Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Ist die Frage, ob es da wirklich nur ein extra Formular, womöglich sogar in Papierform gibt, oder ob man das nicht besser technisch über eine TAN o.ä. löst.
Polizeiskandal in Hessen: Rufe nach Konsequenzen werden lauter | tagesschau.de

Warum nicht persönliche Zugangsdaten mit übereinstimmender Gesichtserkennung? Eine inzwischen gängige, vergleichweise billige und bei Identifikation vorab gespeicherter Merkmale auch zuverlässige Technologie, die ohne zusätzliche Bürokratie auskommt, die Verwendung fremder Zugangsdaten ausschließt und im Zweifelsfall im Protokoll der Zugriff sogar ein Bild des Zugreifenden abspeichern kann.

Oder ansonsten halt Passwort mit Fingerabdruckscanner, den hat heutzutage jedes 50-Euro-Smartphone und das stellt auch sicher, dass sich niemand mit den Daten eines Kollegen ohne dessen aktive Kooperation anmelden kann.
 
Weil es ja um das Vertrauen in Einsatzkräfte geht.

Reale Gewalt gegen Einsatzkräfte als Folge mangelnden Vertrauens würde ich auch zum Thema zählen. Aber [Zitat] "gefühlt steigende Gewaltbereitschaft" fällt dann eher unter psychologische Beratung, die hier nicht erwünscht ist.


Warum nicht persönliche Zugangsdaten mit übereinstimmender Gesichtserkennung? Eine inzwischen gängige, vergleichweise billige und bei Identifikation vorab gespeicherter Merkmale auch zuverlässige Technologie, die ohne zusätzliche Bürokratie auskommt, die Verwendung fremder Zugangsdaten ausschließt und im Zweifelsfall im Protokoll der Zugriff sogar ein Bild des Zugreifenden abspeichern kann.

Oder ansonsten halt Passwort mit Fingerabdruckscanner, den hat heutzutage jedes 50-Euro-Smartphone und das stellt auch sicher, dass sich niemand mit den Daten eines Kollegen ohne dessen aktive Kooperation anmelden kann.

Die Leute, denen du hier den verantwortungsbewussten Umgang mit Nutzername und Passwort nicht zutraust, sind immer noch die gleichen, denen wir eine Knarre in die Hand und das Recht, Leute z.T. tagelang ihrer Freiheit zu berauben geben, oder? :hmm:
 
Ja weil 2FA nur was für Idioten ist denen man nicht traut und solche Kommentare in einem IT Forum, meine Fresse.
 
Die Leute, denen du hier den verantwortungsbewussten Umgang mit Nutzername und Passwort nicht zutraust, sind immer noch die gleichen, denen wir eine Knarre in die Hand und das Recht, Leute z.T. tagelang ihrer Freiheit zu berauben geben, oder? :hmm:

IT-Kompetenz und polizeiliche Kompetenz (einschließlich des sicheren Umgangs mit Schusswaffen) sind zwei paar Schuhe. Sicherlich wäre erstere wünschenswert, aber wenn sie weder Einstellungskriterium noch Ausbildungsgegenstand auf der Polizeischule ist, kann man ihr Fehlen den Beamten schlecht zum Vorwurf machen.
In diesem Punkt sind sie genauso unbedarft wie der Bevölkerungsdurchschnitt. Und Kompetenzen kann man nur vermitteln, nicht anordnen.

Die Polizei hat übrigens kein Recht zur Freiheitsberaubung. Sie hat das Recht, in definierten Fällen Personen festzunehmen, ohne dass das Freiheitsberaubung wäre.
Personen aus gutem Grund festhalten darf allerdings jeder, unabhängig von Behördenzugehörigkeit, Bewaffnung ... oder IT-Kompetenz, was das angeht. :D

Sprich, statt Beibehaltung der Zustände oder #Empörung müssen praktikable Lösungen her, die Sicherheit beim Zugriff auf Daten und Feststellung der Verantwortlichkeit ermöglichen und die polizeiliche Arbeit idealerweise trotzdem nicht einschränken.
Kurz: 2FA mit mindestens einem persönlichen, nicht auf andere Personen übertragbaren Zugangsmerkmal; gültig für die Abfrage selbst und nicht für einen Client mit generellem Zugriffsrecht auf - beispielsweise - das Melderegister.

