Ubisoft will DRM-Kopierschutz beibehalten und verbessern

Manchmal frage ich mich echt warum ich all die Jahre meine Spiele immer gekauft habe....
Ich hatte gehofft damit zu unterbinden das soetwas passiert und sie mir als Käufer sämtliche Rechte nehmen.
Nun habe ich so viele originale und was habe ich davon? Ich kann mir ein anderes Hobby suchen wenn das Schule macht. Herzlichen Glückwunsch.
Ich komme mir echt verarscht vor.
 
Oh oh oh.
Entschuldige mal, aber deine gekauften Games wieder zu verkaufen war schon immer und ist noch immer legal.
Nur kann man sie nicht mehr weiterverkaufen wenn sie an deinen Account gebunden sind der nicht weitergegeben oder verkauft werden darf.
Und dagegen bin ich ganz entschieden.
Ich kaufe mir doch nichts ohne Wert.
Das ist nicht ganz richtig, denn du erwirbst nur die Lezens das Spiel zu spielen. Defakto gehört dir nur das Medium und die Verpackung etc..

Was ist mit den anderen Punkten? Kommt da noch was oder kann ich deine Aussagen dementsprechend einordnen?
in dem wir etwas kaufen gehört es uns. und wir dürfen damit machen was wir wollen, solang wir nicht gegen die agb's verstoßen.
Nein, dass ist falsch, siehe oben.

MfG
 
Nun mir persönlich gefällt das DRM-System auch nicht wirklich. Aber es ist nun mal verständlich, das die Entwickler neue Wege gehen werden/müssen, um den Raubkopien Einhalt zu bieten.

Ich denke mal über die Idee des Entwicklers zu lästern ist keine große Kunst, viel schwerer ist es da schon einen anderen (besseren) Vorschlag zur "Beseitigung" der Raubkopien zu bringen.

Z.B. Call of Duty 6 für 60 Euro als Downloadversion ist nicht mehr nur als eine bodenlose Frechheit und Kundenverarschung zu bewerten.
Weiterverkauf unmöglich. Nettogewinn Hersteller 100%.
Wer da noch kauft ist selber schuld.

Damals konnte man mit einem gekauften Spiel online zocken und dann weitergeben und sich so einen Teil des Geldes wieder reinholen, um ein neues Game zu kaufen. Heute geht das nicht mehr.

ICH FORDERE EINE DE-REGISTRIERMÖGLICHKEIT VON GAMES, damit diese wieder weiterverkauft werden können. Dann geben Leute auch wieder mehr Geld für Spiele aus und müssen sich auch nicht mehr so viel ärgern, wenn einem das Spiel auf Dauer doch mal nicht so sehr gefällt und das wieder loswerden möchten.
Das ist möglich, nur wollen die Publisher das aus purer Geldgeilheit nicht.

Ach ja, die neu eingeschlagenen Wege, die Raubkopierer zu vernichten, ist Schwachsinn. Alle Spiele (sogar Drakensang, wenn man gerne Textdateien editiert) lassen sich illegal zocken, wenn man will.
Das wird so nur noch schlimmer, weil der Kauffrust imemr mehr und mehr zunimmt.
Ich kenne niemanden mehr, der sich dadurch mehr Spiele gekauft hat. Eher weniger oder halt nur sehr viel später zu humanen (später-wegwerf-)Preisen - aus Protest.
Wer damals 50 Euro für ein Spiel bezahlt hat und dann 20 bei Ebay rausbekommen hat, wird jetzt auch nicht mehr als 30 Euro für ein Spiel ausgeben wollen, gelle?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nicht ganz richtig, denn du erwirbst nur die Lezens das Spiel zu spielen. Defakto gehört dir nur das Medium und die Verpackung etc..


MfG

Okay. Dann vielleicht mal damit du das verstehst.
Es gibt also tausende illegale Geschäfte in deutschland in denen du dir gebrauchte Spiele kaufen kannst? Das ist ja sehr interessant.
Dieser Mythos ist einfach nur Blödsinn.
Verwechsle bitte nicht amerikanisches Recht mit deutschem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist mit den anderen Punkten? Kommt da noch was oder kann ich deine Aussagen dementsprechend einordnen?
MfG


Die anderen Punkte? Du meinst wirklich ich muss dir hier erklären das, DRM herunterspielen, wiederverkauf ignorieren, onlinepflicht herabreden und gegen illegale Kopien wettern ein nachplappern der Publisher und der Vorratsdatenspeicherungsbefürworter sind?
:what:
 
