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Das Problem ist, dass an die wenigen (funktionierenden) Computer offenbar unbegrenzten und unprotokollierten Zugriff auf Datenbanken haben, die zwar auch schon etwas betagter sein mögen, aber dafür sehr gut gefüllt sind.
In der Polizei zugänglichen Datenbanken sind z.B. schon mal sämtliche KFZ-Halter, afaik auch alle Migranten und außerdem alle Personen, die schon einmal im Rahmen einer Fahndung begutachtet wurden. Was bei Ermittlungsarbeiten gegen zum Beispiel Demonstranten schnell tausende redlicher Bürger sind. Prinzipiell gibt es zwar ein paar Löschvorschriften, aber die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Teile der Polizei diese nicht beachten oder umgehen.
Das primäre Anliegen in diesem Fall ist es nicht und sollte es auch für den Kommandeur nicht sein, lediglich das Zeug zurück zu bekommen. Die Bundeswehr kann den rein materiellen Verlust verkraften, und da KSK-Soldaten anzunehmenderweise damit sicher hantieren können, besteht keine Eigen- oder unabsichtliche Fremdgefährdung.
/sign. Wer die gestohlene Munition schon fest für weitere Straftaten verplant hatte, gibt sie in so einem Rahmen sowieso nicht her. Damit gewinnt man wenig. Wer tausende Schuss nur "für schlechte Zeiten" im Garten hatte, war nicht akut wegen Waffenbesitzes gefährlich (ich würde sowieso davon ausgehen, dass es unter KSKler überdurchschnittliche viele Besitzer legaler Waffen gibt und dass ein KSKler mit einer legalen Waffen auch überdurchschnittlich viel Wirkung erzielen kann, wenn er will), sondern weil er offensichtlich ein Krimineller in einer sensiblen Position war. Anstatt die Person zu identifizieren, hat man ihr jetzt ermöglich, belasdendes Beweismaterial zu vernichten.
Die Sorge ist nicht, "von der Polizei" überwacht zu werden, sondern Opfer des Machtmissbrauchs einzelner Polizisten zu werden. Dazu muss die Ausrüstung leider nicht flächendeckend, sondern nur im Einzelfall funktionieren. Und da redliche Bürger normalerweise wenige polizeivorbeugende Maßnahmen als Kriminelle praktizieren...
Korrekt müsste es heißen: Es war versucht worden, das Ministerium zu informieren, aber da waren gerade alle in den Seminaren von irgendwelchen fragwürdigen (und teuren) Beratern.
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten gegen den Verschwörungsideologen Attila Hildmann wegen Volksverhetzung. Nun ist der frühere Kochbuchautor verschwunden.
www.spiegel.de
Allerdings so medienwirksam wie er bisher aufgetreten ist, bleibt ihm wohl nur sich zu stellen, oder irgendwo in einem Keller versteckt zu halten, da er sicher recht schnell auf der Straße erkannt würde.
Die Flucht ins Ausland sollte durch die coronabedingten Einreisebeschränkungen in vielen Ländern auch erschwert sein.
Edit2:
Nun gibt es weitere Anklagen. StA Frankfurt/M. – rechtsextreme Polizei-Chatgruppen: Gegen vier Männer, darunter zwei ehemalige Polizeioberkommissare, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage erhoben, insbesondere wegen Volksverhetzung, dem Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verrat von Dienstgeheimnissen. Sie sollen 2018 in rechtsextremen Chatgruppen unter anderem fremdenfeindliche Aufnahmen versandt und in ihren Wohnungen Sprengmittel und Waffen gelagert haben, so die FAZ (Julian Staib) und spiegel.de. Die Ermittlungen wegen rechtsradikaler Chatgruppen bei der Polizei begannen im Sommer 2018, nachdem die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz ein Drohfax mit Informationen erhalten hatte, die nicht öffentlich verfügbar sind.
Im Zuge der Ermittlungen zu rechtsradikalen Umtrieben der hessischen Polizei wurden aktive und ehemalige Beamte angeklagt. Sie sollen Hitlerbilder geteilt und illegal Waffen gebunkert haben.
Spezialkräfte der Polizei haben am Wochenende im Hochtaunuskreis einen Bundeswehrsoldaten festgenommen. Die Ermittler stellten bei ihm Waffen, Munition und Sprengstoff sicher.
Um verdeckte Ermittlungen nicht zu gefährden, sollen Beschuldigte im Nachhinein u.a. nicht mehr über Durchsuchungen informiert werden.
www.lto.de
Wobei das wohl überhaupt nur bei kleineren Aktionen klappen würde, mit der Geheimhaltung. Über große Razzien wird schließlich schon kurz danach im Fernsehen berichtet.
