News Switch-Emulator Yuzu: Betreiber geben auf und zahlen Millionenstrafe an Nintendo

Tur mir leid, aber ich glaube nicht, dass auch nur mehr als 1% der Yuzu Nutzer, die Switch Spiele auch gekauft haben. Von daher Chapeau Nintendo! Alles richtig gemacht!
Ob Nintendo am Ende alles richtig gemacht hat oder nicht, bleibt abzuwarten.
Derzeit findet man auf Github 704 Yuzu Forks (in 24 Stunden). Natürlich werden die meisten davon nichts werden, aber der eine oder andere wird es sicher.
Wann jemand anfängt, an einem Emulator zu arbeiten, ist jedem selbst überlassen. Früher hat es viele Jahre gedauert, bis ein Emulator überhaupt ein Spiel emuliert hat. Das war eine viel größere Herausforderung als heute, wo alles fast auf der gleichen Architektur basiert.
Reverse Engineering ist jedenfalls nicht verboten.
 
Sie müssen schon einen Teil des OS nachgebaut haben. Ohne OS funktioniert es nicht, nur die Spiele-ROM reicht da nicht aus! Die schlichte Emulation der Hardware ist heutzutage schon lange nicht mehr genug!
Dann gäbe z.B. auch zuhauf Nachbau-Konsolen. Denn grade die Switch besteht aus Standartbauteile aus dem Elektronikshop!

Ich habe das, was Nintendo ihnen vorwirft nur überflogen. Aber sie liefern wohl doch einen Hardware-Key mit. Das "OS" von denen hat dann diesen Key genutzt, um die Verschlüsselung der Spieledateien "aufzubrechen".

Außerdem wird ihnen auch vorgeworfen, in "Foren" Hilfestellungen zum beziehen dier ROMS gegeben zu haben!

Wie gesagt, wird ihnen das nur vorgeworfen. Ob da was dran ist, müsste ein Gericht entscheiden!

Der Vergleich wäre also mehr: Yuzo liefert das Do-It-Yourself-Kit zum Kokainkochen incl. aller Zutaten außer den Kokablättern. Stellt in ihrem Forum aber zusätzlich noch den Kontak zu den Kokablatt-Händlern her und den Dealern, die das Zeug dann für dich verkaufen.

Wenn das stimmt, wird dann auch in den USA die Luft langsam dünn.



Wie oben geschrieben wird wohl ein Key, der aus einer Jailbroken Switch stammt, mitgeliefert. Der wird wiederum genutzt, um die Spieledateien zu entschlüsseln und das Spiel dahingehend maipuliert, dass es nicht merkt, dass der Key nicht zur Hardware passt.

Als "normaler" Benutzer kommst du an den Key auch nicht heran. An diese Keys zu kommen ist letztendlich das Ziel und die Herausforderung beim Jailbreak.



Hmm, okay, hätte ich nicht gedacht.
In meinem Bekannten- und Verwandtenkreis kenne ich tatsächlich nur "Kinder", die eine Switch haben.

Andererseits frage ich mich, wie Nintendo die Daten erhoben hat? Ich würde meinen, dass viele Eltern den Account auf der Switch anlegen (mit ihrem Geburtsdatum) und die Konsole dann den Kids in die Hand drücken.
Das es Parental Controls auf der Switch gibt, wussen von meinen Bakannten z.B. auch nicht alle.

Trotzdem würde ich behaupten, dass der Begriff "Emulator" nicht der Mehrheit der Switch Nutzer geläufig sein wird.
Da hat es endlich mal einer verstanden. :daumen:

MfG
 
Also lügt PCGH? der titel ist doch eindeutig: "Betreiber geben auf und zahlen Millionenstrafe an Nintendo"
Blödsinn, das Yuzu Team selbst hat das ja bekannt gegeben. Ob das aber am Ende stimmt, werden wir erstmal nicht erfahren. Ich und auch andere vermuten da ehr eine Absprache, wenn sie alles schnell down nehmen. Die 2.5 Millionen können auch zur Abschreckung dienen, ohne dass je Geld geflossen ist.
 