Und wenn dann ein widerrechtlicher Zugriff erfolgt, ist der zugreifende Beamte nicht nur eindeutig identifizierbar, sondern hätte auch erhebliche Probleme dabei, irgendwie glaubhaft zu erklären, wie ein anderer, ihm unbekannter Kollege mit NSU2.0-Verbindungen den Zugang mit seinen Daten bewerkstelligt hat.
Insbesondere dann, wenn die technische Maßnahme von einer strafbewehrten Dienstanordnung begleitet wird, den eigenen Zugang unter keinen Umständen für Kollegen freizugeben, egal wie lieb der kuckt.
 
Gesichtserkennung würde wieder Webcams an den Rechnern verlangen und da werden dann wieder Bedenken wegen der Überwachung der Arbeitenden laut. Fingerabdruckscanner geht allerdings. Wobei das auch wieder schwierig ist, da ja nicht nur die Polizei auf das Melderegister zugreift sondern auch sonstige öffentliche Verwaltungen.

Daher halte ich eigentlich die Passwortabfrage für jeden Datenbankzugriff mit Angabe des Zugriffsgrundes für ausreichend, denn die Weitergabe des Passwortes ist bereits jetzt durch Dienstvorschriften untersagt.
 
Gesichtserkennung würde wieder Webcams an den Rechnern verlangen und da werden dann wieder Bedenken wegen der Überwachung der Arbeitenden laut.

Solche Bedenken halte ich bei/von Personen, die damit den Zugriff auf mindestens ebenso sensible Daten aller Bundesbürger haben, für nicht relevant.
Zumal es kein Hexenwerk ist, die Kamera nur für den Identifikationsvorgang ein- und danach wieder abzuschalten.

Fingerabdruckscanner geht allerdings. Wobei das auch wieder schwierig ist, da ja nicht nur die Polizei auf das Melderegister zugreift sondern auch sonstige öffentliche Verwaltungen.

Ich weiß, dass den Mitarbeitern dort eine gewisse Trägheit unterstellt wird, aber selbst wenn das zutreffen sollte, dürften sie durchaus in der Lage sein, den Finger ebenso auf einen Sensor zu legen wie ein Polizeibeamter. Meinetwegen gaaanz laaaaangsam und auch erst nach dem zweiten Kaffee. :D

Daher halte ich eigentlich die Passwortabfrage für jeden Datenbankzugriff mit Angabe des Zugriffsgrundes für ausreichend, denn die Weitergabe des Passwortes ist bereits jetzt durch Dienstvorschriften untersagt.

Wie gut das funktioniert, sehen wir ja gerade: Jeder im Revier kennt augenscheinlich die Zugangsdaten Anderer und wird, wenn er damit Daten für Drohmails heraussucht, vermutlich als Zugriffsgrund "Heil Kräuter!" angeben. Ihn selbst trifft's ja nicht und auch der Kollege, dessen Zugangsdaten verwendet werden, wird vermutlich nur einmal ganz dolle vom Chef ausgeschimpft, bis er weint und Besserung gelobt. Und wenn der böse andere Kollege nur vorgeschoben war, weint der Täter vermutlich nicht einmal wirklich, wenn er ausgeschimpft wird, sondern tut nur so und bessert sich natürlich auch nicht. :ugly:
 
Heute ist es ja so, dass da wohl noch Systeme existieren bei denen Du das Passwort einmal zu Lockin in das System eingibst und dann nicht mehr. Stehst Du dann auf um zu pinkeln und sperrst den Rechner nicht, kann jeder das System nutzen.
 
Heute ist es ja so, dass da wohl noch Systeme existieren bei denen Du das Passwort einmal zu Lockin in das System eingibst und dann nicht mehr. Stehst Du dann auf um zu pinkeln und sperrst den Rechner nicht, kann jeder das System nutzen.

Deshalb schrieb ich ja auch, wenn ich mich kurz selbst zitieren darf: "2FA mit mindestens einem persönlichen, nicht auf andere Personen übertragbaren Zugangsmerkmal; gültig für die Abfrage selbst und nicht für einen Client mit generellem Zugriffsrecht auf - beispielsweise - das Melderegister."
 
Nein 2FA ist kein so hoher Aufwand und man braucht auch nicht unbedingt eine Webcam sondern es gibt x andere Wege.
DKK dachte du wärst ITler.
 
Doch, die muss erst implementiert werden. Da muss also das gesamte Meldeportal umgebaut werden. Eventuell läuft das derzeit sogar einfach im Browser.
 
Doch, die muss erst implementiert werden. Da muss also das gesamte Meldeportal umgebaut werden. Eventuell läuft das derzeit sogar einfach im Browser.

