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AW: Streit um Kundenrezession auf Amazon eskaliert: Marktplatzhändler fordert 70.000 Schadensersatz
Der Händler läuft voll in den Hammer. Der Richter wird feststellen, dass nicht der Kunde die Sperrung vollzogen hat sondern Amazon und daher die Klage wegen Umsatzausfall und Schadensersatzforderung an den falschen gerichtet ist. Ich kann hier nirgends lesen, dass der Kunde von Amazon eine Sperrung verlangt hat, daher ist er auch nicht dafür verantwortlich. Scheinbar hat Amazon aus gewissen eigenen Gründen so gehandelt (evt. schon mehrmaligen Reklamationen gegen diesen Händler?). Die Klage wird mit dem Hinweis abgewiesen werden, dass sich der Kläger an Amazon zu wenden hat. Dort hat er das Problem, dass er es nicht mehr mit einem kleinen wehrlosen Privatperson zu tun hat, sondern einem milliardenschweren internationalen Konzern. Und er wird es darauf belassen. Die Kundenrezession ist durch die freie Meinungsäusserung geschützt und sofern keine strafbare Handlung wie Beleidigung darin enthalten ist (eine solche lese ich hier nicht), gibt es auch keine Handhabe gegen diese. Anstatt an den Endkunden hätte sich der Händler wenn schon von Anfang an an Amazon wenden sollen. Das war sein erster Fehler (aber nicht letzte).
Der Händler läuft voll in den Hammer. Der Richter wird feststellen, dass nicht der Kunde die Sperrung vollzogen hat sondern Amazon und daher die Klage wegen Umsatzausfall und Schadensersatzforderung an den falschen gerichtet ist. Ich kann hier nirgends lesen, dass der Kunde von Amazon eine Sperrung verlangt hat, daher ist er auch nicht dafür verantwortlich. Scheinbar hat Amazon aus gewissen eigenen Gründen so gehandelt (evt. schon mehrmaligen Reklamationen gegen diesen Händler?). Die Klage wird mit dem Hinweis abgewiesen werden, dass sich der Kläger an Amazon zu wenden hat. Dort hat er das Problem, dass er es nicht mehr mit einem kleinen wehrlosen Privatperson zu tun hat, sondern einem milliardenschweren internationalen Konzern. Und er wird es darauf belassen. Die Kundenrezession ist durch die freie Meinungsäusserung geschützt und sofern keine strafbare Handlung wie Beleidigung darin enthalten ist (eine solche lese ich hier nicht), gibt es auch keine Handhabe gegen diese. Anstatt an den Endkunden hätte sich der Händler wenn schon von Anfang an an Amazon wenden sollen. Das war sein erster Fehler (aber nicht letzte).