News Switch-Emulator Yuzu: Betreiber geben auf und zahlen Millionenstrafe an Nintendo

Okay, hat denn Yuzu so etwas gemacht? Hat Yuzu zu irgendwelchen Seiten (Kolumbien) verwiesen?

Damit wäre die Sache ja eigentlich wieder klar. Denn Kokain aus Kolumbien holen, ist halt nicht wirklich zu vergleichen mit "Hey, wir sind gegen illegale Kopien, aber auf Seite Xy wird so etwas vertrieben".
Ein Gericht ist halt kein naives 5 jähriges Kind, die man mit so etwas verarschen kann.
Yuzu selber hat auf keine seite Verwiesen.
Es wurde ausdrücklich empfohlen, sich von seiten welche man unter gewissen Schlagbegriffen findet, fernzuhalten.
Also war die "Hilfestellung", welche Begriffe nicht zu verwenden.
 
Also war die "Hilfestellung", welche Begriffe nicht zu verwenden.
Ein spitzfindiger Anwalt könnte jetzt jedoch anbringen, dass das alleinige Erwähnen einschlägiger Seiten eine indirekte Hilfestellung ist.

Vielleicht können wir ja beim Kokain Beispiel bleiben. Ein Händler verkauft Zubehör für Kokain, welches erlaubt wäre, und sagt seinen Kunden "Ich rate dir ab Kokain bei Max Mustermann, wohnhaft in der Lindenstraße 123, zu kaufen" zwinker zwinker :ugly:

Ist halt die Frage, wie so eine Argumentation vor einem Gericht ankommen könnte^^
 
Hab ich doch? Direkt im Absatz darunter. Sogar mit Paragraph und allem.
Aber hier nochmal für dich:


Und falls du den Fachlichen teil willst.
Man Beachte Absatz 2. "Darf nicht Vertraglich untersagt werden".


- https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html
Und da die Haltbarkeitsdauer von Switch-Spielemodulen bereits jetzt schon in Frage gestellt wird, müsste eigentlich jeder Backups seiner Spiele machen.

Anno dazumal gab in in vielen Spieleanleitungen den Hinweis, dass man doch Backups von seinen Originaldisketten machen und vor allen nicht von den Originalen spielen sollte. Damals lag vielen Entwicklern und Publishern noch am Herzen, dass die Käufer sich möglichst lang an den gekauften Spielen (nicht Nutzungslizenzen) erfreuen können.

Generell wäre es auch mal interessant, was Gerichte dazu sagen, wenn Datenträger in einer Form gewählt werden, die bei sachgerechter Behandlung nicht mindestens X Jahre überstehen. Ohne klare Regelung da könnte jeder Hersteller Spiele verkaufen, deren Datenträger z.B. nach 5 Jahren die Hufe hochklappen.
Wird man Nintendo erfolgreich verklagen können, wenn in sagen wir mal 15 Jahren die Spiele plötzlich nicht mehr funktionieren, während NES und SNES Spiele nach vielen Jahrzehnten noch immer funktionieren?
 
Ein spitzfindiger Anwalt könnte jetzt jedoch anbringen, dass das alleinige Erwähnen einschlägiger Seiten eine indirekte Hilfestellung ist.

Vielleicht können wir ja beim Kokain Beispiel bleiben. Ein Händler verkauft Zubehör für Kokain, welches erlaubt wäre, und sagt seinen Kunden "Ich rate dir ab Kokain bei Max Mustermann, wohnhaft in der Lindenstraße 123, zu kaufen" zwinker zwinker :ugly:

Ist halt die Frage, wie so eine Argumentation vor einem Gericht ankommen könnte^^
Es wäre halt eher: "Halte dich fern vom Max Mustermann. Der ist ein Böser."
Den Max musst du dann noch selber finden.
Und wenn Verneinungen als Positiv ausgelegt werden können, dann ist unser Rechtssystem eh im Ar*.
Dann kannst du alles und jeden auf alles Verklagen/Verurteilen.

A: "Hey soll ich den Typen da erschiessen?"
B: "Was nein Spinnst du!?!?"
A: *Erschiesst Typen*
Richter: "B kommt in den Knast für Beihilfe zu Mord."
 
