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Gast1675120202
Guest
Und wo ist hier der Unterschied zwischen Haft und Unterbringung in der geschlossenen?Trotzdem bekommste da irgendwann Freigang, wo man sein Unheil dann halt in kürzerer Zeit stiften muss.
Und wo ist hier der Unterschied zwischen Haft und Unterbringung in der geschlossenen?Trotzdem bekommste da irgendwann Freigang, wo man sein Unheil dann halt in kürzerer Zeit stiften muss.
Leider nur sehr langsam. In einem Land mit der Vergangenheit wie Deutschland, müsste so etwas ganz oben auf der Agenda stehen.Es geht langsam voran in der Republik. Früher waren rechte Straftäter. schauen wir z.B. auf den Dutschke-Attentäter natürlich immer unvernetzte psychischkranke Einzeltäter, obwohl sie das offensichtlich nicht waren. Mal sehen, was aus diesen Ermittlungen herauskommt. Vermutlich werden sie wie immer im Sand verlaufen. Es ist frustrierend, dass unsere Justiz und die Polizei seit Jahrzehnten wegschaut und kleinredet.
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habs mal angepasst...Braucht auch eigentlich keiner.
Außer man will haltein Pfefferspray odereine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit führen.
Trotzdem bekommste da irgendwann Freigang, wo man sein Unheil dann halt in kürzerer Zeit stiften muss.
Jemand, der weiterhin als gefählich bewertet wird, bekommt keinen Freigang. Und wenn die weiterbestehende Gefährlichkeit bereits beim Urteil berücksichtigt/Sicherheitsverwahrung eingeplant wurde, kommt er überhaupt nicht mehr frei, bis sich was an seinem Zustand ändert. Das ist in der Summe halt das sicherste, was man machen kann.
Erschreckend finde ich das nicht, aber gemein ist das schon, das die Polizei sich mit dem Zeug eindecken darf, und der der normale Bürger dafür extra nach Polen oder dort bestellen muss.Erschreckender Blick hinter die Kulissen
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habs mal angepasst...
Das nicht zugelassene Pfefferspray kribbelt bestimmt trotzdem in den Augen von Menschen, da kann man ja unbesorgt dazu greifen.Auch für Pfefferspray das für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist, ist ein kleiner Waffenschein notwendig.
Die Plicht entfällt nur für nicht für den Einsatz gegen den Menschen zugelassene „Tierabwehrspray“.
Wie beantrage ich einen kleinen Waffenschein? KGK Rechtsanwälte
Wie beantrage ich einen kleinen Waffenschein? Was sind die Voraussetzungen? Darf ich Pfefferspray bei mir haben? Wir informieren gern!www.kgk-kanzlei.de
"Kribbelt"Das nicht zugelassene Pfefferspray kribbelt bestimmt trotzdem in den Augen von Menschen, da kann man ja unbesorgt dazu greifen.
Naja...für Menschen nicht zugelassen bedeutet ja, das es bei Menschen nicht so geil wirkt..."Kribbelt"
Naja...für Menschen nicht zugelassen bedeutet ja, das es bei Menschen nicht so geil wirkt...
Hunde sind da sicherlich etwas empfindlicher und somit wird das Pfefferspray auch nicht so intensiv sein.
Vorsicht - Pfefferspray ohne die Kennzeichnung "Nur zur Tierabwehr" ist schlicht verboten!Auch für Pfefferspray das für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist, ist ein kleiner Waffenschein notwendig.
Die Plicht entfällt nur für nicht für den Einsatz gegen den Menschen zugelassene „Tierabwehrspray“.
Wie beantrage ich einen kleinen Waffenschein? KGK Rechtsanwälte
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Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
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1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände -
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
Hallo DKK007, in meinem zitierten Fall von der Anwaltsseite ging es um die Falschanwendung geltenden Rechts durch die Staatsanwalschaft da ja das der HD zugrundeliegende Spray eben den Aufdruck "Nur zur Tierabwehr" getragen hatte - da sieht man sehr gut, dass das deutsche Waffengesetz noch nicht einmal von den "Profis" richtig verstanden wird (schwammig und unklar formuliert etc. und jeder der, eine Vereinfachung und Klarstellung fordert wird gleich als Waffenlobbyist abgewatscht,der US-Verhältnisse will) .Das das RSG nicht unbedingt strafbar ist, ist ja die Schlussfolgerung aus dem Beispielfall.
Dein Zitat sagt nur, dass es ein Prüfzeichen geben muss. Die Beschränkung auf Tiere kommt da nicht vor.
Tiere werden da nur im Zusammenhang mit Elektroimpulsgeräten erwähnt.