quantenslipstream
Flüssigstickstoff-Guru (m/w)
Natürlich erst nach der Rechtssprechung.
Die Beweisführung würde genauso ablaufen wie jetzt.
Aha, also Beweisführung bis zur 100% Sicherheit.
Wie willst du aber 100% Sicherheit her bekommen?
Das hatten wir hier schon sehr oft und bisher wärmst du nur olle Kamellen auf, 100% Sicherheit gibts nicht, denn dann würde man keine Unschuldigen verurteilen.
Nur sieht man doch, was passiert wenn die politischen Querulanten in Brüssel über Recht und Ordnung entscheiden und gekünstelte Menschenrechte vor die Sicherheit der Bevölkerung stellen.
Wo bleiben eigentlich die Menschenrechte der Opfer und der allgemeinen Zivilbevölkerung?
Es geht um das Recht jedes Menschen, niemand hat weniger Rechte als ein anderer.
Faktisch falsch.
Die Angehörigen haben genauso wenig Recht auf eine Urteilsfestlegung wie die Anwälte oder der Richter. Die finale Entscheidung trifft die Jury.
Denkst du wirklich, dass eine Jury gegen die Vorstellungen der Angehörigen entscheidet?

Das gibts nicht, gab es noch nie und wird es auch noch nie geben.
Beides hat seine Schattenseiten.
In unserem Rechtssystem kommt es gerade mangels dieses Systems zu übermäßig vielen Freisprüchen. Hunderte von Verbrechern die einfach so freikommen sind auch nicht besser als ein Unschuldiger im Gefängnis.
Es kommt ja nicht zu übermäßigen Freisprüchen, das ist doch quatsch, es kommt dann zum Freispruch, wenn die Beweise nicht ausreichend sind, wie z.B. im Fall von Kachelmann. Hier wurde er freigesprochen, weil die Beweise nicht reichen ihn zu verurteilen, Aussage gegen Aussage ist eben schwer, wie so häufig bei Vergewaltigung.
Oder willst du Kachelmann ins Gefängnis werfen, weil er nicht beweisen kann, dass er unschuldig ist?
Und genau deswegen ist das System gut, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unschuldiger verurteilt wird, ist deutlich geringer und wenn einer Schuldig ist, werden die Beweise ihn auch verurteilen.
Noch einmal. Kein System ist perfekt. Dort mag es mal einen Unschuldigen geben, der hingerichtet wird. So schlimm dies auch ist, ist unser System nicht besser. Ein System, in dem Kinder vergewaltigt und getötet werden, von Triebtätern die bereits einmal wegen ähnlicher Fälle im Gefängnis saßen, die man nun aber wegen EU Menschenrechtsklagen frei lassen musste.
Wenn auch nur ein Unschuldiger hingerichtet wird, ist es ein Zeichen dafür, dass das System fehlbar ist, also muss man es ändern, ganz einfach.
Du kannst jemanden entschädigen, der 20 Jahre unschuldig im Gefängnis saß, das ist zwar auch schlimm, aber das kann man mit Geld zumindest zum Teil aufwiegen, aber wenn jemand tot ist, kann man ihn nicht mehr lebendig machen.
Und den Fall der Sicherheitsverwahrung in Deutschland ist das nun mal so, dass es dafür kein Gesetz gibt, das hat die EU Menschenrechtskommission festgestellt. Hier muss Deutschland nachbessern, das ist alles.
Beschwer dich also bei der Bundesregierung, dass sie sich darum nie gekümmert hat und nicht bei der EU, nur weil die das festgestellt hat.
Aber...
Du wärmst hier nur den Kram auf, den wir hier schon zur Genüge durchgekaut haben ohne auch nur mit einem wirklich neuen Argument zu kommen.
Alleine schon weil es keine 100% Sicherheit gibt, kann es unmöglich die Todesstrafe geben, der Tod ist nicht rückgängig zu machen, wenn man sich geirrt hat.



