Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Mit Integration haben die es überhaupt nicht. Da hilft nur wegsperren und abschieben. :devil:
 
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"Exit" wurden die Fördermittel gestrichen
Aussteigerprogramm fuer Nazis: Exitus fuer Exit? - taz.de

Die finanzieren sich jetzt privat, um die über 100 betreuten Aussteiger irgendwie weiter sicher unterzubringen
Rechts gegen Rechts – der unfreiwilligste Spendenlauf Deutschlands

Wobei man ganz klar sagen muss, dass es ein Systemfehler ist, da der Bund ja nur Modellprojekte fördern darf. (oder sowas in die Richtung war das Problem)
 
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Unglaublich sowas in einer neuen "Mitte", die Menschenrechte mit Füßen tritt, Streikenden mit Mord droht usw.

Diese "Mitte" wird auch immer die "Mitte" bleiben.

Nur leider verschiebt sich halt die Balance zwischen denen,
welche richtig den Reibach machen,
und denen,
welche immer weniger haben. :ugly:

Wenn das politisch nicht korrigiert wird,
dann spaltet sich halt die Gesellschaft.
 
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Das mit der Mitte ist halt so ein Ding. Die ist ja nicht fixiert, sondern markiert den virtuellen Mittelpunkt zwischen dem rechten und dem linken Pol. Und da ist ständig Bewegung drin.

Sobald sich beispielsweise das linke Ende der virtuellen Mitte annähert (also bürgerlicher wird, was in den Jahren nach Ende der RAF und dem Erstarken traditionell linker Themen zweifelsohne der Fall war), wird der Abstand zum rechten Pol weiter, wenn der sich nicht gleichermaßen zur Mitte bewegt hat. Teile der Mitte rutschen dann weiter nach rechts, um sich noch in der Mitte zu fühlen - also weit genug weg von den linken Ideen.
Das Ganze natürlich auch vice versa: Wenn rechte Ideen bürgerlicher werden, rutschen Teile der Mitte nach links, um auf Abstand zu gehen.

Und jeder sucht sich die Momentaufnahme heraus, mit der er am ehesten begründen kann, warum er jetzt gerade wahlweise Flüchtlingsheime oder Banken anzünden "muss". :rollen:
 
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Nö. Ich hab hier mal noch die beiden Artikel aus dem Jura-Fachbereich.
Reicht die Strafbarkeit fuer die Veroeffentlichung von Feindes-Listen? -> Härteres Vorgehen gegen "Wir kriegen Euch alle" (03.02.2020) | LTO.de
Strafbarkeit von 'Todeslisten': BMI unterstuetzt BKA (05.02.2020) | LTO.de

Kleiner Auszug:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bka-muench-seehofer-bmi-feindeslisten-stgb-strafe-hass-kriminalitaet/ schrieb:
Münch und Seehofer wollen nicht nachbessern

Erstaunlicherweise sehen jedoch weder Münch noch das Bundesinnenministerium eine Notwendigkeit, den bisher vorliegenden Entwurf nachzubessern. Sie gehen davon aus, dass die bisher geplanten Verschärfungen ausreichend sind. Verwiesen wird insbesondere auf die geplante Verschärfung von § 241 Strafgesetzbuch (StGB). Dort geht es um das Delikt "Bedrohung".

Laut bisherigem Entwurf soll künftig nicht nur die Androhung eines "Verbrechens" (etwa von Mord und Vergewaltigung) als Bedrohung strafbar sein, sondern auch von weniger schwer bestraften "Vergehen" wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Vage Drohungen wie "Ich weiß, wo Du wohnst" sollen aber weiterhin nicht strafbar sein.

Damit dürfte sich wohl auch für so genannte Feindeslisten wenig ändern.
Soweit diese überhaupt mit ausformulierten Drohungen verbunden sind, dürften diese in der Regel zu vage sein. Überschriften à la "Wir kriegen Euch alle" sind ebenso vielfältig auslegbar wie die Aufforderung, bestimmte Personen "zur Räson" zu bringen. Eine ausdrückliche Strafbarkeit für das Erstellen und Verbreiten von Feindeslisten ist im Maßnahmepaket bisher also gerade nicht vorgesehen.