Nicht "Raubkopie", sondern Urheberrechtsverletzung. Nintendo wird nichts gestohlen - erst Recht nicht mit (dem Tatbestand von Raub voraussetzender) Gewalt. Im Zweifel entgeht Nintendo nicht einmal (fiktiver) Gewinn durch die Urheberrechtsverletzung. "Raubkopie" ist ebenso wie "Piraterie" lediglich ein (unzutreffender) Kampfbegriff der Content-Industrie.
Ja, das wissen wir doch alle, muss man nicht immer wieder darauf rumreiten, ist auch mittlerweile ein selbstständiger Begriff geworden. Ich denke jeder weiß was gemeint ist. ;-)

Ich denke nicht dass man Nintendo führe die Haltbarkeit belangen kann, dazu muss man ja dann unterscheiden was ist Eigenverschulden und was ist deren Verschulden, wie will man das machen? Darüber hinaus müsste dann auch vorab vertraglich zugesichert sein bis zu welchem Zeitraum eine Angabe gemacht wurde.

MfG
Und da die Haltbarkeitsdauer von Switch-Spielemodulen bereits jetzt schon in Frage gestellt wird, müsste eigentlich jeder Backups seiner Spiele machen.

Anno dazumal gab in in vielen Spieleanleitungen den Hinweis, dass man doch Backups von seinen Originaldisketten machen und vor allen nicht von den Originalen spielen sollte. Damals lag vielen Entwicklern und Publishern noch am Herzen, dass die Käufer sich möglichst lang an den gekauften Spielen (nicht Nutzungslizenzen) erfreuen können.

Generell wäre es auch mal interessant, was Gerichte dazu sagen, wenn Datenträger in einer Form gewählt werden, die bei sachgerechter Behandlung nicht mindestens X Jahre überstehen. Ohne klare Regelung da könnte jeder Hersteller Spiele verkaufen, deren Datenträger z.B. nach 5 Jahren die Hufe hochklappen.
Wird man Nintendo erfolgreich verklagen können, wenn in sagen wir mal 15 Jahren die Spiele plötzlich nicht mehr funktionieren, während NES und SNES Spiele nach vielen Jahrzehnten noch immer funktionieren?
Das Gericht stuft das sehr eindeutig ein, du als Privatperson hast ein Recht auf Sicherungskopie aber du hast kein Recht Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. ;-)

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hör doch auf zu Spekulieren und schau dir ein Erklärungsvideo an.
Du darfst ein OS Nachbauen, sofern du keinen Original Code verwendest. Das ist nicht Verboten.
Und es wurde nicht das OS Nachgebaut sondern Firmware/Bios emuliert. Das ist was ein Emulator macht.
Und die Verschlüsslung wurde nicht aufgebrochen, sondern einfach nicht Abgefragt, sofern man einen gültigen Hardware Key hatte.
Wenn du wüsstest, wie (Generell) Verschlüsselung funktioniert, wüsstest du auch, dass die garantiert nicht Aufgebrochen wird.

Also wenn Fragen beantworten zu Illegalen Sachen neuerdings Illegal ist, dann steck ich wohl ganz schön in der ***. Hab auch schon jemandem geraten, dass man lieber nicht mit Gras über die Grenze geht. Weil das Probleme bereiten könnte.

Wenn ich dir sage, dass du in Kolumbien einfacher an Kokain kommst als in Deutschland, macht mich das zum Verbrecher? Nein, und das selbe gilt für Hilfestellung.
Es wurden keine Links zur verfügung gestellt (weil man sich eben Rechtlich abgesichert hat Duh!) sondern nur Fragen beantwortet.

Ich habe nie behauptet, dass es nicht legal wäre, ein Betriebssystem "nachzubauen".
Und noch mal: Ohne Teile das Betriebssystems der Switch geht es nicht. Nur die "Firmwares" zu emulieren bringt dir nichts und ein BIOS hat die Switch nicht. Wozu hauch...

Ein Emulator macht noch viel mehr, als nur die Hardware nachzuahmen!

Wenn du ausschließlich die Hardware emuliertst, bräuchtest du noch immer das original Nintendo Switch Betriebssystem! Das funktioniert heute aber nicht mehr, da das OS merken würde, dass es nicht auf legitimer Hardware läuft.
Ja, bei alten NES/GB/N64/PS1/... -Systemen ging das noch. Da brauchte man zusätzlich tatsächlich das original "Betriebssystem", welches man aus den Konsolen dumpen musste und diese im Emulator dann zur Verfügung zu stellen.

