Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Ist der Junge tod oder lebendig?

Leichenfunde werden auch als solche mitgeteilt. Dann würde da stehen "Leiche von vermisstem Jungen in Schrank entdeckt" oder so ähnlich.

Und warum sollte der Hinweis "Schrank in Recklinghausen" so eindeutig sein? Gibt es dort so wenig Schränke?

Aus dem verlinkten Artikel: "Laut Polizei sagte die Hinweisgeberin damals, der Junge befinde sich in der Wohnung eines Mannes in Recklinghausen."
Die Zahl der Schränke in besagter Wohnung sollte überschaubar sein. :)
 
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Der Junge wurde lebendig gefunden. Mehr dazu ist aber auch im aktuellen Bericht unter "hier" zu finden.
Recklinghausen: Der Junge aus dem Schrank - was ueber den Fall bekannt ist - DER SPIEGEL

Den Spiegel-Artikel zu möglichen Ermittlungsfehlern hatte ich damals hier auch schon mal verlinkt (S. 106).
Recklinghausen: Der Junge aus dem Schrank - Ermittlungsfehler? - DER SPIEGEL

Damals gab es aber noch keine Beweise für Missbrauch, auch wenn die Situation dies nahegelegt hat.
Das scheint sich nun geändert zu haben:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/recklinghausen-vermisster-junge-im-schrank-entdeckt-ermittlungen-gegen-polizistin-a-c9655ad1-e510-4304-bf21-ec221092cfe2 schrieb:
Der 44-Jährige aus Recklinghausen sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch und 472 Fälle von sexuellem Missbrauch des Jugendlichen vor.
Wobei mir da jetzt nicht ganz klar ist, wo genau da die Unterschiede liegen, wenn sich alle drei vorgeworfenen Delikte auf das gleiche Opfer beziehen sollten.
 
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AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Schwieriges Thema . Eigentlich schwindet nur der Respekt , und den holt man sich mit Waffen bzw härterem Durchgreifen zurück .

Aber ich muß sagen das trotz dem humanen Vorgehen unserer Polizei / Sicherheitskräfte ich kein sinkendes Vertrauen meinerseits sehe , zumal ich auch schon geholfen wurde .

Was meinst du eigentlich mit sinkendem Vertrauen ? Sollten die härter durchgreifen ?
 
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Es geht in diesem Thread nicht ums durchgreifen, sondern um Transparenz bei Fehlern innerhalb der Sicherheitsbehörden. Oder halt gar Informationen über das Aufdecken von (rechts)extremistischen Bestrebungen.
Los ging der Thread mit der Hannibal-Gruppe.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Unser Rechtssystem macht es möglich bzw bevorzugt es erstmal die Polizei zu verhaften bzw zu verdächtigen , von daher kommt vielleicht auch das sinkende Vertrauen in Sicherheitskräfte . die halten sich dann auch zurück und sichern lieber ihren Arbeitsplatz.
 
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Lass Dich nichts ins Bockshorn jagen. Das weiss der User ziemlich genau

Ich habe mich schon vor Wochen gefragt, wo er denn bleibt, zumal er auch sonst keine Gelegenheit auslässt, um seine kruden Ansichten zu verbreiten ...

Unnötig zu erwähnen, dass es auch diesmal so ziemlich genau anders herum ist: Unser Rechtssystem erlaubt es nur allzu oft, dass beispielsweise Polizisten mit Rechtsbeugung und Rechtsbrüchen durchkommen. Falsch verstandener Korpsgeist sorgt dafür, dass Fehlverhalten nicht gemeldet oder sogar gedeckt wird, die Staatsanwaltschaft hält sich mit Anklagen zurück so lange es nur geht und die verhängten Strafen sind oftmals eher ein erhobener Zeigefinger.
Die Identifizierung einzelner Beamter und damit die personenspezifische Anzeige im Falle von Fehlverhalten ist den Bürger maximal erschwert, da es keine Namensschilder (Was noch nachvollziehbar ist, da selbstverständlich auch Beamte Anspruch auf Persönlichkeitsschutz haben ...) und noch nicht einmal grundsätzlich sichtbar getragene Dienstnummern (Was gänzlich unverständlich ist ...) gibt.
Bodycams der Polizei filmen alles; filmt der Bürger spezifische Vorgänge, werden die Aufnahmen untersagt und zuweilen eingezogen. Allerdings sind die Bodycams zu gewissen Gelegenheiten dann doch abgeschaltet; was sicherlich nicht grundsätzlich der Verdunklung dient, aber zumindest dann auffällt, wenn sie etwas aufnehmen könnten, was Beamte belastet.

Aber das Schlimmste ist: Das Fehlverhalten einiger weniger fauler Eier belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei und fällt auch auf jene zurück, die jeden Tag ihre Pflicht tun und sich nichts zuschulden kommen lassen.

Und um dem zu erwartenden "Ja, aber ..." zuvorzukommen: Es gibt natürlich auch Bürger, deren Verhalten (nicht nur) gegenüber der Polizei grundsätzlich respektlos bis grenzwertig ist. Und das wird sicherlich Anteil daran haben, dass einige Beamte resignieren und sich selbst nicht mehr in der Pflicht sehen, sich jederzeit korrekt zu verhalten. Aber es ist garantiert nicht für faulen Eier in der Polizei verantwortlich und außerdem wird von jedem Bürger erwartet, dass er die Fassung wahrt, egal wie sehr er sich gerade von irgendwelchen Leuten angepisst fühlt - dies ist für ausgebildete Beamte mit höherem Machtvolumen um so verpflichtender.
 