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Auch der Artikel ist sehr interessant und stellt die Frage, wie man das mal seinen Kindern erklären sollen, wenn die mit 12/13 den ersten Freund/Freundin nach Hause bringen und die nicht auf den Tag gleich alt sind.
Verfassungsgericht stoppt DNA-Probe: Ein Knutschfleck mit Folgen - taz.de

Also z.B. 12 Jahre sowie 12 Jahre und 1 Monat.
=> Sex nicht strafbar
Ein Jahr später => Sex nicht strafbar
Nochmal 11 Monate später => Sex illegal
Wieder ein Monat später => Sex legal

Insbesondere, wenn dann solche Forderungen kommen: Kindesmissbrauch lebenslang ins Fuehrungszeugnis?
 
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WTF?
Drohungen wie "wir kriegen dich" sind bislang nicht strafbar?
Du hast noch nie versucht, jemanden der Dich stalkt zu belangen? Alles dürfen die ...

Also z.B. 12 Jahre sowie 12 Jahre und 1 Monat.
=> Sex nicht strafbar
Ein Jahr später => Sex nicht strafbar
Nochmal 11 Monate später => Sex illegal
Wieder ein Monat später => Sex legal
Wenn Du darüber Diskussionen anregen willst, kommen gleich wieder die Neurechten hinter dem Busch hergesprungen, nennen die Pädophil und werden die "Drecksfotze" nennen, was ja, so ein deutsches Gericht, keine Beleidigung ist.

Natürlich gehört das alles hinterfragt. Aber Du wirst in diesem Land keine Diskussion zum Thema hinbekommen.
 
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Zum Thema Künast gibt es übrigens ein neues Urteil, gab letztens ein Video von WBS dazu.
Kurz: Es ist deutlich besser
 
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Du hast noch nie versucht, jemanden der Dich stalkt zu belangen? Alles dürfen die ...

Es muss halt Beweise, wie Anrufe auf dem AB geben.
Es ist dann natürlich noch gut, wenn weitere Beweise bei der Durchsuchung gefunden werden, wie z.B. heimliche gemachte Aufnahmen.


@IU: Ich verweise mal noch auf den Song aus der heutigen Folge 10 von Kroymann: Song: "Verboten" - Kroymann | YouTube
Interessanterweise haben sie das auch eine Schauspielerin genommen, die Kristina Hänel sehr ähnlich sieht (oder ist sie es sogar selbst?) und das Schild "Frau Dr. K. H." auf den Tisch gestellt :devil:
Prozess wegen Paragraf 219a: „Das versteht doch kein Mensch“ - taz.de
 
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Es muss halt Beweise, wie Anrufe auf dem AB geben.
Es ist dann natürlich noch gut, wenn weitere Beweise bei der Durchsuchung gefunden werden, wie z.B. heimliche gemachte Aufnahmen.

Sprich, Stalker müssen - ungeachtet ihrer Obsession - nur zu halbwegs planvollem Vorgehen in der Lage sein, dann haben sie (derzeit) noch lange genug freie Hand, bis das Kind im Brunnen ist.

Das ist bei den Todeslisten nicht anders: Es muss eine konkrete Drohung gegen Leib und Leben ausgesprochen worden und deren "Zustellung" nachweisbar sein, ansonsten wird der Rechtsstaat frühestens dann wieder aktiv, wenn man erschossen auf der eigenen Terrasse liegt.

Damals (TM) waren unspezifische Feindeslisten ja noch halbwegs harmlos, als man sich darauf verlassen konnte, dass ohnehin niemand die Lust oder die Eier hat, einen zu besuchen. Heute findet sich viel eher irgend ein Spinner, der gewillt ist, die Liste "abzuarbeiten".
Ich habe in jungen Jahren mehr als einmal jemandem meine korrekte (!) Anschrift gegeben, der in intensiven Internetdisputen tönte, er würde mir persönlich "das Maul stopfen" wollen. Da war das Risiko überschaubar: Ich lebte allein und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich tatsächlich jemand auf den Weg gemacht hätte, wäre das sicherlich ein (zumindest für mich) lustiges Sparring geworden. Heute müsste man in der selben Situation damit rechnen, dass die Leute einen nicht offen konfrontieren, sondern mit Messer oder Bleispritze auflauern und/oder nicht alleine kommen und/oder die Familie ins Visier nehmen.