Welchen Sinn macht eine Verschlüsselung, wenn man drum herum kommen würde, sie einfach nur nicht "abzufragen"?
Wenn die Verschlüsselung nicht "aufgebrochen" (umgangen/whatever, such dir was aus...) worden wäre, könnten die Spieledateien aus den Spiele-ROMS nicht gelesen werden! Ohne die Spieledateien lesen zu können, würde es dem Emulator schwer fallen, die Spiele abzuspielen!

Und ich weiß ziemlich gut, wie Verschlüsselung funktioniert, ist teil meines täglichen Jobs.

Nintendo wirft ihnen vor, in den Foren direkt Links zu den Spiele-ROMs angeboten zu haben, Anleitungen zu geben, wie die Game-Cards ausgelesen werden können und Patches für Spiele-ROMs angeboten zu haben, damit diese in ihrem Emulator laufen.

Bei allem gilt, wie ich bereits geschrieben habe:
Wie gesagt, wird ihnen das nur vorgeworfen. Ob da was dran ist, müsste ein Gericht entscheiden!

Keine Ahnung, warum du so Kokain-Affin bist, aber bitte: Wenn du Kontakte zu Koka-Händlern vermittelst, Leuten bei der Herstellung von Kokain hilfst und sie den Dealer vorstellst, dann würdest du in DE wegen Beihilfe zur Straftat angeklagt. Und ja, du wärst ein "Verbrecher", wenn man dich verurteilt würde.


Das wäre ja legal, solange sie es mit eigenem Code nachbauen und nicht einfach kopieren.

Ich habe bis jetzt im Quelltext keinen Key gefunden, aber einen Loader für Nintendo Switch Online. Wenn es so eine Art Online-Zwang gibt, dann kann das meiner Meinung nach im Gegensatz zu einem freiwillig an den Kunden mitgegebenen und von ihm auslesbaren Key einen wirksamen Kopierschutz darstellen.
Wenn man mit der Emulation Inhalte abspielen kann, die ansonsten nur online von Nintendo bereitgestellt werden, wäre zwar weiterhin der Quelltext dazu völlig legal, solange er selbst erstellt ist - wenn jemand jedoch gegen Geld solche Dienste kompiliert bereitstellt, dann sähe die Sache doch anders aus als ich dachte.


Ich kann das jetzt so nicht überprüfen, weil ich in der Materie nicht drin stecke. Ich dachte, das Problem wäre hauptsächlich das Entwickeln des Programms, an dem ich bis jetzt absolut nichts Illegales finden konnte. Außerdem halte ich Emulation für völlig unstrittig legal und meiner Ansicht nach ebenso das Auslesen eines mitgelieferten Keys. Wenn der Schlüssel dabei liegt, ist schlicht nichts wirksam geschützt.

Diese anderen Punkte sind natürlich oft verboten, weswegen ich abschließend schreiben muss, dass manche Punkte der Ausführung von Nintendo doch zutreffend sein könnten.

Yuzu habe ich persönlich nur vor einiger Zeit mal ausprobiert, um zu sehen ob es funktioniert. Da mich die Spiele von Nintendo aber nicht so sonderlich interessieren, bin ich dem Rabbit hole auch nicht weiter gefolgt.

Daher kann ich mich, was die genaue Funktionsweise angeht, nur an das halten, was Nintendo ihnen vorwirft.
Immerhin wird Nintendo sich in den Nutzungsbedingungen schon abgesichert haben, dass sowohl die Spiele als auch die Online-Services nur auf den original Konsolen genutzt werden dürfen. Inwiefern das aber ausreicht, um ein Strafverfahren einzuleiten, kann ich nicht beurteilen.

Als normaler Benutzer kommst du an die Keys halt nicht dran. Die lassen sich nur auslesen, wenn die Konsole ge-jailbreaked wurde. Um an die Keys zu kommen, musste also ein wirksame* Schutzmaßnahme umgangen werden.

*(Ja, was als wirksam eingestuft wird ist ja auch immer so eine Diskussion...)