Hunderte Polizisten haben am Freitag zahlreiche Objekte von Neonazis in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen durchsucht. Sie sollen in Bruderschaften mit Drogen und Waffen gehandelt und die Gewinne gewaschen haben.
Manchmal fragt man sich schon, warum es fast 1,5 Jahre dauert, bis sich mal jemand die Überwachungsvideos vom Tatort anschaut, um darauf Personen festzustellen, die den Tatort am Tag vor der Tat auskundschaften.
Die Ermittler suchen nach vier Männern, die einen Tag vor dem Juwelendiebstahl im November 2019 das Grüne Gewölbe ausspioniert haben sollen. Ein Verdächtiger soll mit einem Hauptverdächtigen verwandt sein.
Jahrelang hortete ein Elitesoldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) Waffen, Sprengstoff und Munition in seinem Garten in Nordsachsen - dafür muss der 46-Jährige aber nicht ins Gefängnis.
Der KSK-Soldat Philipp S. ist wegen Verstoßes gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Anklage. Von Martin Kaul.
www.tagesschau.de
tagesschau.de schrieb:
Gericht glaubte dem Angeklagten nicht
Vor Gericht hatte der Soldat angegeben, die Munition zurückgelegt zu haben, um bei Munitionsengpässen für dienstliche Übungen über Reserven zu verfügen. Das glaubte der Richter allerdings nicht. Er nannte die Ausführungen des Angeklagten "in allen Punkten seltsam".
Bei seiner Urteilsbegründung ging der Richter auch auf die gesellschaftlichen Begleitumstände ein und auf die rechtsextremen Attentate in Christchurch, Halle und Hanau. Er sagte, an den Soldaten gerichtet: "Ohne das mit Ihnen in Verbindung zu bringen - hätte der Attentäter von Halle ein kleines bisschen ihres Sprengstoffes gehabt, dann wäre er in die Synagoge gelangt."
Zwar hatten die Ermittler keinerlei Hinweise auf konkrete Anschlagspläne oder Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken gefunden. Dennoch, so der Richter, sei die deutschnationale Einstellung des Soldaten im Prozess deutlich geworden. Es sei nun eine Aufgabe der Bundeswehr, dafür zu sorgen, dass diese wieder die gesamte Gesellschaft abbilde und sich dort nicht ein Eigenleben entwickle.
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Hätte man vielleicht eher machen sollen, und nicht erst warten sollen, bis der Verfassungsschutz die AfD überwacht.
Insbesondere da extremistische Bestrebungen eh nicht mit dem öffentlichen Dienst vereinbar sind. Erst recht bei Beamten und insbesondere Polizisten.
Und wem die GdP zu grün ist, der kann immer noch zur blauen DPolG mit dem Populisten Rainer Wendt wechseln.
Weiterhin problematisch seien allerdings die Defizite im Bereich der Allgemeinbildung. Wie heißt eigentlich der deutsche Vizekanzler? Wofür steht die Abkürzung RAF? Wer war Günter Guillaume? Was ist das Trennungsgebot? Oft gebe es da erschreckende Wissenslücken.
OK nach "Günter Guillaume" musste ich jetzt selbst erstmal Googeln. Ist bloß die Frage, ob der genauso wie die "RAF" heute wirklich noch wichtig ist, wo die Schwerpunkte vor allem im Bereich Cybercrime und Islamismus liegen. Also genau dafür, wo auch die neuen Abteilungen geschaffen wurden.
Gerade wenn man auch selbst erkannt hat, dass die Prüfungen veraltet sind:
Vor einigen Jahren war bekannt geworden, dass viele Bewerber den Sport- oder auch den Deutschtest des BKA nicht bestanden. Wie schreibt man Kerzendocht, fahlgrün, Hyazinthe oder verbrämt? Heißt es Konkurrenz oder Konkurens? An solchen Fragen scheiterten nicht wenige. Daraufhin wurde entschieden, die Prüfung solle zeitgemäßer gestaltet werden. BKA-Präsident Holger Münch forderte in der "Welt" einen "Philosophiewechsel" bei der Personalgewinnung. Gerade im Bereich der dringend gesuchten Computerspezialisten sei es beispielsweise nicht notwendig, besonders sportlich zu sein.
