Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Ich sammel solche links und man hat sie dann bei Bedarf. Schade, ich hatte gehofft, Du hättest ein paar.

Sorry, meine politischen Informationen beziehe ich immer noch größtenteils aus Fernseh-Nachrichten und gedruckten Zeitungen. Natürlich könnte ich die Sachen dann immer gleich raussuchen und als Link archivieren, da ich aber a) faul bin und b) mich bildet um was zu wissen, nicht um anderen in Diskussionen etwas vor den Latz zu knallen, mache ich das eigentlich nie. Mit "ich weiß es" ist der Sache für mich genüge getan, wenn dann jemand anderes aus meinen Quellen lernen will, kann ich allenfalls grob das Quartal und ein halbes Dutzend möglicher Medien nennen, was natürlich rein gar nicht weiterhilft.


In diesem Fall ist es eigentlich recht eindeutig und die nicht ausreichende Berücksichtigung des Hintergrunds unverständlich.

Häufig liegt aber das Problem darin, dass die meisten dieser Leute nicht nur rechte Gewalttäter, sondern ganz allgemein Sozialversager mit Neigung zur Gewalt und miserabler Impulskontrolle sind. Sprich, es kann tatsächlich der Fall sein, dass so ein Typ jemanden nicht in seiner Eigenschaft als rechter Idiot handelt, sondern ganz allgemein als Idiot. Daher sind einschlägige äußere Merkmale häufig nicht ausreichend. Und das finde ich grundsätzlich auch ganz in Ordnung so, denn wenn ein Punk mal jemanden eine reinhaut, was zwar deutlich seltener, aber durchaus vorkommt, soll das ja auch nicht automatisch als linke Straftat gezählt werden.

Aber: Es kommt eben auch immer wieder vor, dass trotz eindeutiger Täter-/Opfer-Konstellation, während der Tat fallender Bemerkungen und des ganzen, eigentlich unzweideutigen Kontexts keine rechtsextreme Straftat erkannt wird. Da habe ich dann mein ganz persönliches WTF?-Moment.

Das ist halt "im Zweifel für den Angeklagten" und an einem Motiv kann fast immer zweifeln. "Ja er hasst Leute wie das Opfer, ja er ruft regelmäßig Gewalt zu Leuten die dem Opfer auf, vielleicht ist er in dem Moment ja nur wegen einer plötzlichen Laune gegen das Opfer vorgegangen"... Wenn man die extremistische Gesinnung nur beim Strafmaß unberücksichtigt lassen würde, fände ich das noch okay - ob eine Glatze einem Zuwanderer die Fresse poliert weil der Zuwanderer ist oder weil der seine Freundin angesprochen hat, ist eigentlich auch egal. Beides sind komplett inakzpetable Gründe so zu reagieren und sollten entsprechend beide hart bestraft werden. Aber genau deswegen ist es bei einer Tat mit möglicherweise politischem statt privatem Motiv eigentlich gar nicht "für" den Angeklagten, letzteres anzunehmen beziehungsweise umgekehrt nicht gegen ihn und spätestens in der Polizeistatistik zur Motivlage sollte das wahrscheinlichere und nicht eine universelle Nullhypothese einer kaum beweisbaren Annahme gegenüberstehen rein. Schließlich dienen solche Statistiken vor allem der Planung von Ermittlungs- und Präventionsschwerpunkten, da sind auch Tendenzen wichtig und umgekehrt haben sie gar nichts mit der weiteren Handhabe eines konkreten Einzelfalls zu tun. Der Schutz des Angeklagten vor Justizirrtümern ist da also gar nicht anwendbar, trotzdem wird er praktiziert.
Und zumindest subjektiv habe ich den Eindruck, dass das auch einseitig der Fall ist. Mag auch daran liegen, dass die wenigen echt linksextremistischen Gewalttäter wesentlich offener über ihre Motive sprechen (abseits von gewaltätigen Aktionen gegen Nazis dient die (Sach-)Gewalt ja oft sogar nur dazu, Aufmerksamkeit für die Botschaft zu erzielen), sodass die Verhältnisse klarer sind. Aber der anekdotenhafte Überblick über die Bewertung selbst kleiner Vergehen scheint zu "im Zweifelsfall links" und "im Zweifelsfall nicht-rechts" zu tendieren. So werden Hakenkreuzschmierereien immer mal wieder als unpolitischer Vandalismus registriert, obwohl sie ganz klar faschistisch-rassistische Symoblik darstellen, während "ACAB"-Schriftzüge, die der (ohnehin versteckten) Aussage nach politisch ambivalent sind (man kann aus beiden Richtungen gegen die Polizei sein) automatisch als linksextreme Sachgewalt zählen.
 