Nintendo kann dir nicht verbieten, das mit deiner Konsole zu machen. Oder die Game-Cards zu dumpen. Aber sobald so etwas kommerziell angeboten wird, egal ob es ein Emulator ist oder ein Mod-Chip, wir die Grenze zur Illegalität doch sehr schnell überschritten
 
Ich habe nie behauptet, dass es nicht legal wäre, ein Betriebssystem "nachzubauen".
Ich habe auch nicht behauptet, dass Du das behauptet hättest :)
Wenn die Verschlüsselung nicht "aufgebrochen" (umgangen/whatever, such dir was aus...) worden wäre, könnten die Spieledateien aus den Spiele-ROMS nicht gelesen werden!
Naja, wenn der Hersteller den Schlüssel mitgibt, dann braucht man ja nichts aufbrechen. Dann benutzt man nur das übliche Mittel, um die Schachtel aufzuschließen die einem hingestellt wurde. Und das ist eben ganz oft der Fall bei solchen Datenträgern. Der Inhalt ist dann zwar verpackt, da aber der Nutzer den Schlüssel mit dazu bekommt, eben nicht gesichtert oder wirksam zugangskontrolliert, denn Kontrolle bedeutet, dass man ihm die Möglichkeit, darauf zuzugreifen, auch wieder entziehen kann.

Ohne die Spieledateien lesen zu können, würde es dem Emulator schwer fallen, die Spiele abzuspielen!
Klar, dem Käufer des Datenträgers auch - deshalb liegt ja meistens der Schlüssel bei, oder es ist gar nicht verschlüsselt und man braucht nur ein DVD-Laufwerk, das die Lesefehler mit ausgibt, statt sie zu verwerfen...

Keine Ahnung, warum du so Kokain-Affin bist
Ich weiß jetzt absolut nicht, wie Du darauf kommst :confused:
Ich sehe auch nicht, inwiefern ich Dich irgendwie angegriffen haben sollte...

Immerhin wird Nintendo sich in den Nutzungsbedingungen schon abgesichert haben, dass sowohl die Spiele als auch die Online-Services nur auf den original Konsolen genutzt werden dürfen. Inwiefern das aber ausreicht, um ein Strafverfahren einzuleiten, kann ich nicht beurteilen.
Es ist ja bei Online-Services recht einfach, einen wirksamen Mechanismus zur Zugangskontrolle zu haben, und wenn der dann umgangen wird (geht ja im Prinzip dann nur durch Hacken des Servers oder generieren von Keys), liegt sicherlich eine Urheberrechtsverletzung vor.
Wenn jemand gar keine Geschäftsbeziehung mit Nintendo hat, somit den AGB gar nicht zugestimmt hat, dann ist natürlich auch das, was da drin steht, ohnehin egal.

Als normaler Benutzer kommst du an die Keys halt nicht dran. Die lassen sich nur auslesen, wenn die Konsole ge-jailbreaked wurde. Um an die Keys zu kommen, musste also ein wirksame* Schutzmaßnahme umgangen werden.
Es kommt immer darauf an, wie man das Jailbreaken versteht - Grundsätzlich kann jeder mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will. Selbst wenn er mit einer Nadel in irgendeine Leiterplatte stechen muss, und auf der Switch dann Linux installiert - es ist und bleibt sein Eigentum, sein Prozessor, sein Datenträger usw. und er kann es verunstalten wie er nur möchte - solange er es dann nicht öffentlich zur Schau stellt und den Hersteller damit madig macht.

Auch die Daten auf seinem Datenträger darf der Nutzer natürlich grundsätzlich auslesen und wenn er das mit Hausmitteln kann, ist auch regelmäßig sehr fraglich, ob das ein wirksamer technischer Mechanismus gegen Kopien ist. So wirksam kann der dann ja generell nicht sein.

Nintendo kann dir nicht verbieten, das mit deiner Konsole zu machen. Oder die Game-Cards zu dumpen. Aber sobald so etwas kommerziell angeboten wird, egal ob es ein Emulator ist oder ein Mod-Chip, wir die Grenze zur Illegalität doch sehr schnell überschritten
Da stimme ich größtenteils zu. Aber grundsätzlich ist Quelltext ein Schriftstück, das vom Recht auf freie Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit geschützt ist. Dass man dieses Schriftstück in ausführbaren Code übersetzen kann, spielt dabei meiner Ansicht nach überhaupt keine Rolle.
Deshalb macht es für mich einen sehr bedeutenden Unterschied, ob jemand etwas nur als Schriftstück und somit als Meinungsäußerung bereitstellt (z.B. als Quelltext auf Github), oder ob er einen z.B. Onlinedienst bereitstellt, der dann das, was dort steht auch gleich ausführt. Wenn Yuzu das gemacht hat, liegt darin eventuell ein Fehler - im bloßen Bereitstellen des Quelltexts sehe ich aber keinen.
 