Sogar eine zwingende Abhängigkeit vom Internet Explorer 4.0 darf nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden. :D

Spaß beiseite, genau das wäre ein Argument dafür. Online-Banking läuft auch im Browser und bestimmte Aktionen erfordern die Identifikation über ein externes Gerät. Ob das nun ein TAN-Generator, ein Fingerabdrucksensor oder ein Gesichtserkennungssystem ist, sollte keinen Unterschied machen.
 
Sogar eine zwingende Abhängigkeit vom Internet Explorer 4.0 darf nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden. :D

Spaß beiseite, genau das wäre ein Argument dafür. Online-Banking läuft auch im Browser und bestimmte Aktionen erfordern die Identifikation über ein externes Gerät. Ob das nun ein TAN-Generator, ein Fingerabdrucksensor oder ein Gesichtserkennungssystem ist, sollte keinen Unterschied machen.
Ein TAN-Generator und persönliche Dinge wie Fingerabdrücke sind aber ein großer Unterschied.
 
Ein TAN-Generator und persönliche Dinge wie Fingerabdrücke sind aber ein großer Unterschied.

Der Beamtenstatus bringt es mit sich, dass man einige Einschränkungen der Bürgerrechte hinnehmen muss, insbesondere wenn es dem Gemeinwohl dient.

Warum sollte ein Beamter keine persönlichen Daten verwenden müssen, um Zugriff auf persönliche Daten aller Bundesbürger zu bekommen? Ich würde sagen, die Verhältnismäßigkeit ist dabei gegeben, zumal der Fingerabdruck auf den selben Servern gespeichert wird, auf denen auch die Bürgerdaten liegen, die nach Abgleich des Abdrucks herausgegeben werden - weshalb besagte Server ja wohl formal sicher sein sollten, nicht wahr?
 
Bei den Fingerabdruckscannern wird gar kein Fingerabdruck übertragen, sondern nur lokal abgeglichen. Alles andere wäre ein Datenschutz und Sicherheitsproblem.

Die Fingerabdrücke der Polizisten selbst sind aber schon in der Fingerabdruck-Datenbank gespeichert, um sie an Tatorten ausschließen zu können.
 
Und selbst wenn wird nur der Hash gespeichert.

Also für die, die es nicht wissen ganz kurz:
Man schmeißt das Passwort durch eine mathematische Funktion die nicht umkehrbar ist, deren Ergebnis aber eindeutig ist.
 
Und selbst wenn wird nur der Hash gespeichert.

Also für die, die es nicht wissen ganz kurz:
Man schmeißt das Passwort durch eine mathematische Funktion die nicht umkehrbar ist, deren Ergebnis aber eindeutig ist.

Richtig, aber auch ein Hash ist mit entsprechendem Aufwand knackbar, dauert nur sehr lange mit normalen PCs.
 
Polizei Hessen: Bereits im Jahr 2017 illegale Datenabfragen | tagesschau.de

Und wie ich schon gesagt hab, ausloggen tun sich die Leute selten:
https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/polizei-hessen-109.html schrieb:
Nach Recherchen des SWR in Polizeikreisen ist es in Polizeirevieren mitunter Praxis, dass ein Computer, in dem sich ein Beamter zu Beginn einer Schicht einloggt, durch weitere Kollegen im Laufe des gemeinsamen Dienstes genutzt wird. Das erschwere die Zuordnung zu einem Nutzer im Falle des missbräuchlichen Abrufes persönlicher Daten. Allerdings gebe es zu diesem Vorgehen derzeit kaum Alternativen, heißt es. Denn: Wenn sich ein Polizist, der auf einen gemeinsam genutzten Computer zugreife, jedes Mal neu anmelden müsse, sei dies kaum praxistauglich.

[...]


Gegenüber dem SWR verweist er auf einen Pilotversuch bei der Frankfurter Polizei, wonach derzeit geprüft werde, ob ein weiterer Schutzmechanismus die Sicherheit verbessern könnte. Getestet werde, ob für einzelne Abfrageportale eine gesonderte Anmeldung eingerichtet werden könne.
Anmeldung für die Abfrageportale ist also mit nichten Standard.


Spätestens nach dem jüngsten Vorfall muss klar sein, dass es dafür künftig auch Bußgelder geben sollte."
Wobei es für Bußgelder auch eine Rechtsgrundlage geben muss, die den Tatbestand als Ordnungswidrigkeit definiert.
 
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