Sie müssen schon einen Teil des OS nachgebaut haben.
Das wäre ja legal, solange sie es mit eigenem Code nachbauen und nicht einfach kopieren.
sie liefern wohl doch einen Hardware-Key mit. Das "OS" von denen hat dann diesen Key genutzt, um die Verschlüsselung der Spieledateien "aufzubrechen".
Ich habe bis jetzt im Quelltext keinen Key gefunden, aber einen Loader für Nintendo Switch Online. Wenn es so eine Art Online-Zwang gibt, dann kann das meiner Meinung nach im Gegensatz zu einem freiwillig an den Kunden mitgegebenen und von ihm auslesbaren Key einen wirksamen Kopierschutz darstellen.
Wenn man mit der Emulation Inhalte abspielen kann, die ansonsten nur online von Nintendo bereitgestellt werden, wäre zwar weiterhin der Quelltext dazu völlig legal, solange er selbst erstellt ist - wenn jemand jedoch gegen Geld solche Dienste kompiliert bereitstellt, dann sähe die Sache doch anders aus als ich dachte.

Außerdem wird ihnen auch vorgeworfen, in "Foren" Hilfestellungen zum beziehen dier ROMS gegeben zu haben!
Ich kann das jetzt so nicht überprüfen, weil ich in der Materie nicht drin stecke. Ich dachte, das Problem wäre hauptsächlich das Entwickeln des Programms, an dem ich bis jetzt absolut nichts Illegales finden konnte. Außerdem halte ich Emulation für völlig unstrittig legal und meiner Ansicht nach ebenso das Auslesen eines mitgelieferten Keys. Wenn der Schlüssel dabei liegt, ist schlicht nichts wirksam geschützt.

Diese anderen Punkte sind natürlich oft verboten, weswegen ich abschließend schreiben muss, dass manche Punkte der Ausführung von Nintendo doch zutreffend sein könnten.
 
Ein schwerer Schlag für die Emulationsszene, unter Berücksichtigung der Hintergrundinformationen, dass yuzu bereits for dem TotK-Release für TotK optimiert hat und somit zumindest indirekt durch Urheberrechtsverletzungen profitiert hat (ich hasse es, unzutreffendes Kampfvokabular wie "Piraterie" zu nutzen). Damit dürfte sich "plausible deniability" erledigt haben, weshalb das yuzu-Team wohl auch auf den Deal mit Nintendo eingegangen ist. Was natürlich schade ist, ist, dass Citra (3DS-Emulator) als Kollateralschaden ebenfalls untergegangen ist.

Auch, wenn ich Nintendo hier verstehen kann und als Zelda-Fanboy auch sonst sehr gern Nintendo-Spiele spiele, ist Nintendo hier durchaus kritikwürdig. Die Hardware der Switch war schon zu Release veraltet. Die Switch 2 wird schon bei Release maßlos veraltet sein. Ganz getreu GabeN gilt auch hier, dass Emulation und Urheberrechtsverletzungen ein Service-Problem sind. Die Switch performed in technischer Sicht einfach nicht.

Problematisch finde ich mittlerweile, dass im gesamten Gaming-Sektor ein krasses Regulierungsvakuum herrscht. Viele neue Verbraucherschutzansätze finden im derzeitigen Urheberrecht keine Berücksichtigung. Selbst unter derzeit gültigem bürgerlichen Recht stellen sich bereits diverse Fragen. Wo liegen bspw. die Grenzen der Nutzungslizenz? Auch, wenn viele den Irrglauben haben, dass Unternehmen alles per AGB regeln könnten, gibt es eben auch die AGB-Inhaltsprüfung. Es gilt halt nicht unbedingt alles, was ein Unternehmen per AGB vorschreibt. Es ergeben sich auch rechtliche Fragen bei Veränderung von Spielen getreu dem Prinzip des "Ship of Theseus". Letztendlich wird sich das Urheberrecht in Zukunft auch am "right to repair" lassen müssen, dass immer mehr Verfechter hat. Können wir dann immer noch an der Hürde der ernsthaften und effektiven Sicherungsmechanismen festhalten? Derzeit sehe ich für weitere verbrauchergünstige Rechtssetzung allerdings schwarz. Wir leben in einer immer mehr Cyberpunk-anmutenden Realität, in der Großkonzerne zu viel Macht haben.