Okay. Dann vielleicht mal damit du das verstehst.
Es gibt also tausende illegale Geschäfte in deutschland in denen du dir gebrauchte Spiele kaufen kannst? Das ist ja sehr interessant.
Dieser Mythos ist einfach nur Blödsinn.
Was ist mit den ganzen anderen Punkten, kommt da jetzt noch was oder kann man das unter Ulk abbuchen? :schief:

So und letztmalig zum Thema Lizensrecht bei Computerspielen. Der Urheber hat den alleinigen Anspruch auf sein urheberrechtliches Gut, folglich erwirbst du nicht das Gut an sich sondern lediglich eine beschränkte Lizens es zu nutzen.
http://www.bklk.de/ets/11_Medienrechtliche%20Grundlagen/Softwarelizenzierung.pdf

Die anderen Punkte? Du meinst wirklich ich muss dir hier erklären das, DRM herunterspielen, wiederverkauf ignorieren, onlinepflicht herabreden und gegen illegale Kopien wettern ein nachplappern der Publisher und der Vorratsdatenspeicherungsbefürworter sind?
:what:
Sag doch einfach das du auf das hier:

-------------
BaronSengir:
Du klingst dabei so als würdest du einfach nur die Argumente und/oder Kommentare der BWLer Firmen und rechten Politiker wiederholen und runterleiern.
DaStash:
Also entweder du wirst mal konkret und sagst zeigst auf auf was genau du Dich beziehst oder du unterlässt solche pauschalen Unterstellungen!

BaronSengir:
Und wenn man alles hochlobt was an Kommentaren oder Gejammere von oben kommt dann fällt das nunmal unter Obrigkeitshörig.
DaStash:
So, dann zeige mir mal genau auf was ich bitte, was von oben angeblich kommt, hochgelobt habe... :schief:

BaronSengir:
Und was das große ganze ist kannst du ja vielleicht mit etwas Hrinschmalz auch aus diesem Text herauslesen.
DaStash:
Nein deine Logik erschliesst sich mir nicht, ich bitte um Aufklärung was genau du mit "großem Ganzen" meinst.
-------------

nicht eingehen kannst...^^ :schief:

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist mit den ganzen anderen Punkten, kommt da jetzt noch was oder kann man das unter Ulk abbuchen? :schief:

So und letztmalig zum Thema Lizensrecht bei Computerspielen. Der Urheber hat den alleinigen Anspruch auf sein urheberrechtliches Gut, folglich erwirbst du nicht das Gut an sich sondern lediglich eine beschränkte Lizens es zu nutzen.
http://www.bklk.de/ets/11_Medienrechtliche%20Grundlagen/Softwarelizenzierung.pdf


Sag doch einfach das du auf das hier:

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BaronSengir:
Du klingst dabei so als würdest du einfach nur die Argumente und/oder Kommentare der BWLer Firmen und rechten Politiker wiederholen und runterleiern.
DaStash:
Also entweder du wirst mal konkret und sagst zeigst auf auf was genau du Dich beziehst oder du unterlässt solche pauschalen Unterstellungen!

BaronSengir:
Und wenn man alles hochlobt was an Kommentaren oder Gejammere von oben kommt dann fällt das nunmal unter Obrigkeitshörig.
DaStash:
So, dann zeige mir mal genau auf was ich bitte, was von oben angeblich kommt, hochgelobt habe... :schief:

BaronSengir:
Und was das große ganze ist kannst du ja vielleicht mit etwas Hrinschmalz auch aus diesem Text herauslesen.
DaStash:
Nein deine Logik erschliesst sich mir nicht, ich bitte um Aufklärung was genau du mit "großem Ganzen" meinst.
-------------

nicht eingehen kannst...^^ :schief:

MfG


Weil ich genau mit dem letzten Post darauf eingegangen BIN?

Und nochmal.
Interpretierst du da einen Text falsch oder haben wir mit Ebay und unzähligen gebrauchtspiele verkaufenden geschäften in Deutschland viele viele illegale Läden?
Was liegt wohl näher. :schief:
Vielleicht solltest du dir den Punkt "modalitäten zum weiterverkauf der software" einmal genau durchlesen.
Spiele fallen nämlich unter diese Ausnahme wenn entsprechende Hardware "Die Spiel CD/DVD" vorliegt, wie in vielen Fällen schon entschieden und weswegen diese Läden und Ebay sich eben nicht strafbar machen diese gebrauchten Spiele zu verkaufen.

