-Ultima-
Freizeitschrauber(in)
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014
"Nunmehr hat der Käufer den Widerruf eindeutig (!) gegenüber dem Händler zu erklären. Weiterhin nicht notwendig ist die Angabe eines Grunds."
Bin erst vom Nickerchen aufgewacht und irgendwie check ich es nicht
"Nunmehr hat der Käufer den Widerruf eindeutig (!) gegenüber dem Händler zu erklären. Weiterhin nicht notwendig ist die Angabe eines Grunds."
Bin erst vom Nickerchen aufgewacht und irgendwie check ich es nicht