PS: Ich würde jedem noch ernsthaft empfehlen, sich über 3rd party websites die aktuellsten builds von yuzu und Citra zu ziehen.
 
Wo bleiben eigentlich die Aufsichtsbehörden wenn es um das Thema OnlineStore geht bei Nintendo oder gibt es einen alternativen Store, um sich legal Spiele zu kaufen bei der Nintendo Switch? Apple Appstore musste sich ja auch öffnen...
Falls ernsthaftes Interesse da ist, darüber mehr zu wissen:
Apple gilt als "großer Inhalte-Anbieter" und legt Entwicklern sehr enge Grenzen an, um im Playstore veröffentlichen zu dürfen - u.a. Bezahlung ausschließlich(!) über Apple-APIs innerhalb der Apps (und dort pauschal 30% des Kaufpreises für Apple abzweigt). Weshalb einige App-Entwickler dazu übergehen, beim Abschluss von Abos höhere Preise auf Apple-Geräte zu verlangen als z.B. über den Browser. Außerdem hat Apple mehrmals versucht, der EU auf der Nase herumzutanzen (Stichwort: Progressive Web Apps innerhalb der EU deaktivieren mit Begründungen, die einem verdeckten Mittelfinger entsprechen), was eher selten gut ankommt.

Nintendo kann sich zumindest damit rausreden, dass die Spiele auch auf physischer Medien gekauft werden können. Aber - jetzt völlig unabhängig der aktuellen Thematik - grundsätzlich hast du mE. vollkommen recht, und sollte eigentlich für alle Konsolenhersteller gelten. Kriegst du allerdings nicht für einen Anbieter umgesetzt, während andere weiter ihren eigenen Store betreiben dürfen...

Mit ihren Konsolen verdienen sie eh nicht wirklich was.
Ist ja mit nur knapp 140 Mio. verkauften Einheiten die Dritt-meistverkaufte Konsole der Welt, nur knapp hinter *DS und PS2. ;) Und Nintendo subventioniert ihre Switch nicht, sondern verkauft diese mit Gewinn...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nicht fahrlässig sondern definitiv strafbar gewesen. Denn auf was sollten sie vor Release optimiert haben wenn nicht auf die geleakte ROM?
Ergo haben sie selbst Piraterie betrieben und über Patreon damit noch Geld verdient.
-> In DEM Fall hatte Nintendo wirklich zweifelsfrei das Recht auf seiner Seite.
Wenn das so ist, dann habe Sie es ja dann verdient...
 
Wie viele hier gepostet haben und dabei keine oder kaum Ahnung von der Rechtlichen Seite haben und dann noch alles auf Basis der piraterie alles gratis fordern..... da kann ich nur, :nene:

Emulatoren waren schon immer eine Grauzone solang es komplett unentgeltlich sind, ausgenommen im Bezug auf aktuelle Hardware in Form von Konsolen.
 
Sie müssen schon einen Teil des OS nachgebaut haben. Ohne OS funktioniert es nicht, nur die Spiele-ROM reicht da nicht aus! Die schlichte Emulation der Hardware ist heutzutage schon lange nicht mehr genug!
Dann gäbe z.B. auch zuhauf Nachbau-Konsolen. Denn grade die Switch besteht aus Standartbauteile aus dem Elektronikshop!

Ich habe das, was Nintendo ihnen vorwirft nur überflogen. Aber sie liefern wohl doch einen Hardware-Key mit. Das "OS" von denen hat dann diesen Key genutzt, um die Verschlüsselung der Spieledateien "aufzubrechen".

Außerdem wird ihnen auch vorgeworfen, in "Foren" Hilfestellungen zum beziehen dier ROMS gegeben zu haben!

Wie gesagt, wird ihnen das nur vorgeworfen. Ob da was dran ist, müsste ein Gericht entscheiden!

Der Vergleich wäre also mehr: Yuzo liefert das Do-It-Yourself-Kit zum Kokainkochen incl. aller Zutaten außer den Kokablättern. Stellt in ihrem Forum aber zusätzlich noch den Kontak zu den Kokablatt-Händlern her und den Dealern, die das Zeug dann für dich verkaufen.

