Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.

AW: Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.

Und sie müsste ja auch einen Provider haben, oder?

Heute bekommste doch zu nahezu jedem Telefon-Anschluss Internet dazu.
Und gerade bei Alten Leuten wird gerne "etwas schön erzählt".... .
Wie war das mit der Commerzbank bezüglich "AD-Kunden"..... .

Allerdings ist es ein unlösbares Rätsel, wie sie eine IP-Adressee bezogen haben soll, ohne Endverbrauchergerät. Denn ohne Modem / Router ist Schicht im Schacht.
Und VoIP hat sie nur bei den Billig-Anbietern a la 1und1. Aber die sparen auch überall und bei diesem Laden kann ich mir das sogar vorstellen..

Kurzfrom:
Kein Modem/Router, keine IP.
 
AW: Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.


Auch falsch.
Anbieten heißt nicht automatisch benutzen oder haben.
Man kann VoIP bekommen, aber ich z.b. habe garantiert keins.
Ansonsten hätte das Telefon so manchmen Tag nicht klingen dürfen.
 
AW: Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.

650 € fürn Film? Das ist so lächerlich. Die gehen in Revision und gut. Der Autor der News hat es bereits völlig richtig angesprochen: Unsere Gesetzgebung in wirtschaftlichen Gerichtsentscheidungen ist dafür da, Firmen und Konzerne zu beschützen. Der Kunde WAR SCHON IMMER hinten dran. Weiteres Beispiel, die Benzinpreise: jetzt wollen die erreichen, oh ja, dass die Ölfritzen nur noch EINMAL!!! am Tag die Benzinpreise an den Tanken ändern dürfen. Ich weigere mich dieses zu kommentieren. Jegliches "Ernstnehmen" dieser Sachen bezeichne ich als Gedankenspam. Die Rechtsprechung hat bis heute keine vernünftige Basis, sich mit den heutigen Technologien sinnvoll auseinander zu setzen. 55 jährige Gutachter, die von Tuten & Blasen keine Ahnung haben, aber ein Gutachten erstellen dürfen... Das ist das gleiche wie 50 jährige Schulleiter, die Handys in der Schule verbieten. Mein Vater findet 10 Fernsehkanäle auch OK. Die hängen alle noch im letzten Jahrhundert fest. Wahrscheinlich auch völlig normal. Soviel Veränderung in 50 Jahren gehen auf keine Kuhhaut.

Aber am Ende zählt ja nur eins für uns Deutschen:
WIR LEBEN IM KAPITALISMUS - ALLES MUSS DEM KOHLEMACHEN UNTERGEORDENT SEIN! Natürlich auch unsere Rechte, ist doch wohl selbtverständlich...

Völlig unerklärlich ist mir, wie manche den Unsinn verteidigen. Aber es muss ja auch die Leute vom anderen Ufer geben, die die Gesetzgeber und Verantwortlichen wählen. Nur Verstehen tue ich es nicht...
 
Muss die Staatsanwaltschaft dir nicht beweisen das du schuldig bist ?!

Seit wann muss ich denn meine Unschuld beweisen, normalerweise müssen sie mir versuchen die Schuld nachzuweisen.

Aber nein, heutzutage heißt es ja: Im Zweifel gegen den Angeklagten. -.-

KrHome schrieb:
Und wieso hat die überhaupt die Unterlassungserklärung unterschrieben, wenn sie unschuldig ist? Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Dummer Fehler!!!

Wenn eine ältere Dame eine Abmahnung erhält, die einem Drohbrief & einer Abzocke gleicht, ist es nicht verwunderlich das sie unterschreibt.

"Unterschreiben sie diese Erklärung & sie zahlen keine 5000€, sondern nur 700€."
 
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Kurzfrom:
Kein Modem/Router, keine IP.

Das Telefon hat dann eine IP (evtl. SIP), darum ja voIP ;-)
Denke trotzdem nicht, dass die Dame mit dem Telefon einen Film über Hooligans ins Netz gestell hat.

Die würden besser mal die Hooligans selber etwas schärfer anpacken! Aber nein Omas verklagen die angeblich einen solchen Film im Netz verbreiten soll - sowas von Feige!
 
Aufpassen schrieb:
Muss die Staatsanwaltschaft dir nicht beweisen das du schuldig bist ?!

Seit wann muss ich denn meine Unschuld beweisen, normalerweise müssen sie mir versuchen die Schuld nachzuweisen.

Aber nein, heutzutage heißt es ja: Im Zweifel gegen den Angeklagten. -.-

Wenn eine ältere Dame eine Abmahnung erhält, die einem Drohbrief & einer Abzocke gleicht, ist es nicht verwunderlich das sie unterschreibt.

