die Ware wieder verpackt und zurück geschickt hast, ohne irgendetwas noch dazu zu schreiben.

Künftig wird es so sein, dass du einen Zettel ausfüllst, aus dem hervorgeht, dass du einen Widerruf erklärst.

und was ich als sehr positiv dabei werte, das man weiterhin keine Begründung abgeben muss.
 
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Wenn man persönliche Gründe hat ist das schon verständlich aber diese "ich pick mir die besten raus" Mentalität hat einfach zu große Züge angenommen. Daher war klar das was dagegen unternommen wird. An diejenigen die sowas machen und sich denke "na und was willst du?" macht das mal an der Kasse am Supermarkt :D
 
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Ich verstehe bis heute nicht warum man beispielsweise eine Graka bestellen, in seinen pc einbauen, nutzen und dann wieder zurück schicken darf.
geht im stationären handel auch nicht.
 
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Die kosten auch Geld und wie viele muss ein Händler dann davon haben?

Im einfachsten Fall nimmt der Händler einfach den ersten Rückläufer, drückt einen "Muster"-Stempel drauf und schickt dem nächsten Käufer dieses Muster und ein originalverpacktes Exemplar, mit der Anweisung, bei nichtgefallen des Musters das andere Exemplar ungeöffnet zurückzuschicken. Große Händler müssen dann ggf. parallel mit weiteren Exemplaren/Rückläufern zu verfahren, aber die Musterzahl sollte im Vergleich zum Umsatz insgesamt klein bleiben.
Problematisch sind die zusätzlichen Versandkosten (eventuell könnte man den Kunden eine billigere "Rückgabe ausgeschlossen"-Option anbieten?) und der zusätzliche Personalaufwand (schließlich müssen die Muster auf Funktionalität/Vollständigkeit geprüft werden).
 
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Wenn man persönliche Gründe hat ist das schon verständlich aber diese "ich pick mir die besten raus" Mentalität hat einfach zu große Züge angenommen. Daher war klar das was dagegen unternommen wird. An diejenigen die sowas machen und sich denke "na und was willst du?" macht das mal an der Kasse am Supermarkt :D

Nö im Supermarkt, sucht man sich die beste Ware vorher aus, und geht dann zur Kasse...

Ich nehmen doch keine verbeulten Konservendosen bzw. eingedrücktes und halb vergammeltes
Obst/Gemüse mit.

Der Vergleich mit dem Supermarkt hinkt!
 
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Da die großen Händler, wie schon überall angedeutet, mit Sicherheit weiterhin die Versandkosten für den Wiederruf erstatten bleibt wohl eh alles beim alten... leider. ;)

Die asozialen "schnell-schnell-die Verpackung-aufreiß, ich hab keine Zeit mir die Hände zu waschen und stopf das Zeug zurück in die OVP" Kunden wird es weiterhin geben und die Händler werden sich weiterhin mit deren "Müll" rumärgern (müssen)... :schief:

Es gibt so ranzige Menschen... :ugly:
 
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Noch mal für mich zum Mitschreiben: Ab sofort ist der Versand per Gesetz kostenlos? Also werden die Versandkosten ab sofort vom Händler auf jeden Artikel umgelegt. Sprich: Wer eine riesen Bestellung macht, zahlt auf jeden Fall drauf. Dazu wird die Rückversandklauses gestrichen und der Kunde zahlt nun auf jeden Fall mehr. Wenn man damit den Onlinehandel mit Klamotten und Ähnlichem lahmlegen möchte, könnte das tatsächlich funktionieren. Sieht zumindest für mich so aus, aber ich lasse mich gerne von jemand Rechtsfestem eines Besseren belehren.

Beim Widerruf ist der Versand vom Händler zum Kunden vom Händler zu tragen. Sprich wenn ich mir was bestelle und dann per Fernabsatzgesetz Widerruf einlege muss ich als Kunde zwar den Rückversand bezahlen, aber der Händler muss mir die Versandkosten für den Standardversand zurückerstatten. So kommt es jetzt darauf an wie teuer der Standardversand ist. Wenn der z.B. bei 7.99€ liegt und man selbst aber als Paket für 6.99€ zurücksendet macht man sogar 1€ Gewinn.