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Ich weiß jetzt absolut nicht, wie Du darauf kommst :confused:
Ich sehe auch nicht, inwiefern ich Dich irgendwie angegriffen haben sollte...

Nein, nein, der ganze erste Teil war an @saphira33 gerichtet.
Ich hatte deinen Kommentar und meine Antwort einfach noch hinten dran gehängt.
Tut mir Leid, das hätte ich vielleicht besser Kennzeichnen sollen, wollte dich auf keinen Fall irgendwie angreifen!


Es kommt immer darauf an, wie man das Jailbreaken versteht - Grundsätzlich kann jeder mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will. Selbst wenn er mit einer Nadel in irgendeine Leiterplatte stechen muss, und auf der Switch dann Linux installiert - es ist und bleibt sein Eigentum, sein Prozessor, sein Datenträger usw. und er kann es verunstalten wie er nur möchte - solange er es dann nicht öffentlich zur Schau stellt und den Hersteller damit madig macht.

Auch die Daten auf seinem Datenträger darf der Nutzer natürlich grundsätzlich auslesen und wenn er das mit Hausmitteln kann, ist auch regelmäßig sehr fraglich, ob das ein wirksamer technischer Mechanismus gegen Kopien ist. So wirksam kann der dann ja generell nicht sein.

Ja klar, die "Hardware" ist meine, an der Software darf ich aber trotzdem nicht manipulieren. Die ist ja durch Copyright geschützt.

Von sich aus rückt eine Switch die Keys ja nicht raus. Dazu braucht es schon ein "umgehen von Schutzmaßnahmen". Auch das dumpen der Game-Cards ist privat ja in Ordnung. Aber man kann mit einem "normalen" Dump halt nichts anfangen. Eine andere, noch originale Konsole wird diesen Dump nicht akzeptieren.

Die Frage ist, inwiefern das Entschlüsseln des Game-Card-Inhaltes legal ist. Man umgeht ja keinen Schutzmechanismus mehr im eigentlichen Sinne. Aber ohne den Jailbreak auf der Konsole käme man ja nicht an den Key.

Im privaten sehe ich und zumindest in DE auch die Gerichte keinen "Handlungsbedarf".
Sobald es aber als Geschäftsmodell angeboten wird, sieht das aber schon wieder anders aus.

Ich kann verstehen, dass die Anbieter von Emulatoren und ähnlichem aus finanziellen Gründen immer den Kürzeren ziehen. Es wäre wirklich toll, wenn mal einer nicht "einknicken" würde und die Rechtsweg geht. Dann würden man tatsächlich mal sehen, wie weit man mit solchen Spielchen gehen kann.

Aber klar, das Risiko ist extrem groß gegen solch einen Konzern, selbst wenn man weiß, dass man im Recht ist.
Daher wird es keiner machen.
 
Welchen Sinn macht eine Verschlüsselung, wenn man drum herum kommen würde, sie einfach nur nicht "abzufragen"?
Damit meine ich, dass die Abfrage, ob der Key zur Emulierten Hardware passt, nicht passiert. Daher kann ein belibiger gültiger Key verwendet werden, um die Rom zu starten.


Wenn die Verschlüsselung nicht "aufgebrochen" (umgangen/whatever, such dir was aus...) worden wäre, könnten die Spieledateien aus den Spiele-ROMS nicht gelesen werden!
Du nennst dich wohl auch Hacker, wenn jemand dir sein Passwort gibt.
Es wird stink normal entschlüsselt. Einzig umgangen wird der Abgleich zwischen Key und Hardware.
 
Damit meine ich, dass die Abfrage, ob der Key zur Emulierten Hardware passt, nicht passiert. Daher kann ein belibiger gültiger Key verwendet werden, um die Rom zu starten.



Du nennst dich wohl auch Hacker, wenn jemand dir sein Passwort gibt.
Es wird stink normal entschlüsselt. Einzig umgangen wird der Abgleich zwischen Key und Hardware.
Fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten?

Ich mache meinen Job schon über 20 Jahre und bin ziemlich gut darin.

