Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.

zcei

PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Urheberechtsverletzungen nun auch ohne PC möglich.

Hallo Community.

Dass die deutsche Rechtsprechung nicht immer die Beste ist, ist ja nichts wirklich neues.
Doch am 23.11.2011 gab es wohl den neuesten Hochpunkt:

Eine bettlägerige Frau aus Berlin soll knapp 650€ Schadenersatz zahlen, da sie angeblich einen Hooligan-Film ins Netz gestellt haben soll.
Das Problem an dieser Sache ist jedoch, dass zum fragwürdigen Zeitraum weder ein PC noch ein WLAN-fähiger Router vorhanden waren. Somit ist ein Missbrauch des WLANs auch ausgeschlossen.
Zusätzlich wurde im Zeugenstand rausgefunden, dass zum Tatzeitpunkt niemand anderes Zugang zur Wohnung hatte.

Trotzdem reicht die IP-Adresse aus, ein Fehler dort sei auszuschließen. Somit muss die Berlinerin zahlen, denn das alleinige bestehen des Vertrages reicht laut Gericht aus, damit die Straftat vollzogen werden konnte.

Die Rechtsmittel sind jedoch noch nicht vollständig erschöpft. Es bleibt also abzuwarten, wie diese Geschichte sich entwickelt.

Meinung des Autors:
Ich empfinde dies als Schweinerei, es kann einfach nicht angehen, dass das Rechtssystem immer weiter die Wirtschaft bevorzugt.
Verurteilung bei Verletzungen mögen angebracht sein, aber wenn noch nicht einmal die erforderliche Technik vorhanden war und die "Täterin" zudem noch bettlägerig ist!? Armes Deutschland!

P.S.: Erste News, Feedback immer erwünscht.
Quelle: Gulli
 
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Was ist eine Bettlägerige ??
 
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Das ist eine pflegebedürftige Frau, die nunmal sozusagen "ans Bett gefesselt ist".

Also liegt dort den größten Teil des Tages und braucht Hilfe für alltägliche Dinge.
 
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Deutschland und das Rechtssystem, die Politiker und Richter wissen auch nix mehr zumachen außer mit den Steuergeldern in Saus und Braus zu leben!:daumen2::wall:
 
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Das ja mal krass, die IP reicht aus und ein Fehler sei dort auszuschließen. Natürlich!! Ne IP ändert sich ja auch nie und ist immer einer bestimmten Person fest zugeordnet, missbraucht werden kann eine IP bzw. ein Anschluss ja auch nicht.
Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist
Schuldig bis die Unschuld bewiesen wurde
Schuldig in jedem Falle egal was ist!! Da kann man selbst Bettlägrig sein. Armer, kranker Rechtsstaat.
 
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Willkommen in absurdistan :ugly:

Freut euch bald gibt es ja noch das :

http://extreme.pcgameshardware.de/u...ereiausschuss-beitritt-zum-acta-abkommen.html


ist dann so wie in Iran wo diese Scharia Polizisten (keine Ahnung wie die da heißen) auf der Straße herumlaufen und jeden verprügeln der ihrer Meinung nach gegen denn Koran verstößt :ugly:

Bei uns heißt das dann nicht Koran sondern Urheberrechtsverletzung, ich sehe es schon kommen ein Sankt Martins zug, Kinder Singen von Fotokopierten Zetteln, ein schwarzer GEMA Wagen fährt vor alle 10 Jahre Zwangsarbeit XD

zurück zum THema

Ich frage mich wie man da seine Unschuld beweisen will?
 
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Wahrscheinlich nur dadurch, dass man jemand anders anschwärzt.
Wenn dieser dann zugibt, dass er die Daten ins Netz gestellt hast ist man fein raus.
 
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Ich hätte da einen Vergleich mit der "Gestapo Methoden"....aber das darf man ja nicht sagen :evil:
Die Freiheiten, im Namen des Kapitalismus, sind in der heutigen Zeit aber mit nicht´s anderem vergleichbar. Und wenn man sich vor Augen führt, was der einzelne Betroffene gegen eine solche Anschuldigung tun kann, könnte ich :wall: oder :motz: oder besser noch :kotz:

habe fertig.
 
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Das ist einfach nur noch krank und pervers, was der/die Richter da gemacht haben.
Da wollte wohl jemand schnell in den Weihnachtsurlaub. :daumen2:
Und daß ein Fehler bei der IP Zuordnung auszuschließen sei, ist einfach nur lächerlich leicht gemacht.
Überhaupt ist mit diesem Urteil jedem privaten Internetzugang ein Bärendienst erwiesen worden.

Edit: Auf der einen Seite möchte die Bundesregierung in jedem Haushalt Internet und auf der anderen Seite haut sie dann mit Gesetzen und lächerlichen Urteilen dem Bürger in die Fresse.
 