Den Onlinehandel mit Kleidung wird man damit nicht lahmlegen und gibt den Leuten sogar noch mehr Rechte, da ein Wertersatz bei gezogenem Nutzen (z.B. Kleidung für einen Abend tragen ohne die Kleidung zu beschädigen) nicht mehr geleistet werden muss sondern nur noch wenn der Händler nachweist, dass ein Wertverlust entstanden ist. Ein Pauschalabzug von 10% wie es einige Onlinehändler bei gebrauchter Ware machen ist damit nicht mehr zulässig. Man kann dann weiterhin Kleidung bestellen, ne Woche lang benutzen, waschen und zurücksenden und man bekommt sein ganzen Geld wieder, da der Händler den Wertverlust nicht genau beziffern kann. Möglich wäre das der Händler irgendwen findet der ihm irgendwie auf Grund von Studien bescheinigt das bestimmte Waren einen Wertverlust von x% pro Tag hat und dann anhand der Zeit zwischen Erhalt und Rücksendung der Ware nen Wertverlust errechnet. Händler wie H&M die sehr stark von Rückläufern betroffen sind (mit rund 70% der verkauften Ware die zurück kommt) würde ich sowas zutrauen.

Was das Bestellen von Hardware angeht. Jede halbwegs gute Website die Hardware testet gibt einem alle Daten die man benötigt. PCGH liefert Bilder vom Kühler, der Platine, Daten zum exakten Stromverbrauch, Leistung, Lautstärke, Lüfterkurve usw. Andere Seiten liefern ähnlich ausführliche Angaben wie z.B. Prad.de bei Monitoren. Das Problem bei Hardware ist das es empfindliche Bauteile gibt. Ne GPU die zu hoch übertaktet wurde kann beim nächsten noch laufen, aber dann bei Volllast Fehler produzieren und selbes gilt bei CPUs.

Mal gucken was nach der EU alles zu den vorvertraglichen Informationspflicht zählt und welche Informationen in die Ausnahmeklausel kommen.
 
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Nunja bedingt geht das schon. Weil man merkt natürlich erst ob die Graka einwandfrei funktioniert wenn man sie benutzt.
Also muss man sie einbauen und gegebenenfalls auch erst mal etwas länger testen denn einige Karte laufen erst unter Volllast total ausm Ruder, beginnen Fehlermeldungen zu werfen, Piepstöne zu fabrizieren oder die Lüfter laufen Amok und werden so laut wie RC-Helikopter :)
So handhabe ich das auch mit Hardware von PC-Dealer vor Ort.

Das was natürlich nicht mehr möglich sein darf mMn ist z.B. beim Versandhandel von Klamotten übliche Verfahren z.B. einen Sonntagsanzug zu bestellen, ihn am Wochenende zu tragen und ihn dann am Montag zurück zu schicken weil er plötzlich doch nicht mehr gefällt. Das ist kriminell.
Anders sieht es natürlich aus wenn man den Anzug trägt und merkt das er einfach nicht richtig passt, überall kratzt oder das Material bei Benutzung leicht minderwertig erscheint und leicht kaputt geht.
Das sehe ich schon als Reklamationsgrund. Da wird es schwer für den Verkäufer zu ergründen ob der Kunde die Wahrheit spricht aber wenn der Verkäufer sein Handwerk versteht wird er die Mängel selbst erkennen.

Letztendlich könnten diese Gesetzesänderungen auch einen Schritt in Richtung Einzelhandel sein.
Vielleicht bewirken diese Änderungen das wieder mehr Kunden im Laden vor Ort einkaufen und nicht mehr im Onlinehandel.

Wir werdens sehn.
 
