Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Vodafone: Gericht untersagt rechtswidrige Androhung von Schufa-Einträgen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.07.2013 - Az.: I-20 U 102/12) bestätigte im Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen Vodafone eine rechtswidrige Androhung von Schufa-Einträgen gegenüber angeblich zahlungssäumigen Kunden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 09.07.2013 - Az.: I-20 U 102/12) bestätigte im Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen Vodafone eine rechtswidrige Androhung von Schufa-Einträgen gegenüber angeblich zahlungssäumigen Kunden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
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