Lt. den kursierenden Berichten ging die MP Garbe vom Unterleib bis hin zum einem Kopftreffer.
Am Besten mal selbst die Presse durchscannen, in meinen Augen leicht diffuse Berichterstattung.
Mannstopwirkung reicht eigentlich der besagte Oberschenkelschuss, oder?
Was die reine Verletzung (=>"Kampfunfähig") angeht, ja. Aber wenn jemand mit einer Stichwaffe aus kurzer Entfernung auf jemanden zurennt, braucht man zur Garantie der eigenen Sicherheit tatsächlich die physische Stoppwirkung und da ist 9*19 schon nicht der beste Ausgangspunkt und je weiter unten man am Körper trifft, desto schlechter ist die Hebelwirkung, weil ein Teil der z.B. auf das Bein nach hinten einwirkenden Kraft in den Boden abgeleitet wird und nicht Oberkörper, Arm und Messer abbremst. Zur Verteidigung des Beamten würde ich aber mal davon ausgehen, dass er gar nicht gezielt, sondern im Reflex heraus abgedrückt hat. 1 m Höhenunterschied zwischen den Treffern (ggf. noch etwas mehr beim 6ten Schuss, der daneben ging) sind auf kurze Distanz ein ganz ordentlicher Verriss, das sollte mit Zielen und festem Halt nicht passieren.
Aber die viel wichtigere Frage ist eigentlich, wie es zu dieser Situation kam. Die Polizei wurde gerufen, weil eine psychisch labile Person in einem von der weiteren Öffentlichkeit abgeschotten Bereich rumlief, ohne erkennbare Handlungsabsichten. Soweit ich gehört habe, ist man auch mit 11 Polizisten angerückt und der Anwesenheit vollautomatischer Waffen nach waren zumindest ein paar davon keine normalen Streifenpolizisten. Was bitte schön muss da alles schief laufen, damit die bewaffente Person sich einem Beamten auf wenige Meter nähern kann, ohne dass längt ein nicht-lethales Mittel eingesetzt wurde? Hier liegt mindestens ein Skandal bei der Einsatzleitung vor.
In Bezug auf die Einzelperson brisanter sind dagegen die Ereignisse in Frankurt, über die mangels spektakulärer MP5 weniger berichtet wird:
Ein 23-Jähriger soll im Frankfurter Bahnhofsviertel Prostiuierte bedroht und Polizisten angegriffen haben. Die Beamten schießen auf den Mann, dieser stirbt. Aber nicht, wie zunächst vermeldet, im Krankenhaus.
www.hessenschau.de
Gezielter Kopfschuss aber in einer ersten Meldung spricht man erstmal von "Verletzung"? Und das alles bei einer Person, die a) ebenfalls mit einem Messer bewaffnet war und von der b) ebenfalls bekannt war, dass sie sich selbst nicht unter Kontrolle hatte und die c) sich wohl ebenfalls in geschlossenen Räumlichkeiten aufhielt, aus denen die anfangs gefährdeten Zivilisten bis zum Eintreffen der Polizei wohl schon selbst hatten fliehen können.
Faustregel: Waffeneinsatz kann nicht akut nötig sein, wenn außer Beamten und Tätern niemand anwesend ist und die Beamten ihren Job sauber gemacht haben. Wenn von Seiten der Beamten dann auch noch fehlerhafte Angaben zum Ablauf kommen und die Verletzungen eindeutig eine gezielte Tötung belegen, wirds bedenklich.