Overglocking und Garantie

Todesklinge

Software-Overclocker(in)
Huhu zusammen und noch ein übriges frohes Fest :)

Es geht um "Overglocking" und die Garantie von Grafikkarten.

Wie wir alle wissen, gibt es ja immer mehr Grafikkarten die schon von Grund auf übertaktet sind, wir kennen das meist als "OC".
Häufig sind auch Tools dabei, etwa wie in meinem Fall das "GPU Tweak II" von Asus.
Ich habe eine Asus GTX 980 Ti STRIX DC3 (ohne OC, leider).
Meine restlichen Komponenten stehen in meinem Profil.

In dem GPU Tweak II gibt es 3 Modi die standardmäßig in dem Programm vorgegeben sind.
Ich schreibe dazu auch meinen GPU Glock dahinter, welcher in den Modi angezeigt wird.
- Silent Modus (1189 MHz)
- Game Modus (1215 MHz)
- OC Modus (1254 MHz)


Nun meine Frage:
Ab wann verliert man überhaupt den Garantieanspruch, wo genau liegt da die Grenze?
Wäre meine Grenze zum Garantieverlust also bei 1255 MHz?
Weil ab Werk wäre diese bei 1254 MHz, laut dem OC Modus.
Wenn ich nun auf den Vorgefertigten OC Modus in GPU Tweak II klicke, erlischt dann auch sofort mein Garantieanspruch oder wie ist das?

Mit dem Tool kann man auch diverse Dinge einstellen, jedoch würde ich gerne vorher wissen, ab "wann" die Grenze zum Garantieverlust erreicht ist.


Wie viel mehr GPU MHz bringen dann in etwa wie viel mehr FPS?
+10 MHz = +1 FPS ?
oder
+25 MHz = +1 FPS ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz simpel: Du verlierst deinen Garantieanspruch völlig unabhängig von allem Bremborium drumherum, sobald du deine Grafikkarte um 1 MHz übertaktest es sei denn, der Hersteller schreibt explizit dass die Garantie das OC abdeckt. Obs da irgendewelche mitgelieferten Programme, Profile oder was auch immer gibt spielt keine Rolle.

Was den Nutzen angeht: Das musste prozentual sehen. 5% mehr Takt (was hgier der Unterschied zwischen den Profilen ist) bringen im günstigsten Falle 5% mehr fps, meist etwas weniger.
 
Ganz simpel: Du verlierst deinen Garantieanspruch völlig unabhängig von allem Bremborium drumherum, sobald du deine Grafikkarte um 1 MHz übertaktest es sei denn, der Hersteller schreibt explizit dass die Garantie das OC abdeckt. Obs da irgendewelche mitgelieferten Programme, Profile oder was auch immer gibt spielt keine Rolle.


Danke dir... wobei ich das jetzt nicht kapiert habe, könntest du in etwa ein Beispiel dazu bringen?


Zählt in meinem Fall mit den 1 MHz mehr, also der niedrigste Wert (eben "Silent Modus" 1189 MHz +1?) und dann ist die Garantie schon weg?
 
Wenn du kein Tool/Programm usw installierst und die Karte benutzt taktet sie mit ihrem Werkstakt.
Dieser ist garantiert.

Sobald du manuell daran rumschiebst ist die Garantie weg.

Bei einer GTX 980 Ti STRIX DC3 ist der Garantierte Takt 1215 MHz + Boost (also das "mittlere" profil ist Standard).


Versteh mich nicht falsch, du wirst weder die Karte kaputt machen durch diese Profile noch wird das in der Praxis irgendeinen Einfluss auf deine Garantie haben (dieses OC ist so minimal und belanglos dass dadurch kein Schaden entstehen kann der von einer Garantie abgedeckt werden müsste, das ist reines Marketing), es ist nur theoretisch so, dass die Garantie sofort weg ist sobald du irgendwas an den Taktraten veränderst.
 
Alles, was dafür sorgt, dass Du die Grafikkarte außerhalb der herstellergegebenen Spezifikationen betreibst sorgt für einen Garantieverlust, außer der Hersteller räumt Dir das Recht ein.
Die Gewährleistung ist davon unbetroffen, aber die bezieht sich auf den Zustand des Kaufes und wenn ein Defekt aufgrund der Übertaktung eintritt ist das von Dir fahrlässig und der Hersteller muss nicht nachbessern.