Du redest wie einer unserer neuen "frisch aus dem Studium"-Mitarbeiter, die denken, sie wüssten jetzt alles was es zu wissen gibt und müssten sich nichts mehr erklären lassen. Wenn sie dann aber merken, dass sie eigentlich nichts auf die Reihe bekommen, werden sie sofort persönlich beleidigend.

Was soll aus unserer Jugend nur werden... :-(

BTW: saphira33 => Ignorieren
 
Keine Ahnung, warum du so Kokain-Affin bist, aber bitte: Wenn du Kontakte zu Koka-Händlern vermittelst, Leuten bei der Herstellung von Kokain hilfst und sie den Dealer vorstellst, dann würdest du in DE wegen Beihilfe zur Straftat angeklagt. Und ja, du wärst ein "Verbrecher", wenn man dich verurteilt würde.
Du scheinst nur halb zu lesen was ich schreibe, daher gebe ich auf dir etwas erklären zu wollen.
Ich werfe dir somit Verleumdung vor. Da ich dich aber nicht vor Gericht ziehe, muss jetzt jeder der das hier list, auch glauben. Genau wie du dem Vorwurf von Nintendo ohne Urteil glaubst und ohne dich in die Materie einzulesen.
Fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten?

Ich mache meinen Job schon über 20 Jahre und bin ziemlich gut darin.

Du redest wie einer unserer neuen "frisch aus dem Studium"-Mitarbeiter, die denken, sie wüssten jetzt alles was es zu wissen gibt und müssten sich nichts mehr erklären lassen. Wenn sie dann aber merken, dass sie eigentlich nichts auf die Reihe bekommen, werden sie sofort persönlich beleidigend.

Was soll aus unserer Jugend nur werden... :-(

BTW: saphira33 => Ignorieren
Ich bin weder Jugendlich, noch frisch aus dem Studium.
Ich bin es nur leid, wenn jemand nur Stichpunkte aus einer Erklärung nimmt und darauf rumhakt, ohne sich die Mühe zu machen den Text zu lesen.

Btw. wenn du das als Beleidigung auffasst, dann bist du wohl eher Generation "I'm Offended" als ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja klar, die "Hardware" ist meine, an der Software darf ich aber trotzdem nicht manipulieren. Die ist ja durch Copyright geschützt.
Auch wenn ich dem meisten zustimme, sehe ich diesen Punkt tatsächlich anders. Wenn ich einen Datenträger kaufe, gehören die Elektronen darin auch mir und wenn ich will, dass in einer Zelle mehr oder weniger Elektronen sind, was effektiv einer Änderung des Kontrollflusses des Programms entspricht, ist es auch mein Recht, das umzusetzen (sofern ich es kann).
Meiner Ansicht nach wird das geschützte Werk dadurch auch nicht angetastet, sondern nur dieser eine Körper, der es ursprünglich verkörperte. Sobald er verändert wird, trägt er das ursprüngliche Werk meiner Ansicht nach nicht mehr, sondern stattdessen etwas, das ich für mich selbst geschaffen habe.

Wenn dieses etwas noch so nah am Original ist, dass es die Rechte des Urhebers verletzen würde, wenn ich es veröffentliche, darf ich es nur für mich behalten - soweit gehe ich auf jeden Fall d'accord und sehe genau in der Außenwirkung die harte Grenze gesetzt.

Dass jemand Fremdes bestimmen dürfe, was ich, völlig ohne Ausenwirkung, mit meinem legal erworbenen Eigentum in meiner eigenen Privatsphäre tun oder lassen könne, widerspricht komplett jedem naturrechtlichen Verständnis, das ich in irgendeiner Form aufbringen kann und ich sehe in Deutschland auch keine widersprüchlichen Regelungen.
Weiterhin halte ich es für absurd, eine Schadwirkung anzunehmen (wie es Nintendo ja auch ein Stück weit tut), weil ohne Außenwirkung der Urheber faktisch nicht davon tangiert ist. Ich habe aus seiner Sicht mein Geld gezahlt und was ich damit dann persönlich mache, kann ihm egal sein. Wer nichts davon mitbekommt, kann schlicht kein Geschädigter sein, und ohne dass jemandem Nachteile entstehen ist jedes Verfahren hinfällig.