"Unterschreiben sie diese Erklärung & sie zahlen keine 5000€, sondern nur 700€."
Sign!
Was das Gericht hier gemacht hat lässt tief blicken, könnte glatt das OLG Hamburg sein, wenn mans nicht besser wüsste.
Ein Zweitgutachter wurde z.B. einfach abgelehnt und die Unschuldsvermutung umgekehrt.
Wenn man sich das durchliest kriegt man das Kotzen.
Vor Gericht gab die Beklagte an, sie hätte ihren einmal vorhandenen Computer schon längst verkauft. Nur wegen des auslaufenden Vertrags sei neben ihrem Telefonanschluss noch ein seither ungenutzter Internetanschluss vorhanden gewesen. Dritte Personen, die in ihrem Haushalt die fragliche Handlung hätten begangen haben können, schloss sie aus und bot hierfüreine Zeugin auf. Sie selbst sei technisch gar nicht in der Lage gewesen, einen Computer zu bedienen, hätte nicht einmal eine E-Mail-Adresse gehabt. Einen WLAN-Router habe sie nie besessen.

Die Beweislast dafür, dass die Datei ihren Weg zur Beklagten nahm und von dort aus wieder in die Welt gesendet wurde, trägt eigentlich der Kläger. Das Amtsgericht München erkannte jedoch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine tatsächliche Vermutung für eine Verantwortlichkeit der beklagten Anschlussinhaberin. Der Kläger hatte hierzu einen sachverständigen Zeugen, die Mitarbeiter der Ermittlungsfirma und die Auskunft des Providers aufgeboten. Dem Gericht zufolge trage die Beklagte angesichts der überzeugenden Beweisführung eine sekundäre Beweislast für das Gegenteil.
 
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Jungs, lest euch mal bei Gulli rein.
Da gibt es tausende von Beiträgen zu diesem Thema.
Es ist doch schon lange bekannt, dass diese ganzen Abmahnwellen im dunkelgrauen Bereich ablaufen und Geldmacherei auf eine perverse einfache Art ist.
Das sind alles ominöse Firmen, denen muss man einfach von Anfang an mißtrauisch gegenüberstehen.
Da werden Anschreiben billig zusammenkopiert oder gar wichtige Infos zum Tatbestand vergessen oder sind denen vielleicht selbst nicht einmal komplett bekannt.
Wenn die einem nicht einmal schriftlich mitteilen können, was man nun genau, mit was und wann heruntergeladen haben soll, wie kann man so einer Firma überhaupt etwas mehr als ein müdes Lächeln gegenüber bringen?
Die sind genauso schlimm wie die Macher der "gratis" Downloadportale mit anschließendem 2 Jahres Abo für 200 Euro.
Deren Software kann nicht als Beweismaterial dienen, da keine Software fehlerfrei arbeitet und auch schon mehrfach widerlegt worden ist.
Nur zu Beginn hat die Firma einen "IT-Fachmann" herangezogen, um die Software "abnehmen" zu lassen.
Und man kann IP Adressen, Hash Werte usw. verändern/entwenden usw.. Das kommt noch hinzu.
Übrigens wird man euch nur anklagen können, wenn ihr denen absichtlich oder auch unfreiwillig durch irgendeine Kommunikation mit denen Argumentationsmöglichkeiten der Beweisführung bietet.
Und selbst wenn Mahnschreiben und später Inkassoschreiben kommen, alles Schwachsinn.
Nichts unternehmen. Nur den gelben Brief von Vater Staat unbedingt öffnen und auch fristgerecht unter Betreitung alle Vorwürfe zurückschicken.
Auch nicht im ersten Brief deren vorgegebene Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit gesteht man die Tat ja quasi ein.
Erst wenn die wirklich klagen wollen, braucht man selber einen Anwalt.
Mein Beitrag ist jetzt allgemein gehalten udn bezieht sich auf dutzende mir bekannte Fälle (neee, nicht alles meine! das wär ja was...).
Was diesen einen seltsamen Fall betrifft, so ist das nicht der einzige in der Art.
Es gab schon mehrere Berichte darüber, dass die Software offensichtlich Fehler gemacht hat.
So kann ich mich daran erinnern, dass jemand aus Sicherheitsgründen abends vorm zu Bett gehen immer alle Elektrogeräte im Haus komplett vom Netz nimmt.
Darunter auch den Router und den PC. Trotzdem soll da nachts mal was als dicker Download gestartet worden sein.
Wo der Kerl aber schon gewöhnlich seit paar Stunden im Bett liegt.
Also ich kann euch noch einmal dazu raten: wenn ihr mal so ein blödes Schreiben erhalten solltet.
Dann antwortet denen bloß nicht, sondern schaut unbedingt zuerst z.B. im Internet im Gulli Board nach Rat.
Die Totstellmethode hat sich bisher nicht nur in der Tierwelt als recht gutes Konzept erwiesen.

Ach was mir noch einfällt:
Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ist der Anschlussinhaber dazu verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen.
Nur in einem Strafverfahren muss der Kläger für die Beweislage sorgen.
Aber mit dem Erhalt des ersten Schreibens ist das Strafverfahren bereits abgewiesen worden, da das Tauschen ein paar einzelner Dateien keine entsprechend schweres Vergehen darstellt und die Staatsanwaltschaft sich absolut nicht mit so einen Pipifax befassen will.
Die Anwälte haben aber nun alle deine Personendaten und können dir das Brieflein schicken.
Und was dann noch kommt , das ist wie mit den Hunden:
Hunde die bellen, beißen nicht. Wer einfach weitergeht dem passiert auch nichts.
Aber wehe, man dreht sich um und schreit ihn an oder tritt nach ihm. Dann gute Nacht.
 
