Bei der Legal Tribune Online hat sich Markus Sehl den Fall näher angeschaut.
"Kriminelle Vereinigung": Ermittlung gegen Kuenstler
Offenbar soll die Passage, dass das Zentrum den AfD-Rechtsaußen Höcke seit zehn Monaten beobachte und es sich um „die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland“ handle, die Ermittlungen ausgelöst haben:
Der Sprecher der StA Gera verwies auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die sogar in Art. 6 der Thüringer Landesverfassung aufgenommen wurden. Im Zentrum des Verdachts stehe § 201 a StGB, also die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Wie LTO aus Justizkreisen erfahren hat, führte offenbar erst die Selbstdarstellung der Gruppe zu den Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Nur eine Woche nach der Eröffnung der Installation und Pressemitteilungen des ZPS, am 29. November 2017, leitete die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein.
Gegenüber dem MDR bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, dass das Verfahren von Amts wegen, also nicht durch eine Anzeige, eingeleitet worden.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen "Zentrum fuer Politische Schoenheit" | MDR.DE
Nach Informationen von Spiegel Online steht das Verfahren noch am Tage des Bekanntwerdens offenbar kurz vor der Einstellung.
Zentrum fuer Politische Schoenheit: Aktion gegen Hoecke soll Ermittlungen ausgeloest haben - SPIEGEL ONLINE
Bei Spiegel.de heißt es:
Nach Angaben aus Justizkreisen sollen bei den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Telefonüberwachung oder ähnliche Ermittlungsmethoden gegen den beschuldigten Mitbegründer des ZPS, Philipp Ruch, zum Einsatz gekommen sein. Die Ermittlungsakte sei sehr dünn, das Verfahren stehe demnach kurz vor der Einstellung, da es bisher keinerlei Anhaltspunkte gebe, dass das Künstlerkollektiv Höcke tatsächlich überwacht habe oder eine kriminelle Vereinigung gebildet habe.