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Solange HKNKRZ mindestens genauso behandelt wird (wäre mir neu. Man sieht regelmäßig Aufnahmen von Nazi-Festivals bei denen die Ordnungshüter nicht mit dem Quittungsblock vor der Tür stehen) habe ich damit kein großes Problem, die zu 99,999% hinter der Abkürzung stehende Message ist schließlich Beamtenbeleidigung. Aber nur weil sie auch im linksextremen Lager beliebt ist, ist sie noch lange kein Erkennungsmerkmal für Linksextreme und somit keine einem Lager zuordbare politische Tat, die man als "links" in Polizeistatistiken packt. Das ist/war Hansa Pils auch, aber trotzdem käme niemand auf die Idee, Hansa-Trinker automatisch als links einzustufen und jede in Gegenwart dieses Bieres begangene Straftat als linksextrem. Bei ACAB ist das anders. Umgekehrt kann man mit Glatze, Springerstiefeln, Bomberjacke und diversen "18" sowie "88" Aufnähern rumpöbeln, oder am Stammtisch gegen Ausländern pöbeln, ohne dass das in Polizeistatistiken als rechts auftaucht. Dabei sind, im Gegensatz zu einer Abneigung gegen Polisten, eindeutig rechte Positionen.

Diese Ungleichheit ist es, die mir auf den Senkel geht. Darüber, wie ernst/scharf man im Grenzbereich zwischen Normales und Extremisten vorgehen sollte, kann man sich ruhig trefflich streiten. Da gibt es nicht "die" eine, richtige Grenze. Aber dass deutsche Behörden auf dem linken Auge soviel schärfer sehen als auf dem rechten, das macht mir große Sorgen. Auf der einen Seite haben wir Leute, die schon Angst haben, niedergeknüppelt zu werden oder einen vollen Tag festgehalten zu werden, wenn sie auf einer angemeldeten Demo an der falschen Stelle stehen. Auf der anderen Seite haben wir deutschlandweit operierende Paramilitärs und möglicherweise bis weit in die Geheimdienste vernetzte Mörder, von denen Behörden allenfalls aus der Presse erfahren.
 
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- off topic -
.... um was zu wissen, nicht um anderen in Diskussionen etwas vor den Latz zu knallen, mache ich das eigentlich nie. Mit "ich weiß es" ist der Sache für mich genüge getan, wenn dann jemand anderes aus meinen Quellen lernen will, kann ich allenfalls grob das Quartal und ein halbes Dutzend möglicher Medien nennen, was natürlich rein gar nicht weiterhilft. ...
Ach, es ist doch kein "an den Latz hauen", sondern bei passenden und fundierten Links durchaus hilfreich. um ein Thema bei Bedarf zu vertiefen. Was bringt Dir Wissen um des Selbstzweckes wegen, wenn Du es nicht teilen kannst? Wir sind eine Gemeinschaft, keine Einzelkämpfer, auch wenn das im Neoliberalismus immer mehr Menschen glauben und danach handeln. Das sind dann im Job die typischen Informationssenken, die Wissen als Alleinstellungsmerkmal haben wollen, um ihre jämmerlicher Existenz zu schützen. Hätten sie gelernt zu teilen, hätten sie mehr bekommen und wären weiter .... Damit meine ich natürlich explizit nicht Dich.

Wobei z.B. in Dresden sogar schon ACAB Tatoos als OWi zählen.
Und was bedeutet das? Dass man sie entfernen muss oder bekommt man dann einer Zwölferkarte Ordnungswidrigkeiten, weil der freundliche Beamte regelmäßig kontrollieren kommt? Es geht doch wohl offentlich um offen gezeigte Bildchens und nicht um verdeckt getragenen. Bleibt dann nur noch die Frage, was bei Leibesvisitatinen passiert, wenn man nackend vor dem Schutzmann steht.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Wenn es öffentlich sichtbar ist und halt einem Polizisten auffällt. War letzte oder vorletzte Woche in einer Doku auf Sat1. Müsste ich morgen mal in den Aufzeichnungen nachschauen.
Edit: 04.11.2019, 23:20 "Die Fahnder"

Die Polizisten hatten den dann nach dem Bußgeld ein Pflaster drüberkleben lassen.
 
