Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Alles wird so oder so bleiben wie es ist da die größten Händler wie Amazon und co. entsprechend auch die Rücknahme übernehmen werden. Damit werden auch kleinere Händler indirekt gezwungen alles beim Alten zu belassen.

Meiner Meinung nach ist auch gut so. Der Internethandel scheint sich doch prächtig zu entwickeln und das System erträgt eben auch Menschen welche ihre Waren des Öfteren zurück schicken.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Der Internethandel scheint sich doch prächtig zu entwickeln und das System erträgt eben auch Menschen welche ihre Waren des Öfteren zurück schicken.

Das System vielleicht aber trifft das auch auf kleinere Händler zu? Insbesondere auf die, die neu am Markt sind?
Da kann im Hardwarebereich ne Retoure einer größeren Sache (Komplettsystem, große Graka etc.) nur weil dem Kunden die Farbe nicht gefällt oder er sich vorher über Details nicht informiert hat, schnell zum Fiasko werden.
Widerruf wegen Defekt oder ähnlichem nehm ich hier absichtlich mal aus denn da kann auch der Händler wieder entsprechend über den Hersteller/Zulieferer Handeln und bleibt nicht zu 100% auf den Kosten sitzen.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Wieso gehst du nicht einfach in einen Laden und packst dort alles aus?

Find mal einen Laden, der hochwertige Monitore auf Vorrat hat - und Passiv-Netzteile. Und der leise genug ist, um die Elektronikgeräusche letzterer zu beurteilen.


Mein Frauchen hat da nen guten Punkt angesprochen.

Wenn man Kleidung und Schuhe bestellt fallen diese ja oft unterschiedlich aus trotz selber Größenangabe. Wenn man nun ne bestimmte Größe bestellt, diese nun aber zu klein oder zu groß ausfällt, wer trägt dann die Kosten beim Widerruf? Muss man dann jedes Mal rumargumentieren und eventuell Klagen um nicht auf den Kosten des Zurückschickens sitzen zu bleiben, obwohl der Verkäufer bzw. der Hersteller die Schuld trägt?

Schon heute übernehmen afaik alle im Bekleidungsgeschäft tätigen Unternehmen auch bei <40 € freiwillig die Versandkosten. Ich würde erwarten (und hoffen), dass sie das auch in Zukunft machen.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Wenn jetzt, sagen wir mal Mindfactory, die Retourenkosten auf die Käufer legt, dann hätten sie letzten Endes erhebliche Kostenvorteile. Es sind ja nicht nur die Rückversandkosten selbst die gespart werden, sondern auch weniger ungeöffnete Verpackungen die zurück kommen. Es muß somit weniger als B-Ware verramscht werden, und es muß sich auch kein Personal mit so aufwendig mauell auszuführenden Tätigkeiten rum schlagen. Das heißt im Endeffekt das MF ~ 3, 6 oder gar 10% effektiver arbeitet als der Mitbewerb. Wenn ich nun überall anders für ein Produkt, welches ich sehr gewiss kaufen möchte, 5 oder gar 10% mehr bezahlen soll damit ich eine Rücksendekostenversicherung hab, dann kauf ich doch mit Sicherheit bei MF. Schon weil bei mir der durchschnittliche online Hardwarekauf bei über 100€ liegt, da spar ich doch schon bei jedem Kauf eine mögliche Retoure. Wenn ich nun jede 5te Lieferung doch auf meine Kosten zurück sende hab ich immer noch deutlich gespart.

Ich erwarte das man mir diesen spar Service anbietet. Ich möchte nicht für "Unorientierte" dauernd mit bezahlen. Und es wird kommen. Erst von kleinen Anbietern die damit sogar werben werden, und die Großen werden nachziehen müssen weil sonst keiner mehr bei ihnen kauft.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Wieso gehst du nicht einfach in einen Laden und packst dort alles aus?
Dann würden andere Kunden selbst entscheiden können, ob sie die gebrauchte Ware zum Vollpreis kaufen wollen, da sie vor Ort erkennen können, ob etwas schon geöffnet wurde.


Wie kommst du immer auf Gebrauchte Ware die Ware bleibt beim prüfen zb. öffnen der Verpackung und selbst wenn das heißt die Ware in betrieb zu nehmen vor dem Gesetzt Neuware.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

In Betrieb genommene Ware ist z.Bsp bei E-Bay ausdrücklich keine Neuware. Und man kann auch nicht wissen was mit der Ware geschehen ist, auch nicht im Geschäft. Im Geschäft weiß man vor allem auch nicht wie viele Monate es schon geschehen ist... :D
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

In Betrieb genommene Ware ist z.Bsp bei E-Bay ausdrücklich keine Neuware. Und man kann auch nicht wissen was mit der Ware geschehen ist, auch nicht im Geschäft. Im Geschäft weiß man vor allem auch nicht wie viele Monate es schon geschehen ist... :D


Kannst dir das mal durchlesen Einkauf im Internet - Rückläufer als Neuware - Special - Stiftung Warentest

Mit dem Prüfen der Ware (öffnen des Kartons oder eine Funktionsprüfung) zählt ein Gerät nicht als gebraucht und das wurde Sogar Richterlich bestätigt.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Wie kommst du immer auf Gebrauchte Ware die Ware bleibt beim prüfen zb. öffnen der Verpackung und selbst wenn das heißt die Ware in betrieb zu nehmen vor dem Gesetzt Neuware.
Neuware ist für mich in der OVP, also komplett ungeöffnet.
Es gibt sogar Dinge, die schon an Wert verlieren, sobald man nur die äußerste Plastikverpackung aufreißt, CEs z.B.
Auch wenn Produkte nur getestet wurden, wurden sie benutzt, also gebraucht und zählen für mich als Gebrauchtware.

