AW: Streaming-Abmahnung: Über 10.000 Abmahnschreiben verschickt -Trojaner mit im Spiel?
Hi,
Die wahrscheinlichsten Szenarien:
1) Schadsoftware
Definitiv eine Möglichkeit, solche Seiten installieren gerne etwas, und auch nicht wirklich neu, wurde ja auch damals bei Dialern ähnlich gehandhabt. Was wiederum seltsam ist, dass wenn es so gelaufen ist, sich die Maleware scheinbar nur Telekomkunden ausgesucht hat.
2) Die neuen "Besitzer" der Domain machen einen auf "verbrannte Erde"/Jemand nutzt die Weiterleitung über .net
Die Gesellschaft zu der redutube gehört, hat den Besitzer gewechselt wie ich gelesen habe und hier wäre die Möglichkeit, wie man mit dem geringsten Aufwand an die IP-Adressen gekommen ist. Die Weiterleitung über die .net Adresse wäre auch ein möglicher "Abfischpunkt".
3) Der Betreiber von redtube hat bereitwillig die Daten herausgegeben
Redtube sitzt im Ausland, dort gelten u.U. andere Regelungen als bei uns, vielleicht ist es dort einfacher an Verbindungsdaten zu kommen.
4) Es handelt sich um "abgefischte" Daten aus einem Hack, oder wahrscheinlicher von einer anderen Seite
Die Daten könnten aus einem Hack der Kundendatenbank der T-Com handeln, aber eine wahrscheinlichere Möglichkeit wäre, dass einfach die Verbindungsdaten zu einer anderen Seite genommen wurden, die den "Abmahnern" gehört. (Wäre quasi Punkt 2)
Einen Schadcode, bzw eine "Trackingfunktion", der in einer Art BlackOps der "Rechteinhaber" auf redtube, in das als Stream verbreitete Video integriert wurde, halte ich für eher unwahrscheinlich, auch wenn Flash so eine Möglichkeit natürlich bietet. Dies wäre, meines Wissens nach, nur möglich wenn man direkten Zugriff auf die Seite und somit den Konvertierungsvorgang des Videos hätte, wo man dies aber dann wiederum nicht bräuchte. Hier lasse ich mich aber gerne berichtigen.
Das die Daten der Anschlussinhaber per Beschluss vom AG Köln, scheinbar ohne genauere Prüfung, herausgegeben wurden, kann man dem Gericht/den Richtern nicht wirklich anlasten, denn hier hat die Politik den Karren in den Graben gefahren, weil sie es ignoriert hat, dass der Richtervorbehalt, der gerne als Pro-Argument angegeben wird um ein Gesetz zu rechtfertigen, nur Wunschdenken ist, wenn man die Arbeitslast der Richter in der Realität betrachtet und das von denen wohl auch nicht alle ein hohes technisches Verständnis haben. Was aber wiederum seltsam ist, dass der Herausgabebeschluss/antrag scheinbar nicht der Abmahnung als Anlage beigelegt ist. Bei den 2 Abmahnungen die ich in meinem Bekanntenkreis erlebt habe, war dieser jeweils als Anlage dabei, soweit ich mich entsinne, und hier scheint er ja wirklich "Geheimsache" zu sein!
Achja, soweit ich mich an meine ganzen Rechtskundeschulungen erinnere, ist das Zivilrecht sehr "lustig" und man kann theoretisch einen Anspruch erwirken, auch wenn man überhaupt keinen hat....zumindest wenn derjenige selbst bei gerichtlichen Schreiben nicht reagiert!
Gruß
Alef