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AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

"Aber Herr Wachtmeister, ACAB steht doch in meinem Fall für All Cops Are Brothers!"
- Man beweise das Gegenteil.

Spaß beiseite, was ich meine ist: Klassische äußere Merkmale von Rechtsextremen sind nicht geeignet, eine grundsätzliche rechtsextreme Gesinnung zu belegen. Gleichzeitig ist es nahezu ausgeschlossen, dass klassische Linksautonome äußere Merkmale einfach mal aus modischen Gründen oder der Distinktion/Integration wegen (oder so ähnlich) tragen, ohne explizit die Aussage zu teilen.

Hm. Eine gewisse Unwucht ist nicht von der Hand zu weisen.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Wenn es öffentlich sichtbar ist und halt einem Polizisten auffällt. War letzte oder vorletzte Woche in einer Doku auf Sat1. Müsste ich morgen mal in den Aufzeichnungen nachschauen.
Edit: 04.11.2019, 23:20 "Die Fahnder"

Die Polizisten hatten den dann nach dem Bußgeld ein Pflaster drüberkleben lassen.

Wow. Die Polizei kann also nach belieben gesetztlich nicht reglementierte Motive auf den gleichen Rang wie verfassungsfeindliche Symbole heben? Es lebe die Behördenwillkür.
 
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Es gibt da Gerichtsentscheidungen.
Ob es als OWi zählt, regeln wohl die Verordnungen der jeweiligen Städte/Gemeinden. (laut der Sendung)
 
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(...)ist schließlich Beamtenbeleidigung.

Fun Fact: Ist es nicht. Tatsaechlich ist die gute, alte Beamtenbeleidigung eine nicht tot zu kriegende urbane Legende, aber eben gerade kein eigener Straftatbestand. Polizeibeamte sind zumindest insoweit normalen Buergern gleichgestellt und eine gegen Sie gerichtete Beleidigung würde nach §185 StGB behandelt werden wie bei Paul Pupskopf aus der Furunkelstrasse auch. Ich habe insoweit auch Zweifel, dass eine "ACAB"-Taetowierung als Ordnungswidrigkeit ahndbar waere und der Versuch vor Gericht bestehen wuerde. Womit ich keine Lanze fuer das Statement breche.

Dem Rest stimme ich zu.
 
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Wie gesagt, in Dresden wird es verfolgt.

_______________________________________________________________________________________

Kampfansage an Hetzer im Internet - STIMME.de

Ist nur die Frage, worin dann genau der Unterschied zum §140 StGB besteht:
Belohnung und Billigung von Straftaten – Wikipedia

Der alte "§ 88a - Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten" ist leider ohne kostenpflichtige Abos nicht zugänglich.
Aber zumindest im Bundesgesetzblatt von 1976 ist er zu finden, als er anscheinend beschlossen wurde.
Link:
Code:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl176s1056.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl176s1056.pdf%27%5D__1574256603871


Hab jetzt einfach mal einen Screenshot durchs onlineOCR gejagt und bin echt über das gute Ergebnis erstaunt.
2. Nach § 88 wird folgende Vorschrift eingefügt:
§ 88 a
Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die die Befürwortung einer der in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten rechtswidrigen Taten enthält und bestimmt sowie nach den Umständen geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern, sich durch die Begehung solcher Taten für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einzusetzen, 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes einzuführen oder daraus auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung die Begehung einer der in § 126 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten rechtswidrigen Taten befürwortet, um die Bereitschaft anderer zu fördern, sich durch die Begehung solcher Taten für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einzusetzen. (3) § 86 Abs. 3 gilt entsprechend."
 