Einfach die Garantiebedingungen von Asus durchlesen...:)
https://eu-rma.asus.com/pickup_europe/de/agb.pdf

Da steht z.B. auch

ASUS garantiert nicht den ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb dieses Produktes. Die Garantie deckt ausschließlich technischeHardwareprobleme unter normalen Benutzungsbedingungen während der Garantiezeit ab.
 
Dann liefert Asus das GPU Tweak II aus, um gezielt dafür zu sorgen, dass der Nutzer die Garantie durch das nutzen des Programms, seinen Garantieanspruch verliert?
Ist das nicht auch irgendwie eine Verbrauchertäuschung?
 
Du wirst in den AGBs von ASUS, vom Tool, von der Karte und überall an allen Ecken darauf hingewiesen, dass Veränderungen an den Betriebsparametern des Produktes einen Garantieverlust zu Folge haben.

Wenn die Kunden die AGBs nicht lesen und alles immer wegklicken ist das deren Problem. :ka:

Dass ASUS so ein Tool anbietet ist nur um konkurrenzfähig zu sein weil fast alle andren großen Anbieter das eben auch tun. Der bekannteste (und bei weitem beste) dürfte dert MSI Afterburner sein.
 
Du verlierst die Garantie direkt, wenn du irgendwas an der Karte softwaretechnisch änderst.

Jedoch gibt es bis jetzt keinen Hersteller, der das nachweisen kann. Ohne eingriffe bekommst du heutzutage auch keine karte mehr kaputt, die schaltet sich vorher automatisch ab.
 
Ich denke das ist von Hersteller zu Hersteller verschieden. Bei MSI findet man auf der Hompage, dass Software OC von der Garantie abgedeckt ist. Bei (ich glaube) EVGA darfst du sogar am BIOS rumfrickeln, also bei denen mit 2. OC BIOS. Wie es bei Asus aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Müsste in den AGBs aber sicher zu finden sein.
 
Garantiebedingungen MSI:


  • You are unable to present the Product's warranty card, purchase receipt or invoice for the prove of Product still within the warranty period;
  • The warranty card has been altered or its date is hard to recognize;
  • The Product is not acquired from an authorized distributor of the Company or is acquired from illicit sources;
  • The complete unit or parts of the Product has gone beyond the warranty period;
  • Any breakdown or damage caused by non-compliance of regulations stated on the user manual, or improper packaging, storage and use;
  • Any breakdown or damage caused by installation, repair, modification or removal (breaking mark, damage or loss of the product compliance label) performed by service centers or personnel not authorized by MSI;
  • Any product breakdown or damage caused by use of parts not certified by MSI's original factory;
    * The serial number pasted on a complete unit or the parts is broken, defective or tally with the mainframe;
  • Any breakdown or damage caused by accidental factors or man-made reasons (including computer virus, moving, compression, scratch (scrape), hit, crash, high temperature, high humidity, water inflow, use of inapplicable voltage, non-factory battery and transformer, stain, corrosion, etc.);
  • Any breakdown or damage caused by use of pirate software;
  • Any scrape (scratch), liquid leak, crack, etc. on the LCD screen surface;
  • Any breakdown or damage caused by natural disasters and human calamities (such as earthquake, fire, riot, etc.)

Garantiebedingungen EVGA:

Produktzustand:


  • Das Entfernen oder Verändern von Serien- oder Artikelnummeraufklebern von EVGA Produkten führt zu einem Verlust der Garantie. Alle Produkte von EVGA werden mit einem Seriennummernaufkleber verschickt.
  • Alle Produkte müssen im Originalzustand eingeschickt werden. Werden Produkte zum Austausch eingeschickt, welche mit Anbauteile von Drittherstellern (CPU heatsink backplate, memory chip heatsinks, etc) ausgetattet sind, müssen alle Anbauteile entfernt werden. EVGA behält sich vor, die Produkte unbearbeitet wieder zurückzuschicken.
  • Es dürfen auf der Karte keine phsyikalischen Beschädigungen auf dem PCB, GPU / Chitsatz oder CPU Sockel vorhanden sein. Dazu zählen auch Beschädigungen, die entstanden sind durch:
    • durch nicht fachgerechte Arbeiten von Dritten entstanden sind, die nicht zur Durchführung von Garantieleistungen im Namen des Herstellers ermächtigt sind.
    • fahrlässiges Verhalten, Unfälle, Umbauten, falsche Installation oder Gebrauch und ungeeignete Ersatzteile.
    • Feuer, Wasserschaden, Blitzschlag, Erdbeben, unzureichende Belüftung, höhere Gewalt, Anschluss an falsche Netzspannung oder sonstige von EVGA nicht zu verantwortende Ursachen.
    • durch jegliche andere Produkte, die mit dem EVGA Produkt verwendet werden können, aber nicht das Produkt sind.
    • Verbrauchs- oder Verschleißteile, die im Rahmen des normalen Kundendienstes auszutauschen sind, wie Trockenbatterien und wieder aufladbare Akkus.
  • Das Produkt muss im Originalzustand an EVGA geschickt werden. Alle nachträgliche Umbauten müssen vor dem Einschicken entfernt werden.
Alles in allem kann jeder Hersteller eine Reparatur ablehnen. Sie haben alle die selben oder zumindest ähnliche Ausschlussklauseln.
 