Vielleicht hilft dir das ja.
http://www.internetrecht-rostock.de/verkauf-gebrauchte-software.htm

Oder vielleicht dieser Auszug:
" Hat der Rechteinhaber mit dem Erstverkauf dann aber sein (Erst-)Verwertungsrecht ausgeübt, hat er es damit verbraucht; es hat sich erschöpft. Ab diesem Zeitpunkt steht das Interesse des Urhebers hinter dem allgemeinen Interesse zurück, dass das betreffende Werkexemplar im Geschäftsverkehr ungehindert zirkulieren kann. So bewirkt die Erschöpfung, dass ein einmal mit Zustimmung des Rechteinhabers durch Veräußerung in den Handel gebrachtes Original- oder Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms auch ohne Einwilligung des Urhebers an Dritte weiterverkauft werden darf. In Bezug auf diese eine bestimmte Werk-Kopie kann der Urheber eine Weiterverbreitung, sei es durch Verkauf, Tausch oder Schenkung, somit nicht mehr verhindern (siehe OEM-Entscheidung). Allein die Vermietung des Werkexemplars bedarf weiterhin der Zustimmung des Urhebers"
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil ich genau mit dem letzten Post darauf eingegangen BIN?

Und nochmal.
Interpretierst du da einen Text falsch oder haben wir mit Ebay und unzähligen gebrauchtspiele verkaufenden geschäften in Deutschland viele viele illegale Läden?
Was liegt wohl näher. :schief:
Gut, du kannst oder willst nicht darauf und auf den Lizenslink welcher meine Aussage bestätigt eingehen, also beenden wir das jetzt hier...

MfG
 
Der Weiterverkauf von Spielen sagt nicht das die entsprechenden Läden
illegal sind... Es ist aber so das dort nicht das Spiel an sich weitergegeben
wird sondern die Lizenz.
 
Gut, du kannst oder willst nicht darauf und auf den Lizenslink welcher meine Aussage bestätigt eingehen, also beenden wir das jetzt hier...

MfG


Aber ich bin doch auf deinen Lizenslink eingegangen und habe dir gezeigt wie falsch du liegst.
Solange die Lizens mit einer "Körperschaft" einhergeht, wie der SpieleDVD, kann der Urheber absolut gar nichts gegen einen weiterverkauf machen.
Und genau diesen Umstand und dieses Recht nehmen sie uns indem sie bestimmen das ihre Spiele an einen Account gebunden sind, was sie natürlich tun können, und weil für Accounts gänzlich andere Rechte gelten.
Und genau dieses Recht lasse ich mir nicht nehmen. Und genau darüber das sie das Gesetz so beugen um uns um dieses Recht zu "betrügen" prangere ich an.
Illegale Kopien finde ich genauso verwerflich wie du.
unser Juraprof hätte seine wahre Freude an dieser Diskussion ^^
 
Aber ich bin doch auf deinen Lizenslink eingegangen und habe dir gezeigt wie falsch du liegst.
Nö, du hast nachdem ich gepostet habe deinen Post abgeändert. :schief:
Solange die Lizens mit einer "Körperschaft" einhergeht, wie der SpieleDVD, kann der Urheber absolut gar nichts gegen einen weiterverkauf machen.
Und genau diesen Umstand und dieses Recht nehmen sie uns indem sie bestimmen das ihre Spiele an einen Account gebunden sind, was sie natürlich tun können, und weil für Accounts gänzlich andere Rechte gelten.
Es ging hier und vor allem mir nicht darum ob man weiterverkaufen darf oder nicht, dass hatte ich nicht kommentiert, sondern darum ob einem das Produkt gänzlich gehört oder man nur die Lizens es zu spielen besitzt und letzteres ist nun einmal richtig. Folglich liegt ein Großteil des Rechtes am Produkt selber noch beim Urheber und dieser kann somit auch entscheiden wie er es vermarktet und um auf den Ursprungspost zurückzukommen, es wird einem keine Freiheit, die man, siehe reine Spiellizens, nicht besitzt, genommen. Folglich nehmen die Hersteller einem auch nicht das Recht auf Weiterverkauf.

MfG
unser Juraprof hätte seine wahre Freude an dieser Diskussion ^^[/QUOTE]
 
Sollen Firmen wie Ubisoft ruhig weitermachen mit ihrem DRM. Schauen wir mal wohin das führt.
Entweder ich gebe dann mein Hobby PC-Spiele irgendwann auf, weil ich so was nicht unterstütze, während sich zukünftige PC-Gamer von Herstellern/Publishern gängeln lassen werden ohne Ende, oder die Mehrheit der PC-Gamer wacht auf. Mal sehen....