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Habe mal ein wenig recherchiert. Scheinbar hat das BVerfG schon 2016 zu entscheiden gehabt, ob ein "ACAB"-Tattoo die Anforderungen des StGB pauschal erfuellt - und sah das anders. Das muss nicht heissen, dass es in Dresden mal geahndet wurde und wird im Zweifel einen Streifenpolizisten auch nicht davon abhalten, es mal zu versuchen - aber dadurch wird es noch nicht zu Recht.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Es gibt da Gerichtsentscheidungen.
Ob es als OWi zählt, regeln wohl die Verordnungen der jeweiligen Städte/Gemeinden. (laut der Sendung)

Verordnungen können Gesetze nur ausgestalten und Gerichte sowieso nur deren Einhaltung prüfen. Es gibt aber in Deutschland verdammt wenig Gesetze, die Äußerungen auf Grundlage des Inhalts begrenzen. Eigentlich wäre mir nur das Verbot von verfassungsfeindlichen Elementen bekannt, die exakt definiert werden. Alles andere wird als freie Meinungsäußerung geschützt und nur beschränkt, wenn es noch höhere Grundrechte anderer verletzt, was bei diesen vier Buchstaben aber wohl kaum der Fall ist (vergl. JePes Link)
Also auf welcher gesetzlichen Grundlage soll hier bitte eine Verordnung erlassen werden? :huh:


Wie gesagt, in Dresden wird es verfolgt.

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Ist nur die Frage, worin dann genau der Unterschied zum §140 StGB besteht:
Belohnung und Billigung von Straftaten – Wikipedia

Der alte "§ 88a - Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten" ist leider ohne kostenpflichtige Abos nicht zugänglich.
Aber zumindest im Bundesgesetzblatt von 1976 ist er zu finden, als er anscheinend beschlossen wurde.
Link:
Code:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl176s1056.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl176s1056.pdf%27%5D__1574256603871


Hab jetzt einfach mal einen Screenshot durchs onlineOCR gejagt und bin echt über das gute Ergebnis erstaunt.

Ich glaube der von dir verlinkte Paragraph wird durch "gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze" erheblich in seiner Anwendbarkeit eingeschränkt und der neue Vorschlag ist eine Erweiterung dieses bislang nur den höchsten staatlichen Gütern gewährten Schutzes auf die Grundrechte aller.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Verfassungsgrundsätze: Verfassungsgrundsaetze 1 – staatsrecht.honikel.de
u.a. Art 1 GG und Art 20 GG.
Artikel 20 GG schrieb:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Straftaten gegen gewählte Regierungsmitglieder und Bürgermeister, kann man schon als einen Angriff auf die Demokratie und Verfassungsorgane sehen. Somit würde das also schon passen.

Zu der neuen Fassung kenne ich aber noch keinen konkreten Entwurf.


Also auf welcher gesetzlichen Grundlage soll hier bitte eine Verordnung erlassen werden? :huh:

Siehe über dir.

Erfolg der Anwendung ist aber wohl unterschiedlich:
https://dejure.org/dienste/lex/OWiG/118/1.html
 
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AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Ein bisschen OT, aber dennoch: Ich finde es ein Unding, dass Beamte ihr privates Handy dienstlich nutzen. Mir ist das durch meinen AG auch untersagt. Kürzlich wurde ein Unfall (Fahrerflucht am Auto meiner Freundin) von der Polizei aufgenommen. Der Beamte zückt sein Handy und fotografiert den Schaden. Ich habe ihn gefragt, ob sie für sowas keine Kamera im Streifenwagen hätten. O-Ton: "Ja, aber so geht das schneller". Ich fand das ziemlich daneben. Dass der Befragungsschrieb von der Dienststelle dann trotzdem erst nach 2 Wochen ankam zeigt mir, dass es auf "Schnelligkeit" scheinbar eh nicht ankommt.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Das stimme ich dir zu. Das ist ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.

Wobei es auch bei anderen Sachen wie Taschenlampen üblich ist, dass sich das die Polizisten selbst besorgen, da die dienstlich gestellten entweder nichts tauschen oder ewig nicht geliefert werden.
Bei IT sind solche langen Beschaffungsvorgänge natürlich besonders fatal, wenn die dann schon wieder total veraltet ist, wenn sie alle Dienstellen erreicht hat.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Wir sind uns alle einig, dass die Polizei kaputt gespart wurde. Natürlich erzeugt das Resignation und Frustration.
Was mich dann wieder stört ist, wenn das an Verdächtigen und Unverdächtigen ausgelassen wird.
 
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