Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Runes of Magic: Rechtswidrige Werbung gegenüber Kindern festgestellt
Der Bundesgerichtshof hat gegenüber dem Betreiber des Computerspiels Runes of Magic ein Versäumnisurteil erlassen [Urteil vom 17. Juli 2013, Az.: I ZR 34/12]. Laut BGH sei die Werbeaussage "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" unlauter, da sie Kinder direkt anspreche. Geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv).
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Der Bundesgerichtshof hat gegenüber dem Betreiber des Computerspiels Runes of Magic ein Versäumnisurteil erlassen [Urteil vom 17. Juli 2013, Az.: I ZR 34/12]. Laut BGH sei die Werbeaussage "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" unlauter, da sie Kinder direkt anspreche. Geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv).
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