sega1
Freizeitschrauber(in)
Das läuft aber ausserhalb des Wiedrrufsrechtes und hat mehr was mit Falschangaben zu tun. Und diese musst du auch ersteinmal dem Hersteller nachweisen.
Und nocheinmal. Nichtfunktionierende Ware muss NICHT zurückgenommen werden sondern AUSGETAUSCHT oder REPARIERT werden. Zwei mal muß dem Händler diese Möglichkeit eingeräumt werden und erst bei 3. Nichtfunktionieren kann vom Wiedrrufsrecht gebrauch gemacht werden.
MfG
MfG
Nur funktioniert das bei Spielen oder anderer Software eben nicht, denn ich als Verkäufer kann keinen Patch liefern und Umtausch gegen das gleiche Spiel ist sinnlos, da es dann ja immer noch nicht läuft. Also greift hier auch gleich die Rücknahme (so hats der Anwalt gesagt mit irgend einem Paragraphnen
), allerdings kann der Händler dir auch einen Gutschein geben, somit bleibt das Geld für ihn reserviert (mache ich auch gelegentlich
).


ging um die Geschichte mit Neckerman/otto oder so die haben nie geld ausgezahlt.

Dich möchte ich nicht als Kunden haben....
Hehe da hast du vollkommen recht