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Der Richter hat keine Ahnung.:daumen2::daumen2:
Das Urteil ist ein Skandal.
Man sollte den Richter strafrechtlich belangen!
 
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Wenn eine ältere Dame eine Abmahnung erhält, die einem Drohbrief & einer Abzocke gleicht, ist es nicht verwunderlich das sie unterschreibt.
Dein Posting stellvertretend für alle anderen, die mit diesem Argument kommen...

Sie wurde laut Quelle anwaltlich beraten (also nix mit Einschüchterung) und hat durch den Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben. Sowas würde ich nie machen, wenn ich der festen überzeugung bin, ich sei unschuldig. Es gibt genug Gerichte, die das als Schuldeingeständnis werten.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Anwalt hat nichts drauf oder die Frau hat gelogen/ist unglaubwürdig und dem Anwalt war klar, dass ein Prozess verloren werden wird.

Ich sag's aber nochmal:
Das Urteil wird die nächste Instanz wohl nicht überleben, da die Fehleranfälligkeit der Software sich inzwischen auch in München rumgesprochen hat.
 
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Dein Posting stellvertretend für alle anderen, die mit diesem Argument kommen...

Im Gegensatz zu euch allen habe ich die Quelle gelesen!

Sie wurde laut dieser anwaltlich beraten (also nix mit Einschüchterung) und hat durch den Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben. Sowas würde ich nie machen, wenn ich der festen überzeugung bin, ich sei unschuldig. Es gibt genug Gerichte, die das als Schuldeingeständnis werten.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Anwalt hat nichts drauf oder die Frau hat gelogen/ist unglaubwürdig und dem Anwalt war klar, dass ein Prozess verloren werden wird.


Mag sein dass die Dame, bzw. der Anwalt nicht unterschreiben hätte sollen.
Trotzdem eine Frechheit und ob es nur diese zwei Möglichkeiten gibt ist wohl schwer zu beurteilen.
Die Dame wird auch nicht der erste Mensch sein, der zu Unrecht bestraft wird - aber wenn du an ein fehlerfreies und so gerechtes Rechtsystem glaubst...;)

Ich finde bei Internetdelikten müsste man mehrere IT-Spezialisten haben, die ein Gutachten erstellen können.
Dass Cyberkriminelle gerne unter anderen Identitäten Unfug anstellen müsste ja bekannt sein. Vielleicht wars ja auch wirklich ein Enkel von ihr? Wer haftet dann, der Anschlussinhaber? Wie alt sind die Gesetze?
 
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Die Dame wird auch nicht der erste Mensch sein, der zu Unrecht bestraft wird - aber wenn du an ein fehlerfreies und so gerechtes Rechtsystem glaubst...;)
Ich glaube an das Sprichwort "Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe." ;) Das lernt man übrigens schon im Jurastudium. Juristen sind durchaus fähig die Arbeit ihrer Kollegen zu kritisieren.

Daneben lasse ich mich aber nicht von der Story über eine "bettlägige alte Dame" beeindrucken. Sowas eignet sich natürlich immer für eine reißerische Headline und der Stammtisch ist eröffnet.

Ich finde bei Internetdelikten müsste man mehrere IT-Spezialisten haben, die ein Gutachten erstellen können.
Das kostet alles Zeit (der Richter und der Parteien) und Steuergelder. Irgendwo muss man dann mal einen Mittelweg finden. Hier scheint das Gericht aber tatsächlich ziemlich ins Klo gegriffen zu haben, da die Software kurz vorher von höherer Instanz für zu fehlerhaft befunden wurde.
 
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Bei einer modfizerten Unterlassungserklärung erklärst du, dass du dir keiner
Schuld bewusst bist und aber der Unterlassung zustimmst. Bitte erst denken,
dann posten.
 
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Bei einer modfizerten Unterlassungserklärung erklärst du, dass du dir keiner Schuld bewusst bist und aber der Unterlassung zustimmst.
Und wen interessiert das? Diese Floskel entfaltet keinerlei Rechtsbindung, lässt aber die Frage aufkommen, wieso du der Gegenseite Zugeständnisse machst (die Erklärung ist ein für dich sehr gefährlicher Vertrag), wenn du nichts getan hast.

Beschäftige dich mal mit entsprechenden Fällen!

Bitte erst denken, dann posten.
Haha, da kam der aggressivste Spruch mal wieder von demjenigen mit der wenigsten Ahnung vom Thema. :schief:
 
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ich bin erschüttert o_O das so etwas passieren kann, ist eine Frechheit. Da wird die alte Dame wohl oder übel in den sauren Apfel beißen :/
 
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Andere Leute verurteilen aber selbst hintenrum herunterladen.
Sowas haben wir gerne.
Arschlöcher des Amtes echt.

In Deutschland gilt:
Unrecht + Unrecht = Recht


:motz:
 
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