4.3 Jugendgefährdende Medien
Diskussionen und Inhalte jeder Art, die offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, sind untersagt (vgl. Jugendschutzbestimmungen).
Verboten sind folgende Arten von Diskussionen über
jugendgefährdende Medien (vergl. Jugendschutzbestimmungen) wie Spiele, Filme, Übertragungen etc.; indiziert und/oder beschlagnahmt:
- Die Anpreisung jugendgefährdender Medien (Hinweise auf Angebote, Preisvergleiche, Links zu Online-Shops)
- Das Ermöglichen, Erfragen oder Anleiten des Zugangs zu einem Online-Shop mit Angeboten zu jugendgefährdenden Medien. Dies gilt insbesondere für Online-Shops, die bekanntermaßen keine Altersverifikation durchführen (z. B. Steam UK-/US-Shop).
- Die (versuchte) Zugänglichmachung (Schenken, Handel) an Minderjährige oder andere
- Das Veröffentlichen von Inhalten (Screenshots, Fotos, (Youtube-)Videos o. ä.) aus oben genannten Medien
- Links oder Verweise auf andere Kommunikationsplattformen, um eine Umgehung dieser Forenregeln zu erreichen