15. UPGRADES. Zur Verwendung von Upgradesoftware müssen Sie zuerst über eine Lizenz für die Software verfügen, die für das Upgrade geeignet ist. Nach dem Upgrade ersetzt dieser Vertrag den Vertrag für die Software, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben. Nach dem Upgrade sind Sie nicht mehr berechtigt, die Software zu verwenden, von der aus Sie das Upgrade ausgeführt haben.
So schreibt es MS in seinen Lizenzbedingungen für Windows 7.
Zwar stellt sich die durchaus spannende Frage, ob die Formulierung rechtlich wasserdicht ist, wenn technisch gesehen gar kein Upgrade durchgeführt wird, sondern eine Neuinstallation fällig wird.
Aber gemeint ist bestimmt, dass man die alte Windows XP-Lizenz in die Tonne kloppen (bzw. für Neuinstallationen des Windows 7 Family-Pack bereithalten sollte.
Das Nette ist, dass sich bisher kein Software-Hersteller traut (
zumindest kenne ich keinen^^), Prozeduren zu entwickeln, um alte Lizenzen fest an die Upgrade-Version zu koppeln, was technisch bestimmt kein Problem wäre.
Damit würde man nämlich den Leuten auf die Füße treten, die treue Kunden sind und eventuell nur noch einen Zweit-PC am Leben halten wollen....
Natürlich muss ich Dir trotzdem dringend davon abraten. Es könnte sein, dass Dich dein Gewissen Jahre später einholt und Du aufgrund dieser moralischen Verfehlung an Schlaflosigkeit, Impotenz und Inkontinenz leiden wirst.