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@Rayken: Das meinte ich damit nicht sondern dass sich der Kunde die gelbe Birne vom Kunden hinter sich sieht und diese nimmt weil sie im gelber erscheint. Es geht da mir nicht unbedingt darum das sich jeder sein passendes Teil nimmt sondern das die anderen dann oftmals das zurückgegeben meist schon geöffnete Teil erhaltet. Und diese Problem gibt es nunmal da rede ich aus eigener Erfahrung (aktuelle meine geöffnete GTX 770) und das stinkt einfach bei Kosten von 330,--Euro. Das der Konsument da nicht unbedingt schuld hat sondern der Händler kann dann gerne auch sein, dass interessiert mich aber auch nicht wirklich. Das nur ein begrenztes Kontigent vorhanden sein drüfte sollte jeden ebenfalls klar sein.
 
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Ich weiß nicht , wie ihr das sieht, aber ich habe meine Erfahrung.

1. AMD Gigabyte 7970 OC (1100) Werkseinstellung. Im FC3 taktet runter auf 900 Mhz. Zurückgeschickt. (400€)
2. MSI 680 OC stürzt ab mit Werkseinstellungen, erst nach dem her runter Takten stabil. Zurückgeschickt.(450€)
3. Monitor, 3 Pixelfehler. Erst ab 5 Garantie-fahl. Zurückgeschickt.(600€)

Ich habe die ganzen Mängel erst nach dem Testen fest stellen können. Also sagt mir bitte nicht, dass man bei diesen Preisen nicht testen soll und alles akzeptieren muss, weil man schlechten Gewissen hat. Nein Danke, einfach zurückschicken, ohne was beweisen zu müssen, sonst bist du noch am Ende schuld.
 
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Ich weiß nicht , wie ihr das sieht, aber ich habe meine Erfahrung.

1. AMD Gigabyte 7970 OC (1100) Werkseinstellung. Im FC3 taktet runter auf 900 Mhz. Zurückgeschickt. (400€)
2. MSI 680 OC stürzt ab mit Werkseinstellungen, erst nach dem her runter Takten stabil. Zurückgeschickt.(450€)
3. Monitor, 3 Pixelfehler. Erst ab 5 Garantie-fahl. Zurückgeschickt.(600€)

Ich habe die ganzen Mängel erst nach dem Testen fest stellen können. Also sagt mir bitte nicht, dass man bei diesen Preisen nicht testen soll und alles akzeptieren muss, weil man schlechten Gewissen hat. Nein Danke, einfach zurückschicken, ohne was beweisen zu müssen, sonst bist du noch am Ende schuld.

Das ist ja ne andere Geschichte. Die Ware war ja nicht in Ordnung gewesen. Das muss der Händler natürlich ersetzen. Hier geht es aber um das grundsätzliche 14-tägige Rückgaberecht.
 
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Was das Bestellen von Hardware angeht. Jede halbwegs gute Website die Hardware testet gibt einem alle Daten die man benötigt. PCGH liefert Bilder vom Kühler, der Platine, Daten zum exakten Stromverbrauch, Leistung, Lautstärke, Lüfterkurve usw. Andere Seiten liefern ähnlich ausführliche Angaben wie z.B. Prad.de bei Monitoren.

Wie soll mir PCGH sagen, welches PCB das an mich gelieferte Exemplar der Karte hat, wenn die Hersteller es während der Produktion wechseln? Wie will PRAD die Farbechtheit meines Monitors beurteilen, wenn die ganze Serie eine hohe Streuung hat (die PRAD allgemein nicht erfasst)? Was mache ich, wenn PCGH das von mir gewünschten Netzteil nicht auf seine Lautstärke getestet hat? Brauchbare Lautstärkemessungen gibt es verdammt wenige und ich musste z.B. im letzten Jahr ein Seasonic FL520 zurückschicken, weil es lauter gefiept hat, als manch Lüfter rotiert. Ein Modell mit identischer Vertriebsbezeichung wurde von PCGH als "lautlos" beschrieben. Ich hätte es aber nicht unter Berufung auf den PCGH-Test als mangelhaft reklamieren können, denn der ist nicht Bestandteil der Herstellerbeschreibungen. Und letztere enthalten überhaupt keine exakten Angaben - ganz abgesehen davon, dass ich mir Messequipment für sehr leise Bereiche gar nicht leisten könnte, um objektiv nachzumessen.