Von sich aus rückt eine Switch die Keys ja nicht raus. Dazu braucht es schon ein "umgehen von Schutzmaßnahmen".
Meine SSD rückt ja von sich aus auch keine Daten raus, und trotzdem muss ich nichts umgehen, um sie zu lesen. Also aktiv und passiv ist etwas anderes. ;) Ob ich die Daten mit einem Key noch übersetzen muss, spielt für mich keine Rolle, sofern mir der Key legal gehört. (Tatsächlich ist meine SSD auch verschlüsselt, aber natürlich sind die Daten nicht vor mir geschützt, weil ich derjenige bin, der den Schlüssel hat.)

Die Frage ist, inwiefern das Entschlüsseln des Game-Card-Inhaltes legal ist. Man umgeht ja keinen Schutzmechanismus mehr im eigentlichen Sinne. Aber ohne den Jailbreak auf der Konsole käme man ja nicht an den Key.
Wie oben geschrieben, in meinem Verständnis ist das legal erworbenes Eigentum und wenn der Hersteller es nicht schafft, die Inhalte, die er schützen will, so zu schützen, dass ohne Elektronenrastermikroskop oder ähnlichem (also zumindest Maßnahmen, die nicht jeder zuhause herumstehen hat) nicht ran kommt, dann ist das, denke ich, einfach nur sein Versagen, weil er es nicht geschafft hat, einen wirksamen Schutz einzurichten.

Im privaten sehe ich und zumindest in DE auch die Gerichte keinen "Handlungsbedarf".
Sobald es aber als Geschäftsmodell angeboten wird, sieht das aber schon wieder anders aus.
Volle Zustimmung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wir auch gerade beim Thema Schwarzkopien sind. Es befindet sich ja die erste Switch Flash Card in der Mache, welche auch die einzigartigen IDs / Seriennummern der Spielemodule nutzen kann. Hier wird befürchtet, dass Leute ihre Spiele rippen und verkaufen und Nintendo dann die IDs mehrfach gleichzeitig in Nutzung sehen könnte. Da hieß es, dass Nintendo die IDs der Spiele blocken kann, wodurch das originale Spielmodul nicht mehr nutzbar sein wird (laut Modern Vintage Gamer, er geht aber nicht näher darauf ein, ob nur fürs online Spielen)
K.A. wie das genau funktioniert, da hier Nintendo eine Sperrliste mit IDs in der Firmware einbinden müsste, welche dann den Dienst mit dem Spiel der jeweiligen ID verweigert. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Nintendo Spielemodule direkt deaktivieren kann, denn das hätte noch ganz andere rechtliche Konsequenzen.

Das Gericht stuft das sehr eindeutig ein, du als Privatperson hast ein Recht auf Sicherungskopie aber du hast kein Recht Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. ;-)

MfG
Beim letzten Punkt sprach ich ja nicht von Kopien und Umgehen von Kopierschutzmechanismen, sondern der Haltbarkeit von Speichermedien bzw. dem Mangel an Haltbarkeit.
Da man Unternehmen nun mal regulieren muss, damit sie keinen Missbrauch betreiben, müsste es rechtlich geklärt werden, ob die Wahl von Speichermedien, welche eine geringe Lebensdauer haben, nicht rechtens ist. Sonst könnte wie gesagt jeder Publisher seine Spiele (aber auch andere Medien) auf Datenträgern verkaufen, deren schlechte Lebensdauer dem Kunden nicht bewusst sein kann. (vor allem proprietäre Datenträger)
 
Das ist klar. Mario Kart funktioniert auch hervorragend. Nur bei zukünftigen Releases wird es dann auf dem PC womöglich nicht mehr so gut laufen wie auf der Switch.
Da vertraue ich voll und ganz auf die Emulator-Szene. Man sieht ja, dass Yuzu gerade ein Tag offline ist und schon andere Builds aus dem Boden des weiten Netzes wie Pilze sprießen 🍄
 
Das Beispiel ist aber komplett falsch.
Richtig wäre ja eher:
A: Ich will C erschießen und weiss nicht wo ich ne Waffe her bekomme.
B: Oh, dann geh nicht zu D in E, der verkauft sowas.
Wenn du schon korrigieren willst, dann wenigstens richtig.
A: Ich will C erschießen und weiss nicht wo ich ne Waffe her bekomme.
B: (Variante 1) Du keine Ahnung aber halt dich Fern von Max Mustermann.
B: (Variante 2) Du keine Ahnung aber google nicht nach *stichwortliste* das ist Verboten.
 
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