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Gast1675120202
Guest
Nein, du liest das Grundgesetz einfach falsch, wenn du Art 1 GG mit Art 3 Erklärung der Menschenrechte so verbindest.Das Grundgesetz spezifiziert hier und erklärt das Leben für wichtiger als alle anderen Punkte.
Das Leben ist eben nicht wichtiger als die Würde, ganz einfach. Erklärung? Gerne:
Das Recht auf Leben kann eingeschränkt werden (siehe Notwehrrecht), die Würde des Menschen darfst du aber trotzdem nicht verletzen.
Lies es als allgemeines und nicht als fallbezogenes Beispiel, auf so eine Diskussion würde ich mich nicht einlassen...
1. Sehe ich im Bezug auf die Würde anders, ich kann auch eine Leiche entwürdigen.Ich halte es für wichtiger, weil die ersten beiden ohne das dritte völlig nutzlos sind. Leben ist schlicht die Voraussetzung dafür, diese Rechte zu besitzen.
Die Freiheit dieses Menschen schränken wir ein, ja, aber nur, um das Recht auf Leben für alle anderen Menschen zu schützen. Hier muss einfach abgewogen werden.
2. In der Regel schon, aber es gibt auch Menschen denen wir die Freiheit für immer nehmen.