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Anschlag von Hanau: Rechte Tat, aber kein rechter Täter? | tagesschau.de

Update:
BKA zu Hanau: Verwirrung um Taeter-Analyse | tagesschau.de


Zugang zum Recht: Anwalt klagt gegen Corona-Gesetz | LTO.de
Berliner dürfen derzeit nur bei einem "dringend erforderlichen" Termin zu ihrem Anwalt. Ein Asylrechtler klagt wegen Verletzung seiner Berufsfreiheit. Und weil seine Mandanten der Polizei nun erklären müssen, dass ihnen Abschiebehaft droht.
=>
Update2: VG Berlin weist Eilantrag gegen Corona-Verordnung ab
Update3: nächste Instanz Zugang zum Anwalt: OVG bestaetigt Berliner Corona-Regel | LTO.de
 
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Halle-Attentaeter gesteht: Motive fuer das Unerklaerliche | tagesschau.de


Edit:
2019 mehr Beschwerden über Sachsens Polizei | MDR.DE


Edit2:
Mord an Walter Luebcke: Polizei ueberpruefte mutmasslichen Helfer | tagesschau.de

Wobei bei einfacher Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) einfach nur in den Rechner geschaut wird, ob da irgendwelche Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen drin stehen.
Wenn der bis dahin nicht durch Straftaten aufgefallen ist, kann die Sicherheitsüberprüfung dann auch nichts ergeben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfungsgesetz schrieb:
  • Die einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) nach § 8
    SÜG ist u. a. für Personen durchzuführen, die Zugang zu als VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, sowie für Personen, die in einer Stelle beschäftigt werden sollen, die von der Nationalen Sicherheitsbehörde zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist (§ 1
    Abs. 2 Nr. 3 SÜG).
  • Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9
    SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu als GEHEIM eingestuften Verschlusssachen oder einer hohen Anzahl als VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, sowie für Personen, die an einer Stelle beschäftigt werden sollen, die dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz (§ 1
    Abs. 4 SÜG) unterliegen.
  • Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“) nach § 10
    SÜG ist für Personen durchzuführen, die Zugang zu als STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen oder einer hohen Anzahl als GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, sowie bei Personen, die bei einem der Nachrichtendienste des Bundes oder einer Behörde Tätigkeiten mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnehmen sollen.

[...]

Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.

Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen wird generell in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und soll dieser Einbeziehung zustimmen. Die im Gesetz verwendete Formulierung „soll“ bedeutet praktisch jedoch ein „muss“, denn ohne die Zustimmung der einzubeziehenden Person kann die Sicherheitsüberprüfung der betroffenen Person nicht durchgeführt werden. Die nicht erteilte Zustimmung hemmt den Beginn oder – wird sie später zurückgezogen – den Fortgang der Überprüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch beantragt werden, auf die Einbeziehung der einzubeziehenden Person zu verzichten.

Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) werden zusätzlich die von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen befragt, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Eine erneute Sicherheitsüberprüfung erfolgt nach einer abgelaufenen Frist von 5 Jahren.
 
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Oben gab es ein Update: BKA zu Hanau: Verwirrung um Taeter-Analyse | tagesschau.de

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AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Hier wurde mal wieder der Bock zum Gärtner gemacht, Einzelfälle über Einzelfälle. Wann endlich wachte jeder ordentliche Polizist auf und hilft mit, dass die schwarzen Schafe verschwinden. Es sollten doch 99% zu 1% sein, oder sieht die Realität anders aus?

"... Ein Polizist sollte wegen einer islamfeindlichen Chat-Nachricht gegen einen Kollegen ermitteln. Laut Staatsanwaltschaft deckte er den Absender - sein Büro schmückte er zudem mit NSDAP-Symbolen ...

... Denn mit den Ermittlungen in dem Fall war ein Polizist betraut, der offenbar nur wenig Interesse hatte, die Straftat aufzuklären. Die Auswertung eines sichergestellten Handys habe zwar einen "eindeutigen Hinweis auf den Versender der Nachricht" ergeben. Dies habe der Polizist jedoch nicht der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. ...

Im Büro des Beamten wurde laut Staatsanwaltschaft eine offen sichtbare Kollage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP gefunden. ..."

Bayern: Volksverhetzung in Chat-Gruppe - Staatsanwaltschaft geht gegen Polizisten vor - DER SPIEGEL
 
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Und das in Bayern, dem Hort der Rechtsstaatlichkeit und polizeilicher Tugenden, in denen man die Landespolizei noch sorgenfrei zusätzlich ermächtigen kann und nicht befürchten muss, dass es dort jemals zu bedauerlichen Einzelfällen wie in Sachsen oder Thüringen käme.

Doch fürchtet euch nicht, diesen Umtrieben wird seine Exzellenz Markus Söder, gütiger Landesherr, tapferer Streiter für abendländische Werte und großherziger Förderer wahren Christentums alsbald einen Riegel vorschieben. Er wird herausbekommen, welcher Saupreiß dort als Kameradenschwein aufgetreten ist und die wackeren Kollegen verpetzt hat!
 
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