Kurz gesagt, so sehr sich mein Rechtsempfinden dagegen sträubt, bereits die sehr bedingte/ferne Absicht (Stichwort: Gedankenverbrechen) strafrechtlich zu behandeln, das heutige Klima macht es vermutlich erforderlich: Zu viel organisierter Hass, zu viele dumme Menschen mit begrenzter Impulskontrolle und unbegrenztem Zugang zu Propagandamaterial.
 
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Heute müsste man in der selben Situation damit rechnen, dass die Leute einen nicht offen konfrontieren, sondern mit Messer oder Bleispritze auflauern und/oder nicht alleine kommen und/oder die Familie ins Visier nehmen.

Oder das einem halt ein paar Nazis das Auto sprengen.
 
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Du hast noch nie versucht, jemanden der Dich stalkt zu belangen? Alles dürfen die ...

Es hat seine Gründe, warum ich zwar sehr gerne offen über meine Ansichten diskutiere, aber verdammt zurückhaltend mit Angaben zu meinem realen Leben im Internet bin. Bislang hat das gut genug funktioniert, dass ich keine Probleme mit Stalkern hatte.
Davon abgesehen gibt es aber einen großen Unterschied zwischen Stalken und Drohen. Ersteres muss man erstmal feststellen und dann auch beweisen, denn in einfacher Form geht es nur darum, sich im öffentlichen Raum ""zufällig"" immer da zu befinden, wo auch das Stalking-Opfer ist. Dagegen strafrechtlich hart vorzugehen wäre bedenklich, denn man beschränkt ja umgekehrt auch ganz klar die Bewegungsfreiheit des ?vermeintlichen? Stalkers.

Drohen ist etwas ganz anderes. In keinster Weise Bestandteil der normalen Grundfreiheiten, ganz eindeutig gegen eine bestimmte Person gerichtet. Da sollte man eigentlich verdammt hart durchgreifen. Eine Drohung, die bei der Zielperson Angst um die eigene Unversehrtheit oder die von Angehörigen/Freunden auslösen soll und tut, hat mehr Einfluss auf deren Leben als z.B. tatsächlich einmalig stattfindender Diebstahl, Sachbeschädigung, etc.. Bislang dachte ich, dass gegen solche Listen nur deswegen kaum vorgegangen wird, weil die Polizei sich allgemein wenig um Online-Kriminalität kümmert und es in vielen Fällen auch sehr schwer wäre, den Autor ausfindig zu machen. Aber das man gegen den gar nichts machen könnte, selbst wenn er sich offen hinstellt und sagt "hier ist die Liste von Leuten, denen ich bei erstbester Gelegenheit alle Knochen breche, wenn sie sich nicht von sämtlichen politischen und sozialen Aktivitäten zurückziehen", das ist wirklich eine verdammt große Gesetzeslücke.


Kurz gesagt, so sehr sich mein Rechtsempfinden dagegen sträubt, bereits die sehr bedingte/ferne Absicht (Stichwort: Gedankenverbrechen) strafrechtlich zu behandeln, das heutige Klima macht es vermutlich erforderlich: Zu viel organisierter Hass, zu viele dumme Menschen mit begrenzter Impulskontrolle und unbegrenztem Zugang zu Propagandamaterial.

Ich glaube, man sollte ganz scharf zwischen Drohungen einer Einzelperson gegen eine Einzelperson wegen einem einzenen Sachverhalt unterscheiden und zwischen Drohungen aus einer gewaltbereiten, politisch definierten Gruppe gegen eine Person deren politische Einstellung oder gar Ethnizität sie zum Feindbild der Gruppe macht. "Ich schlag dir die Fresse ein, weil du meine Freundin beleidigt hast", ist eine überschaubare Gefahrenlage. Es gibt nur einen potentiellen Täter, man (er)kennt ihn, kann ihn meiden oder ggf. die Flucht ergreifen und je nach eigener Statur ist die reale Gefahr auch absolut sehr gering. Vor allem aber kann man gemäß "nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird", davon ausgehen, dass der Drohende es sich später nochmal anders überlegt. Ganz anders sieht das aus bei "euch Zecken bringen wir alle um". Solche Drohungen und Listen nehmen ein konkretes Ereigniss bestenfalls als Anlass, aber die Drohung richtet sich gegen eine lang anhaltende, zum Teil angeborene Eigenschaft und der über Jahre aufgebaute Hass gegenüber dieses Feindbild kann über Jahrzehnte anhalten. Die Drohung ist nicht nach einer Woche gegessen, sondern besteht auf lange Sicht. Und sie geht von einer diffusen Angreiferschaft aus. Selbst wenn man einen Teil der Drohenden kennt, kann man ihnen durch flächige Präsenz vermutlich nicht vollständig aus dem Weg gehen, geschweige denn jedesmal fliehen. Vor allem aber kennt man sie nicht alle. Jeder könnte ein Angreifer sein. Immer. Überall. Und auch durchaus mal vier fünf auf einmal, das ist sogar sehr wahrscheinlich, sodass wirkungsvolle Selbstverteidigung für die meisten Menschen ausgeschlossen ist. Und mit der Größe der Täterschaft steigt obendrein noch die Gefahr drastisch, dass sich darunter wirklich gewaltbereite oder sogar waffenführende Typen befinden; während beides bei einer Einzelperson vergleichsweise unwahrscheinlich ist.
 