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Edit2:
Der Gesetzentwurf zu den Feindeslisten ist jetzt durch einen Verweis auf die Ausnahmebestimmungen im §86 Abs. 3 StGB etwas entschärft worden. Strafbar ist es somit "nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindeslisten wird zudem erwähnt, dass die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ nicht strafbar sein soll, sowie, dass die anprangernde Nennung von Namen vor allem dann strafbar sein soll, wenn sie mit „subtilen Andeutungen“, verbunden wird, „die zu einem Einwirken auf die betroffene Person motivieren könnten (‚Man könnte ihr/ihm mal einen Besuch abstatten‘).“
Anmerkung: Bei der Recherche zu dem Gesetzentwurf des § 126a ("Gefährdende Veröffentlichung personenbezogener Daten") muss man aufpassen, denn ursprünglich, sollte § 126a StGB der neue Straftatbestand gegen die Darknetmarktplätze werden ("Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten"), wie in diesem Entwurf von 2019 zu sehen ist:
Jetzt ist nur die Frage, ob der eine neue Nummer bekommt, oder man da die Feindeslisten irgendwie mit einbaut?
Oder sieht das Ministerium da nun selbst nicht mehr durch?
Feindeslisten: Wie die Mo-taz (Christian Rath) berichtet, hat Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ihren Gesetzentwurf gegen das "gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten" überarbeitet. Journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung soll jetzt ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden, indem ein Verweis auf die Sozialadäquanz-Klausel des § 86 Abs. 3 StGB angefügt wird. Der Gesetzentwurf so am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.
Die Konstruktion der geplanten neuen Strafnorm bleibe aber problematisch, meint Christian Rath (Mo-taz) in einem separaten Kommentar, weil die Norm nicht auf die Absicht der Handelnden abstelle, sondern die Geeignetheit ausreichen lasse, eine Gefährdung durch Straftaten Dritter auszulösen. Der konkrete Gesetzentwurf mache deutlich, wie gefährlich es sei, bei Gesetzen, die auf Rechtsextremisten zielen, die Schwellen der Strafbarkeit so niedrig anzusetzen, dass auch eine gewaltfreie Antifa damit verfolgt werden kann. Wer Nazis auch bei Beweisschwierigkeiten verfolgen wolle, produziere schnell kriminalpolitische Kollateralschäden.
Aber vielleicht denken dann auch dann auch mal ein paar gewaltbereite Linksradikale darüber nach, dass Gewalt gegen Nazis/Rechtsextremisten keine Lösung ist und das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
Der Gesetzentwurf zu den Feindeslisten wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. Es wird damit der neue § 126a StGB eingeführt, wenn der Bundestag zustimmt.
Mit dem Entwurf des Kabinetts soll die Verbreitung von Listen mit vermeintlich politischen Gegnern strafbar werden.
www.lto.de
Der Straftatbestand zu den Darknetmarktplätzen bekommt laut Golem bzw. Netzpolitik.org den § 127 StGB und der aktuelle § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) wird zum § 128 StGB, der derzeit frei ist.
Wer Internet-Plattformen betreibt, auf denen strafbare Produkte gehandelt werden, soll mit fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, den wir veröffentlichen. Einen
Die Verfassungsschutzbehörden beraten über den Umgang mit den sogenannten "Querdenkern". Die sich zunehmend radikalisierende Bewegung könnte bald bundesweit beobachtet werden. Von Florian Flade.
www.tagesschau.de
Das Bundesamt prüft aktuell, ob es sich bei "Querdenken" um einen verschwörungsideologischen Extremismus und um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt - und in welcher Form das Phänomen beobachtet werden sollte: Ob etwa lediglich feste Strukturen, wie etwa Vereine oder Organisationen von "Querdenken" in den Blick genommen werden, oder, wie in Bayern, als "Sammelbeobachtungsobjekt" die Szene insgesamt - ähnlich wie es bereits bei den "Reichsbürgern" der Fall ist.
Ich würde ja Verquerdenker eher durch Pfleger in einer dafür geeigneten psychiatrischen Einrichtung beobachten lassen, aber wenn der Verfassungsschutz nicht ausgelastet ist, meinetwegen ...
Ich würde ja Verquerdenker eher durch Pfleger in einer dafür geeigneten psychiatrischen Einrichtung beobachten lassen, aber wenn der Verfassungsschutz nicht ausgelastet ist, meinetwegen ...