Das ist ja ne andere Geschichte. Die Ware war ja nicht in Ordnung gewesen. Das muss der Händler natürlich ersetzen. Hier geht es aber um das grundsätzliche 14-tägige Rückgaberecht.

Sein Monitor war in Ordnung. Wenn er einen mit garantiert 0 Pixeln hätte haben wollen, hätte er einen mit 0 Pixel-Garantie bestellen müssen. (ja, ich weiß, wie schwer das ist, weil sie kaum noch ein Hersteller oder Händler anbietet - aber so sind die Regeln)
 
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Wie soll mir PCGH sagen, welches PCB das an mich gelieferte Exemplar der Karte hat, wenn die Hersteller es während der Produktion wechseln? Wie will PRAD die Farbechtheit meines Monitors beurteilen, wenn die ganze Serie eine hohe Streuung hat (die PRAD allgemein nicht erfasst)? Was mache ich, wenn PCGH das von mir gewünschten Netzteil nicht auf seine Lautstärke getestet hat?
Wieso gehst du nicht einfach in einen Laden und packst dort alles aus?
Dann würden andere Kunden selbst entscheiden können, ob sie die gebrauchte Ware zum Vollpreis kaufen wollen, da sie vor Ort erkennen können, ob etwas schon geöffnet wurde.
 
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Mein Frauchen hat da nen guten Punkt angesprochen.

Wenn man Kleidung und Schuhe bestellt fallen diese ja oft unterschiedlich aus trotz selber Größenangabe. Wenn man nun ne bestimmte Größe bestellt, diese nun aber zu klein oder zu groß ausfällt, wer trägt dann die Kosten beim Widerruf? Muss man dann jedes Mal rumargumentieren und eventuell Klagen um nicht auf den Kosten des Zurückschickens sitzen zu bleiben, obwohl der Verkäufer bzw. der Hersteller die Schuld trägt?
 
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PCGH:

Im Gegenzug ist der Händler verpflichtet ein Musterwiderrufsfomular nachvertraglich zur Verfügung (Papier oder als E-Mail) zu stellen und vorvertraglich darüber zu informieren. Die Bereitstellung dieses Musterwiederufformulars auf der Webseite des Händlers ist lediglich optional und nicht verpflichtend. Der Händler muss den Zugang der Widerrufserklärung unverzüglich bestätigen (z. B. per E-Mail).
Der Händler muß ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen, ist aber nicht verpflichtet dazu :ugly:

Das widerspricht sich doch.

Meine Sorge ist das man bei einigen Händlern dann per teurem Einschreiben mit Rückschein widerrufen muß um sicher zu sein das man die Ware wieder los wird.
 
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Das Widerrufsformular muss nicht unbedingt auf der Website zur Verfügung gestellt werden, sondern kann z.B. auch mit der Vertragsbestätigung per Email ausgehändigt werden. ;)

Und ja, manche Händler werden bei unbestätigter Zustellung des Widerrufs sicherlich anfangen zu tricksen, um aus ihrer Rücknahmepflicht herauszukommen.

Das merkt man als Verbraucher aber relativ schnell, wenn der Händler nicht wie im Gesetz vorgesehen umgehend auf den Widerruf reagiert. Wenn auch eine Email mit Empfangsbestätigung ignoriert wird, genügt statt eines teuren Einschreibens dann aber auf jeden Fall ein Fax mit Sendeprotokoll.

Solche unseriösen Händler werden aber aufgrund entsprechender Kundenrezensionen mit Sicherheit nicht lange bestehen können. :)
 
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