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Ich würde nicht ausschließen, dass andauernder Kontakt in die Synagoge bestand und die Beamten schon wussten, dass der Täter abgefahren ist. Wesentlich kritischer ist die Info über mangelndes Interesse am Opfer. Ich habe keine Bilder gesehen (und auch kein Interesse daran), aber abgesehen von einem zerfetzen Schädel gibt es wenig, was acht Minuten nach den Schüssen eine Ferndiagnose "definitiv Hirntot, weitere Mühe vergeblich" erlaubt hätte. Vollständige Genesgung nach starkerm Blutverlust und Herzstillstand/-verletztung ist nach dieser Zeit zwar unwahrscheinlich, aber den Schilderungen zu Folge ist Jana L. "zusammengebrochen" und nicht "umgenietet" worden. Selbst mit schweren Verletzungen in Unterleib und Lunge hätte der Kreislauf in gekrümmter Haltung und Schockzustand noch mehrere Minuten eine grundlegende Sauerstoffversorgung des Gehirns aufrechterhalten können, sodass zum Zeitpunkt des Eintreffens der Beamten möglicherweise nur ein Herztod vorlag (oder noch nicht einmal der), aber noch keinerlei irreparable Schäden entstanden waren. Zugegeben eine Kette von Unwahrscheinlichkeiten und auch die Möglichkeiten eines Rettungsdienstes nach ein paar weiteren Minuten HLW wären beschränkt gewesen, sodass man nicht sagen sollte, dass die Beamten eine gute Chance hatten, der Frau eine glückliche Zukunft zu ermöglichen. Aber das nicht einmal nachgeguckt wurde...

Interessant wäre in dem Zusammenhang auch, wann die Leute in der Synagoge sicher sein konnten, dass der Täter weg ist, um selbst erste Hilfe leisten zu können.
 
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Die aus der Synagoge sind da sicher nicht raus. Drinnen waren sie schließlich sicher.
 
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Spinnen die jetzt wirklich?

Die von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt eingeführte Gebührenordnung der Bundespolizei wird jetzt umgesetzt. Demonstrieren und ziviler Ungehorsam könnten nun teuer werden

... In NRW werden aufgrund der neuen Verordnung nun erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Eine Frau soll 550,- € zahlen, weil sie ihren Koffer auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof unbeaufsichtigt ließ. Sie wurde erst nach 30 Minuten ausfindig gemacht, als schon großräumig um das Gepäckstück abgesperrt war. ...

... Die Zwangsgelder werden ohne richterlichen Beschluss festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch Demonstranten, denen Platzverweise erteilt werden, von nun an mit empfindlichen Strafen belegt werden. Ausübung des Demonstrations-, Versammlungsrechts oder ziviler Ungehorsam könnten so unter Umständen existenzgefährdend werden. ..

... Die Folgen der neuen Gebührenordnung für bürgerliche Rechte und Freiheiten könnten gravierend sein. Wer miterlebt hat, wie beispielsweise auf Demonstrationen leichtfertig Platzverweise erteilt wurden, kann sich vorstellen, welche Auswirkungen Zwangsgelder ohne richterliche Beschlüsse haben können. ..."

Einschraenkung von Buergerrechten durch die Hintertuer | Telepolis

Irgendwann hört der Spaß mal auf
 
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