Was das Gesetz dazu sagt, ist mir egal und falls ich sowas zugeschickt bekomme, muss ich zur Post laufen und es zurück schicken, weil ich dafür nicht den Vollpreis bezahle.

Edit:
Ich habe gerade deinen Link gelesen und das ist eine absolute Frechheit.
Man kann also etwas 14 Tage benutzen und es dann als neu verkaufen und bräuchte es nicht mal einpacken, da man ja nur die Ware kauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Aber selber möchtest du dir das recht nehmen wenn es nötig ist Ware die dir doch nicht gefällt weil anders vorgestellt zurück zu Retournieren :wall: legst du bei jeder bestellung die du ab sofort zurück schickst freiwillig gleich 10% des Warenwerts in Bar mit in den Karton damit der Händler dann deine Ware als B-Ware verkaufen kann?
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Ja, bei Kleidung und Dingen, die man testen muss, obwohl mir da sonst gerade nichts Anderes einfällt.
Ok, ich hab mal eine CE gekauft, bei der bei Amazon ein falsches Produktbild war und sowas zählt für mich als falsche Information seitens des Händlers, aber ich hab sogar die behalten, vor allem, weil ich dafür eine nette Gutschrift bekam.

Ansonsten habe ich nie etwas zurück geschickt, da ich mich vorher ausreichend informiert habe.

In einem Laden würde ich allerdings nicht eine Graka nach der Anderen auspacken und mir das PCB anschauen, wahrscheinlich weil sie mich dann raus schicken. :D
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Schickt der Händler dir demnächst schon mal geöffnete Ware die Trotzdem neu ist kannst das Rück Porto wenigstens aus eigener Tasche zahlen :daumen:
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Dann mal danke an alle, die sich vorher nicht informieren wollen und wegen denen ich dann benutztes Zeug bekomme.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Schickt der Händler dir demnächst schon mal geöffnete Ware die Trotzdem neu ist kannst das Rück Porto wenigstens aus eigener Tasche zahlen :daumen:

Nö, in Zukunft wird man als Bestellzusatz einfach angeben das man nur ungeöffnete Ware haben möchte. Bekommt man dann einen "Ausprobierer", ist es nicht das was man bestellt hat, und somit liegt der Fehler beim Verkäufer. Damit hat er die Rückholung zu schultern.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Mein Frauchen hat da nen guten Punkt angesprochen.

Wenn man Kleidung und Schuhe bestellt fallen diese ja oft unterschiedlich aus trotz selber Größenangabe. Wenn man nun ne bestimmte Größe bestellt, diese nun aber zu klein oder zu groß ausfällt, wer trägt dann die Kosten beim Widerruf? Muss man dann jedes Mal rumargumentieren und eventuell Klagen um nicht auf den Kosten des Zurückschickens sitzen zu bleiben, obwohl der Verkäufer bzw. der Hersteller die Schuld trägt?

Also ich denke Bekleidung hat erstmal eine Sonderrolle. Denn auch im Geschäft werden die Sachen anprobiert, wie du schon schreibst: das geht meist nicht anders weil jeder Hersteller da sein eigens Schnittmuster bastelt.
Ich hab einmal Sportschuhe im Inet gekauft. Hatte das Vorgängermodell, kauf also den Nachfolger in derselben Größe. Will die Dinger anziehen...Füsse passen nicht rein. :ugly: Da fragt man sich was da beim Hersteller los war.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

In einem Laden würde ich allerdings nicht eine Graka nach der Anderen auspacken und mir das PCB anschauen, wahrscheinlich weil sie mich dann raus schicken. :D

Die meisten Hersteller drucken den genauen Produktcode außen auf die Verpackung, viele höherwertige Karten haben ein Sichtfenster im Karton. Und kein Händler wird etwas sagen, wenn du das von dir ausgewählte Exemplar noch einmal direkt in die Hand nehmen willst, um auf Nummer sicher zu gehen, dass z.B. ein alternativer Kühler passt. Ein guter Computer-Laden wird dir das Ding sogar vorführen. (Ich kenn sogar Läden, bei denen konnte ich Hardware ausprobieren, die ich mitgebracht habe - obwohl ich von vorneherein gesagt habe, dass ich vorerst nichts kaufen möchte :daumen: . Zugegeben: Einer von zwei Läden hat dann nach kurzer Zeit dicht gemacht, der andere hatte bislang leider nie, wenn ich etwas brauchte, dies auch da :( )
Nur Online-Händler nehmen sich die Freiheit, Katzen im Sack zu verkaufen.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Die meisten Hersteller drucken den genauen Produktcode außen auf die Verpackung
Dann hat das auch nichts mit auspacken zu tun, wenn du etwas nicht auspackst.
Dass du dann eventuell noch mal auf Nummer sicher gehst, kann ich sogar verstehen, aber wenn ich ein bereits geöffnetes Produkt zugeschickt bekomme, weiß ich trotzdem nicht, was damit gemacht wurde und hier hat man bei Onlinebestellungen einen sehr großen Vorteil, denn im Laden werfen die mich raus, wenn ich 10 Schachteln aufreiße, wohingegen ich bei Onlinehändlern alles wieder zurück schicken kann.