Was ich nicht verstehe ist, wie können so viele Menschen (Gamer??) die Piratenpartei wählen (FÜR Freiheit, GEGEN Fremdbestimmung der eigenen Daten usw....), aber gleichzeitig diesen **** DRM-Mist gut heißen?!
 
Nö, du hast nachdem ich gepostet habe deinen Post abgeändert. :schief:

Es ging hier und vor allem mir nicht darum ob man weiterverkaufen darf oder nicht, dass hatte ich nicht kommentiert, sondern darum ob einem das Produkt gänzlich gehört oder man nur die Lizens es zu spielen besitzt und letzteres ist nun einmal richtig. Folglich liegt ein Großteil des Rechtes am Produkt selber noch beim Urheber und dieser kann somit auch entscheiden wie er es vermarktet und um auf den Ursprungspost zurückzukommen, es wird einem keine Freiheit, die man, siehe reine Spiellizens, nicht besitzt, genommen. Folglich nehmen die Hersteller einem auch nicht das Recht auf Weiterverkauf.

MfG
unser Juraprof hätte seine wahre Freude an dieser Diskussion ^^
[/QUOTE]


Okay. Du hast den Text also nicht verstanden. Mit dem Erwerb einer Lizens samt Datenträgers beschränkt sich das Recht des Urhebers einzig und alleine darauf das er verhindern kann das es a. kopiert und die kopie verkauft wird und b. es nicht vermietet wird.
Alle anderen Rechte hat er wie im Erschöpfungsgrundsatz nachzulesen :§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG , verbraucht.
Und das Verfassungsgericht ist schon lange dabei eine Ausarbeitung fertig zu stellen die auch online erworbene Lizensen, sprich "Datenträger Internet" damit einzubeziehen.
Und genau diesem Recht gehen sie einzig und alleine mit ihrer Accountbindung aus dem Weg, was eine absolut bodenlose Frechheit ist.
Ergo "gehört" einem das Produkt bis auf das vermietrecht und das verkaufe von Kopien sehr wohl. Mal davon abgesehen das es ein "gehören" im gesetzlichen Sinne nicht gibt.

Ich versuche mal den Unterschied zu erklären wie es mir mein Prof erklärt hat.
Es wird ja immer geschrieben das die alleinigen Nutzungsrechte beim Urheber verbleiben wenn man eine Softwarelizens kauft.
Das ist auch richtig so. Nur wird das Nutzungsrecht in diesem Fall immer wieder falsch verstanden.
Es ist wie bei etwas das du selbst herstellst und das bei dir zuhause steht, ein selbstgemachter Schaukelstuhl zum beispiel.
Wenn du nun die Bauanleitung davon sowie die nötigen Materialien verkaufst, darf der Käufer es nachbauen und mit dem gebauten Stuhl, den Materialien machen was er will. Was er nicht darf ist zu dir nach Hause kommen und deinen Originalstuhl verändern oder die Bauanleitung kopieren und sie als eigene Idee weiterverkaufen.
Okay. Das ist jetzt nicht wirklich wörtlich wiedergegeben aber ich hoffe die Message ist klar und kommt richtig an.

Vielleicht hilft das ja auch noch weiter:

" Im Juni 2000 entschied der Bundesgerichtshof mit seinem weithin bekannten „OEM-Urteil“, dass der Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich zulässig ist. Trotzdem befinden sich in den Lizenzbedingungen so mancher Software-Hersteller immer noch Formulierungen, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.

Das ist gewissermaßen historisch gewachsen: Seit Anbeginn des Software-Handels haben die Software-Hersteller ihre Lizenzmodelle und -bedingungen zu einem undurchdringlichen Dickicht an unverständlichen Regelungen und Vorgaben entwickelt. Zum deutlichen Vorteil für die Software-Hersteller: Denn ein Anwender, der hinsichtlich seiner Rechte im Unklaren ist, kann sich kaum auf diese berufen.