Wenn das stimmt, wird dann auch in den USA die Luft langsam dünn.



Wie oben geschrieben wird wohl ein Key, der aus einer Jailbroken Switch stammt, mitgeliefert. Der wird wiederum genutzt, um die Spieledateien zu entschlüsseln und das Spiel dahingehend maipuliert, dass es nicht merkt, dass der Key nicht zur Hardware passt.

Als "normaler" Benutzer kommst du an den Key auch nicht heran. An diese Keys zu kommen ist letztendlich das Ziel und die Herausforderung beim Jailbreak.



Hmm, okay, hätte ich nicht gedacht.
In meinem Bekannten- und Verwandtenkreis kenne ich tatsächlich nur "Kinder", die eine Switch haben.

Andererseits frage ich mich, wie Nintendo die Daten erhoben hat? Ich würde meinen, dass viele Eltern den Account auf der Switch anlegen (mit ihrem Geburtsdatum) und die Konsole dann den Kids in die Hand drücken.
Das es Parental Controls auf der Switch gibt, wussen von meinen Bakannten z.B. auch nicht alle.

Trotzdem würde ich behaupten, dass der Begriff "Emulator" nicht der Mehrheit der Switch Nutzer geläufig sein wird.
Ich bin mir sicher viele sind aus der Gameboy und snes/n64 immer mit Nintendo mit gegangen. Fast jeder aus dieser Zeit liebt heute noch die Figuren von damals, das dürfte der Hauptgrund sein.
Ich bleibe dabei die wissen was es ist, alleine dadurch, das auf der Switch selber eine Art emulaiton durch die Virtual console statt findet und die schon erwähnten beliebten Emulatoren für Smartphones. Auch die Summe die sie an schaden hatten alleine durch totk Raubkopien, lässt eine Menge User vermuten ☺️
Am Ende ist es natürlich schwer nach zu verfolgen und wir können nur raten ^^ möglich ist natürlich beides
 
Nicht "Raubkopie", sondern Urheberrechtsverletzung. Nintendo wird nichts gestohlen - erst Recht nicht mit (dem Tatbestand von Raub voraussetzender) Gewalt. Im Zweifel entgeht Nintendo nicht einmal (fiktiver) Gewinn durch die Urheberrechtsverletzung. "Raubkopie" ist ebenso wie "Piraterie" lediglich ein (unzutreffender) Kampfbegriff der Content-Industrie.
 
na dann zitier mal das bitte das deutsche Gesetz.
Wäre mir neu das man so was darf.
Hab ich doch? Direkt im Absatz darunter. Sogar mit Paragraph und allem.
Aber hier nochmal für dich:
Von jeder Software darf durch jede Personen, die zu ihrer Benutzung berechtigt ist (die das jeweilige Spiel also gekauft hat oder kostenfrei nutzen darf), eine Sicherheitskopie gemacht werden, soweit das notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Software dauerhaft zu sichern. Das besagt § 69d Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes.

Und falls du den Fachlichen teil willst.
Man Beachte Absatz 2. "Darf nicht Vertraglich untersagt werden".
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Für Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung sind § 60e Absatz 1 und 6 sowie § 60f Absatz 1 und 3 anzuwenden.
(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.
(4) Computerprogramme dürfen für das Text und Data Mining nach § 44b auch gemäß § 69c Nummer 2 genutzt werden.
(5) § 60a ist auf Computerprogramme mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1.
Nutzungen sind digital unter Verantwortung einer Bildungseinrichtung in ihren Räumlichkeiten, an anderen Orten oder in einer gesicherten elektronischen Umgebung zulässig.
2.
Die Computerprogramme dürfen auch gemäß § 69c Nummer 2 genutzt werden.
3.
Die Computerprogramme dürfen vollständig genutzt werden.
4.
Die Nutzung muss zum Zweck der Veranschaulichung von Unterricht und Lehre gerechtfertigt sein.
(6) § 60d ist auf Computerprogramme nicht anzuwenden.
(7) Die §§ 61d bis 61f sind auf Computerprogramme mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Computerprogramme auch gemäß § 69c Nummer 2 genutzt werden dürfen.