Ich stelle mir gelegentlich immer mal wieder vor, was in meinem Geburtsort in den 1980ern passiert wäre, wenn da plötzlich einer sein Grundstück verbarikadiert hätte, eine Fantasie Fahne gehisst und sich zum König über sein eigenes Stück Land ausgerufen hätte, samt eigenen Pass und die Existenz der Bundesrepublik in Frage gestellt hätte, so schnell hätte man wahrscheinlich gar nicht "gucken"können, da wäre ein VW Bus mit 3 Jungs im weißen Kittel vorgefahren und man hätte denjenigen wohl für eine längere Zeit nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Das absolut gleiche wäre passiert, hätte sich Jemand mit einem gelben Stern auf der Brust, auf die Straße gestellt und Impfungen oder Impfpflicht, mit der Verfolgung von Juden im dritten Reich gleichgesetzt.
Das wäre ratz fatz gegangen, ohne großartige Fragenstellerei, denn alle hätten den Scheibenwischer gezeigt und das für völlig berechtigt empfunden.
Ich bin auch sehr enttäuscht von der Polizei.
Bin mit meinem Rennrad unterwegs, werde von einem Auto kurz vor einem Kreisverkehr mit kaum Seitenabstand überholt und dann direkt ausgebremst. War ein Polizeiauto. Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer scheint man dort auch nicht mehr groß zu schreiben.
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Die entgleiste "Querdenker"-Demo in Kassel sorgt für Kritik an Polizei und Politik. Während Corona-Kritiker die Einsatzkräfte offenbar überrumpeln konnten, wurden Gegendemonstranten teils rabiat zurückgedrängt. Innenminister Beuth kündigte eine Überprüfung an.
Ein Mann wurde auf einer Liege fixiert und von einem Sanitäter so fest ins Gesicht geschlagen, dass ihm sein Jochbein brach. Polizeibeamten standen nur daneben, ohne einzugreifen. Zum Glück nahm eine Sicherheitskamera alles auf.
"Eine konsequente Verhinderung des Entstehens von Ansammlungen oder ein konsequentes Auflösen verbotener Versammlungen hätte nach Einschätzung der Polizei zur Anwendung von Zwangsmitteln und damit einhergehend zu einer nicht unerheblichen Anzahl an Verletzten auf allen Seiten geführt", verteidigten die Beamten am späten Samstagabend ihr Einsatzkonzept.
Und jetzt kommt es wahrscheinlich zu X Ansteckungen.
Das ist deren scheiß Job im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten das Recht durchzusetzen und nicht dumm daneben zu stehen.
Ein Mann wurde auf einer Liege fixiert und von einem Sanitäter so fest ins Gesicht geschlagen, dass ihm sein Jochbein brach. Polizeibeamten standen nur daneben, ohne einzugreifen. Zum Glück nahm eine Sicherheitskamera alles auf.
Zu viel Gewalt gegen Menschen sehe ich da auch nicht, das war ja kein Einprügeln, aber warum man vom in die Speichen tritt bevor man jemanden wegzieht kann ich mir eher nicht erklären.
Verfassungsrechtliche Unsicherheiten bei der geplanten heimlichen Überwachung von Smartphone und PC sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.
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auch grundrechtlich macht das einen Unterschied. Wird nur laufende Kommunikation überwacht ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu messen, geht es um das Durchsuchen von auf dem System vorhandenen Daten fällt das in den Schutzbereich des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein – mit strengeren Voraussetzungen.
Wobei ich einen Eingriff in den Schutzbereich des vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelten "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schon bei der heimlichen Installation einer beliebigen Software für geben sehen würde.
Und bei Spionageprogrammen (Spyware/Trojaner) erst recht. Egal welche Feature die nun exakt haben.
Denn schon die Installation greift in die Integrität ein und die Spionagefunktion dann noch in die Vertraulichkeit.
Der Grundrechtseingriff ist also auf jeden Fall gegeben und es ist eine Abwägung im Einzelfall unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit nötig.
als Vorbild dient dem Bund offenbar das, was der Verfassungsschutz im Stadtstaat Hamburg bereits seit April 2020 machen darf: Staatstrojaner unbemerkt in Smartphones einschleusen, ohne sich diese Manipulation von einem Gericht genehmigen zu lassen.
Mit dieser hohen Hürde wurde bislang deutschlandweit garantiert, dass Eingriffe in die Privatsphäre nur in seltenen Ausnahmefällen und vor allem gut begründet möglich waren. Weil die Hamburger Regelung aus Sicht der Kritiker ein rechtsstaatlicher Dammbruch ist, reichte die GFF vor kurzem Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Es ist nicht die erste. Hauptkritikpunkt: Es sei überhaupt nicht definiert, "wann ein Trojaner eingesetzt werden darf", bemängelt Bijan Moini.