Doch gleichgültig, was dort auch geschrieben steht: Der Handel mit gebrauchter Software beruht auf dem EU-weit geltenden Erschöpfungsgrundsatz, der – wie z. B. das Landgericht Hamburg feststellte – nicht durch die Lizenzbedingungen der Hersteller ausgehebelt werden kann. "



Ich hoffe ich konnte damit ein wenig helfen und klarheit schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollen Firmen wie Ubisoft ruhig weitermachen mit ihrem DRM. Schauen wir mal wohin das führt.
Entweder ich gebe dann mein Hobby PC-Spiele irgendwann auf, weil ich so was nicht unterstütze, während sich zukünftige PC-Gamer von Herstellern/Publishern gängeln lassen werden ohne Ende, oder die Mehrheit der PC-Gamer wacht auf. Mal sehen....

Was ich nicht verstehe ist, wie können so viele Menschen (Gamer??) die Piratenpartei wählen (FÜR Freiheit, GEGEN Fremdbestimmung der eigenen Daten usw....), aber gleichzeitig diesen **** DRM-Mist gut heißen?!


Das frage ich mich auch.
Bei uns in der Hamburger Piratenpartei ist mir niemand bekannt der das unterstützt oder gutheisst.
Mich eingeschlossen.
 
Hier vielleicht noch ein Urteilsspruch von 2006 der helfen könnte.

Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni 2006 (Aktenzeichen 315 O 343/06)

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 29. Juni 2006 bestätigt, dass der Handel mit gebrauchter Microsoft-Software rechtmäßig ist. Der Erschöpfungsgrundsatz, wonach sich das Recht eines Herstellers an seiner Software mit dem erstmaligen Inverkehrbringen verbraucht, gilt demnach ausdrücklich auch für Einzellizenzen aus Volumenverträgen – unabhängig von vertraglichen Einschränkungen.

Die Kernaussagen aus der Urteilsbegründung:


„Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z.B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft wirksam möglich.“


Zur Argumentation des Klägers, eine Aufsplittung von Volumenlizenzen sei aufgrund der dabei gewährten günstigeren Konditionen, nicht möglich, heißt es im Urteil: „Das Vergütungsinteresse von Microsoft (ist) nicht zu berücksichtigen. Für die Frage des Eintrittes einer urheberrechtlichen Erschöpfung (ist dies) viel mehr gänzlich irrelevant.“


Für die Rechtmäßigkeit des Handels spielt es nach Ansicht der Richter keine Rolle, auf welchem Wege der Erstkäufer die Software erhalten hat: „Wenn die unkörperliche Übertragung die Übergabe eines physischen Werkstücks ersetzt, dann muss auch hinsichtlich des unkörperlich hergestellten Werkstücks Erschöpfung eintreten.“
Die Richter betonen darüber hinaus, dass Bestimmungen innerhalb der Lizenzverträge, die den Weiterverkauf einer Software einschränken sollen, unwirksam sind. Bei der Erschöpfung handele es sich „um zwingendes Recht, das nicht vertraglich abbedungen werden kann.“
 
Es ging hier und vor allem mir nicht darum ob man weiterverkaufen darf oder nicht, dass hatte ich nicht kommentiert, sondern darum ob einem das Produkt gänzlich gehört oder man nur die Lizens es zu spielen besitzt und letzteres ist nun einmal richtig. Folglich liegt ein Großteil des Rechtes am Produkt selber noch beim Urheber und dieser kann somit auch entscheiden wie er es vermarktet
Im Großen und Ganzen hast ja Recht. Nur, die Spielehersteller die ein Spiel anbieten dass nach Aktivierung an ein persönlichen Account gebunden ist und man es somit nicht ohne weiteres an andere Personen weiter verkaufen kann, nutzen definitiv eine "noch" bestehende Gesetzeslücke aus. Im Urheberrecht steht zb. nicht geschrieben dass ein Weiterverkauf von Software(Spielen) jeglicher Art verboten ist. Daher ist es jedem Endanwender gestattet sein legal erworbenes Spiel weiter zu verkaufen wenn er will. Das ist manch Spieleherstellern aber ein Dorn im Auge da sie bei jedem gebraucht weiterverkauften Spiel nichts verdienen. Die Lösung heist dann: Accountgebundens Spiel ;)
 
Im Großen und Ganzen hast ja Recht. Nur, die Spielehersteller die ein Spiel anbieten dass nach Aktivierung an ein persönlichen Account gebunden ist und man es somit nicht ohne weiteres an andere Personen weiter verkaufen kann, nutzen definitiv eine "noch" bestehende Gesetzeslücke aus. Im Urheberrecht steht zb. nicht geschrieben dass ein Weiterverkauf von Software(Spielen) jeglicher Art verboten ist. Daher ist es jedem Endanwender gestattet sein legal erworbenes Spiel weiter zu verkaufen wenn er will. Das ist manch Spieleherstellern aber ein Dorn im Auge da sie bei jedem gebraucht weiterverkauften Spiel nichts verdienen. Die Lösung heist dann: Accountgebundens Spiel ;)