- https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69d.html
 
Wie sich hier plötzlich alle wieder die weiße Weste anziehen :lol::lol:
Als hättet ihr nicht alle Breath of the Wild mit 60 Fps auf dem PC gespielt, per Emulator. Habt ihr bestimmt alle vorher gekauft das Spiel, siiiiiicher. Bei Youtube finden sich Tonnen von Anleitungen dazu, braucht man keine 10 Sekunden suchen. Nintendo schützt seine Marken. Das würde jeder andere auch machen.
 
Sie müssen schon einen Teil des OS nachgebaut haben. Ohne OS funktioniert es nicht, nur die Spiele-ROM reicht da nicht aus! Die schlichte Emulation der Hardware ist heutzutage schon lange nicht mehr genug!
Dann gäbe z.B. auch zuhauf Nachbau-Konsolen. Denn grade die Switch besteht aus Standartbauteile aus dem Elektronikshop!
Hör doch auf zu Spekulieren und schau dir ein Erklärungsvideo an.
Du darfst ein OS Nachbauen, sofern du keinen Original Code verwendest. Das ist nicht Verboten.
Und es wurde nicht das OS Nachgebaut sondern Firmware/Bios emuliert. Das ist was ein Emulator macht.
Und die Verschlüsslung wurde nicht aufgebrochen, sondern einfach nicht Abgefragt, sofern man einen gültigen Hardware Key hatte.
Wenn du wüsstest, wie (Generell) Verschlüsselung funktioniert, wüsstest du auch, dass die garantiert nicht Aufgebrochen wird.
Außerdem wird ihnen auch vorgeworfen, in "Foren" Hilfestellungen zum beziehen dier ROMS gegeben zu haben!
Also wenn Fragen beantworten zu Illegalen Sachen neuerdings Illegal ist, dann steck ich wohl ganz schön in der ***. Hab auch schon jemandem geraten, dass man lieber nicht mit Gras über die Grenze geht. Weil das Probleme bereiten könnte.

Wenn ich dir sage, dass du in Kolumbien einfacher an Kokain kommst als in Deutschland, macht mich das zum Verbrecher? Nein, und das selbe gilt für Hilfestellung.
Es wurden keine Links zur verfügung gestellt (weil man sich eben Rechtlich abgesichert hat Duh!) sondern nur Fragen beantwortet.
 
Also wenn Fragen beantworten zu Illegalen Sachen neuerdings Illegal ist, dann steck ich wohl ganz schön in der ***. Hab auch schon jemandem geraten, dass man lieber nicht mit Gras über die Grenze geht. Weil das Probleme bereiten könnte.
Wobei du ihm hier genau genommen sogar von einer Straftat abgeraten und nicht zu einer Ausführung einer Straftat verholfen hast. Bin zwar kein Jurist, denke aber, dass juristisch gesehen solche "Feinheiten" nicht ganz unwesentlich sind ;)
 
Wobei du ihm hier genau genommen sogar von einer Straftat abgeraten und nicht zu einer Ausführung einer Straftat verholfen hast. Bin zwar kein Jurist, denke aber, dass juristisch gesehen solche "Feinheiten" nicht ganz unwesentlich sind ;)
Darum danach das Beispiel mit Kokain und Kolumbien.
Nur weil ich dir sage wo du einfacher zu Illegalem Inhalt kommst, macht mich das noch lange nicht Strafbar.
 
Darum danach das Beispiel mit Kokain und Kolumbien.
Nur weil ich dir sage wo du einfacher zu Illegalem Inhalt kommst, macht mich das noch lange nicht Strafbar.
Okay, hat denn Yuzu so etwas gemacht? Hat Yuzu zu irgendwelchen Seiten (Kolumbien) verwiesen?

Damit wäre die Sache ja eigentlich wieder klar. Denn Kokain aus Kolumbien holen, ist halt nicht wirklich zu vergleichen mit "Hey, wir sind gegen illegale Kopien, aber auf Seite Xy wird so etwas vertrieben".
Ein Gericht ist halt kein naives 5 jähriges Kind, die man mit so etwas verarschen kann.
 
Zurück