zcei
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.
Hallo Community.
Dass die deutsche Rechtsprechung nicht immer die Beste ist, ist ja nichts wirklich neues.
Doch am 23.11.2011 gab es wohl den neuesten Hochpunkt:
Eine bettlägerige Frau aus Berlin soll knapp 650€ Schadenersatz zahlen, da sie angeblich einen Hooligan-Film ins Netz gestellt haben soll.
Das Problem an dieser Sache ist jedoch, dass zum fragwürdigen Zeitraum weder ein PC noch ein WLAN-fähiger Router vorhanden waren. Somit ist ein Missbrauch des WLANs auch ausgeschlossen.
Zusätzlich wurde im Zeugenstand rausgefunden, dass zum Tatzeitpunkt niemand anderes Zugang zur Wohnung hatte.
Trotzdem reicht die IP-Adresse aus, ein Fehler dort sei auszuschließen. Somit muss die Berlinerin zahlen, denn das alleinige bestehen des Vertrages reicht laut Gericht aus, damit die Straftat vollzogen werden konnte.
Die Rechtsmittel sind jedoch noch nicht vollständig erschöpft. Es bleibt also abzuwarten, wie diese Geschichte sich entwickelt.
Meinung des Autors:
Ich empfinde dies als Schweinerei, es kann einfach nicht angehen, dass das Rechtssystem immer weiter die Wirtschaft bevorzugt.
Verurteilung bei Verletzungen mögen angebracht sein, aber wenn noch nicht einmal die erforderliche Technik vorhanden war und die "Täterin" zudem noch bettlägerig ist!? Armes Deutschland!
P.S.: Erste News, Feedback immer erwünscht.
Quelle: Gulli
Hallo Community.
Dass die deutsche Rechtsprechung nicht immer die Beste ist, ist ja nichts wirklich neues.
Doch am 23.11.2011 gab es wohl den neuesten Hochpunkt:
Eine bettlägerige Frau aus Berlin soll knapp 650€ Schadenersatz zahlen, da sie angeblich einen Hooligan-Film ins Netz gestellt haben soll.
Das Problem an dieser Sache ist jedoch, dass zum fragwürdigen Zeitraum weder ein PC noch ein WLAN-fähiger Router vorhanden waren. Somit ist ein Missbrauch des WLANs auch ausgeschlossen.
Zusätzlich wurde im Zeugenstand rausgefunden, dass zum Tatzeitpunkt niemand anderes Zugang zur Wohnung hatte.
Trotzdem reicht die IP-Adresse aus, ein Fehler dort sei auszuschließen. Somit muss die Berlinerin zahlen, denn das alleinige bestehen des Vertrages reicht laut Gericht aus, damit die Straftat vollzogen werden konnte.
Die Rechtsmittel sind jedoch noch nicht vollständig erschöpft. Es bleibt also abzuwarten, wie diese Geschichte sich entwickelt.
Meinung des Autors:
Ich empfinde dies als Schweinerei, es kann einfach nicht angehen, dass das Rechtssystem immer weiter die Wirtschaft bevorzugt.
Verurteilung bei Verletzungen mögen angebracht sein, aber wenn noch nicht einmal die erforderliche Technik vorhanden war und die "Täterin" zudem noch bettlägerig ist!? Armes Deutschland!
P.S.: Erste News, Feedback immer erwünscht.
Quelle: Gulli
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