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Soweit ich weiß sind Urteile mit IPs nicht rechtskräftig, die Anklage muss die MAC-Adresse vorlegen können. Hab ich zumindest letztens in einer Reportage gesehen, obs wahr ist bzw. die MAC-Adresse die bessere Alternative weiß ich aber nicht.
 
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Vor allem da sie keinen Router hat, wie soll die überhaupt eine IP haben?

Mehr als fragwürdig ob die damit durch kommen.
 
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Diese peinlichen Richter und Anwälte haben wohl noch nie was von IP-Spoofing gehört!

#eumelbeumel
auch die Mac-Adresse kann man kinderleicht anpassen!
 
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Ziemlich dreist deren Vorgehen, weitere Kommentare erspare ich mir lieber
 
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Meinung des Autors:
Ich empfinde dies als Schweinerei, es kann einfach nicht angehen, dass das Rechtssystem immer weiter die Wirtschaft bevorzugt.
Verurteilung bei Verletzungen mögen angebracht sein, aber wenn noch nicht einmal die erforderliche Technik vorhanden war und die "Täterin" zudem noch bettlägerig ist!? Armes Deutschland!

P.S.: Erste News, Feedback immer erwünscht.
Quelle: Gulli
Hast du dir die Urteilsbegründung durchgelesen? Sind nur 4 Seiten PDF.
Ich sehe in dem Fall aus meiner aktuellen Position (ich war bei der Verhandlung freilich nicht dabei) kein Problem.

Auf der einen Seite:
Rechtsinhaber: Behauptet sein Werk wurde heruntergeladen und legt IP Adresse, Hash Wert blablabla vor.
IT Sachverständiger Dr. Sowieso: hat die IP-Ermittlungssoftware geprüft und hält die Ermittlung der der Daten für korrekt. Wahrscheinlichkeit eines Hash Irrtums liegt bei 1:100000000xxxxxxx.
Zeugin: Hat bei der Rentnerin eine "Box" rumstehen sehen.

Auf der anderen Seite:
Rentnerin: BEHAUPTET (kann nicht glaubhaft darlegen) zu der Zeit keinen PC und keinen Router besessen zu haben

Rechtslage:
Störerhaftung des Anschlussinhabers auch für Handlungen Dritter über den Anschluss (z.B. Enkel der Frau mit Laptop/Smartphone...?!)

Entscheidung des Gerichts:
Die Frau muss zahlen.

Meine Meinung
Wo liegt das Problem? Entbindet Krankheit von der Haftbarkeit? Cool ,dann bin ich das nächste mal auch krank und behaupte keinen PC zur Tatzeit besessen zu haben. Und wieso hat die überhaupt die Unterlassungserklärung unterschrieben, wenn sie unschuldig ist? Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Dummer Fehler!!!

edit:
Ich halte es aber für gut möglich, dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird, weil das Sachverständigengutachten angezweifelt wird.
 
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Zeugin: Hat bei der Rentnerin eine "Box" rumstehen sehen.
Die braucht man wohl auch wenn man telefonieren möchte. Das Telefon läuft heutzutage meistens nur noch über VoiceOverIP und nicht mehr analog und dafür braucht man einen Router an dem das Telefon angeschlossen wird.

Meine Meinung
Wo liegt das Problem? Entbindet Krankheit von der Haftbarkeit? Cool ,dann bin ich das nächste mal auch krank und behaupte keinen PC zur Tatzeit besessen zu haben.
Sowas kann man nicht einfach behaupten wenn man jemanden um sich rum haben muss der sie Betreut.... die man auch benötigt wenn man Bettlegerig ist. 3
Ich finde es eine Frechheit wenn andere Leute (hier KrHome), wirklich (körperlich) Kranke Leute zu beschuldigen das sie so einfach was vorspielen. Da sieht man das einige Leute richtige Ar***l***er sein können. Es lustig finden wenn andere Leute Pflegebedürftig sind und es dann noch ins lächerliche ziehen.

Und wieso hat die überhaupt die Unterlassungserklärung unterschrieben, wenn sie unschuldig ist?
Weil sie es vielleicht nicht besser wusste?
Was glaubst du wie das bei den Verträgen zu den Doku-Soaps im Fernsehn läuft? Die Leute denken es kann eh nix böses passieren und am Ende steht man dank Regieanweisung als Messi, Böses Elternteil oder was weis ich da was keinesfalls der Realität entspricht.
Sie wird sich vll gedacht haben - ich hab eh nix gemacht da ist es doch egal ob ich unterschreibe oder nicht.
 
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Wieso sie die unterschrieben hat? Weil ja in jedem Anwaltsschreiben gedroht und genötigt wird bis zum geht nicht mehr. Gibt auch Leute die sowas sehr einschüchtert/verunsichert, und dieses Paragraphen Bla Bla versteht auch nicht jeder, so das man schonmal etwas einfach unterschreibt.
 
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Was ich mich bei solchen Dingen immer Frage, wie handhabt man es mit öffentlichen W-Lans?
Werden dort dann auch der Flughafen, die Bahn etc abgemahnt?
 
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