Bei einer geöffneten CE wäre sogar ein Wertverlust vorhanden, der aber rechtlich wohl eher nicht geltend gemacht werden kann, da der nur Sammler betrifft, aber auch hier kann der Kunde alles nach Belieben aufreißen und wieder zurück schicken.
Bei Comics und Büchern will ich auch ungeöffnete Ware, da ich diese sammle, aber auch hier können Asoziale bestellen, lesen und wieder zurück schicken, obwohl das in einem Laden nur kurze Zeit funktioniert.
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Mir gefällt die Änderung eigentlich ganz gut.. vor allem wenn ich ständig von Leuten lese die sich diverse Tastaturen zum ausprobieren bestellen um dann garantiert 4 von 5 davon wieder zurückzuschicken..
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Noch mal für mich zum Mitschreiben: Ab sofort ist der Versand per Gesetz kostenlos? Also werden die Versandkosten ab sofort vom Händler auf jeden Artikel umgelegt. Sprich: Wer eine riesen Bestellung macht, zahlt auf jeden Fall drauf. Dazu wird die Rückversandklauses gestrichen und der Kunde zahlt nun auf jeden Fall mehr. Wenn man damit den Onlinehandel mit Klamotten und Ähnlichem lahmlegen möchte, könnte das tatsächlich funktionieren. Sieht zumindest für mich so aus, aber ich lasse mich gerne von jemand Rechtsfestem eines Besseren belehren.

Das hat mich bei dem heute nochmals veröffentlichten Artikel ebenfalls stutzig gemacht. Kann das jemand im Detail erläutern?

Zitat im Artikel unter dem Punkt "Wie der Widerruf ausgeübt wird und Folgen des Widerrufs":

Hat der Käufer seine Widerrufserklärung abgegeben, hat er die Ware unverzüglich zum Händler zurückzuschicken. Der Händler kann gemäß § 357 Abs. 4 BGB n. F. die Auszahlung verweigern, solange die Ware nicht zurückgeschickt wurde oder der Käufer keinen entsprechenden Nachweis des Rückversands erbracht hat. Bietet der Händler an, die Ware selbst abzuholen, darf er die Auszahlung nicht verweigern. Die Kosten des Hinversands (also der erstmalige Versand von Händler zum Käufer) sind vollständig vom Händler zu tragen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Kunde eine Versandart gewählt hat, die über die Standardlieferung hinausgeht. Insoweit bleibt der Käufer auf den Versandkosten sitzen.

???
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Mir gefällt die Änderung eigentlich ganz gut.. vor allem wenn ich ständig von Leuten lese die sich diverse Tastaturen zum ausprobieren bestellen um dann garantiert 4 von 5 davon wieder zurückzuschicken..

Gerade um diesen Kandidaten mal einen Riegel vorzuschieben, wird wohl mit ein tragender Grund gewesen sein, warum diesbezüglich mal die Regelungen angefasst werden mussten. Und diese Testmentalität gibt es fast über alle Produkte hinweg, die versendet werden (vornehmlich Elektronikartikel und deren Zubehörteile jeglicher Art). Wird ja sogar mitunter gefördert von anderen: "..bestell doch beide und welches dir nicht gefällt, schickst du zurück.." Das wird sogar offen probagiert (Foren, Rezensionen etc.). Schwierig wird es nur, wenn ich als Neuware bestellte (und bezahlte) Artikel erhalte, die definitiv gebraucht bzw. etwas länger in Nutzung gewesen sein müssen. Wird spaßig in Zukunft, wenn der Händler jeden Mist loswerden will und der Kunde bei Retouren das in Zukunft selbst tragen darf.

"...Wer billig kauft, kauft zweimal..." bekommt damit aber eine völlig neue definition :ugly:
 
AW: Widerruf beim Onlinekauf: Änderungen der Rechtslage im Jahr 2014

Bei Ausübung des Widerrufs sind
die Kosten des Hinversands (also der erstmalige Versand von Händler zum Käufer) vollständig vom Händler zu tragen

Bedeutet nicht, dass der Versand grundsätzlich kostenlos sein muss. Hat der Versand aber etwas gekostet, kriegst du das Geld
dafür auch zurück. Die Kosten für von dir gewählten extra teuren Versandoptionen, z.B. Express, muss der Händler nicht
erstatten.
 
Zurück