Ich habe schon fest angenommen, dass die Grundeinstellungen (Silent,Game und OC Modes) in den AGBs und deren Benutzung inbegriffen sind und somit im gültigen Spektrum ablaufen.

Wäre sonst etwa wie, einen großen roten Knopf zu haben den man nicht drücken darf, obwohl ganz groß draufsteht “DRÜCK MICH“.
 
Das heißt jetzt also explizit dass man nicht die Übertaktungsmodi der mitgelieferten Software nutzen darf, obwohl es sich um vorgestellte Modi handelt?
 
Alles in allem kann jeder Hersteller eine Reparatur ablehnen. Sie haben alle die selben oder zumindest ähnliche Ausschlussklauseln.
Der Wortlaut deiner beiden Listen schließt Overclocking nicht explizit aus. Dort ist nur ganz allgemein die Rede von "Beschädigungen", die vom Nutzer herbeigeführt wurden (eigentlich trivial, dass die Garantie dann natürlich erlischt).

Overclocking verursacht aber zunächst mal keine Beschädigungen. Beim Overvolting wird es dann schon kritisch, da dadurch nachgewiesenermaßen die Elektromigration stark ansteigt und die Lebensdauer des Chips verkürzt wird.

Juristisch wäre eine Ablehnung der Garantie wegen einer reinen Taktanhebung mit Verweis aus den von dir zitierten Wortlaut jedenfalls leicht angreifbar. Den Gutachter will ich sehen, der hier Kausalität für den Schaden herleiten möchte.
 
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Ich würde mal davon ausgehen, dass du bei normalem OC keine Garantieeinbußen haben wirst - man kann es dir schlecht nachweisen. In der Theorie verlierst du die Garantie, allerdings bleibt halt immer der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
 
Anders gefragt, wieso installiert man ein OC-Programm wenn man die Garantie behalten möchte und die Garantie bei OC verloren geht?

Es ist nun recht spitz und theorethisch formuliert, aber ist mein Standpunkt nach einem Modell.
 
Ich habe schon fest angenommen, dass die Grundeinstellungen (Silent,Game und OC Modes) in den AGBs und deren Benutzung inbegriffen sind und somit im gültigen Spektrum ablaufen.

Wäre sonst etwa wie, einen großen roten Knopf zu haben den man nicht drücken darf, obwohl ganz groß draufsteht “DRÜCK MICH“.

Am besten noch ein Siegel auf den Knopf der sich bei Fett/Hautkontakt einfärbt wo dann der Hersteller direkt sieht, Knopf wurde gedrückt:)
 
Mal anders gefragt, es gibt ja MSI Karten die den in den Spezifikationen genannten "Werkstakt" (der ja nichts anderes als MSI eigenes WerksOC ist) nur mittels entsprechender Software erreichen, wo man den Game Mode erst einschalten muss. Dabei muss die Garantie doch erhalten bleiben?
 
Hier sollte was lustiges stehen - hat aber nicht geklappt:D
 

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Mal anders gefragt, es gibt ja MSI Karten die den in den Spezifikationen genannten "Werkstakt" (der ja nichts anderes als MSI eigenes WerksOC ist) nur mittels entsprechender Software erreichen, wo man den Game Mode erst einschalten muss. Dabei muss die Garantie doch erhalten bleiben?

Bei der MSI bleibt die Garantie erhalten, da MSI extra damit wirbt.
Aber mal davon abgesehen, wenn mechanisch nichts beschädigt wird oder man das Bios manipuliert, sind die Hersteller meist sehr kulant. Bei MSI habe ich schon 2x den Support bemühen müssen, mit dem Ergebnis dass die Karte ohne Probleme getauscht wurde, trotz Umbau meinerseits.
Man sollte halt ehrlich sein und nichts verschweigen (so wie man in den Wald schreit).
 
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