Exactly. Und nach einigen Urteilen von 2008 aus Österreich zum Beispiel gilt sogar für online gekaufte Spiele die nur heruntergeladen werden.
Rein Theoretisch müssten diese Lizensen also auch weiterverkauft werden dürfen. Die Annountgebundenheit verhindert dies allerdings.
Ich hoffe auch das diese Lücke so schnell wie möglich geschlossen wird.
Da es aber leider mitlerweile UN Sache ist diese zu schließen und sich dort unzählige Lobbyisten tummeln kann es ein sehr langer und steiniger Weg werden bis wir , also die Bürger, wieder zu ihrem alten Recht kommen.
 
Im Großen und Ganzen hast ja Recht. Nur, die Spielehersteller die ein Spiel anbieten dass nach Aktivierung an ein persönlichen Account gebunden ist und man es somit nicht ohne weiteres an andere Personen weiter verkaufen kann, nutzen definitiv eine "noch" bestehende Gesetzeslücke aus. Im Urheberrecht steht zb. nicht geschrieben dass ein Weiterverkauf von Software(Spielen) jeglicher Art verboten ist. Daher ist es jedem Endanwender gestattet sein legal erworbenes Spiel weiter zu verkaufen wenn er will. Das ist manch Spieleherstellern aber ein Dorn im Auge da sie bei jedem gebraucht weiterverkauften Spiel nichts verdienen. Die Lösung heist dann: Accountgebundens Spiel ;)
Hi SpamBot, lange nichts mehr gelesen von Dir. :)
Ich streite das ja auch gar nicht ab und kommentiert, ob gut oder schlecht, habe ich diesen Umstand auch nicht. Ursprünglich ging es eben nur darum ob man ein SPiel besitzt oder nur die Lizens es zu spielen und ich sage nur das man in keiner Freiheit die man nicht besitzt eingeschränkt werden kann. ;)

MfG
 
Hi SpamBot, lange nichts mehr gelesen von Dir. :)
Ich streite das ja auch gar nicht ab und kommentiert, ob gut oder schlecht, habe ich diesen Umstand auch nicht. Ursprünglich ging es eben nur darum ob man ein SPiel besitzt oder nur die Lizens es zu spielen und ich sage nur das man in keiner Freiheit die man nicht besitzt eingeschränkt werden kann. ;)

MfG


Wir haben aber ja auch nicht von der Freiheit gesprochen das Original beim Hersteller einfach zu ändern. Also hättest du dich in diesem Fall von anfang an auf die falsche Freiheit bezogen die niemals gemeint gewesen ist.
Das mir das original auf den Rechner der Softwareschmiede nicht gehört sehe ich ja ein.
Da sind wir uns denke ich mal einig.

Wenn ich allerdings mal fertig bin und nicht mehr von BaföG lebe werde ich mal darüber nachdenken die herrauslösung eines Keys, sprich einer Spiellizens, von meinem Account zu lösen um ihn dann zu verkaufen.
Den Account zu verkaufen ist natürlich auch deswegen schwierig weil da mehr Spiele dran hängen die man vielleicht noch behalten will.
Aber das ist ein größeres schweres Feld mit viel zu vielen Schlupflöchern für die großen Firmen.

Auch ein anderes Problem das das immer falsch verstanden wird ist das die Urheberrechte ja im Prinzip schon recht haben. Und die Firmen auch wenn sie sich darauf berufen. Allerdings nur wenn es auch greift. Und da ist vielen Menschen einfach nicht die Reihenfolge der Gesetze bekannt.
Das Urheberrecht steht nämlich nicht über dem Erschöpfungsgrundsatz, ja noch nichteinmal auf gleicher Stufe. Es wird dadurch einfach ausgehebelt und verliert gänzlich an Bedeutung wenn es Punkte aus dem Oben genannten berührt. Bei Punkten wie "Kopierverbot" berühren die beiden sich nicht wodurch das Urheberrecht an rechtskräftigkeit natürlich nichts einbüßt.


Jetzt ist das ganze Thema doch ein wenig ausgeartet.
Aber ich wollte einfach richtig verstanden werden :)
Ich hoffe mir nimmt keiner die Ausführlichkeit übel.
 
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